Antirepression

Dienstag, 21. Oktober 2008

Versammlungsrecht und Polizeigesetz in BaWü: Proteste geplant.

229747Zu einem Treffen zur Vorbereitung einer Demonstration und weiteren Protesten gegen die geplante Verschärfung des Demonstrations- und Versammlungsrechtes wird bei trueten.de eingeladen und eine Zusammenfassung der geplanten Verschärfungen gegeben.


Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Freitag, 3. Oktober 2008

Es gibt nichts zu feiern! - Aufruf der AG/R zum 3. Oktober 2008

Anläßlich der heutigen antikommunistischen Feierlichkeiten zum Jahrestag der Wiedervereinigung sei an dieser Stelle auf den Aufruf der GenossInnen der Anarchistischen Gruppe / Rätekommunisten AG/R zum 18. Jahrestag des Anschlusses der DDR erinnert:

Nationalfeiertag in Hamburg

3. Oktober: Es gibt nichts zu feiern!

Dieses Jahr findet der deutsche Nationalfeiertag in Hamburg statt.
Wir unterstützen die Gegendemo des Bündnisses „Hart Backbord!“ aus Hamburger autonomen und antifaschistischen Gruppen (deren Aufruf unter http://antifahamburg.blogsport.de).

Mit der Öffnung der Staaten des Warschauer Pakts und der deutschen Wiedervereinigung, die eher einer Annexion gleichkam, ist die Nachkriegsordnung endgültig beseitigt worden. Mit dramatischen Konsequenzen:

Deutschland gelang es, sich der von den Alliierten auferlegten Fesseln zu entledigen. Eine zuvor nicht vorstellbare Militarisierung mit zahlreichen Kriegseinsätzen ist die Folge. Deutschland konnte seine internationale Position nicht nur ökonomisch ausbauen und arbeitet an der Seite Frankreichs zielstrebig an einer Weltmachtrolle. Kaum ein Konflikt auf der Welt findet statt, ohne dass Deutschland sich einmischt. Unter der Flagge der Verteidigung der Menschenrechte hat sich Deutschland zu einem der aggressivsten imperialistischen Staaten gemausert.

Nach innen fielen Schranken, die das osteuropäische Wirtschaftsmodell einst setzte. Seit nicht mehr zu befürchten ist, dass die westdeutschen Leidtragenden des Kapitalismus den Vergleich zur vermeintlich sozialistischen DDR aufmachen (und diese möglicherweise vorziehen), hat ein Sozialabbau in ungeheurem Maßstab begonnen.
Massenarbeitslosigkeit und Hartz-Gesetze haben zur Verarmung größerer Teile des Proletariats und zu einer Radikalisierung der Ausbeutungsverhältnisse geführt. Der Angriff auf die Lebensbedingungen der abhängig Beschäftigten ist umfassend.

Es gibt also viele Gründe gegen das Deutschland des Kapitals zu sein!

Um die Menschen dennoch bei der Stange zu halten, bedienen Staat und Kapital sich eines nationalistischen Wir-Gefühls, dass auch am 3. Oktober bei Bratwurst, Bier und drittklassiger Musik zelebriert werden soll. Wer in dieser Gesellschaft schon nichts zu lachen hat, der soll wenigstens Stolz empfinden, dem vermeintlichen „Kollektiv Deutschland“ anzugehören. Eine angemaßte Überlegenheit über alle Nichtdeutschen wird inklusive mitgeliefert.

Gegen Ausbeutung und Unterdrückung!
Kommt zur Demo am 3. Oktober, 12 Uhr St. Pauli Hafenstraße!
Anarchistische Gruppe/Rätekommunisten (AG/R)

Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Sonntag, 28. September 2008

Die Hexenjagd geht weiter: Vorsicht vor Deinem Nachbarn

Nachdem vor einiger Zeit Hartz IV Empfänger als Terrorverdächtige galten sind jetzt weit unverdächtiger erscheinende Zeitgenossen ins Visier der Terrorfahnder geraten. Dazu informiert der Geheimdienst in der "Welt" vom 27. September 2008:
"Die besondere Gefahr, die von Breininger ausgeht, wird von Sicherheitsfachleuten darin gesehen, dass er sich mit dem Aussehen eines deutschen Bürgers und nicht mit Bart und in islamischer Aufmachung unbemerkt mit seinem Sprenggürtel unter die Leute mischen kann. "
Man darf gespannt sein, wer als Nächste(r) drankommt.
Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Freitag, 29. August 2008

Jede Revolution beginnt mit einem Auflauf

Via autonome Antifa Freiburg wurde ein Communiqué gegen den Gesetzentwurf des neuen Versammlungsgesetzes der baden-württembergischen CDU/FDP-Regierung veröffentlicht.
Jede Revolution beginnt mit einem Auflauf
Communiqué vom 28.08.2008

Baden-Württemberg will als zweites Bundesland nach Bayern noch 2008 ein neues Versammlungsgesetz beschließen. Bisher galt in allen Bundesländern ein einheitliches Versammlungsgesetz, doch durch die Föderalismusreform 2006 wurde das Gesetzgebungsrecht für Versammlungen vom Bund auf die Länder übertragen. Kern des Gesetzentwurfs der baden-württembergischen CDU/FDP-Regierung vom 24.07.2008 ist wie in Bayern ein „Militanzverbot“, das jegliches Auftreten verbieten soll, „sofern dadurch der Eindruck von Gewaltbereitschaft vermittelt werden könnte“. Dies geht aus der Antwort des baden-württembergischen Innenministeriums vom 18.08.2008 auf eine Anfrage des grünen Landtagsabgeordneten Hans-Ulrich Sckerl vom 28.07.2008 und der Begründung des Gesetzes hervor. Der Gesetzentwurf richtet sich explizit gegen den Schwarzen Block der Autonomen.

Mussten schon nach dem bisherigen Versammlungsgesetz VersammlungsleiterInnen „für Ordnung […] sorgen“, werden sie in Zukunft verpflichtet „geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass aus der Versammlung heraus Gewalttätigkeiten begangen werden. Geeignete Maßnahmen können insbesondere der Aufruf zu Gewaltfreiheit und die Distanzierung von gewaltbereiten Anhängern sein. Vermag die Person, die die Versammlung leitet, sich nicht durchzusetzen, ist sie verpflichtet, die Versammlung für beendet zu erklären.“ Durch diese Divide et impera-Strategie werden VersammlungsleiterInnen in die Rolle von HilfspolizistInnen gezwungen und es wird eine Spaltung entlang der Gewaltfrage forciert.

Für uns ist Meinungsfreiheit nur gegeben, wenn wir unsere Meinung auch gemeinsam öffentlich vertreten können. Schon das bisherige Versammlungsgesetz ist unvereinbar mit unserer politischen Organisationsform. Wir sind der Meinung, dass das Recht auf öffentliche Versammlungen immer ohne staatliche Kontrolle möglich sein muss, weshalb wir den Zwang zur Anmeldung von Versammlungen ablehnen. „Einen Leiter“ und „Ordner“ für jede unserer Versammlungen zu bestimmen ist absurd, denn wir sind basisdemokratisch organisiert und delegieren unsere Verantwortung nicht. Ganz allgemein erkennen wir das Gewaltmonopol des Staates nicht an, denn „Militanz, die sich durch angemessene Zielgerichtetheit, permanente Selbstreflexion, konsequente Abwägung und hohes Verantwortungsbewusstsein der Agierenden auszeichnet, betrachten wir […] als ein legitimes Mittel im Kampf um Befreiung.“ [1]

Zukünftig kann „die zuständige Behörde“ VersammlungsleiterInnen und OrdnerInnen „als ungeeignet ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die Friedlichkeit der Versammlung gefährden.“ Die bisherige repressive Politik in Baden-Württemberg rechtfertigt die Annahme, dass die Behörden den Personenkreis potentieller VersammlungsleiterInnen und OrdnerInnen willkürlich einschränken werden. Weiter kann eine Versammlung unter freiem Himmel in Zukunft leichter beschränkt oder verboten werden: „Gleichrangige Rechte Dritter“ sind ausreichend für ein Verbot. So könnte beispielsweise eine antiklerikale Kundgebung gegen einen Papstbesuch als Angriff auf die Religionsfreiheit der KatholikInnen, ein Streik als Einschränkung des Rechts auf Eigentum der KapitalistInnen oder eine antifaschistische Demonstration gegen einen Naziaufmarsch als Beschränkung des Versammlungsrechts ausgelegt werden.

Außerdem müssen Versammlungen, wobei durch das neue Gesetz bereits zwei Personen als Versammlung gelten, bereits drei statt wie bisher zwei Tage zuvor angemeldet werden, was kurzfristige Mobilisierungen erheblich erschweren wird. Die bereits praktizierten Überwachungsmaßnahmen sowie die Datenerfassung und -speicherung durch Polizei und Ordnungsämter werden legalisiert. Als Rechtfertigung für das neue Versammlungsgesetz wird das öffentliche Auftreten von Nazis angeführt, tatsächlich trifft die Einschränkung der Versammlungsfreiheit uns alle.

Come gather ’round people wherever you roam!

Autonome Antifa Freiburg


[1] Zitat aus der Selbsterklärung der Antifaschistischen Initiative Heidelberg aus dem Jahre 2001, mit dem das baden-württembergische Kultusministerium das 2003 erlassene und 2007 aufgehobene Berufsverbot gegen Michael Csaszkóczy begründete.

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Freitag, 1. August 2008

Ein Jahr nach G8-Razzien: Weiterer Informant enttarnt

Pressemitteilung 1. August 2008

* Ein Jahr nach G8-Razzien: Weiterer Informant enttarnt
* Aussagen tauchen in Ermittlungsakten auf
* Einstellung der Verfahren nach §129a vermutet

Der einzige bisher benannte „Belastungszeuge“ der Ermittlungen nach §129a, die
in den Razzien gegen die Anti-G8-Bewegung am 9. Mai 2007 gipfelten, ist
enttarnt. Damals hatte die Bundesanwaltschaft rund 40 Objekte in Berlin,
Brandenburg, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen durchsuchen
lassen.
900 Beamte beschlagnahmten Computer, Unterlagen und erzwangen Geruchsproben
einiger Beschuldigter. Wohnungen wurden zuvor akustisch überwacht, Peilsender
an Autos angebracht und umfangreiche Observationen per Video dokumentiert.

Für die Ermittlungen hatte die Polizei die zwei größten Treffen des damaligen
„dissent“-Netzwerkes in Berlin und Hamburg überwacht und jedes Handy der rund
250 TeilnehmerInnen, das sich in der betreffenden Funkzelle einbuchte,
protokolliert.


Bereits 2006 war das Berliner Sozialforum von drei Informanten infiltriert, die
unter anderem Einblick in die G8-Vorbereitungen erlangen wollten.

Die Razzien galten dem im Frühjahr 2007 immer breiter werdenden
Anti-G8-Widerstand und wurden von allen Spektren als ein Versuch der Spaltung
verstanden. Allein in Berlin demonstrierten am gleichen Abend 5.000 Menschen.

Der 74-jährige Peter A. aus Kiel, früher Offizier der Bundeswehr, wurde Mitglied
der lokalen attac-Gruppe und tauchte seit 2006 bei Treffen bundesweiter
G8-Bündnisse auf, darunter dem „Hannoveraner Koordinierungskreis“, dissent,
Aktionsnetzwerk Globale Landwirtschaft etc.

A. räumte ein, dass die in den Akten zitierten Aussagen von ihm stammen,
behauptet allerdings „abgeschöpft“ worden zu sein. Die Recherche-Gruppe
bezweifelt diese Version.

„Unser Eindruck ist dass Peter A. nirgendwo tiefere Einblicke erhalten hat“,
schreibt die Gruppe in einem ausführlichen Bericht.

Dennoch wird er in den Ermittlungsakten als einziger Zeuge geführt. In 33
Aktenordnern, welche die AnwältInnen der Beschuldigten einsehen können, wird
von seiner „anonymisierten Zeugenvernehmung“ durch das Bundeskriminalamt
berichtet. Die 33 Ordner repräsentieren jedoch lediglich 10% der
verschriftlichten Akten, den AnwältInnen wird der Zugang zu weiterem Material
verweigert.

Am 20. Dezember 2007 hob der Bundesgerichtshof (BGH) nach der Klage eines
Betroffenen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß nachträglich auf. Das
BKA hätte die Ermittlungen nicht an sich ziehen und die Beschuldigten „nicht
als terroristische Vereinigung eingeordnet werden“ dürfen.

Zuständig ist seitdem die Staatsanwaltschaft Hamburg. Ermittelt wird nur noch
nach §129, der Vorwurf der Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung
mußte fallengelassen werden.

Die Recherche-Gruppe geht davon aus, dass die Ermittlungen nach der Ausforschung
eingestellt werden.

Ohnehin führen nur 5% aller §129a-Verfahren zu Verurteilungen und dienen
vielmehr der Erweiterung der Überwachungskompetenzen von Verfolgungsbehörden.
Die Beschuldigten vermuten, dass der Verfassungsschutz im Ermittlungsverfahren
federführend ist und damit seine gesetzlichen Grenzen überschreitet.

Andreas Christeleit, Sprecher der Bundesanwaltschaft, am 9. Mai 2007 im
ZDF-Heute-Journal: "Die heutigen Durchsuchungen sollten Aufschluss erbringen
über die Strukturen und die personelle Zusammensetzung von diesen Gruppierungen
und dienten nicht in erster Linie zur Verhinderung von konkreten Anschlägen,
dafür gab`s keine Anhaltspunkte".

*Hintergrund*

* Ausführlicher Bericht der Recherche-Gruppe:
http://www.gipfelsoli.org/Repression/5425.html
* Enttarnte Informanten im Berliner Sozialforum:
http://www.gipfelsoli.org/Heiligendamm_2007/3326.html
* Rolle des VS in den Ermittlungen:
http://gemeintsindwiralle.selfip.net/Main/Ak523

* Beschluß BGH 20. Dezember 2007:
www.lawblog.de/index.php/archives/2008/01/04/bgh-g-8-durchsuchungen-waren-rechtswidrig/
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Dienstag, 29. Juli 2008

Zur Anhörung des Hauptbelastungszeugen der Geheimdienste

Seit heute findet im politischen Schauprozess in Stuttgart-Stammheim gegen die nach den Anti-Terror-Paragraphen 129, 129a und 129b angeklagten Mustafa Atalay, Ahmet Düzgün Yüksel, Ilhan Demirtas, Devrim Güler und Hasan Subasi die Anhörung des ehemaligen Doppelagenten Hüseyin Hiram statt.
Die Angeklagten, die sich seit November 2006 bzw. April 2007 in Haft befinden, werden beschuldigt Mitglieder der in der BRD seit 1998 verbotenen und seit 2002 auf den US- und EU-Terrorlisten geführte Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front DHKP-C zu sein.

Haft-und Prozessbedingungen sowie Gesundheitszustand der Gefangenen

Die 5 Angeklagten, die sich seit ihren Verhaftungen im November 2006 bzw. April 2007 in Isolationshaft befinden, sind massivster Willkür und Schikanen seitens des Gerichtes ausgesetzt. So müssen die Angeklagten bei Unterbrechungen der Hauptverhandlungen in den sich unter dem Verhandlungssaal befindlichen Zellen Fußfesseln tragen und sich nach jeder Zusammenkunft mit den AnwältInnen entkleiden und durchsuchen lassen. Desweiteren gab es die Androhung, Glaskästen im Gerichtssaal einzurichten, um die Angeklagten während des Prozesses voneinander zu isolieren und gleichzeitig den für die Verteidigung wichtigen Austausch zwischen Angeklagten und AnwältInnen zu unterbinden. Der Angeklagte Ilhan Demirtas, der in dem Zeitraum vom Mai 2007 bis Juli diesen Jahres von drei unabhängigen Ärzten untersucht und behandelt wurde und die ihm die Anzeichen einer Psychose oder zumindest eine starke psychische Erkrankung attestierten, bekommt seitdem starke Neuroleptika, deren Nebenwirkungen ihn stark belasten. So beklagte er sich über eine starke innere Unruhe, Zittern in den Extremitäten und permanente dauerhafte Deja-Vu Erlebnisse. Auch äusserte er Selbstmordgedanken. Trotz der Atteste wird ihm vom nur scheinbar neutralen Gutachter vorgeworfen, er würde seine Beschwerden simulieren um eine Erleichterung der Haftbedingungen erwirken zu können. Gegen ihn wurde von der Verteidigung ein Befangenheitsantrag gestellt. Der gesundheitliche Zustand des Angeklagten Mustafa Atalay, der am 15. November 2006 nach einer Herz-OP von einer Rehaklinik heraus verhaftet worden war, ist immer noch ernst und er benötigt eine weitere Herzoperation, damit die in der Haftzeit verstopften Herzgefäße geöffnet werden können. Momentan bekommt er 10 verschiedene Medikamente am Tag, die ihm die Verfolgung der Verhandlung zusätzlich erschweren.

Kriminalisierung legaler Tätigkeiten

Den Angeklagten werden hauptsächlich in der BRD vollkommen legale Aktivitäten wie das Sammeln von Geld oder das Organisieren von Veranstaltungen wie Konzerte oder Picknicks vorgeworfen. Ein von der Staatsanwaltschaft vorgelegtes Konstrukt, dass die legale demokratische Arbeit in der BRD in Zusammenhang mit einer verbotenen Organisation stellt, ermöglicht dem Staatsapparat mittels des neuen §129b die Kriminalisierung bisher vollkommen legaler Aktivitäten. Demnach dienten laut Staatsanwaltschaft Aktivitäten wie das Sammeln von Spendengeldern, das Organisieren von Veranstaltungen, die Mitgliedschaft in Vereinen oder der Besitz und die angebliche Verbreitung der legalen Publikation Yürüyüs (wöchentliche Politzeitschrift, die in der Türkei legal erscheint) dem Zweck, den bewaffneten Arm der DHKP-C in der Türkei zu unterstützen.
Der einzigste Anklagepunkt, der in der BRD strafbar wäre, ist ein angeblicher Waffenschmuggel, den nur der ehemalige Doppelagent Hüseyin Hiram bezeugen könne.

Berechtigte Zweifel an der Glaubhaftigkeit des Zeugen Hiram

Der türkische Staatsbürger Hüseyin Hiram hat seit Frühsommer 2002 für den türkischen MIT (Nationaler Nachrichtendienst) gearbeitet und wurde wegen dieser Geheimdiensttätigkeiten in Koblenz zu einer Bewährungsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Von März bis September 2002 war Hüseyin Hiram dann auch für den Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz tätig.
Nach dem angeblichen Waffenschmuggel, den er für die DHKP-C im Jahr 2002 durchgeführt haben soll, hat Hüseyin Hiram Aussagen gemacht, die die Angeklagten im Stammheimer Prozess belasten.
Laut eines Gutachters soll Hüseyin Hiram allerdings anschließend psychisch erkrankt sein und sei nur beschränkt vernehmungsfähig. Seine Glaubhaftigkeit wird selbst vom Gutachter teilweise bezweifelt. Hüseyin Hiram leidet an Wahnvorstellungen und bekommt starke Medikamente zur Behandlung von akuter oder chronischer Schizophrenie. Er nimmt insgesamt 20 bis 30 Tabletten (vier verschiedene!) am Tag welche konkret auch die Wirkung haben seine Erinnerung zu gängeln, zu zügeln. Dies schlägt sich in all seinen Aussagen nieder. So war er in der heutigen Verhandlung nicht in der Lage eine zusammenhängende Erklärung abzugeben und erinnerte selbstständig weder die angeblichen Tathergänge noch seine diesbezüglich bereits getätigten Aussagen. Insgesamt redete er sehr wirr und wiedersprach sich in der laufenden Befragung durch den Senat mehrfach. Generell redete er nie selbständig und reagierte nur auf die Fragen des Richters die so gestellt waren das sie die Richtung und die Inhalte der Antworten bereits suggerierten. Dabei gibt sich das Gericht immense Mühe dabei, die Fragen so zu formulieren, dass Hiram nur noch ja oder nein zu sagen braucht. Hierbei erweckte Hiram den Eindruck, als würde er auf bestimmte Signalwörter vorgefertigte Antworten geben.
Auch hegt der Zeuge eine offentsichtliche Abneigung gegenüber den Angeklagten. So beleidigte er die Angeklagten in Gegenwart seines Gutachters als Hurensöhne und sagte, dass er dafür sorgen werde, dass die Angeklagten "lebenslang in den Knast gesteckt würden". Schon zu Beginn dieses Verhandlungtages war der Zeuge sehr aufgeregt und pöbelte sowohl in die Richtung der Angeklagten als auch in den Zuschauerraum. Bei der Aufnahme seiner Daten gab er als Beruf an "Krieger" zu sein und antwortete auf die Frage des Vorsitzenden ob er verwandt oder verschwägert mit einem der Angeklagten sei: "Nein, ich stehe in Feindschaft zu ihnen."

Eine Marionette der Justiz

Die Anhörung des Zeugen Hiram führte eindeutig vor Augen, dass die Justizfarce nicht abreisst, sondern trotz aller Lächerlichkeiten fortgesetzt wird. Denn nach den Anhörungen der Zeugen vom BKA, die allesamt ebenfalls nichts Konkretes Aussagen konnten, da sie nie selber ermittelt hatten und sich lediglich auf vorgefertigte Berichte stützten, kann auch der einzige eigentliche Zeuge Hiram, der Hauptbelastungszeuge des Verfahrens ist, nichts selbständig zum Prozess beitragen. Es ist bezeichnend, dass die Justiz offentsichtlich wirklich alles tut um diesen Präzedenzfall durchzupauken und sei es sich auf die Aussagen eines mit Tabletten vollgepumpten, psychisch kranken, voreingenommenen und geistig wirren Menschen zu stützen.

Es liegt offen auf der Hand, dass das Gericht diesen Prozess trotz aller Lächerlichkeiten unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortsetzen und mit Verurteilungen beenden möchte. Das Wort "Recht" hat in diesem politischen Schauprozess keine Geltung mehr und die Geheimdienste können frei walten. Bezeichnend ist auch die Aussage des Gerichtsvorsitzenden zum heutigen Prozesstag: "Wir haben jetzt eine erste Phase geschaffen, damit der Zeuge zu einer vollständigen Aussage geführt werden kann." Allein dieser Satz, bei der die Betonung auf dem Wort "führen" liegt, macht deutlich, dass der Zeuge Hiram durch das Gericht zur Schaffung des Präzedenzfalls instrumentalisiert wird. Damit schafft sich der Staat die rechtlichen Mittel zur Kriminalisierung von Widerstandsbewegungen auf der ganzen Welt, die gegen die bestehenden Ausbeutungs- und Unterdrückungssverhältnisse kämpfen.

Widerstand ist kein Terrorismus!!!

Dieser politische Prozess, der sich ganz klar im Rahmen des sogenannten "Kampfes gegen den internationalen Terrorismus" abspielt, muss von der Öffentlichkeit wahrgenommen und von den fortschrittlichen Kräften dieses Landes hinterfragt werden. Diese Justizfarce, die die angebliche "Rechtsstaatlichkeit in der BRD" offen vor Augen führt, wird im Falle einer Verurteilung weitreichende Konsequenzen für migrantische Organisationen und die internationalistische Arbeit haben. Mit dem international abgestimmten Angriff der kapitalistischen Welt, der sich auf allen erdenklichen Ebenen vollzieht und sich u.a. in Armut, Kriegen, Anti-Terror-Gesetzen und -listen zeigt, soll der Widerstand gegen die bestehenden Verhältnisse präventiv bereits im Keim erstickt werden. Der aktuelle Prozess soll dem deutschen Staatsapparat dazu dienen, mit dem 2002 eingeführten §129b, der die "Mitgliedschaft, Unterstützung und Werbung für eine ausländische terroristische Vereinigung" unter Strafe stellt, einen Präzedenzfall zu schaffen. Denn der aktuelle Prozess in Stuttgart-Stammheim ist der erste große §129b-Prozess gegen eine linke Organisation. Der §129b würde es dem deutschen Staatsapparat ermöglichen, die Unterstützung der Kämpfe in anderen Teilen der Erde zu kriminalisieren, egal ob es sich dabei um Kämpfe gegen Besatzungen oder Faschismus handelt.

Als Komitee gegen §§129 erklären wir, dass wir weiterhin die den Prozess begleiten, uns für die Abschaffung der §§129, 129a und 129b einsetzen und für die Freiheit der politischen Gefangenen kämpfen werden. Wir rufen ein weiteres Mal die fortschrittlichen Kräfte dazu auf, die anstehenden Prozesstage in Stuttgart-Stammheim zu beobachten und sich gegen die undemokratischen Anti-Terror-Gesetze zu stellen.

Weg mit §§129, 129a und 129b!
Freiheit für Mustafa Atalay, Ahmet Düzgün Yüksel, Ilhan Demirtas, Devrim Güler und Hasan Subasi!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Komitee gegen §§129
Initiative gegen §§129 und Repression


Infos: www.no129.info
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Donnerstag, 17. Juli 2008

Bild hetzt inklusive Umfrage gegen Klima- und AntiRa Camp

Schon gut einen Monat vor dem gemeinsamen Klima und AntiRa Camp in Hamburg vom 15.-24. August dreht die Bildzeitung ordentlich am Rad und versucht die Stimmung in Hamburg an zu heizen und das gemeinsame Camp als "Chaos Camp" zu abzustempeln.

Neben einen hetzerischen Artikel, läuft momentan noch eine Bild-Abstimmung mit der Frage "ob die Polizei hart durchgreifen sollte" beides zu finden unter: http://www.bild.de/BILD/hamburg/aktuell/2008/07/16/polizei-ist-alarmbereit/linke-planen-chaos-camp.html

Fakt ist, dass seit Wochen die Vorbreitungsgruppe für ein Klima und Antira Camp in Hamburg mit städtischen Gremien um eine Fläche für die erwarteten 2500 AktivistInnen verhandelt. Seit Wochen werden wir vertröstet, hingehalten, abgewimmelt. Es ist aber sonnenklar, dass Hamburg als Symbol für massive Abschiebung und als Symbol hemmungslosen Ausbaus der Steinkohleverstromung, auch ein Ort des Protestes sein wird und wir hier unsere Zelte mitte August aufschlagen werden.

Fakt ist auch, der Protest wird kommen und die Protestbewegung braucht einen zentralen Platz um ihr Anliegen öffentlich darstellen zu können. Der von uns zuletzt vorgeschlagene Platz in Entenwerder wäre dazu gut geeignet - klar ist aber auch, sollte sich die Stadt weiterhin uns einen Platz verweigern, so werden wir unsere Zelte in einem ersten Schritt des Protest mitte August zentral in der City aufstellen.

Deshalb jetzt Druck erhöhen und ab dem 15. August nach Hamburg kommen. Campplatz durchsetzen

www.klimacamp08.net
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Erfurt: Krämerbrücke - Bausewein vs. Flaschenbier

Heute mal ein Hinweis auf Erfurt, nach einem Beitrag im Blog des Infoladens Sabotnik:

Der Infoladen Erfurt wird eine Solidaritäts-Party veranstalten, um die Kosten für die Ordnungswidrigkeits-Verfahren der am vergangenen Samstag von Nazi-und Polizei-Hooligans angegriffenen Punker zu tragen.

Wie schon berichtet, haben Nazi-Hooligans am vergangenen Samstag die traditionelle Schlauchboot-Tour der Erfurter Punker-Szene auf der Krämerbrücke überfallen. Im direkten Anschluss daran haben Beamte der für ihre Brutalität berüchtigten und in Polizeikreisen auch als “Polizei-Hooligans” bezeichneten Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit BFE die Opfer des Nazi-Übergriffs ein weiteres Mal angegriffen und mit Schlagstöcken und chemischen Kampfstoffen verletzt. Daß die Polizeieinheit unmittelbar vor Ort war, lag daran, daß sie bereits in den Startlöchern stand, um die Punker auf der Rechtsgrundlage der neuen Stadtordnung von ihrem angestammten Platz auf der Krämerbrücke zu räumen.

Schon seit Jahren betreibt die Stadt Erfurt eine Vertreibungspolitik gegen Arme und AbweichlerInnen. So ist seit dem Jahr 2003 Straßenmusik und das Verteilen von Flugblättern stark eingeschränkt und “störendes Verhalten” verboten. Bei Zuwiderhandlung drohen Geldbußen von bis zu 5000€. Schon 2003 gab es dagegen Proteste. Die jetzt rechtskräftig gewordene Verschärfung der
Stadtordnung wurde durch die Stadtverwaltung erlassen. Sie besagt, daß in Fußgängerbereichen und auf der Krämerbrücke “das mit dem Verzehr von Alkohol verbundene (..) Lagern (..) oder längere Verweilen” verboten ist - außer man kann sich den Aufenthalt in zugelassenen Freischankflächen leisten.

Schon im Vorfeld hatten u.A. die Jungsozialisten gegen die Verordnung demonstriert. Im Visier der Maßnahme sind nicht TouristInnen oder ErfurterInnen, die an lauen Sommerabenden das Ambiente der Erfurter Altstadt mit einem gepflegten Rotwein genießen. Sinn und Zweck der Innenstadtverordnung ist ohne Zweifel, Arme und nicht angepasste Jugendliche aus der Innenstadt, speziell von der Krämerbrücke zu vertreiben. Die schönen Ecken von Erfurt sollen in der Konsequenz der kommerziellen Nutzung durch ein zahlungskräftiges Publikum vorbehalten bleiben.

Als wäre diese durch die Stadtverwaltung in Recht gegossene soziale Diskriminierung nicht schon Skandal genug, wurde sie am vorigen Samstag auch noch arbeitsteilig von Nazi-Hools und Polizei mit Gewalt durchgesetzt und als Gipfel der Repression noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Opfer des Übergriffs eingeleitet.

Wir fordern, die Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die TeilnehmerInnen der Schlauchboottour sofort einzustellen. Sollte es tatsächlich zu Strafbefehlen kommen, werden wir Geld sammeln und eine Soli-Party veranstalten, um die Opfer der Vertreibungspolitik zu unterstützen.

Darüber hinaus begrüßen wir das Vorhaben, mit einer Normenkontrollklage die Rechtmäßigkeit der Stadtordnung feststellen zu lassen.

Unbenommen von dem ganzen juristischen Theater wollen wir mal festhalten, daß die Stadt allen gehört und nicht nur denen, die sich teuren Wein im Straßencafe leisten können.

Voraussichtlich am 4.9.2008 um 18 Uhr wird die Stadtverordnung in einer Sitzung des Stadtratsausschuss für öffentliche Ordnung, Sicherheit und Ortschaften auf der Tagesordnung stehen. Die öffentliche Sitzung findet im Rathaus im Raum 244 statt. Wir sehen uns.
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Montag, 14. Juli 2008

GRÜNDER DER INITIATIVE IN GEDENKEN AN OURY JALLOH VOR GERICHT:POLIZEIBEAMTE ANGEBLICH ALS „NEGERKILLERS“ BELEIDIGT

Am 28. März 2007, dem zweiten Tag der öffentlichen Verhandlungen gegen zwei Polizeibeamte im Fall Oury Jalloh, der an Händen und Füßen angekettet auf einer feuerfesten Matratze in einer Gefängniszelle gestorben ist, haben mehrere Polizeibeamte Anzeige gegen Mouctar Bah erstattet. Mouctar Bah ist der Vertreter der Familie Oury Jallohs und Gründungsmitglied der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh. Nach den Klägern hat Herr Bah, der sich vor Gericht wegen Beleidigungen verantworten muss, die angeklagten Polizisten angeblich als „Negerkillers“ angeschrien. Der öffentliche Prozess wird am Mittwoch, den 16. Juli 2008 am Amtsgericht Dessau abgehalten. Die mündliche Verhandlung beginnt um 10.30 Uhr.(...)

Weiterlesen zu den Hintergründen
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Mittwoch, 2. Juli 2008

Vom Münchner zum Asylbewerber

Bei Thomas und Daniel sind Beiträge und Fotos zu der Demonstration vergangenen Samstag in München, die für das Bleiberecht von Mahmut Yilmaz und Serdar Gürboga durchgeführt wurde, zu finden. Die "süeddeutsche" berichtete zum Fall am 04.06.2008:
Mahmut Yilmaz soll zurück in seine Heimat. Das wäre weiter nicht außergewöhnlich, unzählige Ausländer werden Jahr für Jahr ausgewiesen. Doch Yilmaz’ Heimat ist München. Hier lebt der Kurde aus der Türkei seit 27 Jahren, hier lebt seine Familie, hier sind seine vier Kinder aufgewachsen, zwei von ihnen sind hier auch geboren. Gehen soll er vor allem, weil ihm Sympathie zur verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK vorgeworfen wird, und weil er 1996 zu drei Jahren Haft verurteilt wurde. (...)
Siehe auch carava.net
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