Versammlungsrecht und Polizeigesetz in BaWü: Proteste geplant.

Anläßlich der heutigen antikommunistischen Feierlichkeiten zum Jahrestag der Wiedervereinigung sei an dieser Stelle auf den Aufruf der GenossInnen der Anarchistischen Gruppe / Rätekommunisten AG/R zum 18. Jahrestag des Anschlusses der DDR erinnert:
Nationalfeiertag in Hamburg
3. Oktober: Es gibt nichts zu feiern!
Dieses Jahr findet der deutsche Nationalfeiertag in Hamburg statt.
Wir unterstützen die Gegendemo des Bündnisses „Hart Backbord!“ aus Hamburger autonomen und antifaschistischen Gruppen (deren Aufruf unter http://antifahamburg.blogsport.de).Mit der Öffnung der Staaten des Warschauer Pakts und der deutschen Wiedervereinigung, die eher einer Annexion gleichkam, ist die Nachkriegsordnung endgültig beseitigt worden. Mit dramatischen Konsequenzen:
Deutschland gelang es, sich der von den Alliierten auferlegten Fesseln zu entledigen. Eine zuvor nicht vorstellbare Militarisierung mit zahlreichen Kriegseinsätzen ist die Folge. Deutschland konnte seine internationale Position nicht nur ökonomisch ausbauen und arbeitet an der Seite Frankreichs zielstrebig an einer Weltmachtrolle. Kaum ein Konflikt auf der Welt findet statt, ohne dass Deutschland sich einmischt. Unter der Flagge der Verteidigung der Menschenrechte hat sich Deutschland zu einem der aggressivsten imperialistischen Staaten gemausert.
Nach innen fielen Schranken, die das osteuropäische Wirtschaftsmodell einst setzte. Seit nicht mehr zu befürchten ist, dass die westdeutschen Leidtragenden des Kapitalismus den Vergleich zur vermeintlich sozialistischen DDR aufmachen (und diese möglicherweise vorziehen), hat ein Sozialabbau in ungeheurem Maßstab begonnen.
Massenarbeitslosigkeit und Hartz-Gesetze haben zur Verarmung größerer Teile des Proletariats und zu einer Radikalisierung der Ausbeutungsverhältnisse geführt. Der Angriff auf die Lebensbedingungen der abhängig Beschäftigten ist umfassend.Es gibt also viele Gründe gegen das Deutschland des Kapitals zu sein!
Um die Menschen dennoch bei der Stange zu halten, bedienen Staat und Kapital sich eines nationalistischen Wir-Gefühls, dass auch am 3. Oktober bei Bratwurst, Bier und drittklassiger Musik zelebriert werden soll. Wer in dieser Gesellschaft schon nichts zu lachen hat, der soll wenigstens Stolz empfinden, dem vermeintlichen „Kollektiv Deutschland“ anzugehören. Eine angemaßte Überlegenheit über alle Nichtdeutschen wird inklusive mitgeliefert.
Gegen Ausbeutung und Unterdrückung!
Kommt zur Demo am 3. Oktober, 12 Uhr St. Pauli Hafenstraße!
Anarchistische Gruppe/Rätekommunisten (AG/R)
"Die besondere Gefahr, die von Breininger ausgeht, wird von Sicherheitsfachleuten darin gesehen, dass er sich mit dem Aussehen eines deutschen Bürgers und nicht mit Bart und in islamischer Aufmachung unbemerkt mit seinem Sprenggürtel unter die Leute mischen kann. "Man darf gespannt sein, wer als Nächste(r) drankommt.
Jede Revolution beginnt mit einem Auflauf
Communiqué vom 28.08.2008Baden-Württemberg will als zweites Bundesland nach Bayern noch 2008 ein neues Versammlungsgesetz beschließen. Bisher galt in allen Bundesländern ein einheitliches Versammlungsgesetz, doch durch die Föderalismusreform 2006 wurde das Gesetzgebungsrecht für Versammlungen vom Bund auf die Länder übertragen. Kern des Gesetzentwurfs der baden-württembergischen CDU/FDP-Regierung vom 24.07.2008 ist wie in Bayern ein „Militanzverbot“, das jegliches Auftreten verbieten soll, „sofern dadurch der Eindruck von Gewaltbereitschaft vermittelt werden könnte“. Dies geht aus der Antwort des baden-württembergischen Innenministeriums vom 18.08.2008 auf eine Anfrage des grünen Landtagsabgeordneten Hans-Ulrich Sckerl vom 28.07.2008 und der Begründung des Gesetzes hervor. Der Gesetzentwurf richtet sich explizit gegen den Schwarzen Block der Autonomen.
Mussten schon nach dem bisherigen Versammlungsgesetz VersammlungsleiterInnen „für Ordnung […] sorgen“, werden sie in Zukunft verpflichtet „geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass aus der Versammlung heraus Gewalttätigkeiten begangen werden. Geeignete Maßnahmen können insbesondere der Aufruf zu Gewaltfreiheit und die Distanzierung von gewaltbereiten Anhängern sein. Vermag die Person, die die Versammlung leitet, sich nicht durchzusetzen, ist sie verpflichtet, die Versammlung für beendet zu erklären.“ Durch diese Divide et impera-Strategie werden VersammlungsleiterInnen in die Rolle von HilfspolizistInnen gezwungen und es wird eine Spaltung entlang der Gewaltfrage forciert.
Für uns ist Meinungsfreiheit nur gegeben, wenn wir unsere Meinung auch gemeinsam öffentlich vertreten können. Schon das bisherige Versammlungsgesetz ist unvereinbar mit unserer politischen Organisationsform. Wir sind der Meinung, dass das Recht auf öffentliche Versammlungen immer ohne staatliche Kontrolle möglich sein muss, weshalb wir den Zwang zur Anmeldung von Versammlungen ablehnen. „Einen Leiter“ und „Ordner“ für jede unserer Versammlungen zu bestimmen ist absurd, denn wir sind basisdemokratisch organisiert und delegieren unsere Verantwortung nicht. Ganz allgemein erkennen wir das Gewaltmonopol des Staates nicht an, denn „Militanz, die sich durch angemessene Zielgerichtetheit, permanente Selbstreflexion, konsequente Abwägung und hohes Verantwortungsbewusstsein der Agierenden auszeichnet, betrachten wir […] als ein legitimes Mittel im Kampf um Befreiung.“ [1]
Zukünftig kann „die zuständige Behörde“ VersammlungsleiterInnen und OrdnerInnen „als ungeeignet ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die Friedlichkeit der Versammlung gefährden.“ Die bisherige repressive Politik in Baden-Württemberg rechtfertigt die Annahme, dass die Behörden den Personenkreis potentieller VersammlungsleiterInnen und OrdnerInnen willkürlich einschränken werden. Weiter kann eine Versammlung unter freiem Himmel in Zukunft leichter beschränkt oder verboten werden: „Gleichrangige Rechte Dritter“ sind ausreichend für ein Verbot. So könnte beispielsweise eine antiklerikale Kundgebung gegen einen Papstbesuch als Angriff auf die Religionsfreiheit der KatholikInnen, ein Streik als Einschränkung des Rechts auf Eigentum der KapitalistInnen oder eine antifaschistische Demonstration gegen einen Naziaufmarsch als Beschränkung des Versammlungsrechts ausgelegt werden.
Außerdem müssen Versammlungen, wobei durch das neue Gesetz bereits zwei Personen als Versammlung gelten, bereits drei statt wie bisher zwei Tage zuvor angemeldet werden, was kurzfristige Mobilisierungen erheblich erschweren wird. Die bereits praktizierten Überwachungsmaßnahmen sowie die Datenerfassung und -speicherung durch Polizei und Ordnungsämter werden legalisiert. Als Rechtfertigung für das neue Versammlungsgesetz wird das öffentliche Auftreten von Nazis angeführt, tatsächlich trifft die Einschränkung der Versammlungsfreiheit uns alle.
Come gather ’round people wherever you roam!
Autonome Antifa Freiburg
[1] Zitat aus der Selbsterklärung der Antifaschistischen Initiative Heidelberg aus dem Jahre 2001, mit dem das baden-württembergische Kultusministerium das 2003 erlassene und 2007 aufgehobene Berufsverbot gegen Michael Csaszkóczy begründete.
Pressemitteilung 1. August 2008
* Ein Jahr nach G8-Razzien: Weiterer Informant enttarnt
* Aussagen tauchen in Ermittlungsakten auf
* Einstellung der Verfahren nach §129a vermutet
Der einzige bisher benannte „Belastungszeuge“ der Ermittlungen nach §129a, die
in den Razzien gegen die Anti-G8-Bewegung am 9. Mai 2007 gipfelten, ist
enttarnt. Damals hatte die Bundesanwaltschaft rund 40 Objekte in Berlin,
Brandenburg, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen durchsuchen
lassen.
900 Beamte beschlagnahmten Computer, Unterlagen und erzwangen Geruchsproben
einiger Beschuldigter. Wohnungen wurden zuvor akustisch überwacht, Peilsender
an Autos angebracht und umfangreiche Observationen per Video dokumentiert.
Für die Ermittlungen hatte die Polizei die zwei größten Treffen des damaligen
„dissent“-Netzwerkes in Berlin und Hamburg überwacht und jedes Handy der rund
250 TeilnehmerInnen, das sich in der betreffenden Funkzelle einbuchte,
protokolliert.
Bereits 2006 war das Berliner Sozialforum von drei Informanten infiltriert, die
unter anderem Einblick in die G8-Vorbereitungen erlangen wollten.
Die Razzien galten dem im Frühjahr 2007 immer breiter werdenden
Anti-G8-Widerstand und wurden von allen Spektren als ein Versuch der Spaltung
verstanden. Allein in Berlin demonstrierten am gleichen Abend 5.000 Menschen.
Der 74-jährige Peter A. aus Kiel, früher Offizier der Bundeswehr, wurde Mitglied
der lokalen attac-Gruppe und tauchte seit 2006 bei Treffen bundesweiter
G8-Bündnisse auf, darunter dem „Hannoveraner Koordinierungskreis“, dissent,
Aktionsnetzwerk Globale Landwirtschaft etc.
A. räumte ein, dass die in den Akten zitierten Aussagen von ihm stammen,
behauptet allerdings „abgeschöpft“ worden zu sein. Die Recherche-Gruppe
bezweifelt diese Version.
„Unser Eindruck ist dass Peter A. nirgendwo tiefere Einblicke erhalten hat“,
schreibt die Gruppe in einem ausführlichen Bericht.
Dennoch wird er in den Ermittlungsakten als einziger Zeuge geführt. In 33
Aktenordnern, welche die AnwältInnen der Beschuldigten einsehen können, wird
von seiner „anonymisierten Zeugenvernehmung“ durch das Bundeskriminalamt
berichtet. Die 33 Ordner repräsentieren jedoch lediglich 10% der
verschriftlichten Akten, den AnwältInnen wird der Zugang zu weiterem Material
verweigert.
Am 20. Dezember 2007 hob der Bundesgerichtshof (BGH) nach der Klage eines
Betroffenen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß nachträglich auf. Das
BKA hätte die Ermittlungen nicht an sich ziehen und die Beschuldigten „nicht
als terroristische Vereinigung eingeordnet werden“ dürfen.
Zuständig ist seitdem die Staatsanwaltschaft Hamburg. Ermittelt wird nur noch
nach §129, der Vorwurf der Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung
mußte fallengelassen werden.
Die Recherche-Gruppe geht davon aus, dass die Ermittlungen nach der Ausforschung
eingestellt werden.
Ohnehin führen nur 5% aller §129a-Verfahren zu Verurteilungen und dienen
vielmehr der Erweiterung der Überwachungskompetenzen von Verfolgungsbehörden.
Die Beschuldigten vermuten, dass der Verfassungsschutz im Ermittlungsverfahren
federführend ist und damit seine gesetzlichen Grenzen überschreitet.
Andreas Christeleit, Sprecher der Bundesanwaltschaft, am 9. Mai 2007 im
ZDF-Heute-Journal: "Die heutigen Durchsuchungen sollten Aufschluss erbringen
über die Strukturen und die personelle Zusammensetzung von diesen Gruppierungen
und dienten nicht in erster Linie zur Verhinderung von konkreten Anschlägen,
dafür gab`s keine Anhaltspunkte".
*Hintergrund*
* Ausführlicher Bericht der Recherche-Gruppe:
http://www.gipfelsoli.org/Repression/5425.html
* Enttarnte Informanten im Berliner Sozialforum:
http://www.gipfelsoli.org/Heiligendamm_2007/3326.html
* Rolle des VS in den Ermittlungen:
http://gemeintsindwiralle.selfip.net/Main/Ak523
* Beschluß BGH 20. Dezember 2007:
www.lawblog.de/index.php/archives/2008/01/04/bgh-g-8-durchsuchungen-waren-rechtswidrig/
Der Infoladen Erfurt wird eine Solidaritäts-Party veranstalten, um die Kosten für die Ordnungswidrigkeits-Verfahren der am vergangenen Samstag von Nazi-und Polizei-Hooligans angegriffenen Punker zu tragen.
Wie schon berichtet, haben Nazi-Hooligans am vergangenen Samstag die traditionelle Schlauchboot-Tour der Erfurter Punker-Szene auf der Krämerbrücke überfallen. Im direkten Anschluss daran haben Beamte der für ihre Brutalität berüchtigten und in Polizeikreisen auch als “Polizei-Hooligans” bezeichneten Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit BFE die Opfer des Nazi-Übergriffs ein weiteres Mal angegriffen und mit Schlagstöcken und chemischen Kampfstoffen verletzt. Daß die Polizeieinheit unmittelbar vor Ort war, lag daran, daß sie bereits in den Startlöchern stand, um die Punker auf der Rechtsgrundlage der neuen Stadtordnung von ihrem angestammten Platz auf der Krämerbrücke zu räumen.
Schon seit Jahren betreibt die Stadt Erfurt eine Vertreibungspolitik gegen Arme und AbweichlerInnen. So ist seit dem Jahr 2003 Straßenmusik und das Verteilen von Flugblättern stark eingeschränkt und “störendes Verhalten” verboten. Bei Zuwiderhandlung drohen Geldbußen von bis zu 5000€. Schon 2003 gab es dagegen Proteste. Die jetzt rechtskräftig gewordene Verschärfung der
Stadtordnung wurde durch die Stadtverwaltung erlassen. Sie besagt, daß in Fußgängerbereichen und auf der Krämerbrücke “das mit dem Verzehr von Alkohol verbundene (..) Lagern (..) oder längere Verweilen” verboten ist - außer man kann sich den Aufenthalt in zugelassenen Freischankflächen leisten.
Schon im Vorfeld hatten u.A. die Jungsozialisten gegen die Verordnung demonstriert. Im Visier der Maßnahme sind nicht TouristInnen oder ErfurterInnen, die an lauen Sommerabenden das Ambiente der Erfurter Altstadt mit einem gepflegten Rotwein genießen. Sinn und Zweck der Innenstadtverordnung ist ohne Zweifel, Arme und nicht angepasste Jugendliche aus der Innenstadt, speziell von der Krämerbrücke zu vertreiben. Die schönen Ecken von Erfurt sollen in der Konsequenz der kommerziellen Nutzung durch ein zahlungskräftiges Publikum vorbehalten bleiben.
Als wäre diese durch die Stadtverwaltung in Recht gegossene soziale Diskriminierung nicht schon Skandal genug, wurde sie am vorigen Samstag auch noch arbeitsteilig von Nazi-Hools und Polizei mit Gewalt durchgesetzt und als Gipfel der Repression noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Opfer des Übergriffs eingeleitet.
Wir fordern, die Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die TeilnehmerInnen der Schlauchboottour sofort einzustellen. Sollte es tatsächlich zu Strafbefehlen kommen, werden wir Geld sammeln und eine Soli-Party veranstalten, um die Opfer der Vertreibungspolitik zu unterstützen.
Darüber hinaus begrüßen wir das Vorhaben, mit einer Normenkontrollklage die Rechtmäßigkeit der Stadtordnung feststellen zu lassen.
Unbenommen von dem ganzen juristischen Theater wollen wir mal festhalten, daß die Stadt allen gehört und nicht nur denen, die sich teuren Wein im Straßencafe leisten können.
Voraussichtlich am 4.9.2008 um 18 Uhr wird die Stadtverordnung in einer Sitzung des Stadtratsausschuss für öffentliche Ordnung, Sicherheit und Ortschaften auf der Tagesordnung stehen. Die öffentliche Sitzung findet im Rathaus im Raum 244 statt. Wir sehen uns.
Mahmut Yilmaz soll zurück in seine Heimat. Das wäre weiter nicht außergewöhnlich, unzählige Ausländer werden Jahr für Jahr ausgewiesen. Doch Yilmaz’ Heimat ist München. Hier lebt der Kurde aus der Türkei seit 27 Jahren, hier lebt seine Familie, hier sind seine vier Kinder aufgewachsen, zwei von ihnen sind hier auch geboren. Gehen soll er vor allem, weil ihm Sympathie zur verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK vorgeworfen wird, und weil er 1996 zu drei Jahren Haft verurteilt wurde. (...)Siehe auch carava.net