Freitag, 27. August 2010

Offener Brief der BlockadeteilnehmerInnen am Bauzaun-Tor des Stuttgarter Hauptbahnhofs vom 26. 8. 2010

Die BlockiererInnen am Nordflügel des Stuttgarter Bahnhofes haben einen offenen Brief an den DGB Stuttgart, Bezirk Stuttgart, Landesbezirk, IGM Stuttgart und alle Einzelgewerkschaften der Region Stuttgart verfasst:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit dem Beginn des Abrisses des Nordflügels am 25. 8. wollen die S21-Macher die Flucht nach vorne antreten. Sie spekulieren darauf, dass der Widerstand zusammenbricht. Das Gegenteil ist der Fall. Das hat der gestrige Tag bereits gezeigt.

Zehntausende S21-Gegner haben sich spontan am Hauptbahnhof versammelt, Straßen und das Tor am Bauzaun blockiert. Der Widerstand gegen S21 hat damit einen neuen Höhepunkt erreicht und geht jetzt mit einer Rund-um-die-Uhr-Blockade weiter.

Für den morgigen Freitag mobilisiert das Aktionsbündnis zu einer Großdemonstration.

Ein Großteil der S21-Gegner, der Demonstranten und Blockierer sind abhängig Beschäftigte, viele sind Gewerkschaftsmitglieder, darunter Vertrauensleute und Betriebsräte.
Wir denken, dass es höchste Eisenbahn ist, dass sich die Gewerkschaften aktiv in den Widerstand gegen S21 einbringen.

Den Beschlüssen verschiedener Gewerkschaften gegen S21 müssen endlich Taten folgen.

Wir fordern euch auf:

1. Zu der morgigen Großdemonstration aufzurufen und dafür zu mobilisieren.
2. Zur Teilnahme an der Torblockade aufzurufen
3. Den Widerstand gegen S21 in die Betriebe zu tragen (Flugblätter, Mitgliederversammlungen, Diskussionen in Vertrauenskörpern, Betriebsversammlungen)
4. Den Widerstand logistisch zu unterstützen (Lautsprecheranlagen, Geldspenden, Verpflegung von Blockierern usw.)
5. Die Blockaden der S21-Gegner mit politischen Streiks bis hin zu einem regionalen Generalstreik zu unterstützen.

Dieser Aufruf wurde am 26. 8. von den ca. 200 Blockierern am Bauzaun des Nordflügels einstimmig beschlossen.

Wir setzen darauf, Euch von unserem Anliegen zu überzeugen.




Via Woschod / trueten.de / frankfurter Info
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Donnerstag, 26. August 2010

Statement des Hauses der Kulturen der Welt zur Veranstaltung mit Thilo Sarrazzin

Zu der angekündigten Veranstaltung mit Thila Sarrazzin im Berliner Haus der Kulturen erklärt dessen Intendant, Bernd M. Scherer:

Statement des Hauses der Kulturen der Welt zur Veranstaltung mit Thilo Sarrazin im Rahmen des Internationalen Literaturfestivals im Haus der Kulturen der Welt:

Das Haus der Kulturen der Welt steht für eine kritische und zukunftsgewandte Auseinandersetzung mit Fragen der Migration in unserer pluralen Gesellschaft.
Thilo Sarrazins polemische Thesen sind völlig konträr zur Grundhaltung des Hauses. Leider werden solche ausgrenzenden Positionen in der Gesellschaft immer wieder hochgespült. Daher halten wir eine kritische Auseinandersetzung gerade an unserem Ort für notwendig. Festivalleiter Ulrich Schreiber hat uns gestern mitgeteilt, dass der Verlag und Thilo Sarrazin einen kritischen Gesprächspartner auf dem Podium ablehnen. Das können wir nicht tolerieren: Die von uns gewünschte Form der Auseinandersetzung wird dadurch konterkariert. Bleibt es bei dieser Haltung von Thilo Sarrazin und des Verlages, wird die Veranstaltung bei uns nicht stattfinden.

Bernd M. Scherer, Intendant Haus der Kulturen der Welt

Pressekontakt:

Anne Maier
Pressereferentin/Press Officer
Haus der Kulturen der Welt
John-Foster-Dulles-Allee 10
D - 10557 Berlin
Tel. +49 30 397 87 153
Fax: +49 30 394 86 79
Mobile Office: +49 170 568 92 43
anne.maier@hkw.de
www.hkw.de
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Dienstag, 24. August 2010

Protestschreiben gegen den Auftritt von Thilo Sarrazin im Haus der Kulturen der Welt

Am 25.09.2010, 18h soll Thilo Sarrazin sein neues Buch „Deutschland schafft sich ab. Wie wir unser Land aufs Spiel setzen“ (Erscheinungstermin: 30.08.2010, Deutsche Verlags-Anstalt) im Rahmen des Internationalen Literaturfestivals Berlin im Haus der Kulturen der Welt vorstellen. In dem Werbetext des Verlags heißt es: „Thilo Sarrazin beschreibt (...) die Folgen, die sich für Deutschlands Zukunft aus der Kombination von Geburtenrückgang, problematischer Zuwanderung und wachsender Unterschicht ergeben. Er will sich nicht damit abfinden, dass Deutschland nicht nur älter und kleiner, sondern auch dümmer und abhängiger von staatlichen Zahlungen wird.“

Wir protestieren dagegen, einem Politiker, der aufgrund seiner rassistischen Äußerungen bekannt geworden ist und seine Thesen nun in Buchform präsentiert, eine derartige Plattform im Haus der Kulturen der Welt zu bieten. Sarrazin beschreibt unter Rekurrierung auf eine „aggressive und atavistische Mentalität“ einen Großteil der „Araber“ und „Türken“ als „weder integrationswillig noch –fähig“ und unterteilt Menschen in vermeintlich „produktive“ und „nicht-produktive“ und damit erwünschte und unerwünschte Mitglieder dieser Gesellschaft. Seine Hetze mündet in apokalyptischen Bedrohungsszenarien, in denen insbesondere muslimische Migrant/innen und ihre Nachkommen zu einer Gefahr für das „Abendland“ stilisiert werden. So schreibt Sarrazin in seinem Buch: „Ich möchte nicht, dass das Land meiner Enkel und Urenkel zu großen Teilen muslimisch ist, dass dort über weite Strecken Türkisch und Arabisch gesprochen wird, die Frauen ein Kopftuch tragen und der Tagesrhythmus vom Ruf der Muezzine bestimmt wird. (...) Demografisch stellt die enorme Fruchtbarkeit der muslimischen Migranten eine Bedrohung für das kulturelle und zivilisatorische Gleichgewicht im alternden Europa dar.“

Mit der Akzeptanz der Propagierung einer solchen Weltsicht verliert der Gastgeber der geplanten Veranstaltung – das Haus der Kulturen der Welt – jegliche Glaubwürdigkeit in Bezug auf den Anspruch, den es im Namen führt.

Wir wollen nicht stumm dastehen und zusehen!

Wir sind pflichtbewusste Bürger/innen und möchten dieser rassistischen und gesellschaftspaltenden Hetze ein Ende setzen!

Deshalb fordern wir die Verantwortlichen im Haus der Kulturen der Welt und die Organisator/innen des Internationalen Literaturfestivals Berlin auf, Thilo Sarrazin aus ihrem Programm zu streichen, statt ihm bei der Verbreitung seiner menschenfeindlichen Thesen zu assistieren! Gleichzeitig rufen wir alle Autor/innen des Literaturfestivals auf, die Bühne nicht mit einem bekennenden Rassisten zu teilen!

Bitte unterzeichnen Sie dieses Protestschreiben, leiten Sie es weiter und sagen Sie NEIN zum salonfähigen Rassismus und deren Fürsprecher/innen!

Rückfragen an:

Nuran Yiğit (Vorstand)

Migrationsrat in Berlin-Brandenburg
Elena Brandalise (Geschäftskoordination)

Oranienstr. 34
10999 Berlin
Tel.: +49-30-61658755
Fax: +49-30-61658756

info@mrbb.de

Via www.mrbb.de
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Mittwoch, 18. August 2010

S21: Polizei bewacht den Bauzaun jetzt rund um die Uhr

Die Ordnungshüter ändern ihre Strategie, weil die Demonstrationen zum zweiten Mal Ausgangspunkt illegaler Aktionen gewesen sind. Die Grünen und die SÖS distanzieren sich von den Besetzungsaktionen. Doch die Parkschützer harren aus - trotz 80 Euro "Wegtragegebühr".

Von Susanne Janssen und Jörg Nauke


Ein Dutzend Stuttgart-21-Gegner harrt auch im strömenden Regen unter der aufgespannten Plane aus. Die Nacht war unruhig: "Um 3 Uhr kamen zwei Lastwagen mit neuen Containern - ausgerechnet um die Uhrzeit", sagt Mike, der von Polizisten unsanft geweckt wurde. Wer nicht freiwillig die Zufahrt zum Nordflügel räumte, wurde von Polizisten weggetragen. "Wir müssen mit einer Anzeige wegen Nötigung rechnen und die Kosten für den Polizeieinsatz zahlen", berichtet Mike. Rund 40 Beamte seien im Einsatz gewesen - gegen eine Handvoll Teilnehmer der ständigen Mahnwache. Mike und Ulrike, die seit dem frühen Morgen vor dem Nordflügel sitzt, machen weiter, "auch wenn die ersten Steine abgetragen werden". Die Polizeibeamten, die eigentlich bisher freundlich gewesen seien, befänden sich auch im Gewissenskonflikt, meint die Frau: "Viele sind gegen das Projekt, und sie müssen nun ständig Überstunden machen."

Derweil stehen zwei Streifenwagen in nächster Nähe. Die Polizei wird nun rund um die Uhr am Nordflügel des Hauptbahnhofs präsent sein - ein Teil der neuen Polizeistrategie, wie deren Sprecher Stefan Keilbach erklärt: "Man wird die Polizei mehr sehen als bisher." Dies betreffe nicht nur die Überwachung der Baustelle rund um die Uhr, sondern auch die angemeldeten Demonstrationen. Schon zum zweiten Mal, so Keilbach, seien friedliche Kundgebungen für illegale Aktionen ausgenutzt worden. "Wir werden nun näher dran sein und schneller einschreiten", kündigt der Polizeisprecher an: "Die Aktivisten fordern das selbst heraus."

Für das eigentliche Baustellengelände sei die Bahn zuständig, die Polizei müsse aber einschreiten, wenn Straftaten im Raum stehen - und das sei bei einer Blockade der Zufahrt der Fall. Von den sogenannten Sitzdemonstranten werde eine Wegtragegebühr verlangt, die bei 40 Euro pro Beamten liege - im Durchschnitt müsse ein Aktivist also mit 80 Euro rechnen, dazu mit einer Anzeige wegen Nötigung. Im Rahmen der Aktionen sei es auch schon zu Körperverletzungen, Bedrohungen und Beleidigungen gekommen.

Die Polizei will die Teilnehmer auch verstärkt kontrollieren: "Eine Metallsäge gehört nicht zu den Gegenständen, die man normalerweise zu einer Demonstration mitnimmt", kommentiert Keilbach die Art und Weise, wie die Gegner den Bauzaun aufgebrochen haben sollen. Bisher habe sich die Polizei bewusst zurückgehalten, weil sie sich laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes "versammlungsfreundlich" verhalten soll. Jetzt sei bei dem Protest aber die Grenze des Zulässigen überschritten, so der Polizeisprecher: "Die Aktivisten haben die geringe Polizeipräsenz ausgenutzt." Jetzt würden die Ordnungshüter "filigrane und vielfältige Einsatzmöglichkeiten" nutzen, die der Pressesprecher nicht näher erklären will - es sollen aber auch Videoüberwachung und Videoaufzeichnungen genutzt werden.

Am 26. Juli war der Nordflügel von Demonstranten vorübergehend besetzt worden; als vier Tage später der Bauzaun errichtet wurde, gab es erneut Widerstand. Die Polizei geht nun davon aus, dass immer wieder die Zufahrt zur Baustelle blockiert werden könnte. Der Ton werde rauer: "Es wird zu Spaziergängen zu bestimmten Baufirmen aufgefordert, es gibt Beschimpfungen und Beleidigungen", so Keilbach.

Für die Beamten bedeutet dies vor allem jede Menge Überstunden. Schon jetzt hätten neben der Bereitschaftspolizei auch andere Hundertschaften der Landespolizeidirektion I geholfen. Der Dauereinsatz am Hauptbahnhof werde gemeinsam geschultert: "Wir nehmen das in Kauf, solange es bestimmte Grenzen nicht überschreitet", sagt der Polizeisprecher.

Matthias von Hermann, der Sprecher der Parkschützer, die für die Aktion am Montag verantwortlich war, hält die polizeiliche Dauerpräsenz am Bauzaun für überflüssig, denn: "Wir machen nicht zweimal die gleiche Aktion." Notwendig seien sie allein deshalb, weil der Protest von der Gegenseite nicht ernst genommen werde.

Der Sprecher macht aber deutlich, dass allen Aktionen gemein sei, dass sie gewaltfrei blieben, man keine Sachbeschädigung betreibe ("Es wäre ein Leichtes gewesen, ein paar Scheiben einzuwerfen") und sich die Handlungen direkt auf das Projekt beziehen würden. Am Freitag werde man einen Demonstrationszug planen, bei dem geschwiegen werde. "Wir brauchen unsere Argumente nicht mehr zu wiederholen", sagt von Hermann, der den Protest weiter vielfältig gestalten will. Neben Großveranstaltungen seien auch Vorträge oder Aktionen wie das Bäumemalen für Kinder und ein Familienpicknick am Samstag im Schlossgarten geplant.

Kritischer sieht der Grünen-Fraktionschef im Rathaus, Werner Wölfle, den vergangenen Montag. "Was hat man mit dem Öffnen des Bauzauns bewiesen - außer, dass man eine Flex besitzt?" Wölfle sieht den SÖS-Stadtrat und Aktionsbündnissprecher Gangolf Stocker an seiner Seite, der extra noch wenige Minuten vor der Aktion auf der Montagsdemo den Zaun als Symbol des Widerstands bezeichnet und ihn zumindest theoretisch in Besitz genommen habe. "Wir sind doch auf ein gedeihliches Miteinander mit den Ordnungsbehörden angewiesen", so Wölfle. Jetzt habe man, wohl um dem Fernsehmagazin Frontal 21 gute Bilder zu liefern, "der Polizei einen Vorwand geliefert, gewaltiger aufzutreten". Eine grüne Wand vor dem Bauzaun gebe den Protestversammlungen "ein anderes Gesicht, und zwar eines, das wir nicht haben wollen". Von Hermann sagt hingegen, das widerrechtliche Betreten des Bahngeländes und die Berichterstattung von Frontal 21 seien zufällig zusammengefallen.

Quelle: Artikel aus der STUTTGARTER ZEITUNG vom 18.08.2010
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S21: Weg mit den Wegtragegebühren!

Grundlage der 80€ Wegtragegebühr ist die in Baden - Württemberg seit Anfang der 80er Jahre geregelte "Polizeikostenverordnung". Was wurde aus der Klage vor dem BVG?

"Erst kurz vor dem, von den Veranstaltern ohnehin vorgesehenen, Ende der Aktion begannen Polizeibeamte mit dem Wegtragen der Blockierer. Ihre Personalien wurden aufgenommen. Ihnen droht nach der baden-württembergischen Polizeikostenverordnung ein saftiger Kostenbescheid. Es wird dennoch nicht die letzte Blockadeaktion vor dem Stuttgarter EUCOM gewesen sein." (DKP)

"Tausende von FriedensblockiereInnen wurden verhaftet und wegen "gewaltsamer Nötigung" verurteilt. Viele saßen ihre Strafen im Gefängnis ab. Der damalige baden-württembergischen Innenminister Roman Herzog erließ extra eine "Polizeikostenverordnung", nach der die Demonstranten für ihre Verhaftung auch noch zahlen sollten." (VVN-BdA)

"Baden-Württembergs Polizei droht im Zusammenhang mit dem Widerstand gegen Castor-Transporte vor zwei Wochen in Philippsburg und jetzt in Neckarwestheim mit einer sogenannten "Wegtragegebühr". Es handelt sich dabei um keine Neuheit, sondern um die in den 80er Jahren anläßlich der zahlreichen Sitzblockaden am Atomraketenlager Mutlangen in BaWü als einzigem Bundesland eingeführten "Polizeikostenverordnung".

Ob diese Verordnung rechtmäßig ist, steht noch gar nicht fest. Seit Jahren ist eine Klage dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Es kann sich also für alle Betroffenen lohnen, Widerspruch einzulegen. Wichtig: Selbst wer bezahlt, ist damit weder einer Straftat noch einer Ordnungswidrigkeit überführt. Das Geld ist weder Strafe noch Bußgeld, sondern eine Art Verwaltungsgebühr, wie z.B. wenn mensch sich einen neuen Reisepaß ausstellen lässt.

Diejenigen, die sich statt Widerspruch entscheiden zu zahlen - es handelt sich meist um einen Betrag zwischen 100 und 200 DM - sind mit der finanziellen Last nicht alleine. Die Anti-Atom- Bewegung hat erkannt, daß es wichtig ist, hier solidarisch zu sein. Denn nur manche haben unter der Woche Zeit, sich in Philippsburg oder Neckarwetsheim querzustellen. Andere müssen arbeiten, verdienen dabei aber ein paar Mark, die sie widerum spenden können, damit die "Wegtragegebühr" nicht an denen hängenbleibt, die schon so einiges auf sich nehmen. (...)"
  (Schwarze Katze)

"Entsprechend der Tendenz, den Polizeietat durch Erhebung von Kosten zu entlasten, haben einige Länder spezielle Rechtsgrundlagen für die Kostenüberwälzung in diesen Fällen geschaffen. Sie entsprechen damit dem Urteil des OVG Lüneburg (NVwZ 84, S. 323 ff.), das die Grundsätze für die Abwälzung von Polizeikosten für die Räumung des Anti - Atomdorfs Grohnde bestimmte und dazu als wesentliche Voraussetzung festhielt: “die Heranziehung zu Polizeikosten, insbesondere bei Großeinsätzen ..., stellt nämlich eine besonders bedeutsame Angelegenheit dar, die, zumal dann, wenn das Recht auf Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit (Art. 5, 8) berührt werden, als „wesentliche Grundentscheidung“ i.S. der Rechtsprechung des BVerfG angesehen werden muß; sie ist daher ausdrücklich und allein vom Gesetzgeber zu treffen.“ (Knemeyer, 5. Aufl., S. 176). Daraufhin hat auch Bayern (sowie Baden-Württemberg und Niedersachsen) entsprechende Regelungen getroffen. Mit der Novelle vom 21.7.1983 trat eine bemerkenswerte Änderung des bis dahin geltenden Rechts der Kostenhaftung für Maßnahmen der Polizei. Vor 1983 kennzeichnete sich die Kostenhaftung für polizeiliche Maßnahmen durch eine eigentümliche Zweigleisigkeit. Einerseits enthielt das PAG aus dem Jahr 1978 in Anlehnung an den Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes Regelungen über die Pflicht des Störers zur Tragung des der Polizei konkret entstandenen Aufwands in den Fällen der Ersatzvornahme Art. 55 PAG i.d.F. von 1990 und der unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme Art. 9 II PAG. In diesen Regelungen war im Übrigen pauschal auf das Kostengesetz idF. von 1969 BayKG verwiesen worden. Jedoch verwendete das KG einen eigenen, abweichenden Kostenbegriff. Danach diente der Begriff „Kosten“ als Oberbegriff einerseits für die öffentlich- rechtliche Entgeltsabgabe „Gebühr“ und andererseits für die daneben zu erhebende Auslagen. Bemerkenswert ist jedoch in diesem Zusammenhang, dass für die Anwendung unmittelbaren Zwangs keine Kostenerstattungspflicht i.S.v. § 1 I BayKG des Störers vorgesehen war. Dabei ist hervorzuheben, dass das Kostengesetz bis zu der im Sommer 1983 geschaffenen und neuen Rechtsgrundlage innerhalb des Art. 3 über die Nichterhebung von Kosten in Abs. 1 folgende Spezialvorschrift enthielt: „Kosten werden nicht erhoben für.... 10. Amtshandlungen, die von der Polizei zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach Art. 2 PAG vorgenommen werden, soweit nichts anderes bestimmt ist; sind diese Amtshandlungen von einem Beteiligten beantragt oder sonst veranlaßt und werden sie nicht überwiegend im öffentlichen Interesse vorgenommen, dann sind von dem Beteiligten Kosten zu erheben, soweit dies der Billigkeit nicht widerspricht.“

Damit schrieb das Kostengesetz für den Fall, dass bei der Erfüllung einer polizeilichen Aufgabe das öffentliche Interesse überwog, grundsätzlich Kostenfreiheit vor, und zwar selbst dann, wenn die fragliche Amtshandlung der Polizei „von einem Beteiligten beantragt oder sonst veranlaßt war“.

Die heutige Rechtslage
Mit dem Erlass des Gesetzes zur Änderung des PAG änderte sich die Rechtslage ab 1983 grundlegend. Mit der Novelle 1983 wurde Art. 54a, heute (seit der Fassung von 1990) Art. 76, in das PAG (Verhältnis zum Kostengesetz) eingefügt, wonach „ Art.3 KG nicht anzuwenden ist“, soweit dieses Gesetz die Erhebung von Kosten bestimmt. 268 Der Begriff „Kosten“ umfasst seit der Novelle von 1983 Gebühren und Auslagen (Art. 1 Abs. 1 KG). Mit der Gebühr wird der allgemeine Personalaufwand abgegolten. Auslagen sind die besonderen, ausscheidbaren Aufwendungen der handelnden Behörde (Art. 13 I KG) und die Schreibauslagen (Art. 12 KG). Zu den Bestimmungen des PAG, die eine Kostenpflicht begründen, gehört die Ersatzvornahme gem. Art. 55 und Art. 58 III die Anwendung unmittelbaren Zwangs. Dass die dort genannten Maßnahmen damit nicht der Kostenfreiheit des Art. 3 KG unterliegen, wird von Art. 76 S. 1 deklaratorisch klargestellt. Die konstitutive Wirkung liegt bereits in den genannten Vorschriften des PAG. Art. 76 S.1 genießt als später erlassenes Gesetz wie auch als Spezialregelung für die Erhebung von Polizeikosten Vorrang vor Art. 3 KG und hebt diese Vorschrift auf. Kostenfreiheit gilt demnach praktisch für alle anderen Maßnahmen nach dem PAG, die nicht in dem vorstehenden Katalog enthalten sind, weil die Polizei aufgrund des PAG immer überwiegend im öffentlichen Interesse tätig wird und zwar auch dann, wenn sich hierbei gem. Art. 2 II PAG um den Schutz privater Rechte handelt. Art. 76 S. 2 besagt, dass die Höhe der nach dem PAG festzusetzenden Gebühren nach dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Amtshandlung zu bemessen ist und wiederholt Bemessungsgrundsätze, die auch in Art. 6 KG angewendet werden. Das dient dem Ziel, den kostenrechtlichen Teil des PAG zu verselbständigen und im Wesentlichen von den allg. Vorschriften unabhängig zu machen. Damit werden auch die in den Art. 6, 8 KG enthaltenen Grundsätze für die fallbezogenen Konkretisierung von Rahmengebühren durch Art. 76 S. 2 PAG ersetzt. Die in den Art. 6, 8 KG vorgesehene Berücksichtigung der „allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse“ der Beteiligten und der „wirtschaftlichen Verhältnisse des Kostenschuldners“ schließt Art. 76 S. 2 PAG aus.  (...)"
"Polizei und Sicherheitsrecht" S. 267 ff
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Sonntag, 15. August 2010

Schanzenfest 2010: Wir kommen alle.

Netzwerk Recht auf Stadt zum Schanzenfest 2010:
Wir kommen alle.

Am 4. September findet das Straßenfest im Schanzenviertel unter dem Tenor “Für die Aneignung des öffentlichen Raumes! Gegen Repression und Vertreibungspolitik!” statt. In einer Einladung von Anwohnerinnen und Anwohnern heißt es in Richtung Netzwerk Recht auf Stadt: “Wir laden deshalb alle Initiativen und Projekte ein, das Fest als Bühne der Selbstinszenierung zu nutzen.” Dieser Einladung kommen wir gerne nach.


Zum einen wollen wir gemeinsam die Erfolge des vergangenen Jahres feiern: Das Gängeviertel ist seit einem Jahr besetzt, das Centro Sociale für mindestens fünf Jahre gesichert, die Moorburgtrasse zunächst gestoppt, soziale Erhaltungsverordnungen sind auf dem Weg, No BNQ setzt sich erfolgreich gegen die Verdrängung der BewohnerInnen des Bernhard-Nocht-Quartiers zur Wehr...

Zum anderen wollen wir zum Ausdruck bringen, dass wir noch lange nicht am Ende unseres gemeinsamen Weges angelangt sind: Wir wollen ein anderes Hamburg.
Nach wie vor haben wir in Hamburg die Situation, dass in einer Stadt mit sehr großem privaten Reichtum ein Großteil der Menschen von einem guten Leben ausgeschlossen ist. Hohe Mieten, niedrige Löhne und bröckelnde soziale Sicherungssysteme erschweren das Leben. Aufgrund der hohen und stetig steigenden Mietpreise wird es immer schwieriger, überhaupt noch eine bezahlbare Wohnung zu finden. Und wenn, dann liegt diese am Stadtrand. Aus diesem Grund wächst der Unmut. In vielen Stadtteilen gründen sich Arbeitsgruppen des Netzwerks, die sich ausschließlich mit der Mietenfrage beschäftigen. Seit Mai tauchen AktivistInnen bei Wohnungsbesichtigungen auf und funktionieren diese in “Fette-Mieten-Partys” um, um die viel zu hohen Mietpreise zu skandalisieren. Das Schanzenviertel ist von steigenden Mieten besonders betroffen, während hier gleichzeitig Wohnungen leerstehen. Deshalb wollen wir auf dem Schanzenfest deutlich machen: Zum Recht auf Stadt gehört auch ein Recht auf Wohnraum.

Neben der Wohnungsfrage ist auch die Existenz nichtkommerzieller Räume von großer Bedeutung. Momentan ist die Rote Flora im Schanzenviertel wieder von der Räumung bedroht. Gleichzeitig will der Bezirk die Parkbuchten in der Susannenstraße der ansässigen Gastronomie zur Nutzung überlassen. Die Kommerzialisierung öffentlichen Raumes widerspricht unserer Vorstellung von einer Stadt für alle. Wir freuen uns,dass es mit der Roten Flora nach wie vor und hoffentlich noch sehr lange ein Projekt gibt, das sich nicht zähmen lässt: Wer die Rote Flora angreift, greift uns alle an.

Wir lassen uns nicht kriminalisieren.


Fast schon rituell wird auch dieses Jahr im Vorfeld des Festes eine Verbotsdebatte geführt. Dieses Mal gibt der Altonaer Bezirksamtsleiter den Hardliner. Es scheint für einige in der Verwaltung unerträglich zu sein, dass die Menschen, die in dieser Stadt leben, sich wenigstens an einem Tag im Jahr die Straße nehmen und einfach einen schönen Tag nach ihren eigenen Vorstellungen haben.
Wir sind der Überzeugung, dass unsere Vorstellung einer solidarischen Stadt nur durch eine gemeinsame Praxis erreicht werden kann. Wer das unterbinden will, verweigert uns das Recht auf Stadt. Dieses Recht wird aber nicht gewährt oder verweigert, sondern von uns allen tagtäglich erstritten und verteidigt.

Wir sehen uns am 4. September im Schanzenviertel.


Netzwerk Recht auf Stadt

www.rechtaufstadt.net
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Freitag, 13. August 2010

Blockaden – Interview mit einem Rechtsanwalt für Versammlungsrecht

Aus aktuellem Anlass möchten wir zur Diskussion über Blockaden als Aktionsform an dieser Stelle auf ein Interview mit dem Göttinger Rechtsanwalt und Experten für Versammlungsrecht, Johannes Hentschel, verweisen, das am 9. Mai 2010 in der Hildesheimer Zeitung „Kehrwieder am Sonntag“ erschienen ist.

„Auch Sitzblockaden sind geschützt“

Am 1. Mai 2010 hatte sich Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse in Berlin auf der Route der Nazis an einer Sitzblockade beteiligt. Polizei und Politiker kritisierten ihn dafür scharf, er habe die Gesetze missachtet. Wie ist Wolfgang Thierses Aktion aus nüchtern-juristischer Sicht zu bewerten?

Hentschel:
Rechtlich gesehen hat Herr Thierse in zulässiger Weise sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausgeübt.

Heißt das, es gibt ein Recht auf Blockade?

Hentschel:
Zwar gibt es kein Recht auf Blockade als solches. Es kommt immer darauf an, wie blockiert wird und in welchem Kontext die Blockade steht. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder betont, dass die Versammlungsfreiheit vielfältige Ausdrucksformen umfasst, solange diese auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet sind. Nach diesen Grundsätzen sind auch Sitzblockaden als Versammlungen grundrechtlich geschützt, wenn sie nicht Selbstzweck, sondern ein Mittel zur symbolischen Unterstützung des Protestes sind.

Hat die Polizei denn überhaupt einen Ermessensspielraum, wenn sie auf Blockierer trifft, oder muss sie die Straße räumen, um das Demonstrationsrecht der Nazis durchzusetzen?

Hentschel:
Die Polizei ist verfassungsrechtlich verpflichtet, eine Blockade, mit der eine politische Meinung zum Ausdruck gebracht werden soll, als Versammlung zu bewerten, die unter dem Schutz des Artikels 8 steht. Da unter diesem Schutz auch die „Nazidemo“ steht, muss die Polizei so agieren, dass sie die Grundrechte beider Seiten so weit wie möglich wahrt. Hier kommt zum Beispiel eine Umleitung der „Nazidemo“ um die Blockade in Betracht. Sind keine milderen Mittel denkbar, käme auch eine Auflösung der „Versammlungsblockade“ in Frage.

In Hildesheim ruft ein Bündnis ebenfalls dazu auf, den Nazimarsch am 5. Juni zu blockieren. Ist allein die Aufforderung zu einer Blockade schon strafbar?

Hentschel: Allein die Aufforderung zu einer Blockade ist nach meiner Bewertung nicht strafbar, wenn hinreichend deutlich wird, dass es in erster Linie um eine gemeinsame Meinungskundgabe geht. Es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an.

Mit welchen Strafen muss man denn rechnen, wenn man von der Polizei als Blockierer weggetragen wird?

Hentschel:
Solange der bereits dargestellte Schutz durch Artikel 8 besteht, ist bei gewaltfreiem Verhalten eine Strafbarkeit in meinen Augen nicht ersichtlich. Da Polizeibehörden nach meiner Erfahrung Sitzblockaden zumeist als rechtswidrig erachten, kann leider nicht ausgeschlossen werden, dass Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Solange eine Versammlung aber nicht aufgelöst worden ist, kommt bei friedlicher Teilnahme eine Strafbarkeit in der Regel nicht in Betracht. Gefährdungen anderer müssen natürlich ausgeschlossen werden.

Quelle des Beitrages: http://badnenndorf.blogsport.de/2010/08/12/blockaden-interview-mit-einem-rechtsanwalt-fuer-versammlungsrecht/

Siehe auch: Gericht erlaubt Neonazi-Demo - Gegendemo verboten
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Donnerstag, 12. August 2010

Großdemonstration gegen Stuttgart 21

Am Samstag, den 7. August 2010 fand in Stuttgart erneut eine Großdemonstration mit mehr als 15.000 TeilnehmerInnen gegen das Milliardenprojekt Stuttgart 21 statt. Nach der Auftaktkundgebung vor dem vom Abriss bedrohten Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs, zog die Demo gegen 20 Uhr über die Theodor-Heuss-Straße zu Rotebühlplatz/Rotebühlstraße, welche kurzzeitig während einer Zwischenkundgebung blockiert wurden. Dann ging es über die Eberhardstraße weiter zum Marktplatz, wo vor dem Rathaus mit Pfeifen, Trommeln und Parolen Lärm gegen S21 gemacht wurde. Anschließend ging es über den Karlsplatz auf die Bundesstraße zurück in Richtung Hauptbahnhof. Nach Beendigung der Demonstration wurde spontan der Hauptbahnhof von mehreren tausend Menschen gestürmt, die eine Runde durch den Hauptbahnhof liefen und mit ohrenbetäubendem Lärm die Gleiszugänge blockierten. Währenddessen wurde vor dem Hauptbahnhof der Arnulf-Klett-Platz von weiteren DemonstrantInnen blockiert. Durch die Länge des Demonstrationszuges von ca. 1 km kam der Verkehr in der Innenstadt teilweise zum erliegen oder musste von der Polizei umgeleitet werden.

Charakter des Protestes
Die Bewegung gegen Stuttgart 21 besteht zu großen Teilen aus bürgerlichen Gruppierungen und Parteien wie den Grünen und vor allem aus vielen engagierten Privatpersonen. Ein Großteil der Bewegung führt legale und symbolische Aktionen durch, andere Teile, wie die Gruppen „Parkschützer“ und „Bei Abriss Aufstand“, organisieren seit Wochen Blockadetrainings, tragen kämpferische Aktionsformen in die Bewegung und bereiten sich darauf vor, den Nordflügel und den Park durch Blockaden zu schützen. In Veröffentlichungen und Reden wird des öfteren auf die Verbindungen zwischen Wirtschaft und politischen Entscheidungsträgern, die z.T. offene Korruption, Vetternwirtschaft und die arrogante Missachtung des Bevölkerungswillens hingewiesen. Auch innerhalb der verschiedenen Kräfte und Gruppen der Proteste gegen Stuttgart 21 gibt es verschiedene Ansichten zu der zukünftigen Ausrichtung der Proteste, ihren Aktionsformen sowie ihren Forderungen und Zielen.

Wie weiter?
Eine entscheidende Frage für die Zukunft wird sein, wie sich das Verhältnis von langsamer Radikalisierung der Protestformen und der absehbaren Resignation bei Misserfolg der friedlichen Demonstrationen und Blockaden entwickelt. Wird es bei einem Abriss genügend Menschen geben, die tatsächlich versuchen, einen Aufstand dagegen zu entwickeln? Momentan ist die Frage sehr wahrscheinlich mit Nein zu beantworten.Durch unsere Teilnahme an den Demonstrationen und Kundgebungen wollen wir eine antikapitalistische Perspektive in den Protest tragen und versuchen zu vermitteln, dass dieses Projekt nicht im luftleeren Raum stattfindet. Die undemokratische Vorgehensweise, die Klüngel und personellen Überschneidungen zwischen Wirtschaft und Politik, das für einen Großteil der Menschen unsinnige Verkehrskonzept europäischer Schnellverbindungen zu Lasten des öffentlichen Nahverkehrs – all dies ist keine Dummheit oder Ignoranz der Verantwortlichen. Sie versuchen das durchzusetzen, was ihre Freunde in den Aufsichtsräten der Firmen, die von Stuttgart 21 massiv profitieren, als Ergebnis sehen möchten und worauf sie sich in ihren Gewinnberechnungen schon fest verlassen – Profite durch Grundstücksverkäufe, Bauaufträge und den vielen weiteren Möglichkeiten, die dieses Projekt für Firmen und Konzerne bietet. Diese Interessen versuchen die Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft gegen die Interessen der Mehrheit der Bevölkerung durchzusetzen und ernten dafür zurecht wütenden Protest.

Koordinierungstreffen
Um das weitere Vorgehen und Verhalten innerhalb der Proteste gegen Stuttgart 21 zu diskutieren und weitere Aktionen mit antikapitalistischem Charakter vorzubereiten, laden wir ein zu einem Koordinierungstreffen am

Mittwoch den 18. August 2010 um 20 Uhr ins
Subversiv - Soziales Zentrum Stuttgart
Burgstallstraße 54, 70199 Stuttgart
U-Bahn Linien U1 und U14 bis Haltestelle Bihlplatz, dann 50 m in Fahrtrichtung Vaihingen/Heslach, dann links in die Neugereutstraße, nach 20 m ist das Ziel erreicht. Wir freuen uns auf euer zahlreiches Erscheinen.
Via: Bahnhof und Park erhalten – Kapitalismus abreißen
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Dienstag, 10. August 2010

Lesetipp: Lechts und Rinks Der Verfassungsschutz und die "linke Gewalt in Berlin"

Lesenswert: Der Beitrag: "Lechts und Rinks Der Verfassungsschutz und die "linke Gewalt in Berlin"" von Fabian Kunow & Oliver Schneider in Bürgerrechte & Polizei/CILIP, gefunden bei Linksnet:
Eine Studie des Berliner Verfassungsschutzes zeigt die Fokusverschiebung der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den "Extremismus".

Der Berliner Innensenat ließ sich nicht lumpen, als er am 11. November 2009 die Verfassungsschutz-Broschüre "Linke Gewalt in Berlin (2003-2008)" vorstellte.[1] Anders als sonst bei Neuveröffentlichungen üblich fand die Veranstaltung, ein Fachsymposium, nicht in den eigenen Räumen, sondern im Kinosaal des "Deutschen Historischen Museums Unter den Linden" statt. Gäste waren PolizistInnen, VerfassungsschützerInnen, PolitikerInnen und behördentreue JournalistInnen. Vorangegangen war eine wochenlange Berichterstattung über eine angeblich ausufernde Gewalt von Links sowie eine Kampagne der Opposition, die im Feuerschein brennender Autos ein Thema erblickte, um gegen den Rot-Roten Senat punkten zu können.

Vorbild für die Studie über "linke Gewalt" ist eine über "rechte Gewalt in Berlin", deren zwei Teile 2005 und 2007 in der gleichen Reihe des Berliner Verfassungsschutzes erschienen sind. Die Fragestellung ist bei beiden identisch: Welches Ausmaß und welchen Charakter hat linke bzw. rechte Gewalt in der Hauptstadt? Welcher Zusammenhang besteht zwischen linker bzw. rechter Gewalt und Links- bzw. Rechtsextremismus? Welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten weisen die Phänomenologie linker und rechter Gewalt auf?

Die Parallelisierung von "links" und "rechts" geschieht hier nicht zufällig, sondern ist gewolltes Ergebnis. So sind nicht nur Aufbau und Verwendung von Begriffen in den Studien gleich. Dem "Vergleich politisch links motivierter Gewalt mit politisch rechts motivierter Gewalt" ist in der neuen Publikation auch ein eigenständiges vierseitiges Kapitel gewidmet, das zwar relativ nüchtern und sachlich daher kommt, aber dennoch mit Tricks arbeitet, um die gewünschte Gleichsetzung zu erreichen. So wird unter der Überschrift "weniger Gewalt gegen Menschen" eine "gravierende" Tat vom 1. Mai 2009 in Berlin-Kreuzberg eingearbeitet. Untersuchungszeitraum für die Studie sind aber die Jahre von 2003 bis 2008, die so etwas scheinbar nicht hergaben.

Theoretische Grundlage der Publikation "Linke Gewalt in Berlin" ist die vom Bundesamt sowie den Landesämtern für Verfassungsschutz favorisierte Extremismusthese. Diese feiert spätestens seit dem Regierungswechsel im Bund eine fröhliche Renaissance – auch jenseits der Inlandsgeheimdienste. (...)
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