Antirepression

Donnerstag, 8. November 2007

Protestaktionen in über 40 Städten gegen die Vorratsdatenspeicherung

Der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" gab folgende Pressemitteilung heraus:

Um die von der Koalition geplante Vorratsdatenspeicherung in letzter Minute zu stoppen, veranstaltete der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am 6. November bundesweit Protestaktionen in über 40 Städten. Unter dem Motto „Freiheit statt Angst - Für die Grundrechte!“ fanden sich überall in der Republik Tausende von Teilnehmer/innen trotz teilweise widrigen Wetters zusammen. Mit zahlreichen Demonstrationen, Kundgebungen und Informationsveranstaltungen setzten sie deutliche Signale für die Einhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte und die Wahrung der Verhältnismäßigkeit bei der Terror- und Kriminalitätsbekämpfung.
Das Ziel des bundesweiten Protesttages, den Vertretern der großen Koalition die grundlegende Ablehnung der Bürger einer Erfassung sämtlicher elektronischer Kommunikation vor Augen zu führen, ist mit friedlichen, teilnehmerstarken und parteiübergreifenden Protestaktionen bestätigt worden. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert die Volksvertreter auf, die mehrheitliche Ablehnung in der Bevölkerung ernst zu nehmen und die geplante Vorratsdatenspeicherung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die bundesweiten Protestes sind nach Ansicht eines der Organisatoren ein voller Erfolg gewesen. Trotz Eiseskälte, Regen und teilweise extrem kurzer Vorbereitungszeit haben sich überall in der Republik tausende von Menschen zusammengefunden. Dies könnte der Grundstein für eine neue Bürgerrechtsbewegung sein, für einen breiten gesellschaftlichen Dialog über die Werte unserer Demokratie. Daran will der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weiter arbeiten.

In Frankfurt am Main, München, Hamburg und vielen weiteren Städten folgen zahlreiche Menschen den Kundgebungs- und Demonstrationsaufrufen.

Die Hauptstadtkundgebung in Berlin endete nach Redebeiträgen von Oppositionsvertretern mit einer spontanen Lichterkette und eine anschließenden Mahnwache vor dem Reichstag. In Frankfurt hielten die Teilnehmer nach der Abschlusskundgebung eine "Schweige-Viertelstunde" gegen den Überwachungstaat ab. In Hamburg lasen alle Anwesenden vor dem Rathaus die Grundrechte des Grundgesetzes im Chor.

Am Freitag, den 9. November 2007 wird der Bundestag über den Gesetzesentwurf zur Neugestaltung der Telekommunikationsüberwachung abstimmen. Ab 2008 könnten dann die Sicherheitsbehörden jederzeit nachvollziehen, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail Kontakt hatte, wo der Nutzer des Handys sich befand und wer auf welche Weise das Internet genutzt hat. Mit dieser sechsmonatigen Speicherung von sensiblen, umfassenden Datensätzen wird die unserem Rechtskonzept zugrundeliegende Unschuldsvermutung auf den Kopf gestellt. Diese Pläne der Regierungskoalition zur Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Beziehungen, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellen die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein furchtloses, selbstbestimmtes und privates Leben dar.

Aktuelle Informationen zu Teilnehmerzahlen und Verlauf der einzelnen Veranstaltungen finden sich unter:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Pressecenter_aktuell
Medienberichte und Videos über die Proteste finden sich im Pressespiegel. Eigene Fotos gibt es im Wiki.
Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Montag, 5. November 2007

Guantanamo vor der Schließung?

Laut einem Bericht der New York Times bereitet die US-Regierung offenbar eine Schließung ihres weltweit berüchtigten Gefangenenlagers im widerrechtlich besetzten Guantanamo auf Cuba vor. Das Motiv ist jedoch kein humanitäres.

Gerade in den USA selbst sitzen zigtausende politischer Gefangener ein, deren Verfahren im Verdacht stehen, manipuliert worden zu sein. Mit zu den bekanntesten zählen neben Mumia Abu-Jamal die "Cuban Five", für die seit einiger Zeit eine internationale Kampagne zu deren Freilassung geführt wird. Zu den Hintergründen verweise ich mal auf quasar sowie auf redblog
Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Sonntag, 4. November 2007

Bundeweite Aktionen am 6.11. gegen Vorratsdatenspeicherung

FlyerKommenden Dienstag gibt es bundeweit Aktionen gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung. Zum Beispiel auch in Stuttgart um 17:00 Uhr auf dem Marktplatz, wo von 17:00 bis 19:00 eine Demonstration angekündigt ist.

Am darauf folgenden 7.11. findet eine Lesung im Rechtsausschuss des Bundetages zur Vorratsdatenspeicherung statt.

Weitere Informationen zur Aktion in Stuttgart.

Via trueten.de
Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Habeas-Corpus-Berufung für Jamal Hart verweigert - Freiheit für Jamal Hart, sofort!

Am 4. Oktober hat in den USA das Dritte Bundesberufungsgericht im Schnellverfahren die Habeas-Corpus-Berufung von Jamal Hart abgewiesen. Sie hätte ihm nach mehr als zehn Jahren im Gefängnis die Freiheit gebracht. Die Richter bestätigten die Entscheidung des Bundesbezirksgerichts für den Mittleren Bezirk von Pennsylvania, das Harts Berufung am 26. Februar abgewiesen hatte. Hart, ein Sohn des in der Todeszelle einsitzenden politischen Gefangenen Mumia Abu-Jamal, wurde 1998 aufgrund falscher Anschuldigungen wegen illegalen Schusswaffenbesitzes zu fünfzehneinhalb Jahren verurteilt. Diese abgekartete Verurteilung richtet sich gegen seinen prominenten Aktivismus in der Kampagne für die Freiheit seines Vaters, dessen eigene Bundesberufung gegenwärtig demselben Dritten Bundesberufungsgericht vorliegt.



Hart wurde zuerst nach den Gesetzen des Bundesstaates Pennsylvania angeklagt, was eine Bewährungsstrafe zur Folge gehabt hätte. Doch das Justizministerium unter dem Demokraten Bill Clinton intervenierte dafür, Bundesgesetze zu benutzen, um das Strafmaß für Hart exponentiell auszuweiten. Das drakonische Urteil ergab sich daraus, dass die Staatsanwaltschaft Hart als einen „Berufskriminellen“ abstempelte. In Harts Berufung wurde argumentiert, dass dieser ungeheuerliche Vorwurf zum Teil auf einer nicht existierenden Verurteilung wegen eines Überfalls im Jahr 1995 basierte und dass seine maximale Strafe höchstens acht Jahre hätte betragen dürfen — eine Zeit, die er bereits abgesessen hat. Durch die Abweisung von Harts Berufung erhielt das Dritte Bundesberufungsgericht das fadenscheinige Argument eines niedrigeren Gerichts aufrecht, dass es nicht zuständig sei.



Das Gericht gibt sich bei seiner Entscheidung vom Oktober große Mühe, Harts Anwälte dafür anzugreifen, dass sie behaupten, Hart sei wegen seines bekannten Engagements für seinen Vater zur Zielscheibe gemacht worden. Harts Anwälte argumentierten: „Als Mr. Hart lautstärker wurde und der Fall seines Vaters weiter die Gerichte beschäftigte und in die nationalen und internationalen Schlagzeilen gelangte, wurde Mr. Hart das Ziel von Schikanierungen durch die Polizei. Diese Schikanierung erreichte einen Höhepunkt, als er aufgrund falscher Anschuldigungen wegen illegalen Waffenbesitzes und Entgegennahme gestohlenen Eigentums verhaftet wurde und diese Anklagen dann von der Staatsebene auf die Bundesebene gehoben wurden.“ Darauf reagierten die Richter mit der Erklärung: "Wir sind zutiefst beunruhigt darüber, dass ein Anwalt derart schwere Beschuldigungen erhebt, ohne irgendeinen Beweis zu liefern."



Aber Beweise für eine solche Verfolgung sind unschwer zu finden. Kürzlich hat Walter Whalen, der für Mumias Fall zuständige Betreuer an der Bundesvollzugsanstalt Schuylkill ganz offen ein provokatives Poster angebracht, auf dem Mumia Abu-Jamal für schuldig erklärt wird. Whalen hatte auch die Sicherheitsstufe für Hart unzulässigerweise abgeändert, um zu verhindern, dass er in eine Anstalt mit geringerer Sicherheitsstufe verlegt wird. Das Partisan Defense Committee schickte einen Protestbrief gegen die Provokationen. Schließlich entfernte die Gefängnisverwaltung das Poster und gab auf Nachprüfung hin zu, dass Hart berechtigt ist, für eine Verlegung in eine Anstalt mit niedrigerer Sicherheitsstufe in Betracht gezogen zu werden.



Es ist erwähnenswert, dass Robert E. Cowen, einer der Richter, die in diesen Monat Jamal Harts Berufung abwiesen, in dem Gremium sitzt, das über Mumia Abu-Jamals Bundesberufung entscheiden wird, eine Entscheidung, die jeden Moment fallen könnte. Wie wir nach Harts erstem Konflikt mit dem Dritten Bundesberungsgericht in dem Artikel „Racist Court Throws Out Jamal Hart Appeal“ (Rassistisches Gericht weist Berufung von Jamal Hart ab, Workers Vanguard Nr. 708, 5. März 1999) schrieben: „Diejenigen, die Illusionen in das rassistische ‚Rechts’system verbreiten, indem sie nach einem neuen Prozess für Mumia rufen, sollten das Folgende bedenken: Das Dritte Bundesberufungsgericht, welches gerade die Verurteilung seines Sohnes zu mehr als 15 Jahren in der Gefängnishölle bestätigte, wird eine entscheidende Rolle spielen bei dem Ergebnis von Mumias letzter Berufung. Freiheit für Jamal Hart! Freiheit für Mumia Abu-Jamal! Weg mit der rassistischen Todesstrafe!“



Übersetzung des KfsV

Aus Workers Vanguard Nr. 900 "Jamal Hart Denied Habeas Corpus Appeal Free Him Now!" [Habeas-Corpus-Berufung für Jamal Hart verweigert Freiheit für Jamal Hart, sofort!]

Besucht die Website des PDC: www.partisandefense.org
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"Geld oder Leben" braucht Solidarität!

Noch nicht lange her ist die spektakuläre Aktion einiger AktivistInnen am "Reichstag":

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Die Repressionen ließen nicht auf sich warten.

Nachdem jetzt einige Zeit verstrichen rücken jetzt die juristischen Folgen näher. Einige von uns haben erste Strafbefehle wegen Hausfriedensbruch bekommen. Deshalb wollen unsere Anwälte und müssen die Verfahrenskosten bezahlt werden.

Unterstützung und solidarisch kann man hier sein:

Inhaber: Rote Hilfe e.V.
Konto-Nr. 71 89 59 06 00
BLZ 100 200 00
Berliner Bank
Stichwort “Geld oder Leben”

Wichtig ist, dass ihr nicht das Stichwort vergisst, nur dann kann das Geld uns zugeordnet werden!


Via: geld oder leben
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Sonntag, 28. Oktober 2007

Demonstrationsaufruf in Berlin zum Stop der Vorratsdatenspeicherung - Lichterkette am Reichstagsgebäude

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft am 6.11.07 zwischen 17:00 und 19:00 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Reichstag in Berlin auf. Im Rahmen bundesweit zeitgleich stattfindender Demonstrationen wird angestrebt, die Vorratsdatenspeicherung in letzter Minute zu stoppen. Die Demonstration steht unter dem Motto „Freiheit statt Angst - Für die Grundrechte!“.

Wir rufen besonders alle Eltern auf, mit uns zusammen für eine lebenswerte, überwachungsfreie Zukunft vor dem Reichstag mit Kind und Kegel, Laternen und Windlichtern zu demonstrieren!

Im Programm befinden sich weiterhin Redebeiträge prominenter Kritiker der Vorratsdatenspeicherung und künstlerische Beiträge. Redner sind u.a.: Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (MdB, FDP), Herr Hans-Christian Ströbele (MdB, Bündnis 90/Die Grünen), Frau Petra Pau (MdB, Die Linke), Frau Rosemarie Will (Vorstand Humanistische Union e.V.).

Ort: Berlin, beim Reichstagsgebäude
Zeit: 17.00-19.00 Uhr


Der Anlass für die Demonstrationen:
Am Freitag, den 9. November 2007 soll der Gesetzesentwurf zur Neugestaltung der Telekommunikationsüberwachung abgestimmt werden. Ab 2008 können Sicherheitsbehörden jederzeit nachvollziehen, wer mit wem per Telefon, Handy oder eMail Kontakt hatte, wo ein Handy sich befand und wer auf welche Weise das Internet genutzt hat. Diese Pläne der Regierungskoalition zur Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Beziehungen, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellen eine große Gefahr für unser Recht auf ein furchtloses, selbstbestimmtes und privates Leben dar. Mit dieser sechsmonatigen Speicherung von sensiblen, umfassenden Datensätzen wird die unserem Rechtskonzept zugrundeliegende Unschuldsvermutung ausgehöhlt.

Diese bundesweiten Demonstrationen sind die Fortsetzung der am 22.9.2007 durchgeführten Proteste. In Berlin waren über 15.000 Menschen Teil der größten Bürgerrechtsdemonstration nach der Wiedervereinigung.
Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Dienstag, 23. Oktober 2007

Bundesgerichtshof entscheidet über Haftbefehl gegen Berliner Soziologen

Der Generalbundesanwalt führt gegen den Beschuldigten - einen promovierten Soziologen, der u. a. an der Berliner Humboldt-Universität beschäftigt ist - ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Auf seinen Antrag hatte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 1. August 2007 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Dieser ist auf den Vorwurf gestützt, der Beschuldigte habe sich mitgliedschaftlich an der linksextremistischen gewaltbereiten Organisation “militante gruppe (mg)” beteiligt, der die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere aufgrund entsprechender Selbstbezichtigungsschreiben, eine Serie von Brandanschlägen zurechnen, die seit mehreren Jahren überwiegend in dem Gebiet Berlin/Brandenburg begangen worden sind. Mit Beschluss vom 22. August 2007 hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, worauf der Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen worden ist. Gegen diesen Beschluss hat der Generalbundesanwalt Beschwerde eingelegt. Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wird voraussichtlich am Mittwoch, den 24. Oktober 2007, gegen 12.00 Uhr eine Entscheidung über dieses Rechtsmittel bekannt geben.
Karlsruhe, den 22. Oktober 2007 Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 KarlsruheTelefon (0721) 159-5013Telefax (0721) 159-5501
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Montag, 22. Oktober 2007

Freiheit für Andrej H.!

Brandanschläge auf Bundeswehr-Fahrzeuge
BGH prüft Beschwerde gegen Haftentlassung von Berliner Soziologen

Der Bundesgerichtshof will am Mittwoch über die Rechtmäßigkeit der Haftentlassung des terrorverdächtigen Berliner Soziologen Andrej H. entscheiden. Das kündigte der BGH am Montag in Karlsruhe an. Die Bundesanwaltschaft hatte Beschwerde gegen die vor zwei Monaten ergangene Anordnung des BGH-Ermittlungsrichters eingelegt, den Haftbefehl gegen den 36-jährigen Wissenschaftler außer Vollzug zu setzen. Über die Beschwerde entscheidet nun der Staatsschutzsenat des BGH in Karlsruhe.

http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?H=N&Nr=16814
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Bundesweiter Demonstrationsaufruf zum Stopp der Vorratsdatenspeicherung

Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vom 22.10.2007:
„Bundesweiter Demonstrationsaufruf zum Stopp der Vorratsdatenspeicherung“
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft unter dem Motto „Freiheit statt Angst - Für die Grundrechte!“ zu bundesweiten Demonstrationen am 6. November 2007 auf, um die von der Koalition geplante Vorratsdatenspeicherung noch in letzter Minute zu stoppen.
Anlass für die Demonstrationen ist die Abstimmung des Deutschen Bundestags am 9. November über den Gesetzesentwurf zur Neugestaltung der Telekommunikationsüberwachung. Das Gesetz soll ab 2008 für Sicherheitsbehörden rückblickend über 6 Monate nachvollziehbar machen, wer wann mit welchen Adressen das Internet genutzt hat und wer mit wem per Telefon oder E-Mail Kontakt hatte, bei Handy-Nutzung einschließlich des Standorts. Diese Pläne der Regierungskoalition zur Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Beziehungen, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellen die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein furchtloses, selbstbestimmtes und privates Leben dar. Wir fordern die Abkehr von diesem verfassungswidrigen Generalangriff auf Bürgerrechte und Datenschutz in Deutschland.
Deshalb rufen wir alle Bürger auf, am 6. November von 17:00 bis 19:00 Uhr mit friedlichen Protesten vor Rathäusern und Regierungsgebäuden für unsere Grundrechte einzutreten. Die Kundgebungen knüpfen an die Berliner Großdemonstration vom 22. September an, welche mit 15.000 Teilnehmern die größte Bürgerrechtsdemonstration seit der deutschen Wiedervereinigung war. Wir wollen die Unverhältnismäßigkeit einer totalen Protokollierung jeglicher Telekommunikation nun in vielen deutschen Städten deutlich machen und appellieren an die Bevölkerung, mit ideenreichen Aktionen, Reden und schweigenden Mahnwachen die Einhaltung des Grundgesetzes von unserer Regierung einzufordern.
Demonstrationen sind bereits in Planung in Berlin, Bremen, Frankfurt am Main, Bonn, Köln, Leipzig, Karlsruhe, München und Münster. Weitere Städte sowie Einzelheiten werden auf der Internetplattform des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung abrufbar sein. Wir rufen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Kundgebungen auf, Grundgesetze, Kerzen, Fackeln oder Grablichter mitzubringen.

Argumente:
Die geplante Vorratsdatenspeicherung halten wir aus den folgenden Gründen für inakzeptabel:
1. Eine derart weitreichende Registrierung des Kommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
2. Die geplante Vorratsdatenspeicherung hebt den Schutz besonderer Vertrauensbeziehungen auf und beeinträchtigt dadurch berufliche Aktivitäten.
3. Die geplante Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus und Kriminalität nicht.
4. Die geplante Vorratsdatenspeicherung belastet Wirtschaft und Verbraucher mit hohen Kosten und schränkt Zugangsmöglichkeiten zum Internet ein.
5. Die geplante Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Handy und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen wie der Post und unmittelbaren Gesprächen.
6. Die geplante Vorratsdatenspeicherung verletzt das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung. Sie ist daher verfassungswidrig.
7. Wegen offensichtlicher Rechtsverstöße ist der deutsche Gesetzgeber nicht zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet.


Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:
https://www.vorratsdatenspeicherung.de

Planung der bundesweiten Proteste am 6. November:
https://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Endspurt

Diese Pressemitteilung im Internet:
https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/151/79/
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Sonntag, 21. Oktober 2007

Big Schulleiter is watching you: Britische Schule testet RFID-Chips in der Schulkleidung

Heise meldet:
Für die Hungerhill School in Doncaster, South Yorkshire, geht angeblich die Sicherheit der Schüler über alles. So gibt es beispielsweise das System "Sicherheit für die Kinder an der Schule", bei dem Eltern vial E-Mail, SMS und/oder automatischen Telefonbotschaften benachrichtigt werden, wenn die Kinder sich nicht ordnungsgemäß gemeldet haben. Die Eltern sind dann verpflichtet, möglichst umgehend den Grund der Abwesenheit mitzuteilen.
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