Antirepression

Sonntag, 5. September 2010

New Roads of Solidarity

New Roads of Solidarity
Internationaler Antirepressionskongress in Hamburg 2010, 8. bis 10. Oktober 2010, Universität Hamburg

Wir möchten herzlich zu unserem Internationalen Antirepressionskongress nach Hamburg einladen. Für die Veranstaltung konnten wir kritische WissenschaftlerInnen, Medienschaffende sowie VertreterInnen politischer Organisationen und sozialer Bewegungen aus den USA, Israel, Großbritannien, Österreich, der Schweiz und BRD gewinnen – u.a. den Historiker Moshe Zuckermann, den Journalisten Will Potter, den Philosophen Wolfgang Fritz Haug, den Friedensforscher Tobias Pflüger, den Politikwissenschaftler Georg Fülberth. Sie werden in Vorträgen, Seminaren und einer Podiumsdiskussion den Zusammenhang zwischen Totalitarisierungstendenzen des globalisierten Kapitalismus, der sich zunehmend im autoritären Staat offenbarenden Klassenherrschaft, der wachsenden Herausbildung bellizistischer, xenophober u.a. Ideologeme und der rücksichtslosen Ausbeutung von Natur und Tieren erörtern.


Der "War on Terror" richtet sich nicht zuletzt gegen die linke Opposition in der westlichen Hemisphäre. Die neue Weltordnung, die auf einer marktradikalen Ökonomie basiert und seit dem Zusammenbruch des real existierenden Sozialismus mit imperialistischen Kriegen durchgesetzt wird, duldet noch linksliberale Emanzipationspolitik, aber keine antikapitalistische Linke.

Je freier der Warenverkehr, desto unfreier die Menschen. In der Krise offenbart das herrschende System sein wahres Wesen: "Friendly Fascism" (Bertram Gross). Im vergangenen Jahrzehnt wurde ein Sicherheits- und Überwachungsstaat konstituiert, verbunden mit einer rapiden Erosion von Grundrechten wie der Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Ein von den Architekten des Neoliberalismus konzipiertes negatives Menschenbild, dem der weiße (Natur-)Beherrscher Robinson Crusoe (wieder) als Ideal gilt, wird via Medien und Kulturindustrie perpetuiert. Die westliche Gesellschaft degeneriert zur Summe atomisierter Angepasster, die in einem Klima von Angst und Denunziation, Antiaufklärung und Eindimensionalisierung des Denkens leben. Dieser Prozess hat zuweilen groteske Auswüchse, die an George Orwells "Neusprech" erinnern – eine manipulative herrschaftliche Sprache mit extremer Einschränkung des Bedeutungsspektrums der Worte und dem Ziel, Kritik sprachlos zu machen. "Demokratie" ist zum Schlagwort verkommen für die ideologische Legitimierung von Freiheitsentzug, Militärgewalt, Folter und (Justiz-)Mord an Menschen, die verdächtigt werden, außerhalb der Grenzen der westlichen Zivilisation zu stehen.

Wer sich nicht vor die Wahl "Kapitalismus oder Barbarei" stellen lassen will oder auch nur durch subversives Bewusstsein auffällt, dem droht Kriminalisierung. Diese richtet sich mehr und mehr gegen alle, die im Kollektiv sozialer Bewegungen, autonomer Strukturen, MigrantInnen- und Flüchtlingsorganisationen, Gewerkschaften oder kapitalismuskritischen Parteien oder auch als Einzelne Widerstand leisten – vor allem die, die nach einer ganz anderen Gesellschaft freier und mit der Natur versöhnter Menschen streben, einer Zukunft, in der Schlachtfelder ebenso als finstere Vorgeschichte gelten wie Schlachthöfe. Anfang März dieses Jahres begann in Wien ein Strafprozess gegen 13 AktivistInnen der Tierbefreiungsbewegung, denen die Bildung einer kriminellen Organisation gemäß § 278a öStGB – dem Pendant des bundesrepublikanischen Organisationsparagraphen 129 StGB – vorgeworfen wird. 2008 hatten zehn der Angeklagten nach einer überfallartigen Festnahmeaktion und Hausdurchsuchungen durch Sondereinheiten der österreichischen Polizei drei Monate in Untersuchungshaft verbracht. Obwohl ihnen kaum mehr als die regelmäßige Teilnahme an angemeldeten Demonstrationen und die Verschlüsselung von E-Mails – also lediglich die Wahrnehmung elementarer Bürgerrechte –, zur Last gelegt werden kann, drohen den AktivistInnen Gefängnisstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Diese "grüne Welle" staatlicher Repression ging von den Vereinigten Staaten aus. Dort wurde bereits 1992 der "Animal Enterprise Protection Act" gegen Aktivitäten von TierschützerInnen/TierbefreierInnen verabschiedet. 2006 hatte die Bush-Administration das bestehende Gesetz durch den "Animal Enterprise Terrorism Act" verschärft. Die bloße Ankündigung von Protesten gegen Wirtschaftsunternehmen wird als Erzeugung von "reasonable fear" gewertet, die InitiatorInnen als "Terroristen" verfolgt.

2005 wurden in Großbritannien Sondergesetze eingeführt, die gegen die Proteste sozialer Bewegungen gerichtet sind. Wurden zunächst TierbefreiungsaktivistInnen mit drakonischen Gefängnisstrafen für Bagatelldelikte belegt, stehen zunehmend auch Antimilitarismus-, Antirassismus und Anti-Atom-Kampagnen im Fokus der Ermittler.

Auf unserem Kongress wollen wir den Zusammenhang zwischen Tendenzen der Totalitarisierung kapitalistischer Ökonomie, der sich zunehmend im autoritären Staat offenbarenden Klassenherrschaft und der wachsenden Herausbildung bellizistischer, xeno- und theriophober Ideologeme für die rücksichtslose Durchsetzung von Profitinteressen freilegen. JuristInnen, JournalistInnen, HistorikerInnen, SozialwissenschaftlerInnen und linke AktivistInnen werden über Geschichte und Gegenwart der Kriminalisierung und Infiltration sozialer Bewegungen, Entstehung der globalen Sicherheitsgesellschaft und Anwendung von Organisationsparagraphen und anderer Repressionsformen im sich zusehends als Weltordnung etablierenden Ausnahmezustand referieren. Weitere Themen sollen die Schlüsselrolle der Medien bei der Manipulation der öffentlichen Meinung und die mentale Aufrüstung der Menschen für den neoimperialistischen "War on Terror" sein.

Der US-amerikanische Journalist und Autor Will Potter wird darlegen, warum in einer Zeit aggressiver Feldzüge für die Ausbeutung der letzten Naturressourcen und Zerstörung und Kontaminierung der letzten natürlichen Lebensräume der Anbruch einer neuen McCarthy-Ära gegen Öko- und TierbefreiungsaktivistInnen nur eine logische Konsequenz ist. Was in den 1920er Jahren als "Red Scare" gegen KommunistInnen und AnarchistInnen begann, erfährt mit "Green Scare" historische und politische Kontinuität (wegweisend war in den 1970er Jahren der Fall von Leonard Peltier, der bis zum heutigen Tag in Haft ist): In ihrem Bericht von 2008 hat EUROPOL die Ökologiebewegungen in mehreren europäischen Ländern als "terroristische Gefahr" eingestuft.

Yossi Wolfson, ein Menschenrechtsanwalt aus Jerusalem, wird über Repression gegen soziale Bewegungen und entrechtete ethnische Minderheiten an der Ostgrenze der westlichen Welt unter den speziellen Bedingungen des Kriegsrechts referieren. Der israelische Historiker und Kritische Theoretiker Moshe Zuckermann wird mit seiner Hommage an Rosa Luxemburg ein Schlaglicht auf die lange Verfolgungsgeschichte antikapitalistischer Oppositioneller in der bürgerlichen Gesellschaft werfen. Sein Vortrag soll an die – nicht unerheblich von Empathie für Natur und Tiere getragene – Weltanschauung, das politische Leben und den gewaltsamen Tod der marxistischen Revolutionärin erinnern.

Im Rahmen des Kongresses ist auch eine Podiumsdiskussion voraussichtlich über die Ideologieproduktion (wie z.B. neue Erscheinungsformen des Antikommunismus) und andere zivilgesellschaftliche Folgen des "War on Terror" geplant. Darüber hinaus wird es Informationsstände von Antirepressionsgruppen und anderen linken Organisationen geben.

Die Veranstaltung soll ein Forum für internationale Begegnungen, Meinungs- und Wissensaustausch sein – vor allem aber der gemeinsamen Erkundung von "New Roads of Solidarity", wie sie die US-amerikanische Bürgerrechtlerin Angela Davis vor einigen Jahren gefordert hat. Es geht um die Freisetzung eines "kritischen Impulses", den Davis definiert als "absolute Weigerung, jegliche Permanenz dessen anzuerkennen, was ist – nur weil es ist".

Die Vorträge des Kongresses werden teils in deutscher, teils in englischer Sprache gehalten. Für Übersetzungen wird nach Möglichkeit gesorgt.

Das vollständige Programm, die Abstracts, Kurzbiografien der ReferentInnen sowie Informationen zum Ablauf, zur Anmeldung, Anfahrt, zu Unterkünften und Catering werden in den kommenden Monaten auf unserer Internetseite nachzulesen sein.

Wissenschaftlicher Hochschulzusammenschlusszur Erforschung des Mensch-Natur-Verhältnisses

Via Graswurzelrevolution

Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Mittwoch, 18. August 2010

S21: Weg mit den Wegtragegebühren!

Grundlage der 80€ Wegtragegebühr ist die in Baden - Württemberg seit Anfang der 80er Jahre geregelte "Polizeikostenverordnung". Was wurde aus der Klage vor dem BVG?

"Erst kurz vor dem, von den Veranstaltern ohnehin vorgesehenen, Ende der Aktion begannen Polizeibeamte mit dem Wegtragen der Blockierer. Ihre Personalien wurden aufgenommen. Ihnen droht nach der baden-württembergischen Polizeikostenverordnung ein saftiger Kostenbescheid. Es wird dennoch nicht die letzte Blockadeaktion vor dem Stuttgarter EUCOM gewesen sein." (DKP)

"Tausende von FriedensblockiereInnen wurden verhaftet und wegen "gewaltsamer Nötigung" verurteilt. Viele saßen ihre Strafen im Gefängnis ab. Der damalige baden-württembergischen Innenminister Roman Herzog erließ extra eine "Polizeikostenverordnung", nach der die Demonstranten für ihre Verhaftung auch noch zahlen sollten." (VVN-BdA)

"Baden-Württembergs Polizei droht im Zusammenhang mit dem Widerstand gegen Castor-Transporte vor zwei Wochen in Philippsburg und jetzt in Neckarwestheim mit einer sogenannten "Wegtragegebühr". Es handelt sich dabei um keine Neuheit, sondern um die in den 80er Jahren anläßlich der zahlreichen Sitzblockaden am Atomraketenlager Mutlangen in BaWü als einzigem Bundesland eingeführten "Polizeikostenverordnung".

Ob diese Verordnung rechtmäßig ist, steht noch gar nicht fest. Seit Jahren ist eine Klage dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Es kann sich also für alle Betroffenen lohnen, Widerspruch einzulegen. Wichtig: Selbst wer bezahlt, ist damit weder einer Straftat noch einer Ordnungswidrigkeit überführt. Das Geld ist weder Strafe noch Bußgeld, sondern eine Art Verwaltungsgebühr, wie z.B. wenn mensch sich einen neuen Reisepaß ausstellen lässt.

Diejenigen, die sich statt Widerspruch entscheiden zu zahlen - es handelt sich meist um einen Betrag zwischen 100 und 200 DM - sind mit der finanziellen Last nicht alleine. Die Anti-Atom- Bewegung hat erkannt, daß es wichtig ist, hier solidarisch zu sein. Denn nur manche haben unter der Woche Zeit, sich in Philippsburg oder Neckarwetsheim querzustellen. Andere müssen arbeiten, verdienen dabei aber ein paar Mark, die sie widerum spenden können, damit die "Wegtragegebühr" nicht an denen hängenbleibt, die schon so einiges auf sich nehmen. (...)"
  (Schwarze Katze)

"Entsprechend der Tendenz, den Polizeietat durch Erhebung von Kosten zu entlasten, haben einige Länder spezielle Rechtsgrundlagen für die Kostenüberwälzung in diesen Fällen geschaffen. Sie entsprechen damit dem Urteil des OVG Lüneburg (NVwZ 84, S. 323 ff.), das die Grundsätze für die Abwälzung von Polizeikosten für die Räumung des Anti - Atomdorfs Grohnde bestimmte und dazu als wesentliche Voraussetzung festhielt: “die Heranziehung zu Polizeikosten, insbesondere bei Großeinsätzen ..., stellt nämlich eine besonders bedeutsame Angelegenheit dar, die, zumal dann, wenn das Recht auf Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit (Art. 5, 8) berührt werden, als „wesentliche Grundentscheidung“ i.S. der Rechtsprechung des BVerfG angesehen werden muß; sie ist daher ausdrücklich und allein vom Gesetzgeber zu treffen.“ (Knemeyer, 5. Aufl., S. 176). Daraufhin hat auch Bayern (sowie Baden-Württemberg und Niedersachsen) entsprechende Regelungen getroffen. Mit der Novelle vom 21.7.1983 trat eine bemerkenswerte Änderung des bis dahin geltenden Rechts der Kostenhaftung für Maßnahmen der Polizei. Vor 1983 kennzeichnete sich die Kostenhaftung für polizeiliche Maßnahmen durch eine eigentümliche Zweigleisigkeit. Einerseits enthielt das PAG aus dem Jahr 1978 in Anlehnung an den Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes Regelungen über die Pflicht des Störers zur Tragung des der Polizei konkret entstandenen Aufwands in den Fällen der Ersatzvornahme Art. 55 PAG i.d.F. von 1990 und der unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme Art. 9 II PAG. In diesen Regelungen war im Übrigen pauschal auf das Kostengesetz idF. von 1969 BayKG verwiesen worden. Jedoch verwendete das KG einen eigenen, abweichenden Kostenbegriff. Danach diente der Begriff „Kosten“ als Oberbegriff einerseits für die öffentlich- rechtliche Entgeltsabgabe „Gebühr“ und andererseits für die daneben zu erhebende Auslagen. Bemerkenswert ist jedoch in diesem Zusammenhang, dass für die Anwendung unmittelbaren Zwangs keine Kostenerstattungspflicht i.S.v. § 1 I BayKG des Störers vorgesehen war. Dabei ist hervorzuheben, dass das Kostengesetz bis zu der im Sommer 1983 geschaffenen und neuen Rechtsgrundlage innerhalb des Art. 3 über die Nichterhebung von Kosten in Abs. 1 folgende Spezialvorschrift enthielt: „Kosten werden nicht erhoben für.... 10. Amtshandlungen, die von der Polizei zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach Art. 2 PAG vorgenommen werden, soweit nichts anderes bestimmt ist; sind diese Amtshandlungen von einem Beteiligten beantragt oder sonst veranlaßt und werden sie nicht überwiegend im öffentlichen Interesse vorgenommen, dann sind von dem Beteiligten Kosten zu erheben, soweit dies der Billigkeit nicht widerspricht.“

Damit schrieb das Kostengesetz für den Fall, dass bei der Erfüllung einer polizeilichen Aufgabe das öffentliche Interesse überwog, grundsätzlich Kostenfreiheit vor, und zwar selbst dann, wenn die fragliche Amtshandlung der Polizei „von einem Beteiligten beantragt oder sonst veranlaßt war“.

Die heutige Rechtslage
Mit dem Erlass des Gesetzes zur Änderung des PAG änderte sich die Rechtslage ab 1983 grundlegend. Mit der Novelle 1983 wurde Art. 54a, heute (seit der Fassung von 1990) Art. 76, in das PAG (Verhältnis zum Kostengesetz) eingefügt, wonach „ Art.3 KG nicht anzuwenden ist“, soweit dieses Gesetz die Erhebung von Kosten bestimmt. 268 Der Begriff „Kosten“ umfasst seit der Novelle von 1983 Gebühren und Auslagen (Art. 1 Abs. 1 KG). Mit der Gebühr wird der allgemeine Personalaufwand abgegolten. Auslagen sind die besonderen, ausscheidbaren Aufwendungen der handelnden Behörde (Art. 13 I KG) und die Schreibauslagen (Art. 12 KG). Zu den Bestimmungen des PAG, die eine Kostenpflicht begründen, gehört die Ersatzvornahme gem. Art. 55 und Art. 58 III die Anwendung unmittelbaren Zwangs. Dass die dort genannten Maßnahmen damit nicht der Kostenfreiheit des Art. 3 KG unterliegen, wird von Art. 76 S. 1 deklaratorisch klargestellt. Die konstitutive Wirkung liegt bereits in den genannten Vorschriften des PAG. Art. 76 S.1 genießt als später erlassenes Gesetz wie auch als Spezialregelung für die Erhebung von Polizeikosten Vorrang vor Art. 3 KG und hebt diese Vorschrift auf. Kostenfreiheit gilt demnach praktisch für alle anderen Maßnahmen nach dem PAG, die nicht in dem vorstehenden Katalog enthalten sind, weil die Polizei aufgrund des PAG immer überwiegend im öffentlichen Interesse tätig wird und zwar auch dann, wenn sich hierbei gem. Art. 2 II PAG um den Schutz privater Rechte handelt. Art. 76 S. 2 besagt, dass die Höhe der nach dem PAG festzusetzenden Gebühren nach dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Amtshandlung zu bemessen ist und wiederholt Bemessungsgrundsätze, die auch in Art. 6 KG angewendet werden. Das dient dem Ziel, den kostenrechtlichen Teil des PAG zu verselbständigen und im Wesentlichen von den allg. Vorschriften unabhängig zu machen. Damit werden auch die in den Art. 6, 8 KG enthaltenen Grundsätze für die fallbezogenen Konkretisierung von Rahmengebühren durch Art. 76 S. 2 PAG ersetzt. Die in den Art. 6, 8 KG vorgesehene Berücksichtigung der „allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse“ der Beteiligten und der „wirtschaftlichen Verhältnisse des Kostenschuldners“ schließt Art. 76 S. 2 PAG aus.  (...)"
"Polizei und Sicherheitsrecht" S. 267 ff
Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Freitag, 18. Juni 2010

Gericht gibt geschasstem Betriebsrat recht

Oft genug bekommen Malocher zu spüren, was es in diesem Lande mit "Meinungsfreiheit" auf sich hat. Diese hört eigentlich immer am Werkstor auf. Mich freuen deswegen solche Nachrichten aus meiner alten Heimat:

Das in Dettingen (Kreis Esslingen) ansässige Unternehmen Dietz Motoren muss den Betriebsrat Günther Albrecht laut einem Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart weiterbeschäftigen. Die fristlose Kündigung, die Dietz im vergangenen Oktober wegen angeblich "geschäftsschädigender Aussagen" Albrechts in einem Fernsehinterview ausgesprochen hatte, ist unwirksam. Damit gibt das Urteil dem 47-Jährigen recht, der auf Weiterbeschäftigung geklagt hatte. Zudem wies das Gericht eine Schadenersatzklage gegen Albrecht ab. Die Firma hatte geltend gemacht, es seien ihr "erhebliche Kosten" entstanden, um den von Albrecht angerichteten Imageschaden wiedergutzumachen.

In der Verhandlung ließ die Vorsitzende Richterin Margot Weber nichts unversucht, die Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung zu bewegen. Sie legte einen Vergleichsvorschlag vor, wonach Albrecht seine Äußerungen bedauern und eine Abmahnung akzeptieren sollte. Im Gegenzug hätte er weiterbeschäftigt werden sollen. Albrechts Rechtsanwalt Hans-Dieter Wohlfahrt stimmte dem Vorschlag zu, der Dietz-Geschäftsführer Bernd Strauß und sein Anwalt Otto Weimer lehnten ihn ab. "Er hat sämtliches Porzellan zerschlagen", sagte Weimer. Albrecht besitze keinen Rückhalt bei der Geschäftsleitung, den Gesellschaftern und den Lieferanten, mit denen er als Einkäufer Kontakt gehabt habe, und auch nicht bei der Belegschaft.

Mit letzterer Behauptung erntete Weimer Heiterkeit im Gerichtssaal, den Mitglieder der IG Metall bis auf den letzten Platz füllten. Denn bei den Kollegen ist die Akzeptanz Albrechts offenbar nicht so schlecht: Bei den Betriebsratswahlen im März war der 47-Jährige wiedergewählt worden, obwohl er zu dieser Zeit Hausverbot bei Dietz hatte.

Gestern war rasch klar, dass die Fronten - wie schon bei einem Gütetermin im Januar - verhärtet sind. Doch schon vor der Urteilsverkündung hatte die Richterin klargestellt, dass als Rechtfertigung für eine fristlose Kündigung eine "sehr hohe Schwelle" angesetzt werden müsse. Diese ist nach Ansicht des Gerichts durch die Aussagen Albrechts nicht überschritten worden. Das Gericht erkenne keine Verletzung der sogenannten Geheimhaltungspflicht. Otto Weimer glaubt hingegen, Albrecht habe mit seiner "falschen Tatsachenbehauptung" den Schluss zugelassen, "der Betrieb ist am Ende". Das sei nicht vom Recht auf Meinungsäußerung gedeckt. Anders als beispielsweise die Behauptung, "der Geschäftsführer Strauß ist ein Idiot - mal abgesehen vom Beleidigungscharakter".

Albrecht ist mit dem Urteil "bestens zufrieden". Er will heute um 8 Uhr an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Allerdings ging sein Anwalt gestern davon aus, dass ihm der Zutritt verwehrt wird. Dagegen wiederum werde er mit der Androhung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vorgehen, sagt er. Im Übrigen glaubt Wohlfahrt, dass Dietz Berufung gegen das Urteil einlegt. Die Dettinger Firma will sich erst heute dazu äußern.

Entlassung Der fristlosen Kündigung Günther Albrechts am 30. Oktober 2009 hatte der Betriebsrat zuvor zugestimmt.

Grund Der Dietz-Geschäftsführer Bernd Strauß begründete die Entlassung mit einer "geschäftsschädigenden Aussage" Albrechts am 25. Oktober im "Spiegel TV Magazin". Albrecht hatte zur Situation des Betriebs gesagt: "In den letzten Monaten war bis einen Tag vor Lohnauszahlung nicht klar, ob noch Löhne gezahlt werden können. Die Banken machen Schwierigkeiten."

Verfahren Bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht im Januar konnten sich Günther Albrecht und das Unternehmen nicht einigen, zu konträr waren die Positionen. Ob Bernd Strauß gegen das gestrige Urteil Berufung einlegt, ist noch offen. jüv
Via Stuttgarter Zeitung 18.06.2010
Siehe auch die IG Metall Pressemitteilung bei trueten.de
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Montag, 14. Juni 2010

Stuttgart: Eiereien der SPD Berlin: Bombenstimmung

Insgesamt kamen bei den Demonstrationen des bundesweiten Bündnisses "Wir zahlen nicht für Eure Krise" 45.000 Menschen in Berlin und Stuttgart zusammen.

Die Aktionen werden Folgen haben. In Stuttgart sorgt der DGB dafür, dass die Hartz IV und Kriegstreiberparteien SPD und GRÜNE reden dürfen und Protest dagegen nicht nur arrogant abgekanzelt sondern in bester SPD Zörrgiebel Tradition zusammengeknüppelt wird. In Berlin war noch gar nicht klar, wer hinter den Knallfröschen steckte, da machte die Blut & Boden Journaille schon das linksextreme Spektum als Täter aus.

Dass die Methode der Bombe bei unkontrollierten Demos gerade nicht zum Repertoire der Linken gehört, sondern eine klassische Faschowaffe ist - wen juckt's? Denn darauf scheinen manche geradewegs gewartet zu haben:

“Ich habe bereits vor dem 1. Mai davor gewarnt, dass bei Auseinandersetzungen künftig mit Toten zu rechnen ist. Denn die Gewaltspirale dreht sich immer weiter. Wir erwarten, dass die Politik jetzt handelt!“

GdP-Chef Konrad Freiberg in "BILD"

2 Orte - dieselbe Methode: Mit Scheisse werfen, nach dem Motto: "Es wird schon was hängen bleiben"

Mal sehen, was übrig bleibt.
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Donnerstag, 6. Mai 2010

RH - Pressemitteilung "Polizeiliche Einschüchterungsversuche und Gewalt zum 1. Mai in Stuttgart"

Soeben erschien eine Pressemitteilung der Roten Hilfe zu den "Einschüchterungsversuchen und der Gewalt am 1. Mai in Stuttgart", siehe auch die Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit:

Die bundesweite Stimmungsmache gegen linke Demonstrationen vor dem 1.Mai 2010 fand auch in Stuttgart ihren konkreten Niederschlag. Die Polizei versuchte mit massiven Kontrollen und gezielten Ansprachen bereits im Vorfeld der Mobilisierung Steine in den Weg zu legen. Anlässlich einer Polizeikontrolle wurde einem Aktivisten das Schlüsselbein gebrochen. Im Verlauf der Demonstrationen am 1. Mai kam es zu mehreren Festnahmen und massiven Strafandrohungen. Eine Person sitzt noch in U-Haft.

Ca. zwei Wochen vor dem 1. Mai 2010 verhängte die Polizei informell einen nächtlichen Quasi-Belagerungszustand über den Stuttgarter Süden und Heslach. Zahlreiche, vor allem jüngere Menschen wurden auf den Strassen kontrolliert und dazu befragt, ob sie etwas zu Sprühereien und Plakatierungen im Zuge der Mobilisierung zum 1. Mai wüssten.

Am Abend des 27. April 2010 wurden vor dem "Sozialen Zentrum Subversiv" in Stuttgart vier Personen einer solchen Kontrolle unterzogen. Im Verlaufe der Befragung wurde ein angeblicher Versuch, sich der Personenkontrolle zu entziehen dadurch unterbunden, dass der Betroffene mit Gewalt zu Boden geschmissen wurde und einer der Beamten sich auf ihn stürzte. Ergebnis: mehrfacher Schlüsselbeinbruch. Neben schnell anrückender polizeilicher Verstärkung, die u.a. den Stadtbahnverkehr in beide Richtungen sperrte, wurde laut Beamten zunächst auch ein Krankenwagen gerufen. Dieser wurde auf Betreiben eines Polizisten wieder abbestellt, da er nicht benötigt werde. Wiederholt wies der Betroffene auf seine Schmerzen hin. Die zynische Reaktion auf die, durch die Schmerzen des mehrfachen Bruchs verursachten, glasigen Augen, war die Frage, ob er Drogen konsumiert habe und dass man von ihm gleich noch eine Urinprobe verlange.

Die Strategie der Einschüchterung im Vorfeld des 1. Mai kommt in Stuttgart nicht aus heiterem Himmel. Zum einen hat das lokale Repressionsniveau seit dem Frühlingsbeginn allgemein erneut stark zugenommen. Eine massive Polizeipräsenz an öffentlichen Plätzen soll die erklärte Strategie umsetzen, eine Null-Toleranz-Linie vor allem gegen Jugendliche durchzusetzen. Zum anderen sind die linken Mobilisierungen, die vor allem im Stuttgarter Süden das Stadtbild mitprägen, den Repressionsbehörden nicht erst seit gestern ein Dorn im Auge.

Am 1. Mai 2010 fanden zwei Demonstrationen statt: die Gewerkschaftsdemonstration, sowie die revolutionäre 1. Mai- Demonstration. Bereits in den vergangenen Jahren waren nicht nur immer wieder Demonstrations-TeilnehmerInnen Ziel der Repression geworden, sondern zuletzt auch der Anmelder der revolutionären Demo selbst, dem eine Mitverantwortung für angebliche Gesetzesverstöße auf der Demo zugeschrieben werden sollte.
Exemplarisch abschreckend angelegt war das Auftreten der Polizei dieses Jahr auf der revolutionären Demonstration, sowie generell die Behandlung derjenigen, die festgenommen wurden. Eine gerade volljährige Person wurde aufgrund ihrer Skateboard-Ausrüstung bereits im Vorfeld der Gewerkschaftsdemo festgenommen, weil dies als "passive Bewaffnung" ausgelegt wurde. Sie wurde vor eine Richterin geschleift, die aufgrund des Alters der Betroffenen jedoch kein Schnellgerichtsverfahren durchziehen konnte.
Der Lautsprecherwagen der revolutionären Demonstration wurde im Vorfeld durchsucht und zahlreiche Fahnen, sowie ein Transparent beschlagnahmt. Kurz nach dem Auftakt der Demonstration wurde unter massivem Einsatz von Knüppeln und Pfefferspray das Fronttransparent beschlagnahmt. Der Einsatz hinterlies zahlreiche Verletzte. Das Transparent wurde „per Augenmaß“ für zu lang erklärt; nachdem das Ordnungsamt schikanöse Auflagen verhängt hatte (u.a. Transparente von max. 3m Länge).
Die gesamte Demonstration über lief die Polizei Spalier in Kampfausrüstung, brachte durch Provokationen die Veranstaltung mehrmals zum stehen und nahm einen weiteren Teilnehmer fest.
Noch vor Abschluss der Demonstration betraten zwei Beamte das Gelände des Generationenhaus Heslach, in dem später ein Kulturfest stattfinden sollte, und stellten die Personalien eines Anwesenden fest, dem sie androhten, für eventuelle vom Fest ausgehende Aktivitäten verantwortlich gemacht zu werden. Sie setzten sich bewusst über den Hinweis hinweg, dass das Festgelände Privatgrundstück ist.

Ein 30-jähriger Aktivist wurde dann auf der Abschlusskundgebung festgenommen. Er sitzt seitdem in Haft, derzeit in Stuttgart-Stammheim. Am Freitag, den 7. Mai findet bereits mit Hilfe eines Schnellgerichtsverfahrens der Prozess wegen "schwerer Körperverletzung" statt.

Der Prozess findet am Freitag um 9.30 Uhr im Amtsgericht Stuttgart, in der Hauffstr. 5 statt.

Wir fordern die sofortige Freilassung des inhaftierten Genossen!
Wir fordern die restlose Aufklärung zum Polizeieinsatz, der mit einem Schlüsselbeinbruch endete.
Lasst euch nicht einschüchtern! Stopp der Polizeigewalt!
Quelle: Pressemitteilung der Roten Hilfe vom 06. Mai 2010, via trueten.de
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Donnerstag, 29. April 2010

Angriff auf Soli-Karawane in Oaxaca

Aktualisierung zum Angriff auf die humanitäre Mission, die San Juan Copala, Oaxaca besuchte: es wird der Tod von Bety Cariño und Jyri Jaakkola bestätigt

Compañeras und compañeros:

Die humanitäre Karawane bestehend aus internationalen Beobachter_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen, Journalist_innen, Lehrern und Mitgliedern diverser  Organisationen aus Oaxaca, die sich auf dem Weg zum autonomen Gemeindebezirk San Juan Copala befand, wurde von einer Gruppe bewaffneter Männer in einen Hinterhalt gelockt. Dabei wurden mehre Personen verletzt und einige vermeintlich getötet.

Es gibt keine offizielle Information über die Anzahl der verletzten und getöteten Personen, da die lokale Regierung sich weigert, die Zone zu betreten. Die föderale Regierung hat ihrerseits dem Gesuch verschiedener zivilgesellschaftlicher Organisationen, Abgeordneter und Senatoren, auf Betretung der Zone zur Bergung der Opfer nicht stattgegeben. Lediglich konnte der bedauernswerte, traurige und schmerzhafte Tot […] von Bety Cariño, Direktorin von CACTUS und Mitglied des Red de Radios Indígenas Comunitarias del Sureste Mexicano, und von Jyri Jaakkola, Menschenrechtsbeobachter finnischer Nationalität, bestätigt werden. Bety Cariño Trujillo, war seit mehr als 15 Jahren eine Verteidigerin der Menschenrechte, sie leistete kommunitäre Begleitungsarbeit in der Region der Mixteca, bei der sie Weiterbildungen für die indigene Bevölkerung der Region gab und den Frauen in der Zone Solidarität und Begleitung für die Verteidigung ihrer Rechte anbot. Ebenso förderte sie die
  Schaffung von Netzwerken solidarischer Ökonomie in verschiedenen Gemeinden der Zone und erreichte gemeinsam mit verschiedenen weiteren Organisationen die Schaffung des Red de Radios Indígenas Comunitarias del Sureste Mexicano. Aktuell hatte sie die Begleitung einer internationalen Organisation des Schutzes für Verteidiger_innen der Menschenrechte aufgrund des Risikos bei der Ausübung der Arbeit in der Verteidigung der Rechte der indigenen Bevölkerung übernommen.

Bety wird als unermüdliche Compañera und Kämpferin in unserer Erinnerung bleiben, welche ihr Leben bei der Begleitung einer humanitären Karawane verloren hat, die die Verbesserungen für die Marginalisierten ersuchte. Sie war eine zuverlässige, engagierte und unermüdliche Compañera, die unsere Kämpfe mit ihrem Mut begleitete. Dies veranlasst uns, nicht aufzugeben bis wir  Gerechtigkeit und die Bestrafung für diesen barbarischen und brutalen Gewaltakt der paramilitärischen Gruppe erlangen, die diese Tat verübte und welche unter der Obhut der Regierung des Staates Oaxaca handelte.

Bis zu dem Moment des Verschickens dieser Mitteilung gelten auf Grund des Angriffes immer noch mindestens sechs Personen als verschwunden.

Unter ihnen befindet sich ein Belgier, drei Mitglieder von VOCAL und zwei Journalist_innen der Zeitschrift „Contralínea“, welche die humanitäre Mission begleiteten.

Die föderalen Autoritäten hatten es verweigert, in das Gebiet einzuschreiten, um den gesundheitlichen Zustand der Beteiligten der Mission festzustellen. Und dies, obwohl Berichten von Compañer@s aus Juxtlhuaca zufolge, um zehn Uhr des heutigen Tages ein Konvoi mit ungefähr 45 Polizei-Einheiten in Begleitung des „Ministerio Público“ und der „servicios periciales“ (Kriminalpolizei) eine Operation durchführten, um in das Anschlagsgebiet einzudringen. Bis zum jetzigen Moment ist allerdings das Ergebnis dieser Operation ungewiss.

1. Martin Sautan - Belgien

2. David Venegas - Oaxaca - Vocal

3. Noé Bautista - Oaxaca - Vocal

4. Fernando Santiago - Oaxaca - Brigadas Indígenas

5. David Cilia - Contralínea

6. Ericka Ramírez - Contralínea

In Folge dieser brutalen Aggression gegen die nationalen und internationalen Verteidiger_innen und Beobachter_innen der Menschenrechte sowie Vertreter_innen der Kommunikationsmedien und des schrecklichen Mordes an an unseren Compañer@s Bety Cariño und Juri Jaakkola fordern wir von den staatlichen und föderalen Autoritäten:

Zutritt zum Schauplatz der Aggression, Bergung der Leichen, Rettung der Verschwundenen oder Entführten, Behandlung der Verletzten.

Lebende Auslieferung der verschwundenen Aktivist_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen und Journalist_innen.

Ausstellung von Sicherheitsgarantien für die Verletzten und für die Überlebenden.

Eingreifen der Generalstaatsanwaltschaft der Republik zur Aufklärung dieser Taten.

Ermittlung und Bestrafung der geistigen und tätigen Verantwortlichen dieser Taten, einige von ihnen Einwohner_innen der Gemeinde La Sabana Copala, denn von den Häusern dieses Ortes ging die Attacke aus und vermutlich gehören sie der paramilitärischen Organisation Einheit für das soziale Wohlergehen der Triqui-Region (UBISORT) an.

Unparteiische, schnelle und treffende Aufklärung durch die Generalstaatsanwaltschaft der Republik, um die Mörder dieser paramilitärischen Gruppe zu bestrafen.

Unmittelbare Amtsenthebung des Innenministers von Oaxaca, der Generalstaatsanwaltschaft und des Secretario de Seguridad Pública y Protección Ciudadana, aufgrund ihrer Weigerung auf angemessene Weise zu intervenieren, nachdem sie über diese Taten in Kenntnis gesetzt worden waren, wodurch sie das straf freie Handeln der paramilitärischen Aggressoren ermöglichten.


Wir ersuchen die Unterstützung von Organisationen der nationalen und internationalen Zivilgesellschaft bei der Denunziation dieser Taten, der Kommunikationsmedien bei ihrer Bekanntmachung und der gesamten Gesellschaft bei der Einforderung ihrer Aufklärung.



CENTRO DE APOYO COMUNITARIO TRABAJANDO UNIDOS A.C. (CACTUS)


Red de Radios Indígenas Comunitarias del Sureste Mexicano


Alianza Mexicana por la Autodeterminacion de los Pueblos (AMAP)

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Sonntag, 18. April 2010

Im Düsseldorfer §129 b Verfahren fordern Faruk Ereren's Verteidiger: Unverzügliche Entlassung ist geboten!

Seit April 2007 dauert die Untersuchungshaft von Faruk Ereren an. Vor dem OLG Düsseldorf begann am 15.1.2009 der Prozess gegen ihn. Die Anklage der Bundesanwaltschaft beruht weitgehend auf türkischem Beweismaterial. Obwohl darin auch unter Folter entstandene Geständnisse enthalten sind, wird dieses Material vom Gericht als Beweismittel anerkannt. Faruk Ereren wird beschuldigt „Mitglied der Ausländischen Terroristischen Vereinigung DHKP-C und deren hochrangierender Funktionär zu sein“. Seit drei Jahren befindet er sich in Isolationshaft und wegen seiner durch Folter entstandenen chronischen Erkrankung geht es ihm gesundheitlich nicht besser. Faruk Ereren leidet unter paranoidartigen Angstsymptomen, die medikamentös behandelt werden. Nach seiner Verhaftung stellte er einen Asyl-Antrag, über den bis heute noch nicht entschieden wurde. Weil die Untersuchungshaft und die Gerichtsverhandlungen zu lange dauern, hat sein Anwalt eine Beschwerde wegen „Verletzung der Gefangenen- Rechte und Verschleppung des Prozesses“ beim Europäischen Gerichtshof im Straßburg eingereicht.
ProzessbeobachterInnen haben immer wieder den Eindruck, dass der Gefangene durch verschiedene Schikanen langsam zermürbt werden soll. So sitzt Faruk an seinen Prozesstagen aus „Sicherheitsgründen“ hinter einer Front aus Plexiglas. Zusätzlich zu seiner Isolation in der Haft wird er so auch an den Prozesstagen körperlich isoliert und ausgegrenzt. Besonders kritisierte Faruks Rechtsanwalt, dass Faruk Ereren bei der Fülle der Akten ein Laptop verweigert werde. Auch die Anwälte müssen sich ihre Unterlagen inzwischen aus Bananenkisten in Saal 2 des Oberlandesgerichtes Düsseldorf zusammensuchen. Auf ein Regal für die wachsende Aktensammlung warten sie vergeblich.
Regelmäßigen Besuch erhält er derzeit nur von seinen Anwälten und seinem Cousin. Versuche politisch aktiver ProzessbeobachterInnen, eine Besuchserlaubnis für ihn zu bekommen wurden mit dem Verweis abgelehnt, dass die Besucher Sympathisanten der Organisation seien und verdeckt Nachrichten übermitteln könnten (!).
"Die Bundesrepublik ist in ihrem Kampf gegen Folter in anderen Weltgegenden unglaubwürdig, wenn sie es mit diesen rechtstaatlichen Grundsätzen in Strafverfahren nicht mehr so genau nimmt und auf durch Folter erzwungene Aussagen zurückgreift", erklärt Sevim Dağdelen, Sprecherin für Internationale Beziehungen der Bundestagsfraktion DIE LINKE. und Mitglied im Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages, anlässlich ihres Besuches bei Faruk Ereren in der JVA Düsseldorf. Sevim Dağdelen war es kurz vor der Osterpause gelungen eine Besuchserlaubnis zu erhalten.
Am ersten Verhandlungstag nach der Osterpause beantragte Faruks Verteidiger die unverzügliche Entlassung von Faruk Ereren aus der Untersuchungshaft. "Die Untersuchungshaft ist nicht mehr verhältnismäßig. Herr Ereren ist schwer erkrankt auf Grund der Folter in der Türkei. In der Untersuchungshaft bleibt seine Erkrankung unbehandelt. Seine unverzügliche Entlassung ist geboten!"
Zu Zeiten der Militärjunta ab 12. September 1980 wurde Faruk Ereren festgenommen, mehrere Wochen gefoltert und anschließend inhaftiert. Er musste verschiedene Foltermethoden erleben, z.B. Aufhängen an der Decke, sog. Falaka, d.h. Schläge auf die Fußsohle, Bespritzen mit kaltem und warmen Druckwasser, Stromschläge, mit ungeladener Waffe an den Kopf zielen, Beschuss an der Wand stehend mit geladener Waffe, wobei seine Körperumrisse mit den Kugeln an der Wand nachgezeichnet wurden, Fesseln an den brennenden Heizungskörper, nackt unter Kälte warten lassen und psychologische Folter. Auch während der Haftzeit setzte sich die Folter fort. Im Jahr 1984 nahm er am Todesfastenwiderstand gegen Einheitskleidung teil. Ca. 9 Jahre später wurde er entlassen, aber seit dreißig Jahren läuft das Gerichtsverfahren gegen ihn in der Türkei weiter, und es bestehen mehrere türkische Haftbefehle gegen ihn. Obwohl in der Türkei seit 1983 formal wieder demokratische Wahlen stattfinden, ist der nationalistische und rechtsextreme Einfluss des Militärs auf die Politik und die Gesellschaft weiterhin sehr stark.
Faruk Ereren ist mittlerweile nicht nur durch die direkte Androhung einer Verurteilung durch die deutsche Justiz bedroht, sondern auch durch die Androhung einer direkten Auslieferung an die Türkei. Das OLG Düsseldorf fasste am 29.01.2010 den Beschluss, einem Auslieferungsersuchen an die Türkei zuzustimmen. Dagegen klagt Faruk nun vor dem Bundesverfassungsgericht. „Was mich erwartet wenn ich in die Türkei ausgeliefert werden sollte, ist Repression, Folter und Haft bis zum Tod. Der faschistische Staat in der Türkei hat eh schon zur Sprache gebracht, mich bis zu meinem Tod ins Gefängnis stecken zu wollen“, so Faruk in einem Brief an GenossInnen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 16.01.2010 in einem ähnlichem Fall, der die Auslieferung eines kurdischen Funktionärs betraf, die Aufhebung des Auslieferungsbescheids beschlossen. Das ist ein gutes Zeichen, es garantiert aber nicht, dass das BVerfG in Faruks Fall ebenso entscheiden wird.
Inzwischen regt sich Protest gegen die Auslieferung. Die innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der LINKEN., Ulla Jelpke forderte in einem Brief vom Februar die nordrhein-westfälische Justizministerin Müller-Piepenkötter auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Auslieferung von Faruk Ereren zu verhindern.
Außerdem gibt es eine Unterschriftenaktion: Das Freiheitskomitee sammelt für eine Petition zur Verhinderung der Auslieferung Faruks Unterschriften, welche ans Bundesjustizministerium weitergeleitet werden. Die Petition ist per Mail erhältlich über: faruk.freiheit@gmail.com.. 

Nächster Verhandlungstag: 28.4. dann um 10.30 Uhr OLG Düsseldorf, Kapellweg 36.  

Das Prozessgebäude liegt etwa 4,4 Kilometer von dem Hauptgebäude entfernt.
ab Düsseldorf Hauptbahnhof
mit den S-Bahnen
S 8 Richtung Mönchengladbach Hbf/Europaplatz,
S 11 Richtung Bergisch-Gladbach,
S 28 Richtung Kaarster See
bis Haltestelle "Völklinger Straße"
mit der Straßenbahn-Linie 708 Richtung Düsseldorf-Hamm bis zur Haltestelle "Hemmersbachweg", sodann jeweils über die Plockstraße zum Kapellweg 36.

Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Samstag, 20. März 2010

Die Bullen

Ich stehe an der Straße und warte auf den Bus.
Ein Bullenauto fährt vorbei.
Und da ist es wieder.
Dieses unangenehme Gefühl.
Was wollen die hier ?
Halten die gleich an ?
Durchsuchen die mich ?
Das ist kein Spass.
Vielen geht es so.
zu Vielen.
Die Bullen sind nicht deine Freunde.
Die Bullen sind Schweine.
Sie boxen dir ins Gesicht.
Drücken dich auf den Boden.
Sperren dich ein.
Foltern dich auf der Wache.
Das Blut läuft an dir runter.
Aber merk dir es gibt keine Polizeigewalt.
und niemand sagt aus.

[Vendetta]

check antinationale.org

(Via pinkes Hemd)
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Donnerstag, 11. März 2010

18. März: Tag der politischen Gefangenen

Aufkleber der Roten Hilfe  zum Tag der politischen GefangenenAm 18. März 1871 griffen die Pariser Arbeiterinnen und Arbeiter zu den Waffen. Sie schufen für einen kurzen Zeitraum eine Gesellschaft ohne Ausbeutung und Unterdrückung, die als Pariser Commune bekannt und von der Reaktion nach 71 Tagen niedergeschlagen wurde.

1922 hatte der IV. Weltkongress der Komintern dann den 18. März auch angesichts der damaligen Repressionen gegen die revolutionäre und Arbeiterbewegung zum "internationalen Tag der Hilfe für die politischen Gefangenen" ausgerufen. Dieser wurde bis zur faschistischen Diktatur regelmäßig begangen. Seit 1996 wird diese Tradition wieder aufgegriffen und als Aktionstag durchgeführt.

Zum Tag der poltischen Gefangenen gibt es auch dieses Jahr wieder bundesweit vielfältige Aktivitäten. Spürbar hat aber auch die Repression angezogen, so dass seit letzem Jahr sich vermehrt Solidaritätsgruppen und Antirepressionsvernetzungen gegründet haben. Über den 18. März hinaus geht die alltägliche Antirepressionsarbeit weiter: Prozessbeobachtung, Knastbesuche, Briefe schreiben, Knastkundgebungen, Solidaritätsparties, Inforveranstaltungen usw. Gerade um den 18. März herum ist es aber auch wichtig, auf die politischen Gefangenen aufmerksam zu machen, die seit Jahren oder gar Jahrzehnten eingeknastet sind und auf die Gefangenen, die keine Solidaritätsgruppe haben oder denen Besuche von FreundInnen oder Angehörigen verwehrt werden.

Die Sonderausgabe der Roten Hilfe e.V. wird jährlich zum 18.März als Beilage in der Tageszeitung "junge Welt" und zum kostenlosen Verteilen herausgegeben. PDF-Version zum Download.

Anlässlich des Tages der politischen Gefangenen gibt es in Stuttgart am Donnerstag 18. März auf dem Schlossplatz ab 15 Uhr eine Wandtafelausstellung und ab 17 Uhr eine Kundgebung.

Die Infotische und Wandtafeln drehen sich unter anderem um die Themen: Mumia Abu-Jamal | Palästina | Baskenland | Paragraphen 129/a/b | Türkei/Nordkurdistan | Prozess gegen 7 Antifaschisten | mg-Prozess

Am darauf folgenden Freitag, den 19. März findet ab 18 Uhr im EKM-Verein (Nordbahnhofstr. 61, Stuttgart Nord | U15 Haltestelle Mittnachtstraße) eine Informationsveranstaltung statt. Anhand von Beiträgen soll der länderübergreifende Charakter von Repression dargestellt werden und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erläutert werden. Auch sollen die Gründe, Motive und Hintergründe für Repression benannt und Möglichkeiten für einen Umgang damit vorgestellt werden. Anhand der Situation in der Türkei/Nordkurdistan und Palästina wird die internationale Ebene von politischer Verfolgung, Repression und politischer Gefangenschaft behandelt werden. Der aktuell stattfindende Prozess gegen sieben Antifaschisten aus Stuttgart wird als Beispiel für die Kriminalisierung von politisch Aktiven in der BRD
behandelt werden.

Die Aktionen in Stuttgart werden unterstützt von: AGIF (Föderation der ArbeitsmigrantInnen in Deutschland), Antifaschistische Aktion (Aufbau) Stuttgart, Arbeitskreis Internationalismus Stuttgart, ATIK (Konföderation der ArbeiterInnen aus der Türkei in Europa), ATIK-YDG (Neue Demokratische Jugend), Mesopotamischer Kulturverein Stuttgart e. V., Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen Stuttgart, Revolutionäre Aktion Stuttgart, Stuttgarter Bündnis Solidarität mit Mumia Abu-Jamal.

Vormerken sollte man sich in jedem Fall eine Veranstaltung zur Situation im Baskenland am 23. März ab 19 Uhr mit Ingo Niebel im Bürgerzentrum West, ebenfalls in Stuttgart. Ingo Niebel, Kenner des Baskenlandes und Autor des Buches "Das Baskenland - Geschichte und Gegenwart eines politischen Konflikts" wird einen aktuellen Einblick in die Lage geben.

Weitere Veranstaltungen rund um den 18. März und mehr Information zum Thema
Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Sonntag, 31. Januar 2010

Demonstration gegen den 13. Europäischen Polizeikongress

Am Dienstag den 2. Februar (17.00 Uhr) findet in Berlin die Demonstration "Full Spectrum Resistance" gegen den 13. Europäischen Polizeikongress statt. Der Protest richtet sich gegen europäische Polizeizusammenarbeit und ihre "Sicherheitsarchitekturen" wie den Fünfjahresplan "Stockholmer Programm" oder die geplante "europäische Strategie der inneren Sicherheit".

Auf dem von der Verlagsgruppe "Behörden-Spiegel" veranstalteten Kongress trifft sich die Rüstungsindustrie laut Eigenwerbung mit Politik, Polizeien, Geheimdiensten und Militär aus 70 Staaten. Auf Internetseiten der Industrie  gilt die Veranstaltung als Verkaufs-Messe.

Unter dem Vorzeichen der nun auch sicherheitspolitischen Staatswerdung der EU werden im Berliner Congress Centrum Techniken und Konzepte umfassender Überwachung, Kontrolle und Normierung präsentiert. Im Zentrum steht etwa die Abwehr von Migration, sofern sie nicht dem Wirtschaftsstandort dient.

Eine der fünf Leitfragen des Kongresses lautet, was europäische Polizeien von "den Streitkräften lernen" könnten. Hierfür wurde mit dem ehemaligen NATO-Sprecher Jamie Shea der Erfinder der kriegsverniedlichenden Phrase des "Kollateralschadens" eingeladen.

Auffällig viele Sponsoren kommen aus der Software-Industrie. Die Firmen versorgen Polizeien und Geheimdienste mit Anwendungen zur Rasterfahndung. Die Software kann im Hintergrund laufen und angeschlossene Datenbanken wie die "Anti-Terror-Datei" mit anderen Quellen, darunter Finanztransaktionen oder Flugpassagierdaten, abgleichen. Die Software soll "Straftaten vorhersehen", gesucht wird auch in sozialen Netzwerken im Internet. Eine rechtliche Grundlage für diese alltäglichen Rasterfahndungen gibt es nicht.

Die Industrie bietet ganze Plattformen zum Bevölkerungsscanning an, die Videokameras, Handyortungsdaten, Satellitenaufklärung, fliegende Kameras miteinander vernetzt. Mit einem ähnlichen Produkt hatte auch Siemens Nokia den Iran beliefert.

Die Demonstration setzt ein deutliches Zeichen gegen die wahnwitzigen Pläne der Oberpolizisten und ihrer Handlanger wie der Rüstungsindustrie.

Die technische Aufrüstung europäischer Polizeien, die sich zunehmend militärischer Mittel und Methoden bedient, richtet sich gegen antagonistische soziale Bewegungen.

Eine radikale Kritik muß die Profiteure der EU-weiten Repression benennen. Wir wollen der Europäischen Union eine Staatskritik entgegensetzen, anstatt uns auf europäische Bürgerrechte zu berufen, für die die meisten Menschen auf der Welt bedeutungslos sind.

Die Demonstration beginnt um 17.00 Uhr mit einer Auftaktkundgebung vor der Filiale der Rüstungsinformatiker SAP in der Rosenthaler Straße. Die weitere Route verläuft über die Oranienburger Straße, Dircksenstraße, Karl-Liebknecht-Straße und Wadzeckstraße. An der Keibelstraße halten wir eine Zwischenkundgebung vor dem Landeskriminalamt ab, um gegen die Kriminalisierung linken und radikalen Widerstands in Berlin zu demonstrieren. Über die Otto-Braun-Straße führt die Demo am Tagungsort BCC am Alexanderplatz vorbei und endet am Haus der deutschen Wirtschaft.
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