Blockaden – Interview mit einem Rechtsanwalt für Versammlungsrecht

Aus aktuellem Anlass möchten wir zur Diskussion über Blockaden als Aktionsform an dieser Stelle auf ein Interview mit dem Göttinger Rechtsanwalt und Experten für Versammlungsrecht, Johannes Hentschel, verweisen, das am 9. Mai 2010 in der Hildesheimer Zeitung „Kehrwieder am Sonntag“ erschienen ist.

„Auch Sitzblockaden sind geschützt“

Am 1. Mai 2010 hatte sich Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse in Berlin auf der Route der Nazis an einer Sitzblockade beteiligt. Polizei und Politiker kritisierten ihn dafür scharf, er habe die Gesetze missachtet. Wie ist Wolfgang Thierses Aktion aus nüchtern-juristischer Sicht zu bewerten?

Hentschel:
Rechtlich gesehen hat Herr Thierse in zulässiger Weise sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausgeübt.

Heißt das, es gibt ein Recht auf Blockade?

Hentschel:
Zwar gibt es kein Recht auf Blockade als solches. Es kommt immer darauf an, wie blockiert wird und in welchem Kontext die Blockade steht. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder betont, dass die Versammlungsfreiheit vielfältige Ausdrucksformen umfasst, solange diese auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet sind. Nach diesen Grundsätzen sind auch Sitzblockaden als Versammlungen grundrechtlich geschützt, wenn sie nicht Selbstzweck, sondern ein Mittel zur symbolischen Unterstützung des Protestes sind.

Hat die Polizei denn überhaupt einen Ermessensspielraum, wenn sie auf Blockierer trifft, oder muss sie die Straße räumen, um das Demonstrationsrecht der Nazis durchzusetzen?

Hentschel:
Die Polizei ist verfassungsrechtlich verpflichtet, eine Blockade, mit der eine politische Meinung zum Ausdruck gebracht werden soll, als Versammlung zu bewerten, die unter dem Schutz des Artikels 8 steht. Da unter diesem Schutz auch die „Nazidemo“ steht, muss die Polizei so agieren, dass sie die Grundrechte beider Seiten so weit wie möglich wahrt. Hier kommt zum Beispiel eine Umleitung der „Nazidemo“ um die Blockade in Betracht. Sind keine milderen Mittel denkbar, käme auch eine Auflösung der „Versammlungsblockade“ in Frage.

In Hildesheim ruft ein Bündnis ebenfalls dazu auf, den Nazimarsch am 5. Juni zu blockieren. Ist allein die Aufforderung zu einer Blockade schon strafbar?

Hentschel: Allein die Aufforderung zu einer Blockade ist nach meiner Bewertung nicht strafbar, wenn hinreichend deutlich wird, dass es in erster Linie um eine gemeinsame Meinungskundgabe geht. Es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an.

Mit welchen Strafen muss man denn rechnen, wenn man von der Polizei als Blockierer weggetragen wird?

Hentschel:
Solange der bereits dargestellte Schutz durch Artikel 8 besteht, ist bei gewaltfreiem Verhalten eine Strafbarkeit in meinen Augen nicht ersichtlich. Da Polizeibehörden nach meiner Erfahrung Sitzblockaden zumeist als rechtswidrig erachten, kann leider nicht ausgeschlossen werden, dass Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Solange eine Versammlung aber nicht aufgelöst worden ist, kommt bei friedlicher Teilnahme eine Strafbarkeit in der Regel nicht in Betracht. Gefährdungen anderer müssen natürlich ausgeschlossen werden.

Quelle des Beitrages: http://badnenndorf.blogsport.de/2010/08/12/blockaden-interview-mit-einem-rechtsanwalt-fuer-versammlungsrecht/

Siehe auch: Gericht erlaubt Neonazi-Demo - Gegendemo verboten
Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Trackback URL:
http://racethebreeze.twoday.net/stories/6466284/modTrackback

Trackbacks zu diesem Beitrag

Was mir heute wichtig erscheint #222

Verrechnet: Morgen solll in Bad Nenndorf... [weiter]

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Aktuelle Beiträge

Hamburg, 02. Juni 2012:...
racethebreeze - 11. Mai, 17:25
All Power to the People!...
Fri­day: Start: 17 Uhr @Kom­ma, Mail­le...
racethebreeze - 25. Apr, 17:43
Klagen gegen Heilbronner...
Stuttgart, 22.04.2012. Im März 2012 wurden beim...
racethebreeze - 22. Apr, 20:30
Milde Strafe für...
Amtsgericht „Bombenbastler" wird wegen Besitz...
racethebreeze - 20. Apr, 18:48

Support

Follow robertdebreeze on Twitter

RSS Feeds

Gute Nacht
Obwohl das Wetter derzeit eigentlich normal ist, nervt...
Woschod - 16. Mai, 20:45
Spotlight (79)
Einfach nur ein paar Links… Urteil: Fotografierverbot...
Woschod - 16. Mai, 20:20
Was will er?
“Muss ich, um ein Darlehen zu einem niedrigeren...
Woschod - 14. Mai, 23:13
Arsch huh und Gesicht zeigen
(…) Die zweitbeste Trefferquote hat das Wort...
Woschod - 14. Mai, 17:07
5 Musiker – 1 Gitarre
Das ist Kunst! Original: Gotye – Somebody That...
Woschod - 12. Mai, 15:38
nachschLAg: Ein unvollständiger Wochenrückblick
LATEINAMERIKA In Spanien sind Arbeitsmigranten aus...
redblog - 11. Mai, 10:00
Rosenbauer: Wasserwerfer gegen den Protest
Der Standard: Staatschef Sebastián Piñera...
fakt - 10. Mai, 21:27
Tag der Befreiung - спасибо,...
Nie wieder Faschismus! Faschismus ist keine Meinung,...
redblog - 8. Mai, 08:12
nachschLAg: Ein unvollständiger Wochenrückblick
In dieser Woche fällt der Nachschlag etwas knapp...
redblog - 4. Mai, 10:00

Twitter Status

Suche

 

Status

Online seit 1896 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 11. Mai, 17:25

Credits

vi knallgrau GmbH

powered by Antville powered by Helma


Creative Commons License

xml version of this page

twoday.net AGB

Web Counter-Modul