Antirepression

Samstag, 27. Dezember 2008

Reißen wir die Mauern ein die uns trennen! Silvesterspaziergang um den Stammheimer-Knast!

Hammer-WomanSeit 1989 gehen linke AktivistInnen in Stuttgart an Silvester zum Stammheimer-Knast um sich mit den sozialen und politischen Gefangenen zu solidarisieren. Der erste Anlass war der große Hungerstreik der Gefangenen aus der RAF, zu dem damals eine Kundgebung mit Feuerwerk und lauter Musik organisiert wurde.

Der Hochsicherheitstrakt Stammheim, dessen Modell u.a. Vorbild für die F-Typ-Knäste in der Türkei ist, ist nach wie vor ein Symbol der repressiven Politik gegenüber Linken:
Seit März diesen Jahres findet in der dortigen Aussenstelle des Oberlandesgerichts ein Prozess nach §129b statt, der die Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereingung im Ausland unter Strafe stellt.
An deren Charakter hat sich, seit ihrer Entstehung im Zusammenhang mit den RAF-Prozessen, nichts geändert: Es werden dort menschenverachtende repressive Methoden wie Isolationshaft angewandt, dies aktuell obwohl einer der Angeklagten aufgrund einer komplizierten Bypass-Operation lebensgefährlich erkrankt ist. Auch ist dieser Prozess, wie auch die RAF-Prozesse, nicht juristisch, sondern politisch: Er soll der weiteren Kriminalisierung von politisch aktiven MigrantInnen und internationalistischer Politik den Weg ebnen.

Ebenfalls in Stammheim wird am 15. Januar 2009 ein Prozess beginnen, in dem einer Person die Rädelsführerschaft in den RZ (Revolutionären Zellen), die von den 1970er bis in die 1990er Jahre aktiv waren, vorgeworfen wird. Der Prozess findet in Stammheim statt, um angeblich den dort aussagenden Kronzeugen im Hochsicherheitstrakt zu sichern.

Knäste sind eines der Mittel von Staat und Kapital zur Abschreckung aller, die aktiv den bestehenden Verhältnissen entgegentreten und sich gegen das kapitalistische System auflehnen. Mit Knästen und den ganzen dahinter stehenden Repressionsapparaten sollen die bestehenden Machtverhältnisse aufrecht erhalten werden.

Der Großteil der sozialen Gefangenen, die sich in Knästen befinden, sitzen meist aufgrund von Drogen- oder Eigentumsdelikten, welche ihre Ursache fast immer in Perspektivlosigkeit, Armut, gesellschaftlicher Ausgrenzung und den ausbeuterischen Verhältnissen - kurz - im kapitalistischen System haben.

Wir fordern alle, die gegen die bestehenden Verhältnisse aktiv sein wollen und für eine solidarische und gerechte Welt stehen, auf am 31. Dezember mit uns gemeinsam einen Silvesterspaziergang mit Feuerwerk und Parolen um den Stammheimer-Knast herum zu machen!


Solidarität mit Mustafa Atalay, Devrim Güler, Hasan Subasi, Ahmet D.Yüksel, Ilhan Demirtas!
Solidarität mit Axel, Oliver und Florian !
Solidarität mit allen anderen von den Paragraphen 129 und von Repression Betroffenen!

Für eine Gesellschaft ohne Knäste!
Freiheit für alle politischen und sozialen Gefangenen!
Kampf der Klassenjustiz!
Kapitalismus abschaffen!
Solidarität aufbauen!

31.12.2008, 20:00 Uhr
Treffpunkt vor dem Stammheimer Knast
Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Samstag, 20. Dezember 2008

Bedrohte Versammlungsfreiheit

Ein wichtiger Beitrag von Elke Steven, von der kürzlich auf "jungen Welt" der Beitrag "Alle Macht dem Staat" erschien:
Bedrohte Versammlungsfreiheit

Elke Steven

Die herausragende Bedeutung des Versammlungsrechts steht scheinbar außer Frage. Noch die letzte Allgemeinverfügung, mit der Demonstrationen verboten werden, stellt vorab die außergewöhnliche Bedeutung dieses Grundrechts heraus, in das nur nach gründlichem Abwägen eingegriffen werden dürfe. Dies sei, behaupten die zuständigen Ordnungsbehörden dann, skrupulös geschehen, und zitieren gern noch den Brokdorf-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, um zu beweisen, daß sie ihn kennen.

Schon ein solches Verhalten läßt ahnen, wie schlecht es um das Grundrecht stehen muß. Das Mißtrauen der Regierenden und Administrierenden gegen den aufrührerischen Geschmack, auf den wir in Versammlungen kommen könnten, ist offenkundig. Nicht nur der Obrigkeitsstaat von einst fürchtete Versammlungen als Hort der Unbotmäßigkeit und des Aufruhrs. Die politische Klasse der Bundesrepublik Deutschland ist kaum weniger furchtsam.

Das Grundgesetz stellte das Recht, sich ungehindert zu versammeln, zwar in die Reihe der unveräußerlichen Grundrechte, sah für Versammlungen unter freiem Himmel allerdings schon ein einschränkendes Gesetz vor. Das 1953 erlassene Versammlungsgesetz trägt noch den Atem des Obrigkeitsstaates in sich.

Erst 1985 hat das Bundesverfassungsgericht mit dem Brokdorf-Beschluß eine Schneise geschlagen, um dem Recht auf Versammlungsfreiheit in der Praxis Geltung zu verschaffen. Allerdings entstand diese rechtliche Würdigung nicht im luftleeren Raum, sondern im Kontext einer gesellschaftlichen Praxis von Demonstrationen. Im Laufe der 60er und 70er Jahre hatte sich ein souveränes Selbstbewußtsein für dieses Grundrecht entwickelt, das vor allem durch seine Inanspruchnahme gewahrt wird.

Die Schneise wurde aber in der Praxis schnell wieder verstellt. Die Exekutive erfindet immer neu und listig Möglichkeiten, die grundrechtlichen Maßstäbe zu verdrehen: Berichte über Geschehnisse werden verfälscht, die Gefahren ins Unermeßliche überzeichnet, herrschaftlich werden Fakten geschaffen, deren gerichtliche Überprüfung sich im Irgendwann verliert.

Versammlungen dürfen nur zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit aufgelöst und verboten werden, stellte das Bundesverfassungsgericht damals und noch mehrmals fest. Eine den Verboten nachlaufende Rechtsprechung hilft den Demonstrierenden jedoch nur begrenzt. Das Verbot der Brokdorf-Demonstration lag zum Zeitpunkt des höchst-richterlichen Beschlusses, durch den es aufgehoben wurde, bereits vier Jahre zurück. Der Rechtsschutz durch Eilentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ist viel schwächer. Die Exekutive versucht oft mit Erfolg, ihre von eigenen Interessen geprägte Gefahrenprognose zur Grundlage der Rechtsprechung zu machen. Rechtsschutz wird ausgehebelt, wenn das Gericht vagen Gewaltvermutungen oder auch verfälschten Berichten der Polizei folgt, ohne diese überprüfen zu können. Demonstrierende gegen Castor-Transporte haben dies oft leidvoll erfahren. Bei den Demonstrationen gegen die Politik der G8-Staaten steigerte es sich bis zur Unerträglichkeit. Der auf Verbote und den potentiellen Einsatz aller polizeilichen Gewaltmittel abzielenden Public-Relations-Arbeit der Polizei, der Hochrechnung drohender Gewalttaten, der verdrehenden und sogar Fakten fälschenden Berichterstattung der Polizei über Vorfälle während der Demonstrationen scheint das Gericht in einer Eilentscheidung nichts entgegensetzen zu können. Wenn auch kein anderer den vermummten und mit Gewalt drohenden » schwarzen Block« gesehen hat, so wird doch dem Bericht der Polizei über diese Hunderte von Unsichtbaren geglaubt.

Ich will an sechs symptomatischen Beispielen zeigen, wie das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit alltäglich mit Füßen getreten wird.

(1) In Darstellungen der Polizei und der Medien werden die von Demonstrationen ausgehenden Gefahren im Vorhinein oft bergehoch aufgetürmt. Immer droht die Teilnahme des »schwarzen Blockes«, der längst zu einem polizeiwillkommenen Mythos geworden ist. Allüberall ist mit Gewalttaten zu rechnen, seit Jahren steht der Terrorismus bereit. Notfalls helfen Ermittlungen nach § 129a StGB, die Bedrohung zu konstruieren. Zur Einschränkung eines Grundrechts bedürfte es zumindest konkreter Hinweise auf solche Bedrohungen. Daran mangelt es fast immer, und geheime »Informationen« der Verfassungsschützer lassen sich kaum überprüfen. Heiligendamm ist hierfür ein Beispiel, und beim Protest gegen das NATO-Gipfeltreffen nächstes Jahr im April wird es nicht anders sein.

(2) Wenn die Behörden in weitaus höherem Maße als durch potentielle Gefährdungen gerechtfertigt den Veranstaltern Auflagen erteilen, läuft das ebenfalls auf demokratiefeindliche Behinderung von Demonstrationen hinaus. Im Mai 2006 erließ die Versammlungsbehörde für eine Demonstration in Mittenwald 25 Auflagen. In der nachträglichen Überprüfung urteilte der Bayerische Gerichtshof München, daß 21 dieser 25 Auflagen rechtswidrig seien. Doch im August 2008 wurden vor einer Friedensdemonstration in Büchel, die sich gegen die dort lagernden Atomwaffen richtete, sogar 30 überflüssige Auflagen erteilt.

(3) Bei großen Demonstrationen kann schwerlich ein Einzelner für all die vielfältigen Ausdrucksformen und die vielen aufrufenden Gruppen eine Gesamtverantwortung tragen. Dennoch wird zunehmend der Versammlungsleiter für alles und jedes verantwortlich gemacht und zur Rechenschaft gezogen. Offenbar sollen Vorstellungen von straff geleiteten Aufmärschen durchgesetzt werden. Den Versammlungsleitern werden quasi polizeiliche Ordnungsaufgaben zugemutet, die sie nicht erfüllen können.

Im Jahr 2008 standen Versammlungsleiter in München, Karlsruhe, Rostock und Friedrichshafen vor Gericht. Nichts Gravierendes war vorgefallen. Die Fülle der Auflagen macht jedoch viele Rechtsverstöße möglich. Verantwortlich ist allemal der Versammlungsleiter. In Karlsruhe wurde dies schon zum Bestandteil der Auflagen gemacht: »Sie müssen mit Ihren Weisungen alle Teilnehmer jederzeit erreichen können und sind verpflichtet, die Veranstaltung für beendet zu erklären, wenn Sie sich nicht durchsetzen können.« Dabei reicht schon, daß eine Stange an einem Transparent etwas länger ist, als die Auflage zuläßt, ein Transparent größer, als die Polizei wünscht, ein Schal nach polizeilicher Meinung der Vermummung dient und die Kleidung von Teilnehmenden als zu ähnlich, folglich uniform erscheint.

Noch ist zu hoffen, daß die Gerichte, zumindest in den höheren Instanzen, diesem Vorgehen Einhalt gebieten und die angeklagten Versammlungsleiter freisprechen. Das neue bayerische Versammlungsgesetz sieht diese Haftung des Versammlungsleiters aber bereits abschreckend vor.

Aus dem Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe sei zur Illustration kurz zitiert: »Es kann aus Sicht des Gerichtes nicht anerkannt oder auch nur hingenommen werden, daß beliebig und vor allem auch folgenlos eine Demonstration so durchgeführt wird, wie es sich die Teilnehmer vorstellen und wünschen, vor allem dann nicht, wenn das exzessive Beiwerk ein nicht wegzudenkender Bestandteil der Demonstration sein soll.« Der Angeklagte wurde mit der Begründung, er habe »sich nur halbherzig und pro forma um die Auflagen gekümmert, was natürlich bei weitem nicht ausreicht«, als Straftäter verurteilt.

(4) Der »Hamburger Kessel« 1986 hat bundesweites Aufsehen erregt. Er war von Anfang an rechtswidrig. Doch dieses Vorgehen der Polizei hat sich seitdem ungezählte Male wiederholt. Im Wendland wurden ganze Dörfer eingekesselt. Immer wieder werden anläßlich der rassistischen, ausländerfeindlichen und nationalistischen Demonstrationen von rechtsaußen die Gegendemonstranten eingekesselt. So geschehen kürzlich in Köln im Kontext des stadtweiten Protests gegen die Versammlungen von »Pro Köln« gegen den Moscheebau. In dem breiten und bunten, karnevalesk inszenierten Protest wurden 500 Demonstrierende eingekesselt und in die Gefangenensammelstelle verbracht. Kinder und Jugendliche blieben bis weit nach Mitternacht dort, Rechtsbeistand wurde verwehrt. Der Richterin, die entschied, daß die ihr vorgeführten Gefangenen sofort zu entlassen seien, führte die Polizei daraufhin keine mehr vor.

(5) Aber auch dann, wenn ausnahmsweise Auflagen im Vorhinein gerichtlich überprüft werden können, ist in der Praxis häufig noch nichts gewonnen. Im August 2008 fand in Hamburg das AntiRa- und Klimacamp statt. Die Versammlungsbehörde wollte eine Schlußkundgebung nicht über die geplante Zeit von sechs Stunden zulassen (übrigens auch nicht am geplanten Ort). Das Verwaltungsgericht befand, daß die Demonstrierenden über die zeitliche Länge ihres Protestes entscheiden können. Die Polizei hielt sich nicht daran. Sie setzte ihre Auffassung unmittelbar und ohne Rechtsschutzmöglichkeiten durch. Der Gesamteinsatzleiter erteilte, ohne selbst am Ort zu sein, kurzerhand vom Polizeipräsidium aus die Anweisung zur Auflösung der Demonstration zu dem Zeitpunkt, zu dem die Versammlungsbehörde das Ende der Demonstration gewollt hatte.

(6) Auch rechtswidrige Gewaltausübung einzelner Beamter gegen unliebsame Demonstrierende steckt im System. Beispiele lieferte das Vorgehen gegen das Hamburger Camp. Die Identifizierung gewalttätiger Beamter ist kaum möglich, der Schutz des Corps funktioniert. Sehr selten wurden Polizeibeamten verurteilt – jeweils nur aufgrund besonderer Konstellationen. Die extensiven Auflagen, die im Vorhinein aufgetürmten Gefahrenprognosen und öffentliche Vorverurteilungen der Demonstrierenden lassen polizeiliche Gewalt in aller Regel gerechtfertigt erscheinen.

Andere Behinderungen und Formen der Abschreckung von Demonstrationen seien hier wenigstens noch stichwortartig genannt: Zugangskontrollen, Videoüberwachung, Teilnahmeverbote mit Meldeauflagen, Reiseverbote, Platzverweise, unsinnige Vermummungsverbote ...

Gegenwärtig werden im Zuge der Föderalismusreform all die Scheußlichkeiten, gegen die es jetzt noch manchmal Rechtsschutz gibt, in den Ländergesetzen abgesichert. Bayern ist vorangegangen, Baden-Württemberg folgt. Auch Gesetze, die so dargestellt und begründet werden, als richte sich die Einschränkung der Versammlungsfreiheit nur gegen rechtsaußen, heben die Versammlungsfreiheit auf, die es nur ungeteilt geben kann.

Ein Hoffnungsschimmer bleibt allerdings und liegt einzig in der selbstbewußten Art, in der Bürger und Bürgerinnen als Souverän dieses Recht in Anspruch nehmen. Die wechselvolle Geschichte des Versammlungsrechts zeigt allemal, wie wichtig dies ist. Wie schon das Hambacher Fest 1832 trotz Verbot stattfand, muß auch heute das Recht immer wieder neu gegen staatliche Macht und Kontrolle erstritten werden.
Quelle: Ossietzky 22/2008
Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

BKA Gesetz abgesegnet

Das neue BKA-Gesetz passierte am 18. Dezember in einer leicht abgeänderten Version mit 35 zu 34 Stimmen den Bundesrat. Unter anderem wird das Bundeskriminalamt ab dem 1. Januar Rechner ausspähen dürfen und mit dem legalen Filmen von Personen in ihren Wohnungen beginnen.

Via Autonome Antifa Freiburg
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Freitag, 19. Dezember 2008

Sehr verdächtig...

Das Tier ist auf jeden Fall verdächtig, da gepixelt ;-)


Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Donnerstag, 18. Dezember 2008

Revolution? Just Do it!

Greece-December-2008
Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Dienstag, 16. Dezember 2008

Versammlungsgesetz: Propaganda und Wirklichkeit

Propaganda:

"(...) Franz Meyer, Landrat von Passau, will nach dem Überfall auf den Passauer Polizeidirektor Mannichl auch über die Möglichkeit eines NPD-Verbots neu nachdenken. Wichtig sei es, den Nazis noch mehr Paroli zu bieten. Ausdrücklich begrüßte er das neue bayerische Versammlungsgesetz, durch das Neonazi-Zusammenkünftte besser unterbunden werden könnten. (...)"

Quelle: Deutschlandfunk, 15.12.2008


Realität:

"Neonazi-Aufmarsch in Landsberg genehmigt
Landsberg - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine für diesen Samstag angemeldete Neonazi-Demonstration in Landsberg genehmigt. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, verstößt das Verbot des Aufmarsches, der unter Leitung eines hochrangigen NPD-Mitglieds stattfinden soll, nicht gegen das bayerische Versammlungsgesetz. Das Landratsamt hatte die Demonstration zuvor unter Berufung auf das verschärfte Versammlungsrecht verboten. Allerdings müssen die Veranstalter die geplante Route verkürzen. Das Gericht begründete den Beschluss mit der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die im demokratischen Rechtsstaat auch rechtsextreme Meinungsäußerungen erfasse. ddp"

Quelle: Süddeutsche, 29.11.2008
Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Samstag, 13. Dezember 2008

Griechenland: Perspektive und Organisierung nötig

Aus der Erklärung des "Netzwerks für Politische und Soziale Rechte" (Dyktio) zur Erhebung in Griechenland, die das Problem der Kämpfe auf den Punkt bring:

(...) Was sollen wir machen? Der Zustand der Gesellschaft, der Bewegung und der Linken (aller ihrer Strömungen) erlauben, dass wir mit vielen Tausenden wegen der Ermordung eines 15jährigen auf die Straße gehen, aber er reicht nicht aus für die Herausbildung einer kämpferischen Bewegung mit einem umfassenden politischen Plan. Würden wir Jahrestage des Protestes vorziehen? Vielleicht ist es besser, die Art und Weise zu überdenken, in der sich dieses gesellschaftliche Potenzial, das geplündert und erstickt wird, wirkungsvoller ausdrücken könnte. (...)
Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Freiburg: Aktivitäten gegen die geplante Verschärfung des baden-württembergischen Versammlungsgesetzes

Heute soll in Freiburg im Breisgau eine unangemeldete Demonstration gegen das neue Versammlungsgesetz stattfinden. Treffpunkt ist um 14 Uhr auf dem Rathausplatz.
Freundlicherweise stellt das Hotel am Rathaus eine Webcam zur Verfügung.

Um 18 Uhr soll es dann ein Straßenfest in der Belfortstraße im Stadtteil Grün geben.
Um 21 Uhr spielen sechs Musikgruppen auf einem Festival in der KTS.
Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Dienstag, 9. Dezember 2008

Erklärung der Vollversammlung der besetzten Theaterschule von Thessaloniki

Erklärung der Vollversammlung der besetzten Theaterschule von Thessaloniki

Alexandros war unser Freund, unser Bruder, unser Sohn, unser Klassenkamerad und unser Genosse. Der Mord am 15jährigen Alexandros war der Tropfen, der das Fass all der Fälle von Morden an jungen Menschen, die der Polizei widersprachen, auf Aufforderung nicht an einer Straßensperre angehalten haben oder einfach - so wie Alexandros - zur falschen Zeit am falschen Ort waren, zum Überlaufen gebracht hat. Der Mord an Alexandros mit war kein isoliertes Ereignis, wie der Innenminister dreist behauptet. Seine Erklärung vollendet faktisch die Ankündigung des ehemaligen Justizministers Polydaros, wonach es nur eine Frage der Zeit sei, bis einem Polizisten das Temperament durchgehe und er schießen würde.

Der Polizemord am jungen serbischen Studenten Bulatovic im Jahre 1998 in Thessaloniki, der Mord am jungen Leontidis durch einen Polizisten in der Cassandrou Straße 2003, der Tod des 24jährigen Onohua, nachdem er im Sommer 2007 von einer Zivilstreife in Kalamaria gejagt worden war, der Mord an der 45jährigen Maria in Lefkimi im Zusammenhang mit einem Angriff der Polizei auf Menschen, die sich gegen eine Mülldeponie wehrten, der Mord am pakistanistischen Migranten in der Straße Petrou Ralli in Athen im letzten Monat, die alltägliche Erniedrigung und Gewalt gegen jeden kleine Missetäter bei Polizeiaktionen überall in Griechenland, die Schüsse gegen dieTeilnehmerInnen von Studieredendemonstrationen im letzten Jahr, die gewaltsame Unterdrückung von Demonstrationen, der Tränengas-Krieg der Polizei, die Gewalt gegen jeden, der protestiert ... Und natürlich der tagtägliche Mord an wirtschaftlichen und politischen Flüchtlingen durch die Grenzpolizei. Selbst die Tode in den eisigen Wasser der Ägais oder den Minenfeldern von Evros: All dies ergibt das Bild der griechischen Polizei.

Der Mord am Alexandros mit seinen 15 Jahren erzeugte eine Welle der Wut und Verzweiflung bei hunderttausenden von Jugendlichen und Menschen jeden Alters. Es ist nicht nur die Abscheu und die Trauer über den Tod des jungen Mannes. Es gibt ein verbreitetes Bewusstsein, dass es für jeden von uns oder diejenigen die wir lieben, eine Kugel gibt, die auf ein unglückliches Zusammentreffen wartet und dieses Bewusstsein teilen wir alle als Brüder, Freunde und Eltern miteinander. Wir leben in einer sozialen Realität, die die Genauer belohnt, die uns manipulieren – die Politiker und den Klerus. Wir alle versuchen in einem Morgen ohne Zukunft zu überleben.

Wir haben die Zukunft uns die Verwaltung unserer Gesellschaft an Leute ohne Moral und Regeln übertragen, die keinen Respekt vor der Menschheit kennen.

In dieser Realität war der Mord am 15jährigen Alexandros der letzte Tropfen, der das Fass unserer Wut zum Überlaufen brachte.

Aber Wut ist nicht einfach nur ein Gefühl. Sie ist ein Kampf für soziale Gerechtigkeit. Eine Gerechtigkeit, von der jetzt deutlich wird, dass, solange sie in der sozialen Realität nicht existiert, es keinen sozialen Frieden geben wird, weil es nur Friedhöfe sind, die mit solcher Unterordnung und solcher sozialen Ungleichheit sozialen Frieden fordern können.

Weil wir jung sind wie Alexandros, weil wir einen Traum von Würde träumen wollen, wo der Staat und die Autoritäten nur Unterordnung und Verzweiflung verbreiten, weil wir leben wollen und nicht nur über den nächsten Winter kommen, wegen all dem sind wir wütend und kämpfen.

Wir werden Alexandros weder vergessen, noch wollen wir einen weiteren toten Alexandros durch Polizeikugeln.

Es wird keinen Frieden geben mit denen, die die Zukunft der Jugend zerstören, kein Eingreifen, keine Krokodilstränen für die heuchlerischen Minister. Liebe im Leben und Hoffnung für die Menschen. Einen täglichen sozialen Kampf mit unseren Klassenkameraden, unseren Freunden, unseren Familien und unseren GenossInnen für eine Gesellschaft ohne Wächter, für eine solidarische Gesellschaft.

Wir rufen alle Bewohner, alle StudentInnen und ArbeiterInnen auf, mit uns gegen
die staatlich gedeckten Mörder auf die Straße zu gehen.

Die Vollversammlung der besetzten Theaterschule

Quelle: http://www.fau.org/artikel/art_081209-141610
Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Montag, 8. Dezember 2008

Alexandros †

Bei StattWeb wurde ein längerer informativer Beitrag zu den Ereignissen in Griechenland veröffentlicht.
Bei redblog finden sich folgende Infos:

Für weitere Infos auf das Bild klicken

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