Antirepression

Samstag, 5. Mai 2012

Aktionstage gegen Botschaftsunterstützungen bei Abschiebung vom 9.-11.5.12 in Berlin.

Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Sonntag, 22. April 2012

Klagen gegen Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011

Stuttgart, 22.04.2012. Im März 2012 wurden beim Verwaltungsgericht Stuttgart mehrere Klagen gegen die Einkesselung und „Ingewahrsamnahme“ einiger hundert Demonstrantinnen und Demonstranten eingereicht. Sie wollten sich am 1. Mai 2011 an Protesten gegen Neonazis in Heilbronn beteiligen.

Viele Bürgerinnen und Bürger folgten an diesem Tag den Aufrufen der Bündnisse „Heilbronn stellt sich quer“ und „Heilbronn sagt nein“, um an den Protestaktionen in der Stadt teilzunehmen. Die Ablehnung des Naziaufmarschs war auch ein Schwerpunkt der gewerkschaftlichen Maikundgebung. Doch für viele Angereiste endete der Protest am Bahnhof.

Während die Neonazis ungehindert durchs Bahnhofsviertel marschieren konnten, wurden mehrere hundert Bürgerinnen und Bürger zwischen 9 und 20 Uhr von Polizeikräften eingekesselt und – wie ihnen später erklärt wurde – „in Gewahrsam genommen“.

Erst am 29.11.2010 hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen in zwei Entscheidungen einen ähnlichen Polizeikessel am 1. Mai 2009 beim Weinhof in Ulm für rechtswidrig erklärt. Dort waren mehrere hundert Personen an der Teilnahme an der DGB-Demonstration gehindert worden. Ähnliche Urteile gab es schon früher. Trotzdem wurde diese Polizeimaßnahme in Heilbronn erneut angewandt.

Statt die Angereisten an den Protesten teilnehmen zu lassen, wurden sie daran gehindert. Nicht nur diesen Demonstrantinnen und Demonstranten war bekannt, dass zwei Wochen zuvor Neonazis in Winterbach eine Hütte in Brand gesetzt hatten, nachdem sich Menschen, die vor ihnen flüchten mussten, dorthin gerettet hatten. Nicht zuletzt dagegen sollte ein Zeichen gesetzt werden.

„Darum klagen wir jetzt auch“, erklärte Thomas Trüten, der Anmelder einer Gegendemonstration in Heilbronn, die am Nachmittag stattfinden sollte, aber nicht zustande kam. Die vor dem Hauptbahnhof Eingekesselten konnten sich weder dorthin begeben noch zuvor zur Maikundgebung des DGB. „Genau diesen Feiertag, der laut Landesverfassung ‚dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung’ dient, hatten die Neonazis gewählt, um ihre menschenverachtenden Parolen auf die Straße zu tragen“, so einer der Kläger, ein Funktionär der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.

„Beim DGB Tübingen wurde beschlossen, eine Abordnung hin zu schicken. Mein mitgebrachtes Transparent mit den offiziellen DGB-Losungen konnte ich allerdings an diesem Tag nur vor dem Heilbronner Hauptbahnhof entfalten. Weiter kamen wir ja nicht.“

Mit den Klagen wird bezweckt, die Unrechtmäßigkeit dieses Polizeikessels vor Gericht festzustellen. „An die entsprechenden Urteile muss die Polizei sich endlich halten“, so Trüten. Der Strafverfolgung von Nazigegnern müsse Einhalt geboten werden – auch dies sei ein Ziel der Fortsetzungsfeststellungsklagen. Angesichts des „skandalösen Verhaltens der Behörden“ wird außerdem die Einstellung aller Verfahren gegen antifaschistische Gegendemonstrantinnen und Demonstranten vom 1. Mai 2011 gefordert.

Wie aktuell dieser Protest war und ist, wurde nach Meinung der Kläger deutlich, als bekannt wurde, dass die Bereitschaftspolizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn am 25.04.2007 vermutlich von einer nazistischen Terrorgruppe ermordet wurde.

Via Pressemitteilung vom 22.04.2012 bei kesselklage.de

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Mittwoch, 28. März 2012

40 Jahre Radikalenerlass - und kein Ende?

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Montag, 26. Dezember 2011

Heilbronner Polizei verhindert Demobeobachtung

Am 8.10.2011 dokumentierten Demonstrationsbeobachter des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit eine in Heilbronn stattfindende Demonstration gegen Neonazis. Am Rande dieser Veranstaltung zwangen Heilbronner Polizisten die Demobeobachter unter Androhung der Ingewahrsamnahme, Fotos auf einer Digitalkamera zu löschen. Deswegen erstatten die Betroffenen nun Strafanzeige. Ein Gespräch von Radio dreyeckland mit Alfred Denzinger vom Bündnis für Versammlungsfreiheit.

Siehe auch:
»Die Polizei zwang uns, gespeicherte Fotos zu löschen«, Interview von Gitta Düperthal für die Tageszeitung "junge Welt"
• Pressemitteilung: Polizeischikane in Heilbronn – Demonstrationsbeobachter erstatten Strafanzeige gegen Polizeibeamte

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Sonntag, 4. Dezember 2011

Ermitteln statt speichern - Totale Erfassung unserer Verbindungen und Bewegungen verhindern

Das Ausmaß an Überwachung in Deutschland dokumentiert ein "Leitfaden zum Datenzugriff", den wir heute erstmals in voller Länge veröffentlichen.[1] Die Generalstaatsanwaltschaft München zählt in dieser "Verschlusssache" die heute schon angewandten Methoden zur Überwachung unserer Telekommunikation und Internetnutzung auf – von der stillen Ortungs-SMS bis zur umfangreichen Abfrage von Nutzerdaten. Das brisante Dokument belegt einen fahrlässigen Umgang der Ermittler mit verfügbaren Daten und einzuhaltenden Rechtsvorschriften. Dies verdeutlicht ein weiteres Mal, wie wichtig es ist, eine gänzlich verdachtslose Vorratsspeicherung aller unserer Verbindungsdaten zu verhindern.

Im Einzelnen zählt der Leitfaden die folgenden Überwachungspraktiken deutscher Ermittlungsbehörden auf:
  1. das Aufzeichnen von Telekommunikationsinhalten (z.B. Telefongespräche, SMS, E-Mails),
  2. die Auswertung der Speicher von Handys, Smartphones und SIM-Karten (z.B. Fotos, Telefonbücher),
  3. die Abfrage von Nutzerdaten, Rechnungsdaten und Verkehrsdaten bei Anbietern wie Telekom, Arcor, eBay, YouTube, Facebook und Webmail-Anbietern,
  4. die Identifizierung der Inhaber von Rufnummern, IP-Adressen und E-Mail-Adressen,
  5. die Beobachtung des Standorts von Handys und Smartphones in Echtzeit,
  6. die Online-Durchsuchung externen Speicherplatzes,
  7. der Zugriff auf E-Mail-Postfächer und die Abfrage von Mailboxen,
  8. die Verhinderung der Kommunikation einzelner Handynutzer oder einer gesamten Funkzelle,
  9. die Ermittlung, welche Mobiltelefone sich zu einer bestimmten Zeit in einer Funkzelle befunden haben (Funkzellenabfrage),
  10. der Zugriff auf Kommunikation in geschlossenen Internetforen und Chatrooms einschließlich Liveüberwachung,
  11. die Ortung von Pkw mit eingebautem SIM-Modul (z.B. BMW, Audi, Porsche, Renault, Opel),
  12. die Erstellung von Bewegungsbildern mithilfe „stiller SMS“,
  13. die Aufzeichnung verschlüsselter Internetkommunikation (VoIP) unter Verwendung von Überwachungssoftware (sog. Quellen-TKÜ),
  14. die Identifizierung und Überwachung von WLAN-Internetzugängen („W-LAN-Catcher“),
  15. die Zielwahlsuche.

Nutzerdaten, die ausländische Internetfirmen wie Google, YouTube, Skype und Microsoft speichern, können laut Leitfaden zudem „präventiv“ „sehr schnell ... erlangt werden“.

Der Leitfaden zum Datenzugriff enthüllt in verschiedenen Punkten einen äußerst fragwürdigen Umgang der Ermittler mit den schon heute verfügbaren Daten:

  • Statt Telefonverbindungen nur zu denjenigen Zeitpunkten auszuforschen, die für das Ermittlungsverfahren relevant sind, wird in Auskunftersuchen „ein einheitlicher, gesamter Zeitraum angegeben“, um Kosten zu sparen. Die Abfrage nicht erforderlicher Verbindungsdaten aus rein fiskalischen Gründen ist ein klarer Rechtsbruch.
  • Weil die Anforderung von Verkehrsdaten länger dauert und nur innerhalb der Geschäftszeiten möglich ist, ordnen die Staatsanwälte kurzerhand eine komplette Überwachung der Telekommunikation an. Es ist nicht akzeptabel, dass eine komplette Telekommunikationsüberwachung erfolgt, nur weil die tatsächlich benötigten Einzeldaten nicht schnell genug zur Verfügung gestellt werden.
  • Obwohl der Zugriff auf Verbindungs- und Standortdaten im Regelfall eine richterliche Genehmigung voraus setzt, wird den Netzbetreibern kein richterlicher Beschluss im Original übersandt, was zu Missbrauch einlädt.
  • Die Ermittler fragen bei Unternehmen Kundendaten ab mit der Drohung, im Weigerungsfall müssten die Inhaber als Zeugen „anhand von Unterlagen“ aussagen. In Wahrheit müssen Zeugen anhand von Unterlagen allenfalls ihr Gedächtnis auffrischen, nicht aber persönliche Daten mitteilen, die ihnen nie bekannt gewesen sind. Gespeicherte Personendaten müssen nur nach Vorlage einer richterlichen Beschlagnahmeanordnung an Strafverfolger herausgegeben werden und nicht auf einfache Anfrage der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, wie die Generanstaatsanwaltschaft München in Auskunftsersuchen suggeriert.
  • Obwohl ein EU-Übereinkommen nur im Telekommunikationsbereich die Sicherung ausländischer Daten ohne Einschaltung der zuständigen Behörden zulässt, sichern deutsche Staatsanwälte in Eilfällen auch alle sonst im Ausland gespeicherten Daten eigenmächtig (z.B. Fotos, Online-Speicherplatz).

Der AK Vorrat fordert die bayerische Justizministerin Merk auf, die dokumentierten Rechtsbrüche der Generalstaatsanwaltschaft München sofort abzustellen. Überdies fordern wir eine Stellungnahme dazu, dass die Überwachung von Auslandsgesprächen zurzeit offenbar selbst bei konkreten Terrorverdacht nicht möglich ist, weil die entsprechenden Überwachungsvorrichtungen laut Leitfaden „auf Jahre hinaus ausgebucht“ sind. Solange die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur gezielten Überwachung Tatverdächtiger nicht ausgeschöpft werden, ist es nicht akzeptabel, eine ungezielte Vorratsspeicherung des Kommunikationsverhaltens völlig Unverdächtiger zu fordern!

Wie aussichtslos eine verdachtslose Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungsdaten gerade im Bereich der Internetnutzung wäre, zeigt der Leitfaden unter dem Stichwort „UMTS-Datenkarten“: UMTS-Internetnutzer lassen sich danach nicht anhand ihrer IP-Adresse identifizieren, weil IP-Adressen mehrfach vergeben würden und keine Portspeicherung erfolge. Weder die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, noch der Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin zur Vorratsdatenspeicherung würden daran etwas ändern mit der Folge, dass eine IP-Vorratsdatenspeicherung von vornherein leerlaufen würde, zumal auch andere Umgehungsmöglichkeiten wie Anonymisierungsdienste jederzeit zur Verfügung stünden.

Gegenüber den bestehenden Ermittlungsmöglichkeiten hätte eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung eine grundlegend neue Qualität: Erstmals würde ein wichtiger Teil des täglichen Privatlebens unverdächtiger Personen ohne jeden Anlass und flächendeckend aufgezeichnet, weil der Staat dazu überginge, uns alle als potenzielle Straftäter zu betrachten. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft im Internet deswegen zu bundesweiten Protestaktionen gegen verdachtslose Vorratsdatenspeicherung am 14. Dezember 2011 auf.[2]

Zu den im Zusammenhang mit der "Zwickauer Zelle" aufgewärmten Forderungen nach einer ungezielten Vorratsdatenspeicherung erklärt Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: „Die Eingriffsbehörden glauben doch wohl nicht im Ernst, dass sie mit den im Fall der 'Zwickauer Zelle' unterlaufenen Ermittlungspannen und Inkompetenz eine Totalprotokollierung der Verbindungen völlig unverdächtiger Bürger durchsetzen können." Michael Petersen vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ergänzt: "Wer trotz Vorliegens eines Haftbefehls gegen Bombenbauer Verhaftungsmöglichkeiten ungenutzt verstreichen lässt,[3] dem ist mit keinem Überwachungsgesetz zu helfen. Die Verbindungsdaten der drei mit Haftbefehl Gesuchten hätten seit 1998 auch ohne Vorratsdatenspeicherung gezielt gespeichert und ausgewertet werden können. Wer die Ermittlungsbehörden wirklich stärken will, sollte die Geheimdienste auflösen und die eingesparten Mittel dort investieren, wo in den letzten Jahren tausende von Polizeistellen gestrichen wurden[4] und wo Beweismittel für schwere Straftaten jahrelang der Auswertung harren. Die Meinung von zwei Dritteln der Menschen in Deutschland[5] ist klar: Der Staat hat gegen Verdächtige kompetent zu ermitteln und nicht die Kommunikation Unschuldiger zu speichern!“

Via AK Vorratsdatenspeicherung
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Dienstag, 20. September 2011

10 Jahre Haft für die Initiatoren der baskischen Friedensinitiative

Das spanische Sondergericht Audiencia Nacional gab letzten Freitag ihr Urteil im “Fall Bateragune” bekannt. Es verurteilt Arnaldo Otegi und Rafa Díez zu 10 Jahren Gefängnis, drei weitere Angeklagte, Sonia Jacinto, Miren Zabaleta und Arkaitz Rodríguez zu acht Jahren. Txelui Moreno, Mañel Serra und Amaia Esnal wurden freigesprochen. Alle Verurteilten sind Mitglieder der abertzalen Linken, der baskischen linken Unabhängigkeitsbewegung. Arnaldo Otegi ist im Baskenland und international einer der bekanntesten baskischen Führungspersönlichkeiten.

Das Urteil ist ein Skandal! Im Baskenland verstehen es viele als Angriff auf die baskischen Friedenshoffnungen. Alle baskischen Parteien und Organisationen links von der spanischen konservativen Partido Popular (PP) reagierten mit Entsetzen und Empörung. Alfonso Muñoz, Chef der größten baskischen Gewerkschaft ELA nennt das Urteil barbarisch. Selbst Patxi López, Regierungschef der Autonomen Baskischen Gemeinschaft und Parteifreund Zapateros spricht vorsichtig davon, er sei sich bewusst, dass dieses Urteil "Überraschung und Frustration" in der baskischen Gesellschaft hervorrufe.

Das Verbrechen? Die Verurteilten hatten gemeinsam die Friedensinitiative der baskischen Linken vorbereitet. Nur kurz vor ihrer Verhaftung im Oktober 2009 hatten sie ihr zentrales Diskussionspapier zur internen Verteilung freigegeben. In den darauf folgenden Monaten wurde es von Tausenden Aktivsten im Umfeld der abertzalen Linken diskutiert und akzeptiert. Es war die Grundlage für die Änderung der Strategie hin zu einer unilateralen Friedensinitiative. Diese Initiative hat im Baskenland in den letzten zwei Jahren eine außerordentliche Dynamik entwickelt. Sie führte zum unbefristeten Waffenstillstand von ETA und zum spektakulären Wahlerfolg des pro-Unabhängigkeitsbündnisses Bildu, das seit den Kommunalwahlen im Mai 2011 die meisten Stadt-und Gemeinderäte im Baskenland stellt. Auch international hat sich die baskische Linke damit viel Achtung erworben. Mit der Brüsseler Erklärung stellten sich im März 2010 Friedensnobelpreisträger vom Schlage eines Desmond Tutu, eines Nelson Mandela und auch der nordirische Sozialdemokrat John Hume hinter die Initiative:

“Wir ... begrüßen ... die öffentlich erklärte Bereitschaft der baskischen Pro-Unabhängigkeitsbewegung (abertzale Linke), ihre politischen Ziele mit „ausschließlich politischen und demokratischen Mitteln“ und „in der völligen Abwesenheit von Gewalt“ zu erreichen. Wird diese Willenserklärung vollständig in die Tat umgesetzt, kann dies ein großer Schritt in Richtung der Beendigung des letzten verbleibenden Konflikts in Europa sein.

Wir haben die Erwartung, dass sich in den kommenden Monaten eine Situation ergeben kann, in der die Bereitschaft zu friedlichen, demokratischen und nicht-gewalttätigen Mitteln irreversible Realität wird. Um dies zu erreichen, appellieren wir an ETA, diese Willenserklärung durch einen permanenten und vollständig verifizierten Waffenstillstand zu unterstützen.

Wird eine solche Erklärung von der Regierung entsprechend beantwortet, würde dies neue politische und demokratische Möglichkeiten schaffen, die es erlauben, die Differenzen zu lösen und einen dauerhaften Frieden zu erreichen.”


ETA hat im Januar 2011 unilateral diese Forderung erfüllt und damit einen wichtigen Beitrag zur Lösung des spanisch-baskischen Konflikts geleistet. Die spanische Regierung sitzt noch in ihrem Schützengraben und beantwortet die positiven Schritte im Baskenland mit horrenden Gefängnisstrafen für Friedensaktivisten.

Das spanische Sondergericht weigert sich, die politischen Folgen des Engagements von Arnaldo Otegi, Rafa Díez, Sonia Jacinto, Miren Zabaleta und Arkaitz Rodriguez überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Stattdessen behaupten die Richter in ihrem Urteil, die Verurteilten hätten sich getroffen, um Anweisungen von ETA umzusetzen. Die Entwicklung im Baskenland betrachten sie als irrelevant für den Prozess. Als “Beweise für konspirative Tätigkeiten im Auftrag der ETA” werden im Urteil neben Interpretationen durch Polizei”experten” auch die Buchung von Räumen im Gewerkschaftshaus und Treffen mit bekannten Persönlichkeiten im Umfeld der baskischen Unabhängigkeitsbewegung angeführt. Dafür sollen die Politiker für zehn, bzw. acht Jahre hinter Gitter.

Während des Prozesses hatte Rafa Diez erklärt:

„Eigentlich sitzt die spanische Politik auf der Anklagebank, für ihre Unfähigkeit, eine neue Phase der Politik gegenüber dem Baskenland einzuleiten, für ihre Unfähigkeit, sich mit der baskischen Unabhängigkeitsbewegung auf eine politische und demokratische Weise auseinanderzusetzen“

Der ehemalige Gewerkschaftschef ist der einzige der Verurteilten, der derzeit noch in Freiheit ist. Gestern nahm er gemeinsam mit fast 30.000 Menschen an einer Großdemonstration gegen die grausame spanische Gefängnispolitik gegenüber baskischen politischen Gefangenen in Donostia (San Sebastian) teil. Am Montag fährt er ins 500 km entfernte Madrid, um im Sondergericht seine Verurteilung zu absurden 10 Jahren Gefängnis offiziell bestätigt zu bekommen.

Weitere Informationen und Hintergründe zur Friedensinitiative der baskischen Linken und zur Entwicklung im Baskenland:
Die zentralen Dokumente der baskischen Friedensinitiative finden sich in deutscher Übersetzung im Bereich “Konfliktlösung”.

Quelle: Uschi Grandel / Baskenland-Info


via trueten.de
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Mittwoch, 7. September 2011

Freiheit oder Sicherheit

Nach den dramatischen Anschlägen des 11. Septembers 2001 wurde ein internationaler "Antiterrorkampf" ausgerufen. Damit einher ging die Entwicklung und Verabschiedung zahlreicher Antiterrorgesetze. Die Dokumentation fragt, ob es legitim und richtig ist, dass die Staatengemeinschaft in Europa und die Regierung in den USA so reagieren, und inwieweit die neuen Gesetze ihrerseits einen Angriff auf die Grundrechte der Bevölkerung und somit eine Bedrohung für die Demokratie darstellen.


Dokumentarfilm von Marita Neher & Nils Bökamp (Deutschland, 2011, 74 Min)

Teil 1: http://www.youtube.com/watch?v=zfvO5QkR6rc
Teil 2: http://www.youtube.com/watch?v=Hc7AL6yw5VE
Teil 3: http://www.youtube.com/watch?v=COXgYOFfDg0
Teil 4: http://www.youtube.com/watch?v=O4V3AkDxUK4
Teil 5: http://www.youtube.com/watch?v=EGLze8elgj0
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Montag, 22. August 2011

Der Gefangene



Der Gefangene

Ich hab's mein Lebtag nicht gelernt,
mich fremdem Zwang zu fügen.
Jetzt haben sie mich einkasernt,
von Heim und Weib und Werk entfernt.
Doch ob sie mich erschlügen: Sich fügen heißt lügen!

Ich soll? Ich muß? - Doch will ich nicht
nach jener Herrn Vergnügen.
Ich tu nicht, was ein Fronvogt spricht.
Rebellen kennen beßre Pflicht,
als sich ins Joch zu fügen. Sich fügen heißt lügen!

Der Staat, der mir die Freiheit nahm,
der folgt, mich zu betrügen,
mir in den Kerker ohne Scham.
Ich soll dem Paragraphenkram
mich noch in Fesseln fügen. Sich fügen heißt lügen!

Stellt doch den Frevler an die Wand!
So kann's euch wohl genügen.
Denn eher dorre meine Hand,
eh ich in Sklavenunverstand
der Geißel mich sollt fügen. Sich fügen heißt lügen!

Doch bricht die Kette einst entzwei,
darf ich in vollen Zügen
die Sonne atmen - Tyrannei!
Dann ruf ich's in das Volk: Sei frei!
Verlern es, dich zu fügen! Sich fügen heißt lügen!

Erich Mühsam
Aus der Sammlung Brennende Erde
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Donnerstag, 7. Juli 2011

Auch unter Rot / Grün hört die Repression und Kriminalisierung von S21 GegnerInnen nicht auf

Zur Zeit wird das Büro der Parkschützer durchsucht. Begründung ist offenbar die Suche nach Material in Zusammenhang mit der Enttarnung eines anscheinend bewaffneten Polizeibeamten in Zivil im Anschluss an die Montagsdemo vom 20. Juni. Dazu ein kleiner Medienspiegel und der Hinweis auf die Großdemo am Samstag:
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Dienstag, 28. Juni 2011

S21 Gegner zeigen sich solidarisch mit NoTAV Bewegung im Val di Susa

Gestern wurden die Blockaden im Val di Susa gegen das TAV Projekt mit Wasserwerfern und Tränengas geräumt.

Die Stuttgart 21 Gegner zeigen sich in einer heute veröffentlichten Solidaritätserklärung entsetzt über die erneute Polizeigewalt und sehen Gemeinsamkeiten beider Protestbewegungen:

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
wir sind entsetzt über die erneute Polizeigewalt gegen eure beeindruckende Bewegung: das riesige Polizeiaufgebot, die Wasserwerfer, das Tränengas, die Zerstörung der Mahnwache. Uns erinnern die Berichte, die wir erhalten an unsere schlimmsten Erlebnisse, an den „schwarzen Donnerstag“ am 30. September 2010.
Aber die Informationen, die wir bisher bekommen haben über Aktionen wie Straßenblockaden und Proteststreiks machen uns zuversichtlich, dass ihr euch durch die erneute Polizeigewalt genauso wenig klein kriegen lasst wie wir nach dem 30.9. und wie ihr selbst bei verschiedenen Gelegenheiten. Unser Protest hat nach dem 30. 9. seine größten Demonstrationen mit über 100.000 TeilnehmerInnen erlebt, ihr habt 2005 ein von der Polizei in einem brutalen Einsatz besetztes Gelände mit einer entschlossenen Massenaktion wieder befreien können. Wir sind zuversichtlich, dass ihr auch auf diese Polizeigewalt eine angemessene Antwort finden werdet.

Wir werden euren Kampf in Stuttgart weiter bekannt machen und hoffen, mit vielen AktivistInnen zu eurem Forum von 26. bis 30. August zu kommen. Wir denken, dass wir viel von euren Erfahrungen lernen können. Zum Beispiel sind Gewerkschaften, die zu Streiks gegen Stuttgart 21 aufrufen, für uns noch Zukunftsmusik.

Unsere Proteste haben viele Gemeinsamkeiten. Unter anderem haben wir es beide mit Gegnern zu tun, für die die besseren Argumente und die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Umwelt nicht zählen, sondern nur Macht und Profite – und die deshalb immer neue Anläufe unternehmen, ihre zerstörerischen Projekte gegen den Widerstand der Bevölkerung durchzusetzen. Wir wünschen euch und uns den erforderlichen langen Atem.

Alle gemeinsam gegen zerstörerische Großprojekte
Oben bleiben!

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