Zitat des Tages
Die Liberale Hochschulgruppe Hohenheim zu den polizeilichen Ausschreitungen bei der Stuttgarter Bildungsstreikdemo gestern in Stuttgart.
Die richtige Einstellung from scp on Vimeo.
Unter Berufung auf zuverlässige Quellen meldet die baskische Tageszeitung GARA heute (2/10/09), dass der seit 6 Monaten verschwundene JON ANZA von auf französischem Territorium operierenden spanischen Polizisten festgenommen wurde. Der Verschwundene starb während der illegalen Verhöre und wurde an einem unbekannten Ort verscharrt.
Was lange befürchtet werden musste wird langsam zur Gewissheit: Am 18.April war der ETA-Militante mit dem Zug unterwegs von Bayonne nach Toulouse zu einem Treffen mit der Organisation, wie ETA später selbst offenbarte. Er war schwer krank, fast blind und abhängig von regelmäßiger Medikamenteneinnahme. Im Zug wurde er festgenommen, entführt und illegalen Verhören unterworfen, in deren Verlauf er starb. Nicht bekannt ist, ob die spanische Operationseinheit mit Wissen und Unterstützung französischer Behörden handelten oder nicht.
Ende August hatte der PNV-Politiker Egibar den span. Innenminister gefragt ob spanische Polizei Jon Anza auf französischem Terrain festgenommen habe. Rubalcaba antwortete nicht. Bei anderer Gelegenheit sagte er jedoch gegenüber der Presse, das Verschwinden sei ein internes Problem von ETA, es sei „offensichtlich, dass die span. Sicherheitskräfte (FSE) nichts damit zu tun hätten“.
Gestützt werden die GARA-Informationen von zuletzt bekannt gewordenen Fällen von polizeilichen oder parapolizeilichen Entführungen von baskischen Bürgern. Der Flüchtling Juan Mari Mújica wurde am 11.Dez.2008 von französisch sprechenden Polizisten angesprochen, die aber Spanier waren. Er wurde entführt, verhört, Drohungen gegen seine in Madrid inhaftierte Tochter ausgesprochen. Ähnliches passierte dem Ex-Gefangenen Alain Berastegi, von 12 Maskierten auf einen Berg entführt (s.u. im Blog), misshandelt und zur Zusammenarbeit mit den Behörden erpresst. Bekannt sind zwei weitere Fälle aus Bilbao und Pamplona, was insgesamt darauf schließen lässt, dass eine neue Etappe von schmutzigem Krieg eingeläutet wurde.
Gipfelproteste von Heiligendamm bis Strasbourg: Rostocker Staatsanwaltschaft geht mit Erpressung gegen Zeugen vor: Mo., 14.9. Berufungsprozess gegen G8 Gegnerin, Zwangsmaßnahmen gegen Rostocker Teilnehmer der Anti NATO Demonstration in Strasbourg
Am Montag findet ab 9:30 Uhr vor dem Landgericht Rostock der Berufungsprozess gegen eine Berlinerin statt, der vorgeworfen wird, während der Demonstration gegen den G8-Gipfel 2007 einen Stein auf Polizeibeamte geworfen zu haben. Vor gut einem Jahr wurde die Angeklagte von Amtsrichter Schröder zu 7 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, gegen die sich die jetzige Berufung richtet. Der Prozess sorgte damals für einiges Aufsehen, weil trotz umfangreicher Beweisaufnahme während immerhin 4 Verhandlungstagen, der Richter seine Entscheidung lediglich auf die Aussage des damals festnehmenden Beamten stützte, der eine weit entfernte, vermummte Person gesehen haben will, die aus einer Gruppe anderer vermummter Personen einen Stein geworfen haben soll. Bei seinen ersten Feststellungen hat der Beamte die Angeklagte sogar als männlich beschrieben. Überdies stellte sich bei der Vernehmung des Beamten, der einer Berliner Einsatzhundertschaft angehört, heraus, das er der gefesselten Person einen Faustschlag verpasste, und so eine Behandlung, sagte der Polizist aus, seie etwas ganz normales, um Gefangene zu „beruhigen“.
Obwohl im Laufe des Verfahrens die 2 Entlastungszeugen der Angeklagten erklärten, sie hätten die ganze Zeit mit der Angeklagten verbracht und sie nicht aus den Augen gelassen und keinen Steinwurf gesehen, glaubte der Richter nur dem Polizeibeamten. Sein Kommentar, das die Zeugen allein deswegen befangen seien, weil sie für die Angeklagte aussagen würden, sorgte damals für einigen Unmut bei den ProzessbeobachterInnen. Da die Zeugen der Angeklagten aber darauf bestanden, die Wahrheit gesagt zu haben, hat die Staatsanwaltschaft inzwischen ein Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage gegen sie eingeleitet, wohl in der Hoffnung, das eine mögliche Strafe für uneidliche Falschaussage von bis zu 5 Jahren Haft, sie davon abhält, weiterhin für die Angeklagte auszusagen. Die Zeugen sind Montag zum Prozess geladen, sie werden erneut befragt.
Die Prozessbeobachtungsgruppe Rostock protestiert massiv gegen den Versuch der Staatsanwaltschaft, Zeugen unter Druck zu setzen und sie mit Ermittlungsverfahren einzuschüchtern, damit sie eine politisch opportune Aussage machen. Gleichzeitig schaut die Staatsanwaltschaft geflissentlich darüber hinweg, wenn Polizeibeamte im Dienst Straftaten begehen und gefangene Demonstranten misshandeln. Die Prozessbeobachtungsgruppe sieht in der letzten Zeit eine für Rostocker Verhältnisse in dieser Schärfe bislang unbekannte Intervention der Rostocker Repressionsorgane gegen linke, sowohl lokale als auch überregionale Strukturen. Dies zeigte sich bei den im Juli verhängten Zwangsgeldern und der angedrohten Beugehaft gegen 2 TeilnehmerInnen einer Busfahrt von Rostock nach Strasbourg, die dort gegen den Natogipfel demonstrieren wollten. Die Staatsanwaltschaft nimmt dabei ein Ermittlungsverfahren gegen 2 Rostocker in Strasbourg als Anlaß, um eine kriminelle Vereinigung (die Busreisenden!) aus Rostock herbeizudefinieren. Die 2 Busreisenden sollen gezwungen werden, die Namen weiterer mitfahrender Personen zu nennen. Ziel der Repressionsorgane ist es, linke Strukturen in Rostock einzuschüchtern und auszuspionieren. Mit der neuerlichen Kriminalisierung der globalisierungskritischen und antimilitaristischen Bewegung, soll dem öffentlichen Desaster, als herauskam, das ca. 1500 Ermittlungsverfahren gegen GegnerInnen des G8 Gipfels völlig willkürlich eingeleitet wurden, etwas Kriminelles entgegengesetzt werden.
Die Prozessbeobachtungsgruppe Rostock wird auch diese jüngsten Versuche der Staatsanwaltschaft, die Zeugenbeeinflussung beim G8-Prozess und die Zwangsmaßnahmen gegen sog. „Zeugen“ im Nato Gipfel Verfahren öffentlich machen.
Gemeinsam mit anderen Gruppen, will die Prozessbeobachtungsgruppe im Herbst in Rostock eine bundesweite Demonstration machen. Während des Prozesses am Montag soll es vor dem LG ab 9:30 Uhr eine Mahnwache geben, an die sich nach Prozessende eine Kundgebung auf dem Universitätsplatz in Rostock anschließt.
Der Berufungsprozess vor dem Landgericht ist öffentlich.
Smash §218 // Gegen christlichen Fundamentalismus Am 26.09.2009, 12.30 Uhr, auf dem Platz vor dem Roten Rathaus (Berlin, Neptunbrunnen)Weitere Infos/Aufrufer_innen etc.: http://no218no
Für den 26. September 2009 mobilisiert der Bundesverband Lebensrecht zu einem "Schweigemarsch" mit dem Titel "1000 Kreuze für das Leben". Wir rufen dazu auf, diesem laut und mit vielfältigen Aktionen entgegenzutreten.
Die beteiligten Gruppen dieses "Schweigemarsches" bezeichnen sich selbst als Lebensschützerinnen und Lebensschützer. Dabei geht es ihnen auf der Grundlage eines christlich-fundamentalistischen Weltbildes um das Verbot und die Bestrafung von Abtreibungen. Sie sprechen allen Menschen und vor allem Frauen das Recht ab, über ihr Leben und ihre Körper selbst zu bestimmen. Sie lehnen jeden Schwangerschaftsabbruch als "vorgeburtliche Kindstötung" ab. Statistisch unhaltbare Angaben über die Anzahl der Abtreibungen in der BRD sowie die von Abtreibungsgegner_innen erfundene Krankheit "Post-Abortion-Syndrome" sollen Frauen moralisch unter Druck setzen und einschüchtern, sowie den Staat dazu bringen, die Möglichkeit zum Schwangerschaftsabbruch weiter einzuschränken.
Im Gegensatz zu einer verbreiteten Meinung ist ein Schwangerschaftsabbruch in der BRD weiterhin eine Straftat, die nur unter bestimmten Voraussetzungen nicht strafrechtlich verfolgt wird, z.B. nach einer Zwangsberatung plus 3 Tage-Wartefrist in den ersten
zwölf Schwangerschaftswochen oder bei einer Gefahr für die psychische und physische Gesundheit der Frau.
Um den §218 war es nach der letztmaligen Änderung des Strafgesetzbuches 1995 lange still. Die so genannte Spätabtreibungsdebatte seit Herbst 2008 führte Anfang dieses Jahres zu einer Verschärfung des Schwangerschaftkonfliktgesetzes. Abtreibung wurde wieder zum heftig diskutierten Thema. Obwohl die Gesetzesänderung die medizinische Indikation insgesamt betrifft, drehte sich die Debatte hauptsächlich um scheinbar "unverantwortliche Frauen", die sich angeblich in einer "Panikreaktion" gegen "behinderte Kinder" entscheiden. Diesen Frauen müsse eine bessere Beratung zukommen. In der BRD wurde jedoch bereits mit der 1995er-Reform des § 218 die so genannte eugenische Indikation abgeschafft, d. h. eine Abtreibung wegen einer möglichen fötalen "Missbildung" ist nicht mehr erlaubt. Spätabtreibungen können allein dann erfolgen, wenn die psychische und physische Gesundheit der Frau gefährdet ist. Die jetzige Gesetzesänderung wurde maßgeblich von Abtreibungsgegner_innen gepusht, die dies als Einfallstor benutzen wollen, um die eigene Entscheidung zu einer Abtreibung und die Möglichkeiten dazu weiter einzuschränken.
Wir fordern hingegen weiterhin, dass jede Frau selbst über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden kann. Wir wollen eine Gesellschaft, in der eine Abtreibung kein gesundheitliches, rechtliches oder ökonomisches Problem für Frauen darstellt und ohne Eingriff oder Belehrungen des Staates und der Angst vor dem moralischen Stigma zugänglich ist. Wir wollen aber auch eine Gesellschaft, in der keine Frau psychische Probleme bekommt, weil sie sich "verpflichtet" fühlt, abzutreiben, nachdem eine Pränataldiagnose die Möglichkeit der "Behinderung" des späteren Kindes ergeben hat.
Die selbsternannten Lebensschützer sind Teil des christlichen Fundamentalismus in der BRD. Wie alle religiösen Fundamentalismen
arbeiten auch sie auf eine gesellschaftliche Dominanz ihrer Dogmen hin, etwa Familienzentriertheit, Heterosexualität, Schicksals- und
Obrigkeitsergebenheit. In den USA beinhalten Aktionen von Abtreibungsgegner_innen u.a. Blockaden von Kliniken, aber auch gewalttätige Übergriffe sowohl gegen Ärzt_innen als auch gegen Frauen, die abtreiben wollen. Zuletzt wurde Dr. George Tiller, Betreiber einer Abtreibungsklinik, in der auch Spätabtreibungen durchgeführt wurden, im Mai dieses Jahres erschossen. Die Klinik musste daraufhin geschlossen werden. Auch in der BRD und Österreich werden Frauen, die Abtreibungskliniken aufsuchen, heute bereits durch "Gehsteigberatung" eingeschüchtert und bedrängt, Ärzt_innen als "Massentöter" diffamiert und Fachkonferenzen von Abtreibungsärzt_innen mit der Wannseekonferenz 1942 verglichen.
Weder christliche Moralvorstellungen noch staatliche Zugriffe dürfen über das Leben und die Körper von Menschen bestimmen. Deshalb rufen wir dazu auf, die Inszenierung der selbsternannten Lebensschützer_innen als "Schweige- und Trauermarsch" (in dunkler Kleidung und mit weißen Kreuzen) zu stören (bunte Kleidung und emanzipatorische Sprüche).
Am Donnerstag den 9. Juli veranstaltet das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit um 19 Uhr einen Vortrag mit Dr. Rolf Gössner in der Gaststätte Friedenau, Rotenbergstr. 127, Stuttgart-Ost (Stadtbahn U9 bis Haltestelle Raitelsberg) Der Eintritt ist frei, Spenden erbeten.
Das unter dem Thema „Demokratieabbau und Repression: Wieviel Obrigkeit verträgt die Demokratie?“ stehende Referat soll die geplante Verschärfung des Versammlungsgesetzes in Baden-Württemberg im Kontext allgemein zunehmender Beschränkungen der Bürgerrechte zum Thema haben.
Dazu sollen auch Möglichkeiten dagegen aktiv zu werden aufgezeigt und diskutiert werden. Der Gastreferent Dr. Rolf Gössner, ist Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und setzt sich als Rechtsanwalt, Publizist und Parlamentarischer Berater für Bürgerrechte ein. Für sein Engagement wurde er 2008 mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichnet. Für interessierte Pressevertreter besteht die Möglichkeit vor der Veranstaltung Interviews mit dem Referent oder auch einem Bündnissprecher zu führen.
Weitere Informationen: Via trueten.de