Dienstag, 30. Dezember 2008

Stuttgart: Mahnwachen gegen die Bombardierung des Gazastreifens

Der Arabische Kulturclub ruft zu Mahnwachen gegen die Bombardierung des Gazastreifens auf. Diese sollen täglich, von 15 bis 17 Uhr auf dem Stuttgarter Schlossplatz stattfinden.
Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Samstag, 27. Dezember 2008

Reißen wir die Mauern ein die uns trennen! Silvesterspaziergang um den Stammheimer-Knast!

Hammer-WomanSeit 1989 gehen linke AktivistInnen in Stuttgart an Silvester zum Stammheimer-Knast um sich mit den sozialen und politischen Gefangenen zu solidarisieren. Der erste Anlass war der große Hungerstreik der Gefangenen aus der RAF, zu dem damals eine Kundgebung mit Feuerwerk und lauter Musik organisiert wurde.

Der Hochsicherheitstrakt Stammheim, dessen Modell u.a. Vorbild für die F-Typ-Knäste in der Türkei ist, ist nach wie vor ein Symbol der repressiven Politik gegenüber Linken:
Seit März diesen Jahres findet in der dortigen Aussenstelle des Oberlandesgerichts ein Prozess nach §129b statt, der die Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereingung im Ausland unter Strafe stellt.
An deren Charakter hat sich, seit ihrer Entstehung im Zusammenhang mit den RAF-Prozessen, nichts geändert: Es werden dort menschenverachtende repressive Methoden wie Isolationshaft angewandt, dies aktuell obwohl einer der Angeklagten aufgrund einer komplizierten Bypass-Operation lebensgefährlich erkrankt ist. Auch ist dieser Prozess, wie auch die RAF-Prozesse, nicht juristisch, sondern politisch: Er soll der weiteren Kriminalisierung von politisch aktiven MigrantInnen und internationalistischer Politik den Weg ebnen.

Ebenfalls in Stammheim wird am 15. Januar 2009 ein Prozess beginnen, in dem einer Person die Rädelsführerschaft in den RZ (Revolutionären Zellen), die von den 1970er bis in die 1990er Jahre aktiv waren, vorgeworfen wird. Der Prozess findet in Stammheim statt, um angeblich den dort aussagenden Kronzeugen im Hochsicherheitstrakt zu sichern.

Knäste sind eines der Mittel von Staat und Kapital zur Abschreckung aller, die aktiv den bestehenden Verhältnissen entgegentreten und sich gegen das kapitalistische System auflehnen. Mit Knästen und den ganzen dahinter stehenden Repressionsapparaten sollen die bestehenden Machtverhältnisse aufrecht erhalten werden.

Der Großteil der sozialen Gefangenen, die sich in Knästen befinden, sitzen meist aufgrund von Drogen- oder Eigentumsdelikten, welche ihre Ursache fast immer in Perspektivlosigkeit, Armut, gesellschaftlicher Ausgrenzung und den ausbeuterischen Verhältnissen - kurz - im kapitalistischen System haben.

Wir fordern alle, die gegen die bestehenden Verhältnisse aktiv sein wollen und für eine solidarische und gerechte Welt stehen, auf am 31. Dezember mit uns gemeinsam einen Silvesterspaziergang mit Feuerwerk und Parolen um den Stammheimer-Knast herum zu machen!


Solidarität mit Mustafa Atalay, Devrim Güler, Hasan Subasi, Ahmet D.Yüksel, Ilhan Demirtas!
Solidarität mit Axel, Oliver und Florian !
Solidarität mit allen anderen von den Paragraphen 129 und von Repression Betroffenen!

Für eine Gesellschaft ohne Knäste!
Freiheit für alle politischen und sozialen Gefangenen!
Kampf der Klassenjustiz!
Kapitalismus abschaffen!
Solidarität aufbauen!

31.12.2008, 20:00 Uhr
Treffpunkt vor dem Stammheimer Knast
Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Mittwoch, 24. Dezember 2008

Feiern!

Bis der Baum brennt!

Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Dienstag, 23. Dezember 2008

Wie '33: Bullen in Gewerkschaftshaus

Nürnberg hat seinen '33 Vergleich, siehe auch den Beitrag auf "Radio Z":
Polizei nach Antifademo im DGB-Haus Nürnberg
Nürnberg /NRhZ/AAB, 20.12.) Unter dem Motto „Naziladen 'Tønsberg' dichtmachen!“ demonstrierten am Samstag rund 2.000 Menschen lautstark durch die Nürnberger Innenstadt. Die Demonstration hatte das Antifaschistische Aktionsbündnis Nürnberg (AAB) innerhalb von nur drei Wochen vorbereitet. Seit dem 28. November verkauft der “Tønsberg-Laden” ausschließlich Bekleidung der Marke „Thor Steinar“, welche bevorzugt von Neonazis getragenen wird. Laut Mitteilung der AAB hatte die Polizei den Naziladen mittels Straßensperren und Absperrgittern vollkommen abgeriegelt, weil die veranstaltenden Organisationen ursprünglich direkt am Laden vorbeiziehen wollten, was auf Antrag der Polizei vom Ordnungsamt verboten worden war. Die Spitze der Demonstration sei von zwei Polizei-Überwachungswägen mit insgesamt vier Kameras permanent gefilmt worden. Während zum Abschluss vor dem DGB-Haus ein antifaschistisches Konzert stattfand, prügelte das USK-Kommando immer wieder grundlos mit Schlagstöcken wild in die Menge geprügelt. Mehrere AntifaschistInnen wurden durch die Polizei verletzt. Kurz davor hatten sich USK-Beamte Zugang zum Gewerkschaftshaus verschafft. Als eine junge ehrenamtliche DGB-Funktionärin sie aufforderte,das Gebäude zu verlassen wurde sie von einem USK-Schläger angegriffen. Erst als hauptamtliche DGB-Funktionäre dazwischen gingen liess er von der Kollegin ab. Für einen handfesten Skandal hatte die Nürnberger Polizei Ende letzten Jahres gesorgt, als sie öffentlich zugab, Ausdrucke und Fotos der rechtsextremen Internetseite „Anti-Antifa“ für eigene polizeiliche Ermittlungen zu verwenden.
Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Samstag, 20. Dezember 2008

Bedrohte Versammlungsfreiheit

Ein wichtiger Beitrag von Elke Steven, von der kürzlich auf "jungen Welt" der Beitrag "Alle Macht dem Staat" erschien:
Bedrohte Versammlungsfreiheit

Elke Steven

Die herausragende Bedeutung des Versammlungsrechts steht scheinbar außer Frage. Noch die letzte Allgemeinverfügung, mit der Demonstrationen verboten werden, stellt vorab die außergewöhnliche Bedeutung dieses Grundrechts heraus, in das nur nach gründlichem Abwägen eingegriffen werden dürfe. Dies sei, behaupten die zuständigen Ordnungsbehörden dann, skrupulös geschehen, und zitieren gern noch den Brokdorf-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, um zu beweisen, daß sie ihn kennen.

Schon ein solches Verhalten läßt ahnen, wie schlecht es um das Grundrecht stehen muß. Das Mißtrauen der Regierenden und Administrierenden gegen den aufrührerischen Geschmack, auf den wir in Versammlungen kommen könnten, ist offenkundig. Nicht nur der Obrigkeitsstaat von einst fürchtete Versammlungen als Hort der Unbotmäßigkeit und des Aufruhrs. Die politische Klasse der Bundesrepublik Deutschland ist kaum weniger furchtsam.

Das Grundgesetz stellte das Recht, sich ungehindert zu versammeln, zwar in die Reihe der unveräußerlichen Grundrechte, sah für Versammlungen unter freiem Himmel allerdings schon ein einschränkendes Gesetz vor. Das 1953 erlassene Versammlungsgesetz trägt noch den Atem des Obrigkeitsstaates in sich.

Erst 1985 hat das Bundesverfassungsgericht mit dem Brokdorf-Beschluß eine Schneise geschlagen, um dem Recht auf Versammlungsfreiheit in der Praxis Geltung zu verschaffen. Allerdings entstand diese rechtliche Würdigung nicht im luftleeren Raum, sondern im Kontext einer gesellschaftlichen Praxis von Demonstrationen. Im Laufe der 60er und 70er Jahre hatte sich ein souveränes Selbstbewußtsein für dieses Grundrecht entwickelt, das vor allem durch seine Inanspruchnahme gewahrt wird.

Die Schneise wurde aber in der Praxis schnell wieder verstellt. Die Exekutive erfindet immer neu und listig Möglichkeiten, die grundrechtlichen Maßstäbe zu verdrehen: Berichte über Geschehnisse werden verfälscht, die Gefahren ins Unermeßliche überzeichnet, herrschaftlich werden Fakten geschaffen, deren gerichtliche Überprüfung sich im Irgendwann verliert.

Versammlungen dürfen nur zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit aufgelöst und verboten werden, stellte das Bundesverfassungsgericht damals und noch mehrmals fest. Eine den Verboten nachlaufende Rechtsprechung hilft den Demonstrierenden jedoch nur begrenzt. Das Verbot der Brokdorf-Demonstration lag zum Zeitpunkt des höchst-richterlichen Beschlusses, durch den es aufgehoben wurde, bereits vier Jahre zurück. Der Rechtsschutz durch Eilentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ist viel schwächer. Die Exekutive versucht oft mit Erfolg, ihre von eigenen Interessen geprägte Gefahrenprognose zur Grundlage der Rechtsprechung zu machen. Rechtsschutz wird ausgehebelt, wenn das Gericht vagen Gewaltvermutungen oder auch verfälschten Berichten der Polizei folgt, ohne diese überprüfen zu können. Demonstrierende gegen Castor-Transporte haben dies oft leidvoll erfahren. Bei den Demonstrationen gegen die Politik der G8-Staaten steigerte es sich bis zur Unerträglichkeit. Der auf Verbote und den potentiellen Einsatz aller polizeilichen Gewaltmittel abzielenden Public-Relations-Arbeit der Polizei, der Hochrechnung drohender Gewalttaten, der verdrehenden und sogar Fakten fälschenden Berichterstattung der Polizei über Vorfälle während der Demonstrationen scheint das Gericht in einer Eilentscheidung nichts entgegensetzen zu können. Wenn auch kein anderer den vermummten und mit Gewalt drohenden » schwarzen Block« gesehen hat, so wird doch dem Bericht der Polizei über diese Hunderte von Unsichtbaren geglaubt.

Ich will an sechs symptomatischen Beispielen zeigen, wie das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit alltäglich mit Füßen getreten wird.

(1) In Darstellungen der Polizei und der Medien werden die von Demonstrationen ausgehenden Gefahren im Vorhinein oft bergehoch aufgetürmt. Immer droht die Teilnahme des »schwarzen Blockes«, der längst zu einem polizeiwillkommenen Mythos geworden ist. Allüberall ist mit Gewalttaten zu rechnen, seit Jahren steht der Terrorismus bereit. Notfalls helfen Ermittlungen nach § 129a StGB, die Bedrohung zu konstruieren. Zur Einschränkung eines Grundrechts bedürfte es zumindest konkreter Hinweise auf solche Bedrohungen. Daran mangelt es fast immer, und geheime »Informationen« der Verfassungsschützer lassen sich kaum überprüfen. Heiligendamm ist hierfür ein Beispiel, und beim Protest gegen das NATO-Gipfeltreffen nächstes Jahr im April wird es nicht anders sein.

(2) Wenn die Behörden in weitaus höherem Maße als durch potentielle Gefährdungen gerechtfertigt den Veranstaltern Auflagen erteilen, läuft das ebenfalls auf demokratiefeindliche Behinderung von Demonstrationen hinaus. Im Mai 2006 erließ die Versammlungsbehörde für eine Demonstration in Mittenwald 25 Auflagen. In der nachträglichen Überprüfung urteilte der Bayerische Gerichtshof München, daß 21 dieser 25 Auflagen rechtswidrig seien. Doch im August 2008 wurden vor einer Friedensdemonstration in Büchel, die sich gegen die dort lagernden Atomwaffen richtete, sogar 30 überflüssige Auflagen erteilt.

(3) Bei großen Demonstrationen kann schwerlich ein Einzelner für all die vielfältigen Ausdrucksformen und die vielen aufrufenden Gruppen eine Gesamtverantwortung tragen. Dennoch wird zunehmend der Versammlungsleiter für alles und jedes verantwortlich gemacht und zur Rechenschaft gezogen. Offenbar sollen Vorstellungen von straff geleiteten Aufmärschen durchgesetzt werden. Den Versammlungsleitern werden quasi polizeiliche Ordnungsaufgaben zugemutet, die sie nicht erfüllen können.

Im Jahr 2008 standen Versammlungsleiter in München, Karlsruhe, Rostock und Friedrichshafen vor Gericht. Nichts Gravierendes war vorgefallen. Die Fülle der Auflagen macht jedoch viele Rechtsverstöße möglich. Verantwortlich ist allemal der Versammlungsleiter. In Karlsruhe wurde dies schon zum Bestandteil der Auflagen gemacht: »Sie müssen mit Ihren Weisungen alle Teilnehmer jederzeit erreichen können und sind verpflichtet, die Veranstaltung für beendet zu erklären, wenn Sie sich nicht durchsetzen können.« Dabei reicht schon, daß eine Stange an einem Transparent etwas länger ist, als die Auflage zuläßt, ein Transparent größer, als die Polizei wünscht, ein Schal nach polizeilicher Meinung der Vermummung dient und die Kleidung von Teilnehmenden als zu ähnlich, folglich uniform erscheint.

Noch ist zu hoffen, daß die Gerichte, zumindest in den höheren Instanzen, diesem Vorgehen Einhalt gebieten und die angeklagten Versammlungsleiter freisprechen. Das neue bayerische Versammlungsgesetz sieht diese Haftung des Versammlungsleiters aber bereits abschreckend vor.

Aus dem Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe sei zur Illustration kurz zitiert: »Es kann aus Sicht des Gerichtes nicht anerkannt oder auch nur hingenommen werden, daß beliebig und vor allem auch folgenlos eine Demonstration so durchgeführt wird, wie es sich die Teilnehmer vorstellen und wünschen, vor allem dann nicht, wenn das exzessive Beiwerk ein nicht wegzudenkender Bestandteil der Demonstration sein soll.« Der Angeklagte wurde mit der Begründung, er habe »sich nur halbherzig und pro forma um die Auflagen gekümmert, was natürlich bei weitem nicht ausreicht«, als Straftäter verurteilt.

(4) Der »Hamburger Kessel« 1986 hat bundesweites Aufsehen erregt. Er war von Anfang an rechtswidrig. Doch dieses Vorgehen der Polizei hat sich seitdem ungezählte Male wiederholt. Im Wendland wurden ganze Dörfer eingekesselt. Immer wieder werden anläßlich der rassistischen, ausländerfeindlichen und nationalistischen Demonstrationen von rechtsaußen die Gegendemonstranten eingekesselt. So geschehen kürzlich in Köln im Kontext des stadtweiten Protests gegen die Versammlungen von »Pro Köln« gegen den Moscheebau. In dem breiten und bunten, karnevalesk inszenierten Protest wurden 500 Demonstrierende eingekesselt und in die Gefangenensammelstelle verbracht. Kinder und Jugendliche blieben bis weit nach Mitternacht dort, Rechtsbeistand wurde verwehrt. Der Richterin, die entschied, daß die ihr vorgeführten Gefangenen sofort zu entlassen seien, führte die Polizei daraufhin keine mehr vor.

(5) Aber auch dann, wenn ausnahmsweise Auflagen im Vorhinein gerichtlich überprüft werden können, ist in der Praxis häufig noch nichts gewonnen. Im August 2008 fand in Hamburg das AntiRa- und Klimacamp statt. Die Versammlungsbehörde wollte eine Schlußkundgebung nicht über die geplante Zeit von sechs Stunden zulassen (übrigens auch nicht am geplanten Ort). Das Verwaltungsgericht befand, daß die Demonstrierenden über die zeitliche Länge ihres Protestes entscheiden können. Die Polizei hielt sich nicht daran. Sie setzte ihre Auffassung unmittelbar und ohne Rechtsschutzmöglichkeiten durch. Der Gesamteinsatzleiter erteilte, ohne selbst am Ort zu sein, kurzerhand vom Polizeipräsidium aus die Anweisung zur Auflösung der Demonstration zu dem Zeitpunkt, zu dem die Versammlungsbehörde das Ende der Demonstration gewollt hatte.

(6) Auch rechtswidrige Gewaltausübung einzelner Beamter gegen unliebsame Demonstrierende steckt im System. Beispiele lieferte das Vorgehen gegen das Hamburger Camp. Die Identifizierung gewalttätiger Beamter ist kaum möglich, der Schutz des Corps funktioniert. Sehr selten wurden Polizeibeamten verurteilt – jeweils nur aufgrund besonderer Konstellationen. Die extensiven Auflagen, die im Vorhinein aufgetürmten Gefahrenprognosen und öffentliche Vorverurteilungen der Demonstrierenden lassen polizeiliche Gewalt in aller Regel gerechtfertigt erscheinen.

Andere Behinderungen und Formen der Abschreckung von Demonstrationen seien hier wenigstens noch stichwortartig genannt: Zugangskontrollen, Videoüberwachung, Teilnahmeverbote mit Meldeauflagen, Reiseverbote, Platzverweise, unsinnige Vermummungsverbote ...

Gegenwärtig werden im Zuge der Föderalismusreform all die Scheußlichkeiten, gegen die es jetzt noch manchmal Rechtsschutz gibt, in den Ländergesetzen abgesichert. Bayern ist vorangegangen, Baden-Württemberg folgt. Auch Gesetze, die so dargestellt und begründet werden, als richte sich die Einschränkung der Versammlungsfreiheit nur gegen rechtsaußen, heben die Versammlungsfreiheit auf, die es nur ungeteilt geben kann.

Ein Hoffnungsschimmer bleibt allerdings und liegt einzig in der selbstbewußten Art, in der Bürger und Bürgerinnen als Souverän dieses Recht in Anspruch nehmen. Die wechselvolle Geschichte des Versammlungsrechts zeigt allemal, wie wichtig dies ist. Wie schon das Hambacher Fest 1832 trotz Verbot stattfand, muß auch heute das Recht immer wieder neu gegen staatliche Macht und Kontrolle erstritten werden.
Quelle: Ossietzky 22/2008
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BKA Gesetz abgesegnet

Das neue BKA-Gesetz passierte am 18. Dezember in einer leicht abgeänderten Version mit 35 zu 34 Stimmen den Bundesrat. Unter anderem wird das Bundeskriminalamt ab dem 1. Januar Rechner ausspähen dürfen und mit dem legalen Filmen von Personen in ihren Wohnungen beginnen.

Via Autonome Antifa Freiburg
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Freitag, 19. Dezember 2008

Sehr verdächtig...

Das Tier ist auf jeden Fall verdächtig, da gepixelt ;-)


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Donnerstag, 18. Dezember 2008

Revolution? Just Do it!

Greece-December-2008
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Mittwoch, 17. Dezember 2008

Videoclip von der Demo für unkontrollierte Versammlungen in Freiburg

In Freiburg demonstrierten vergangenen Samstag 2.500 Menschen auf einer unangemeldeten Demonstration gegen das geplante neue baden-württembergische Versammlungsgesetz. Obwohl die Behörden den Protest mit einer Allgemeinverfügung zu unterbinden versuchten, ließen sich die Demonstranten nicht einschüchtern und liefen bunt und entschlossen durch die Freiburger Innenstadt. Ein Kurzfilm von Cine Rebelde zeigt Bilder von der Demonstration.


via

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