Antirepression

Sonntag, 1. November 2009

Brad Will: Online-Petition für getöteten Journalisten und Inhaftierten Juan Manuel Martínez

Am 27. Oktober 2009 jährte sich zum dritten Mal der Todestag von Brad Will.
Der US-Videojournalist wurde 2006 bei gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen lokalen Regierungsanhängern und der Oppositionsbewegung APPO im Bundesstaat Oaxaca erschossen. 

Nach drei Jahren ist der Fall laut Amnesty International (AI) noch immer nicht aufgeklärt. Der im Oktober 2008 wegen Mordes an Will inhaftierte Juan Manuel Martínez sitzt nach Auffassung von AI aufgrund eines fehlerhaften Verfahren unschuldig im Gefängnis. 

Die Generalstaatsanwaltschaft von Oaxaca vertritt die Theorie, dass Brad Will beim Filmen aus nächster Nähe von APPO-Anhängern erschossen wurde.
Widersprüchliche Zeugenaussagen und Untersuchungen der unabhängigen Organisation Physicians for Human Rightwidersprechen dieser Auslegung allerdings. 

Trotz dieser Zweifel und juristischer Erfolge von Juan Manuels Verteidigern fand keine grundlegende Revision oder Aussetzung des Verfahrens statt.
Anstelle dessen wird der Fall von den Behörden als juristischer Erfolg ausgegeben. 

Die lokale Regierung des Gouverneurs Ulises Ruiz hat ein Interesse daran, dass Hinweisen auf Täter aus Reihen der Regierungsanhänger nicht nachgegangen wird. Dies ist nicht zuletzt der Fall, weil der Oberste Gerichtshof SCJN kürzlich Ruiz und andere Politikern an den gewaltsamen Auseinandersetzungen in Oaxaca 2006 eine Mitschuld gegeben hat. Konkrete rechtliche Folgen hat dieses Urteil nicht. 

Mexikos Bundesregierung bekommt für Fortschritte im Fall des getöteten Amerikaners von den USA mehr Gelder im Rahmen des zentralamerikanischenSicherheitsprogrammsMérida-Initiative zugestanden. 

Amnesty International fordert von daher die mexikanischen Behörden auf, für ein faires Verfahren gegen Juan Manuel Martínez zu sorgen und den Tod von Brad Will unter Einbeziehung aller Erkenntnisse aufzuklären. Sie können AIs Forderung unterstützen, in dem Sie die Online-Petition auf Englisch oder Spanisch ausfüllen. (Hierzu ist jeweils eine kurze Registrierung mit einer E-Mail-Adresse notwendig.)

Samstag, 24. Oktober 2009

Anlässlich »Expo Kolumbien« erneute Proteste vorm Kino Babylon

Das Musterland Kolumbien hat Dreck am Stecken

Protestaktion und Videokundgebung anlässlich der »Expo Kolumbien« in Berlin

Ort: Rosa-Luxemburg-Platz, Berlin Mitte
Zeit: Sonntag, 25.10.2009, 16:30 Uhr


Auf der »Expo Kolumbien« feiert sich Kolumbien eine Woche lang als »bestes Geschäftsland Lateinamerikas«, ein Paradies für ausländische Investoren und Firmengründer, dem von der Weltbank ein Musterzeugnis ausgestellt wurde für seine »effizienten Reformen«. Was dabei verschwiegen wird, sind die sozialen und
humanitären Kosten des guten Geschäftsklimas. Die Freiheit der Investoren geht Hand in Hand mit der gezielten Ausschaltung von GewerkschafterInnen, der systematischen Vertreibung von Bauern und einer umfassenden Paramilitarisierung des Staates. Das ist die Realität Kolumbiens unter Präsident Uribe:

- In keinem anderen Land der Erde leben GewerkschafterInnen und BauernvertreterInnen so gefährlich wie in Kolumbien. Jeden dritten Tag wird ein Gewerkschafter oder ein Betriebsrat ermordet. Täglich werden 1000 Menschen von ihrem Land vertrieben, um Projekten der transnationalen Konzerne oder der Großgrundbesitzer Platz zu machen.

- Konzerne und Investoren bedienen sich bezahlter paramilitärischer Söldner und können sich dabei auf die Rückendeckung und tatkräftige Unterstützung durch den Staat und seine Organe verlassen. Die Paramilitärs sind eng mit der kolumbianischen Armee verflochten und werden als deren verlängerter Arm eingesetzt. Die Straffreiheit für die von paramilitärischen Einheiten verübten Verbrechen liegt in Kolumbien bei 98 Prozent.

- MenschenrechtsaktivistInnen, die diese Zustände benennen und anklagen, werden eingeschüchtert und bedroht, ausländische BeobachterInnen und JournalistInnen wurden wiederholt inhaftiert und des Landes verwiesen. Der Geheimdienst DAS hat jahrelang Informationen über MenschenrechtsaktivistInnen gesammelt und diese an die Paramilitärs weitergereicht.

- Bis in die Ministerämter bestehen enge Verflechtungen zwischen Paramilitärs und Politik. Nicht zuletzt ist es Präsident Alvaro Uribe selbst, der seit Mitte der 90er Jahre für den systematischen Aufbau paramilitärischer Einheiten zum Schutz von Geschäftsinteressen wirbt und der während seiner Präsidentschaft mit einem Amnestiegesetz dafür gesorgt hat, dass die verübten Verbrechen ungestraft bleiben.

Diese Zustände sind längst kein Geheimnis mehr. Sie werden von Menschenrechtsorganisationen und internationalen Tribunalen regelmäßig offen gelegt und angeprangert. Umso skandalöser ist der Jubelgesang, den das offizielle Kolumbien und seine deutschen Geschäftspartner nun auf der »Expo Kolumbien« in Berlin anstimmen wollen. Zu den dort angepriesenen Investitionsgütern des Landes gehört auch die Filmindustrie. Für die aus diesem Anlass veranstaltete kolumbianische Filmwoche konnten die Organisatoren das Kino Babylon Mitte gewinnen.

Im Kino Babylon Mitte kämpft die Belegschaft mit der Gewerkschaft FAU seit Monaten um einen Tarifvertrag, ohne dass die Geschäftsleitung sich auch nur zu
einem Gespräch bereit erklärt. Der jetzt von ver.di in Aussicht gestellte und von der Geschäftsführung beworbene Haustarifvertrag geht an den Bedürfnissen
der Belegschaft vorbei. Die Vorschläge eines Großteils der Belegschaft kommentiert ver.di -Verhandlungsführer Andreas Köhn mit dem Hinweis, die
KollegInnen seien nicht berechtigt Forderungen zu artikulieren. Dass die Beschäftigten unter diesen Bedingungen gezwungen sind im einstmals »linken«
Kino Babylon Werbung für den mörderischen Standort Kolumbien zu betreiben ist besonders zynisch.

Mit einer gemeinsamen Aktion und Videokundgebung werden kanalB, FAU Betriebsgruppe Babylon und das Solidaritätskomitee für den Widerstand in Kolumbien am Sonntag, 25.10.2009, ab 16.30 Uhr auf dem Rosa-Luxemburg Platz nicht weit vom Kino Babylon Mitte zur Eröffnung der kolumbianischen Filmreihe auf die Zustände im Musterland Kolumbien aufmerksam machen.

kanalB / FAU Berlin und Betriebsgruppe Babylon / Solidaritätskomitee für den Widerstand in Kolumbien / Arbeitskreis Internationalismus in der IG-Metall / Breites Bündnis für Kolumbien - Deutschland

Quelle: Pressemitteilung der FAU Berlin

Mittwoch, 14. Oktober 2009

Die richtige Einstellung

Das Urteil im als "mg - Verfahren" bekannt gewordenen Berliner Prozess gegen drei linke Aktivisten steht nach über 50 Prozesstagen kurz bevor. Am Freitag, den 16. Oktober soll um 11 Uhr in der Turmstraße 91 vor dem Gericht Berlin-Moabit nun das Urteil gefällt werden. Die drei werden beschuldigt, den Versuch einer schweren Brandstiftung unternommen zu haben und Mitglieder in einer „kriminellen Vereinigung“ nach Paragraph 129 des Strafgesetzbuches zu sein. Konkret wird ihnen vorgehalten, dass sie versucht hätten, im Sommer 2007 mehrere Bundeswehrfahrzeuge anzuzünden. Außerdem soll diese Aktion im Zusammenhang mit ihrer vermeintlichen Mitgliedschaft in der klandestinen "militanten gruppe" (mg) stehen. Die Verteidigung rechnet mit einer Verurteilung und Haftstrafen. Die Bundesanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer für zwei der Verdächtigen eine Strafe von 3 Jahren und 6 Monaten und für den dritten eine Strafe von 3 Jahren.

Mit diesem Urteil, dass lediglich auf Indizien beruht, soll ein Präzedenzfall geschaffen werden, der zur Abschreckung und Einschüchterung dienen soll. Dagegen finden in verschiedenen Städten Proteste statt.

Lose davon inspiriert wurde folgender Film über ein fiktives §129a - Verfahren gedreht:

Die richtige Einstellung from scp on Vimeo.

Samstag, 3. Oktober 2009

Spanische Polizeieinheit soll Jon Anza auf französischem Territorium verscharrt haben

Wolfgang Hänisch berichtete gestern auf trueten.de noch über Hintergründe und Proteste, am selben Tag wurde es zur Gewissheit, Jon Anza ist tot - spanische Bullen haben ihn auf dem Gewissen! Euskal Herria - Nachrichten Baskenland schreibt unter Berufung spanische Quellen: SCHMUTZIGER KRIEG IN EUSKAL HERRIA

Unter Berufung auf zuverlässige Quellen meldet die baskische Tageszeitung GARA heute (2/10/09), dass der seit 6 Monaten verschwundene JON ANZA von auf französischem Territorium operierenden spanischen Polizisten festgenommen wurde. Der Verschwundene starb während der illegalen Verhöre und wurde an einem unbekannten Ort verscharrt.

Was lange befürchtet werden musste wird langsam zur Gewissheit: Am 18.April war der ETA-Militante mit dem Zug unterwegs von Bayonne nach Toulouse zu einem Treffen mit der Organisation, wie ETA später selbst offenbarte. Er war schwer krank, fast blind und abhängig von regelmäßiger Medikamenteneinnahme. Im Zug wurde er festgenommen, entführt und illegalen Verhören unterworfen, in deren Verlauf er starb. Nicht bekannt ist, ob die spanische Operationseinheit mit Wissen und Unterstützung französischer Behörden handelten oder nicht.

Ende August hatte der PNV-Politiker Egibar den span. Innenminister gefragt ob spanische Polizei Jon Anza auf französischem Terrain festgenommen habe. Rubalcaba antwortete nicht. Bei anderer Gelegenheit sagte er jedoch gegenüber der Presse, das Verschwinden sei ein internes Problem von ETA, es sei „offensichtlich, dass die span. Sicherheitskräfte (FSE) nichts damit zu tun hätten“.

Gestützt werden die GARA-Informationen von zuletzt bekannt gewordenen Fällen von polizeilichen oder parapolizeilichen Entführungen von baskischen Bürgern. Der Flüchtling Juan Mari Mújica wurde am 11.Dez.2008 von französisch sprechenden Polizisten angesprochen, die aber Spanier waren. Er wurde entführt, verhört, Drohungen gegen seine in Madrid inhaftierte Tochter ausgesprochen. Ähnliches passierte dem Ex-Gefangenen Alain Berastegi, von 12 Maskierten auf einen Berg entführt (s.u. im Blog), misshandelt und zur Zusammenarbeit mit den Behörden erpresst. Bekannt sind zwei weitere Fälle aus Bilbao und Pamplona, was insgesamt darauf schließen lässt, dass eine neue Etappe von schmutzigem Krieg eingeläutet wurde.

Freitag, 11. September 2009

Gipfelproteste von Heiligendamm bis Strasbourg: Rostocker Staatsanwaltschaft geht mit Erpressung gegen Zeugen vor: Mo., 14.9. Berufungsprozess gegen G8 Gegnerin, Zwangsmaßnahmen gegen Rostocker Teilnehmer der Anti NATO Demonstration in Strasbourg

Aus einer aktuellen Presseerklärung der Prozessbeobachtungsgruppe Rostock:

Gipfelproteste von Heiligendamm bis Strasbourg: Rostocker Staatsanwaltschaft geht mit Erpressung gegen Zeugen vor: Mo., 14.9. Berufungsprozess gegen G8 Gegnerin, Zwangsmaßnahmen gegen Rostocker Teilnehmer der Anti NATO Demonstration in Strasbourg

Am Montag findet ab 9:30 Uhr vor dem Landgericht Rostock der Berufungsprozess gegen eine Berlinerin statt, der vorgeworfen wird, während der Demonstration gegen den G8-Gipfel 2007 einen Stein auf Polizeibeamte geworfen zu haben. Vor gut einem Jahr wurde die Angeklagte von Amtsrichter Schröder zu 7 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, gegen die sich die jetzige Berufung richtet. Der Prozess sorgte damals für einiges Aufsehen, weil trotz umfangreicher Beweisaufnahme während immerhin 4 Verhandlungstagen, der Richter seine Entscheidung lediglich auf die Aussage des damals festnehmenden Beamten stützte, der eine weit entfernte, vermummte Person gesehen haben will, die aus einer Gruppe anderer vermummter Personen einen Stein geworfen haben soll. Bei seinen ersten Feststellungen hat der Beamte die Angeklagte sogar als männlich beschrieben. Überdies stellte sich bei der Vernehmung des Beamten, der einer Berliner Einsatzhundertschaft angehört, heraus, das er der gefesselten Person einen Faustschlag verpasste, und so eine Behandlung, sagte der Polizist aus, seie etwas ganz normales, um Gefangene zu „beruhigen“.

Obwohl im Laufe des Verfahrens die 2 Entlastungszeugen der Angeklagten erklärten, sie hätten die ganze Zeit mit der Angeklagten verbracht und sie nicht aus den Augen gelassen und keinen Steinwurf gesehen, glaubte der Richter nur dem Polizeibeamten. Sein Kommentar, das die Zeugen allein deswegen befangen seien, weil sie für die Angeklagte aussagen würden, sorgte damals für einigen Unmut bei den ProzessbeobachterInnen. Da die Zeugen der Angeklagten aber darauf bestanden, die Wahrheit gesagt zu haben, hat die Staatsanwaltschaft inzwischen ein Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage gegen sie eingeleitet, wohl in der Hoffnung, das eine mögliche Strafe für uneidliche Falschaussage von bis zu 5 Jahren Haft, sie davon abhält, weiterhin für die Angeklagte auszusagen. Die Zeugen sind Montag zum Prozess geladen, sie werden erneut befragt.

Die Prozessbeobachtungsgruppe Rostock protestiert massiv gegen den Versuch der Staatsanwaltschaft, Zeugen unter Druck zu setzen und sie mit Ermittlungsverfahren einzuschüchtern, damit sie eine politisch opportune Aussage machen. Gleichzeitig schaut die Staatsanwaltschaft geflissentlich darüber hinweg, wenn Polizeibeamte im Dienst Straftaten begehen und gefangene Demonstranten misshandeln. Die Prozessbeobachtungsgruppe sieht in der letzten Zeit eine für Rostocker Verhältnisse in dieser Schärfe bislang unbekannte Intervention der Rostocker Repressionsorgane gegen linke, sowohl lokale als auch überregionale Strukturen. Dies zeigte sich bei den im Juli verhängten Zwangsgeldern und der angedrohten Beugehaft gegen 2 TeilnehmerInnen einer Busfahrt von Rostock nach Strasbourg, die dort gegen den Natogipfel demonstrieren wollten. Die Staatsanwaltschaft nimmt dabei ein Ermittlungsverfahren gegen 2 Rostocker in Strasbourg als Anlaß, um eine kriminelle Vereinigung (die Busreisenden!) aus Rostock herbeizudefinieren. Die 2 Busreisenden sollen gezwungen werden, die Namen weiterer mitfahrender Personen zu nennen. Ziel der Repressionsorgane ist es, linke Strukturen in Rostock einzuschüchtern und auszuspionieren. Mit der neuerlichen Kriminalisierung der globalisierungskritischen und antimilitaristischen Bewegung, soll dem öffentlichen Desaster, als herauskam, das ca. 1500 Ermittlungsverfahren gegen GegnerInnen des G8 Gipfels völlig willkürlich eingeleitet wurden, etwas Kriminelles entgegengesetzt werden.

Die Prozessbeobachtungsgruppe Rostock wird auch diese jüngsten Versuche der Staatsanwaltschaft, die Zeugenbeeinflussung beim G8-Prozess und die Zwangsmaßnahmen gegen sog. „Zeugen“ im Nato Gipfel Verfahren öffentlich machen.

Gemeinsam mit anderen Gruppen, will die Prozessbeobachtungsgruppe im Herbst in Rostock eine bundesweite Demonstration machen. Während des Prozesses am Montag soll es vor dem LG ab 9:30 Uhr eine Mahnwache geben, an die sich nach Prozessende eine Kundgebung auf dem Universitätsplatz in Rostock anschließt.
Der Berufungsprozess vor dem Landgericht ist öffentlich.

Weiterführende Quellen:
Webside der Soligruppen der Gefangenen von Strasbourg: http://www.breakout.blogsport.de
Webside der Angeklagten: http://www.antischokke.de

Montag, 7. September 2009

Abtreibungsverbot (§218) abschaffen / Gegen christlichen Fundamentalismus

Dokumentiert:
Smash §218 // Gegen christlichen Fundamentalismus Am 26.09.2009, 12.30 Uhr, auf dem Platz vor dem Roten Rathaus (Berlin, Neptunbrunnen)

Für den 26. September 2009 mobilisiert der Bundesverband Lebensrecht zu einem "Schweigemarsch" mit dem Titel "1000 Kreuze für das Leben". Wir rufen dazu auf, diesem laut und mit vielfältigen Aktionen entgegenzutreten.

Die beteiligten Gruppen dieses "Schweigemarsches" bezeichnen sich selbst als Lebensschützerinnen und Lebensschützer. Dabei geht es ihnen auf der Grundlage eines christlich-fundamentalistischen Weltbildes um das Verbot und die Bestrafung von Abtreibungen. Sie sprechen allen Menschen und vor allem Frauen das Recht ab, über ihr Leben und ihre Körper selbst zu bestimmen. Sie lehnen jeden Schwangerschaftsabbruch als "vorgeburtliche Kindstötung" ab. Statistisch unhaltbare Angaben über die Anzahl der Abtreibungen in der BRD sowie die von Abtreibungsgegner_innen erfundene Krankheit "Post-Abortion-Syndrome" sollen Frauen moralisch unter Druck setzen und einschüchtern, sowie den Staat dazu bringen, die Möglichkeit zum Schwangerschaftsabbruch weiter einzuschränken.

Im Gegensatz zu einer verbreiteten Meinung ist ein Schwangerschaftsabbruch in der BRD weiterhin eine Straftat, die nur unter bestimmten Voraussetzungen nicht strafrechtlich verfolgt wird, z.B. nach einer Zwangsberatung plus 3 Tage-Wartefrist in den ersten
zwölf Schwangerschaftswochen oder bei einer Gefahr für die psychische und physische Gesundheit der Frau.
Um den §218 war es nach der letztmaligen Änderung des Strafgesetzbuches 1995 lange still. Die so genannte Spätabtreibungsdebatte seit Herbst 2008 führte Anfang dieses Jahres zu einer Verschärfung des Schwangerschaftkonfliktgesetzes. Abtreibung wurde wieder zum heftig diskutierten Thema. Obwohl die Gesetzesänderung die medizinische Indikation insgesamt betrifft, drehte sich die Debatte hauptsächlich um scheinbar "unverantwortliche Frauen", die sich angeblich in einer "Panikreaktion" gegen "behinderte Kinder" entscheiden. Diesen Frauen müsse eine bessere Beratung zukommen. In der BRD wurde jedoch bereits mit der 1995er-Reform des § 218 die so genannte eugenische Indikation abgeschafft, d. h. eine Abtreibung wegen einer möglichen fötalen "Missbildung" ist nicht mehr erlaubt. Spätabtreibungen können allein dann erfolgen, wenn die psychische und physische Gesundheit der Frau gefährdet ist. Die jetzige Gesetzesänderung wurde maßgeblich von Abtreibungsgegner_innen gepusht, die dies als Einfallstor benutzen wollen, um die eigene Entscheidung zu einer Abtreibung und die Möglichkeiten dazu weiter einzuschränken.

Wir fordern hingegen weiterhin, dass jede Frau selbst über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden kann. Wir wollen eine Gesellschaft, in der eine Abtreibung kein gesundheitliches, rechtliches oder ökonomisches Problem für Frauen darstellt und ohne Eingriff oder Belehrungen des Staates und der Angst vor dem moralischen Stigma zugänglich ist. Wir wollen aber auch eine Gesellschaft, in der keine Frau psychische Probleme bekommt, weil sie sich "verpflichtet" fühlt, abzutreiben, nachdem eine Pränataldiagnose die Möglichkeit der "Behinderung" des späteren Kindes ergeben hat.

Die selbsternannten Lebensschützer sind Teil des christlichen Fundamentalismus in der BRD. Wie alle religiösen Fundamentalismen
arbeiten auch sie auf eine gesellschaftliche Dominanz ihrer Dogmen hin, etwa Familienzentriertheit, Heterosexualität, Schicksals- und
Obrigkeitsergebenheit. In den USA beinhalten Aktionen von Abtreibungsgegner_innen u.a. Blockaden von Kliniken, aber auch gewalttätige Übergriffe sowohl gegen Ärzt_innen als auch gegen Frauen, die abtreiben wollen. Zuletzt wurde Dr. George Tiller, Betreiber einer Abtreibungsklinik, in der auch Spätabtreibungen durchgeführt wurden, im Mai dieses Jahres erschossen. Die Klinik musste daraufhin geschlossen werden. Auch in der BRD und Österreich werden Frauen, die Abtreibungskliniken aufsuchen, heute bereits durch "Gehsteigberatung" eingeschüchtert und bedrängt, Ärzt_innen als "Massentöter" diffamiert und Fachkonferenzen von Abtreibungsärzt_innen mit der Wannseekonferenz 1942 verglichen.

Weder christliche Moralvorstellungen noch staatliche Zugriffe dürfen über das Leben und die Körper von Menschen bestimmen. Deshalb rufen wir dazu auf, die Inszenierung der selbsternannten Lebensschützer_innen als "Schweige- und Trauermarsch" (in dunkler Kleidung und mit weißen Kreuzen) zu stören (bunte Kleidung und emanzipatorische Sprüche).
Weitere Infos/Aufrufer_innen etc.: http://no218no

Sonntag, 19. Juli 2009

Freiheit statt Angst 2009 – Bundesweite Demonstration am 12. September 2009

Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler rufen bundesweit zur Teilnahme an einer Demonstration gegen die ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat auf. Am Samstag, den 12. September 2009 werden sie unter dem Motto “Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!” auf die Straße gehen. Treffpunkt ist um 15.00 Uhr am Potsdamer Platz in Berlin. Die Demonstration ist Teil des europaweiten Aktionstages “Freedom not Fear – Freiheit statt Angst”, zu dem länderübergreifend Proteste gegen die Überwachung der Bürgerinnen und Bürger stattfinden.

der ganze Aufruf



Donnerstag, 9. Juli 2009

Stuttgart: „Demokratieabbau und Repression: Wieviel Obrigkeit verträgt die Demokratie?“

Am Donnerstag den 9. Juli veranstaltet das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit um 19 Uhr einen Vortrag mit Dr. Rolf Gössner in der Gaststätte Friedenau, Rotenbergstr. 127, Stuttgart-Ost (Stadtbahn U9 bis Haltestelle Raitelsberg) Der Eintritt ist frei, Spenden erbeten.

Das unter dem Thema „Demokratieabbau und Repression: Wieviel Obrigkeit verträgt die Demokratie?“ stehende Referat soll die geplante Verschärfung des Versammlungsgesetzes in Baden-Württemberg im Kontext allgemein zunehmender Beschränkungen der Bürgerrechte zum Thema haben.

Dazu sollen auch Möglichkeiten dagegen aktiv zu werden aufgezeigt und diskutiert werden. Der Gastreferent Dr. Rolf Gössner, ist Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und setzt sich als Rechtsanwalt, Publizist und Parlamentarischer Berater für Bürgerrechte ein. Für sein Engagement wurde er 2008 mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichnet. Für interessierte Pressevertreter besteht die Möglichkeit vor der Veranstaltung Interviews mit dem Referent oder auch einem Bündnissprecher zu führen.

Weitere Informationen: Via trueten.de

Montag, 6. Juli 2009

Verhaftungswelle in Italien

* Mindestens 21 Aktivisten aus verschiedenen Städten betroffen
* Aus Protest Universitäten besetzt

Mindestens 21 italienische Aktivtsen sind heute morgen von der politischen Polizei Digos verhaftet worden. 16 Personen wurden umgehend inhaftiert, fünf mit Hausarrest belegt.

Betroffen waren Aktivisten in Turin Padua, Bologna und Neapel. Unter ihnen sind bekannte Mitglieder sozialer Zentren. Einer der Betroffenen aus Neapel wurde von der Polizei bis nach L'Aquila, wo der G8-Gipfel am Mittwoch beginnen soll, verfolgt. In Neapel hat die Digos mehrere Durchsuchungen durchgeführt.

Als Vorwand der präventiven Verhaftungen dienen Beschuldigungen anläßlich der Proteste gegen das Treffen von G8-Universitätsrektoren Mitte Mai in Turin: Nötigung, Widerstand, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Die Maßnahmen betreffen Vertreter der so genannten "Area Antagonista".

Aus Protest gegen die Verhaftungen haben Studenten in Venedig das Rektorat der Universität besetzt, zeitgleich zur Besetzung des Rektorats der Sapienza-Universität in Rom.

"Wir werden nicht gehen", erklärt Francesco, einer der Besetzer, "bis unsere Universität nicht explizit zu den Verhaftungen der letzten Nacht Stellung bezieht".

Indes hat in L' Aquila die Militarisierung der "roten Zone" begonnen. Mit Checkpoints und Aufklärungsdrohnen ("Predator") will die Polizei etwaigen Protest kontrollieren und handhabbar machen. 16 Straßen des Gipfel-Gebiets sind von Carabinieri, Polizei, Armee und Guardia di Finanza mit Kontrollposten versehen, darunter auch zum Flughafen Preturo und zur Polizeikaserne Coppito, wo der Gipfel stattfinden soll.

Erst am Freitag hat die Carabinieri bei Viterbo in Süditalien zwei Männer festgenommen, denen vorgeworfen wird Mitglied einer "anarcho-insurrektionalistischen Bewegung" zu sein. Sie sollen an einer Brücke versucht haben, sogenannte "Hakenkrallen" an der Oberleitung einer Bahnlinie anzubringen.

Am Samstag hatten in Berlin 700 Menschen gegen den G8 protestiert. Die Demonstration wurde von der Polizei ohne Vorwarnung angegriffen, mindestens vier Personen verhaftet. Die Vorbereitungsgruppe kritisiert in einer Pressemitteilung dass die Polizei "bewusst die Eskalation" gesucht hat. "Allein dem besonnenen Verhalten der Demonstrationsteilnehmer ist es zu verdanken, dass die Situation sich nicht weiter zugespitzt hat".

Hintergrund:

* Nachrichten zum Widerstand gegen den G8 und Verhaftungen:
http://www.gipfelsoli.org/Home/L_Aquila_2009
* Pressemitteilung zur Demonstration in Berlin:
http://www.gipfelsoli.org/Home/L_Aquila_2009/7433.html


Donnerstag, 2. Juli 2009

Synopse des neuen Polizeigesetzes für Baden-Württemberg

Auf dejure.org findet sich eine Synopse des neuen Polizeigesetzes für Baden-Württemberg. Die darin festgelegten gesetzlichen Maßnahmen reichen von der
  • Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum (§ 21 PolG) über die
  • Bewegungsverfolgung von verdächtigen Personen (§ 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 PolG),
  • Erhebung von Telekommunikations-Verkehrdaten (§ 23a PolG),
  • erweiterte gezielte Kontrollen von Personen und Fahrzeugen (§ 25 PolG),
  • neuen Voraussetzungen für die Wohnraumüberwachung (§ 23 PolG),
  • erweiterter Beschlagnahme von Vermögenswerten (§ 33 PolG) bis hin zur
  • Erzwingung von Aussagen (§ 20 Abs. 1 PolG).

Das Abhören von Telefongesprächen und anderer Telekommunikation im Rahmen der präventiv-polizeilichen Aufgaben ist weiterhin nicht vorgesehen.

Bei der Wohnraumüberwachung scheint es sogar neue Einschränkungen zu geben, insgesamt dürfen aber wesentlich mehr Daten, auch in Zusammenhang mit Versammlungen erhoben werden. Ausgeweitet werden auch die Möglichkeiten zur automatisierten Kennzeichenerfassung und zu Platzverweisen, wofür es offensichtlich vorher gar keine Grundlage gab. Überraschend: Durchsuchungen von Personen, wie sie häufig auch vor Demos stattfinden, scheinen oft nicht legal zu sein scheinen.



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