Mittwoch, 9. Januar 2013

5000 Euro für Antinazi Recherche

Das Projekt „Rechtes Land“ vom Antifaschistischen Pressearchiv und Bildungszentrum aus Berlin (apabiz). startete vor kurzem eine Initiative um auf einer Onlinekarte Orte, Strukturen und Aktivitäten von rechten Gruppen und Personen zu visualisieren. Dabei sollen bereits vorhandene Erkenntnisse gebündelt und mit konkretem Bezug verknüft werden. So soll ein Ansatz dafür geschaffen werden, die teilweise nur nebeneinander exisitierenden Übersichten, wo Naziaufmärsche, -übergriffe oder andere Aktivitäten wie parlamantarische Aktivitäten stattfinden.

Seit Jahresanfang wird dafür auf der Crowdfunding-Plattform Startnext das nötige Geld gesammelt. Anvisiert sind 5.000 Euro für eine Startfinanzierung. Mit dem Geld sollen die nötigen Recherchearbeiten finanziert und die Ergebnisse fortlaufend im Internet veröffentlicht werden.

Das Video stellt das Projekt vor:

Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Sonntag, 6. Januar 2013

10. Januar 2013 - Lesung und Zeitzeugengespräch mit Margot Friedländer

Donnerstag, den 10. Januar 2013, 19:00 Uhr*

Margot Friedländer, 1921 geboren in Kreuzberg, musste mit 21 Jahren in den Deutschen Tachometerwerken (Deuta) in der Oranienstraße 25 Zwangsarbeit leisten. Ihre Eltern und ihr Bruder wurden in Auschwitz ermordet.

Margot Friedländer überlebte Verfolgung und Krieg. Von
1944-1945 war sie in Theresienstadt und emigrierte 1946 in die USA. 2010 ist sie nach Berlin zurückgekehrt. In den damaligen Deuta-Werken befindet sich heute u.a. die NGBK, AKARSU e.V. und das Werkbundarchiv – Museum der Dinge, in dem die Lesung stattfinden wird.

Einführung von Christoph Albrecht und Martin Düspohl zur Geschichte der Deuta-Werke

Margot Friedländer liest aus ihrem Buch "Versuche, dein Leben zu machen. Als Jüdin versteckt in Berlin"

Ort: Werkbundarchiv - Museum der Dinge, Oranienstraße 25, 10999 Berlin, 3. OG

Eine Kooperationsveranstaltung mit dem Werkbundarchiv - Museum der Dinge und mit Kulturprojekte Berlin im Rahmen des Themenjahres "Zerstörte Vielfalt".
Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Donnerstag, 27. Dezember 2012

EZLN meldet sich mit Kommuniqué zurück

Mexiko-Stadt. Die Aufmärsche von rund 50.000 Anhängern der Zapatistischen Armee der Nationalen Befreiung (EZLN) in Südmexiko am vergangenen Freitag gelten inzwischen als größte Machtdemonstration in der Geschichte der Organisation seit ihrem bewaffneten Aufstand in den ersten Januartagen 1994. Die Anhänger der Rebellenorganisation zogen in fünf Bezirkshauptstädte des Bundesstaates Chiapas ein, die bereits vor knapp 19 Jahren von den Zapatisten in einer  Überraschungsaktion eingenommen worden waren. Still und ohne eine Erklärung abzugeben zogen sie wenige Stunden wieder ab.

Das von vielen erwartete und bereits einen Monat zuvor angekündigte Kommuniqué erfolgte schließlich doch noch im Laufe des Tages. Es umfasst nur wenige, abstrakte Zeilen. "Könnt ihr das hören? Es ist der Klang ihrer Welt, die zusammenbricht. Es ist die unsere, die wiederkehrt. Der Tag, der Tag war, wurde Nacht, und die Nacht wird der Tag sein, der Tag sein wird", heißt es darin.

Die Demonstrationen und das kurze Kommuniqué widerlegen die These vom Ende der Rebellenbewegung. Zugleich richtet sich das neue Dokument an die mexikanische Bundesregierungen und macht deutlich, dass das zapatistische Autonomieprojekt trotz aller Anfeindungen weiterhin existiert.

Die öffentlichkeitswirksame Aktion der Zapatisten war von einer mehrfachen Symbolik geprägt: am 21. Dezember 2012 fand kein angekündigter Weltuntergang, sondern der Beginn eines neuen Zyklus der Maya, der 14. Baktun, statt. Zeitgleich jährte sich der 1992 gefällte Beschluss zum bewaffneten Aufstand der EZLN zum 1. Januar 1994 zum 20. Mal. Damit schließt sich in der Maya-Zeitrechnung der Zyklus eines Katun.

Mit den Mobilisierungen, die vor allem durch ihre Anzahl und Breite überraschten, wurde zugleich eine neue Phase des zapatistischen Kampfes angekündigt.

(tdor/enlacezapatista)

(via amerika21.de)
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Freitag, 28. Dezember 2012

Auf die Barrikaden

30 Wuppertaler Antifaschisten kämpften im spanischen Bürgerkrieg in der republikanischen Armee gegen (den späteren Diktator) Franco und die deutschen Nazi-Truppen. Einer der wenigen Überlebenden war Helmut Kirschey, der bis zu seinem Tod am 23. August 2003 in Göteborg lebte. Nach einer halbjährigen KZ- Haft floh er 1933 nach Holland und ging von dort im Juli 1936 nach Spanien.
Der Film begleitet den Wuppertaler Anarchosyndikalisten Helmut Kirschey 1989 auf eine Erinnerungsfahrt nach Spanien an die Stätten seines damaligen Aufenthaltes, wo er aktiv als Milizionär der anarchistischen Kolonne Durruti an den Kämpfen des Bürgerkriegs zwischen 1936 und 1939 teilnahm.

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Die Internationalen Brigaden - Freiwillige im spanischen Bürgerkrieg

1936: Der Widerstand in Spanien gegen die putschenden Militärs weckte Hoffnungen und Solidarität: Endlich wehrte sich ein Volk mit der Waffe in der Hand gegen den Faschismus. Aus 57 Ländern kamen Menschen, um die spanische Republik zu unterstützen - eine "internationale Eingreiftruppe" von unten. Anfangs kämpften die ausländischen Freiwilligen in den spontan zusammengestellten Milizen, später in den internationalen Brigaden. Die "Internationalen" wurden zu einer Elitetruppe, die unter hohen Verlusten an alllen Schlachten des spanischen Bürgerkriegs teilnahm.
Dieser Einsatz hatte auch seine Schattenseiten: Die Sowjetunion nutzte die Waffenhilfe für die Republik, um ihre Machtposition in Spanien auszubauen, Menschen die freiwillig gekommen waren, um gegen den Faschismus zu kämpfen, fielen stalinistischem Säuberungen zum Opfer. Schließlich ging der Bürgerkrieg verloren, weil die europäischen Demokratien die spanische Republik nicht unterstützten, während Hitler und Mussolini mit Waffen und Soldaten Franco zum Sieg verhalfen
Der Film schildert die Hoffnungen und Erlebnisse von Männern, die damals für die spanische Republik kämpften. Sie waren nur Bauern auf dem Schachbrett der internationalen Politik, doch in ihren Erinnerungen wird etwas anderes deutlich: Der Stolz, rechtzeitig gegen den Faschismus gekämpft zu haben und das Erlebnis eines gemeinsamen Widerstandes über Länder- und Sprachgrenzen hinweg.

Quelle

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Montag, 10. Dezember 2012

Die Einschüchterung geht weiter – Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Öffentliche Erklärung zu einer neuerlichen Hausdurchsuchung

Dieter Reicherter Althütte, den 9.12.2012

Die Einschüchterung geht weiter – Bundesverfassungsgericht eingeschaltet

Öffentliche Erklärung zu einer neuerlichen Hausdurchsuchung

Anlass: Veröffentlichung auf SPIEGEL Online vom 9.12.2012

Vorgeschichte:

Bekanntlich wurde mein Haus am 27.6.2012 von einer Staatsanwältin und fünf Polizeibeamten in meiner Abwesenheit durchsucht. Grund dafür war, dass bereits am 25.2.2012 im Internet ein von mir stammendes Schreiben veröffentlicht worden war, in dem ich aus angeblich geheimen polizeilichen Unterlagen zitiert haben soll. Es handelt sich hierbei um den Rahmenbefehl Nr. 2 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 20.12.2011 sowie um ein Gefährdungslagebild des Landeskriminalamts BW für den Zeitraum 8.9. - 28.9.2011. Aus den Unterlagen ergibt sich unter anderem, dass die Landespolizeidirektionen offene sowie verdeckte Aufklärung im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21 betreiben und das Landeskriminalamt „unter Einbeziehung der Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz“ alle drei Wochen ein Gesamtgefährdungslagebild zu Stuttgart 21 erstellt, und zwar „insbesondere hinsichtlich entsprechender Versammlungen und Protestformen, relevanter Veranstaltungen, potentieller Störer sowie gefährdeter Personen und Objekte“. Deswegen wurden und werden beispielsweise Gottesdienste im Schlossgarten beobachtet und als Gefährdung der Sicherheit bewertet.

Die Durchsuchung und die Umstände ihrer Durchführung führten zu erheblichem Medieninteresse und bundesweitem Aufsehen. Beispielsweise berichteten DER SPIEGEL in seiner Ausgabe Nr. 29 vom 16.7.2012, mehrere Fernsehprogramme und zahlreiche Zeitungen. Über die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung sowie der Beschlagnahme und Auswertung meiner Computer ist bis heute, also nach mehr als fünf Monaten, nicht entschieden, eben so wenig über die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme meiner schriftlichen Unterlagen.

Fälschlich teilte das Justizministerium dennoch Menschen, die aus Solidarität gegen die Durchsuchungsmaßnahmen protestierten, mit, dass „die rechtliche Beurteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart, insbesondere was die Anordnungsvoraussetzungen und die Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung“ betreffe, durch eine amtsrichterliche Entscheidung bestätigt worden sei. In Wahrheit handelte es sich um einen Beschluss, mit dem z.B. die Beschlagnahme des Koalitionsvertrags, der Tagesordnung der Juristen zu S 21 und einer Terminabsage des Justizministers als Beweismittel für Geheimnisverrat bestätigt worden war. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verweigert mir weiterhin jegliche Auskünfte zu den Einzelheiten der Durchsuchung und Auswertung, insbesondere der Computerdateien, obwohl ich nicht Beschuldigter, sondern Zeuge bin.

Folgemaßnahme: Durchsuchung bei einem Polizeibeamten

Obwohl bislang nicht geklärt ist, ob die Maßnahmen gegen mich rechtmäßig waren und meine Computerdaten als Beweismittel verwendet werden dürfen, hat die von Herrn Oberstaatsanwalt Häußler geleitete Politische Abteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart meine Computerdateien ausgewertet und daraus den Verdacht abgeleitet, Herr X, der Polizeibeamter beim Landeskriminalamt BW ist, habe mir die angeblich geheimen Unterlagen übergeben. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin beim Amtsgericht Stuttgart einen Durchsuchungsbeschluss gegen Herrn X erwirkt.

Zum Tatverdacht gegen Herrn X wird im wesentlichen ausgeführt, auf meinem Computer sei ein umfangreicher E-Mail-Verkehr zwischen mir und dem Beschuldigten sowie dessen Ehefrau mit Bezug zu „Stuttgart 21“ festgestellt worden. Unter anderem wird zitiert, der Beschuldigte habe sich „im Abschiedsgruß bis zur Demo“ verabschiedet. Insgesamt wird der Schluss gezogen, der Beschuldigte sei als engagierter Gegner des Projekts Stuttgart 21 zu sehen. Es wurde vermutet, der Täter stamme mit großer Wahrscheinlichkeit aus dem Bereich der Inspektion des Landeskriminalamts, die für das Gefährdungslagebild zuständig ist, oder aus einer benachbarten Inspektion des LKA, wozu die Dienststelle des Beschuldigten gehöre.

Richtig ist, dass mich mit Frau X eine intensive Zusammenarbeit bzgl. der Aufklärung des Schwarzen Donnerstags, insbesondere im Bürgertribunal zum 30.9.2010, verbindet. Herr X hatte an den Aktionen seiner Frau keinen Anteil und hielt sich mit Rücksicht auf seine dienstliche Tätigkeit immer sehr stark zurück.

Zwischenzeitlich wurden der Arbeitsplatz des Herrn X im Landeskriminalamt und das Haus der Eheleute X im Rems-Murr-Kreis durchsucht. An der Hausdurchsuchung waren zwei Staatsanwälte und sieben Polizeibeamte nahezu einen ganzen Tag lang beteiligt. Außer den Computern der Eheleute wurden schriftliche Unterlagen in großer Menge beschlagnahmt, die nicht von Herrn X stammen, sondern ausschließlich von Frau X. Es handelt sich um Unterlagen zu Stuttgart 21, zum Buch „Schwarzer Donnerstag 30.9.2010 - Wir klagen an“ sowie auch um Kopien zahlreicher von mir stammender und Frau X überlassener Korrespondenz mit Medien, Politikern, Behörden usw.

Die meisten schriftlichen Unterlagen wurden später an Frau X zurückgegeben. Allerdings wurde ihr keine Auskunft erteilt, welche ihrer Dokumente beschlagnahmt bleiben und welche vor der Rückgabe kopiert wurden – bemerkenswert deswegen, weil ch der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss überhaupt nicht gegen Frau X richtet. Dieses Verhalten entspricht genau den Methoden bei der Auswertung meiner Dokumente und Dateien.

Kurz nach der Durchsuchung hat das Polizeipräsidium Stuttgart damit begonnen, Zeugen zum 30.9.2010, die in dem Buch des Bürgertribunals zu Wort gekommen waren, zur Vernehmung vorzuladen. Selbstverständlich geht es dabei um die Aufklärung möglicher Polizeiübergriffe und nicht etwa um Einschüchterung der Zeugen und der Mitglieder des Tribunals.

Die Beschwerde des Herrn X gegen die Durchsuchung wurde vom Landgericht Stuttgart verworfen. Im Beschluss wird ausgeführt, dass zwischen Frau X und mir E- Mail-Kontakte zur Thematik „Stuttgart 21“ bestanden hätten. Zwischen Herrn X und mir habe es E-Mail-Kommunikation u.a. zur Hilfestellung bei WLAN-Einrichtung und zu einer Stellenanfrage beim LKA (Anmerkung: betraf meine Tochter, die eine Stelle als Biologin sucht!) gegeben. Daneben aber stützte sich die Strafkammer auch auf zwei E- Mails, die mir Herr X übersandt hatte und die „sich auf „Stuttgart 21“ beziehen dürften“, nämlich eine E-Mail, die Herr X unter der E-Mail-Anschrift seiner Frau „im Auftrag von... (Vorname der Frau)“ an mich übersandt habe sowie eine weitere E-Mail unter dem Absender der Frau X mit der Formulierung „auftrags ... (Vorname der Frau)“.

Besonders verdächtig war folgendes:
„Aus dem Beschwerdevortrag ergibt sich zudem, dass Frau X und der Zeuge Reicherter gemeinsam an einem Buch zum Thema „Stuttgart 21“ mitgearbeitet haben, das inzwischen veröffentlicht wurde. Schließlich wurde in einem Artikel der Stuttgarter Zeitung vom 30.09.2011 über das Ehepaar X u.a. wie folgt berichtet: „Das Rebellentum wurde der 53-jährigen (gemeint war Frau X) nicht in die Wiege gelegt. Wenn sie über ihr Verhältnis zur Polizei redet, dann erzählt die schmale Frau mit den dunklen Haaren als Erstes von ihrem Mann, der beim Landeskriminalamt arbeitet. Wie weit der Rechtsstaat gehen darf, darüber unterhalten sich die beiden beim Abendessen...“ Auch dies deutet auf die sich bereits aus dem oben genannten E-Mail-Verkehr des Beschuldigten ergebende Beschäftigung des Beschuldigten mit „Stuttgart 21“ und den Reaktionen seitens der Polizei in diesem Zusammenhang hin.“

Dazu eine Anmerkung: Leider wird nicht mitgeteilt, woher das Landgericht Kenntnis von dem Zeitungsbericht über Frau X hat. Entweder wurden auf der Grundlage des früheren Rahmenbefehls bereits im September 2011 Erkenntnisse über Frau X gesammelt oder die bei der Durchsuchung beschlagnahmten Unterlagen der Frau X, darunter der Zeitungsbericht, wurden in Kenntnis dessen, dass nur Beweismittel des Herrn X beschlagnahmt werden dürfen, dennoch ausgewertet.

Zum Tatverdacht gegen Herrn X stellte das Landgericht fest: „Die E-Mail- Korrespondenz zwischen den Eheleuten X und dem Zeugen Reicherter belegt, dass beide Seiten sich kannten, duzten, und Interesse dran hatten, sich zum Thema „Stuttgart 21“ bzw. „Demonstrationen“ oder „Polizeieinsatz“ auszutauschen.“ Weiter wird ausgeführt, auch mein E-Mail-Verkehr mit zwei anderen namentlich genannten Polizeibeamten sei ausgewertet worden, „wobei diese Korrespondenz keine Anhaltspunkte auf einen Zusammenhang mit dem hier gegenständlichen Tatverdacht ergab.“

Im Beschwerdeverfahren konnte nachgewiesen werden, dass Herr X im Zeitpunkt meiner Veröffentlichung noch in Stuttgart-Bad Cannstatt und somit nicht in Fellbach im Nachbargebäude der für „Stuttgart 21“ zuständigen Inspektion beschäftigt war und auch keinen Zugang zu jener elektronisch gesicherten Inspektion hatte. Darauf hatte er erfolglos schon vor Beginn der Durchsuchung hingewiesen. Dennoch war ihm verboten worden, nochmals an seiner Dienststelle zu erscheinen, und er war zur Einreichung von Zwangsurlaub gezwungen worden.

Das Landgericht zählt nach Widerlegung der ursprünglichen Begründung des Verdachts nun den Verteilerkreis des Rahmenbefehls auf (grob hochgerechnet haben die dort genannten Dienststellen ca. 30 000 Beschäftigte) und kommt zur Erkenntnis:

„.... konnte es für die Begründung des Verdachts nicht darauf ankommen, an welcher konkreten Dienststelle der Beschuldigte im mutmaßlichen Tatzeitraum beschäftigt war. Vielmehr wurde der Tatverdacht zu Recht auf die sich aus den sichergestellten E-Mails ergebenden persönlichen Beziehungen zwischen dem Beschuldigten und seiner Ehefrau u dem Zeugen Reicherter und auf deren gemeinsames Interesse am Thema „Stuttgart 21“ bzw. an den Reaktionen der Polizei auf durchgeführte oder durchzuführende Versammlungen gegründet. ...Tatsächlich wurden bei der Durchsuchung auch Unterlagen aufgefunden (beispielsweise „1 Hülle mit Schreiben H. Reicherter“), die als Beweismittel für das Verfahren in Betracht kommen können.“

Dass diese Begründung für den Tatverdacht auch auf Hunderte anderer Personen passt, die Kontakt mit mir hatten und Zugang zu den Unterlagen haben konnten (bis hin zu Polizeipräsident Züfle, Landespolizeipräsident Prof. Dr. Hammann, Oberstaatsanwalt Häußler, Innenminister Gall, Staatsrätin Erler, Ministerpräsident Kretschmann...), spielte offensichtlich keine Rolle.

Zum Hintergrund der Aktion berichtet Herr X, er sei schon seit Jahren am Arbeitsplatz gemobbt worden, was er durch Unterlagen über die Einschaltung einer Rechtsanwältin und längere Krankschreibungen belegen kann. Er erzählt weiter, sein Vorgesetzter habe angekündigt, ihn fertig machen zu wollen, und zwar mit Beweisen, gegen die er sich nicht wehren könne.

Seit der Durchsuchung ist Herr X psychisch angeschlagen und nicht mehr dienstfähig. Seine Frau, die viele Jahre selbst bei der Stuttgarter Justiz beschäftigt war, hat ihren Glauben an den Rechtsstaat vollends verloren und fühlt sich, obwohl sie nicht Beschuldigte ist, als Opfer von gegen sie ausgeübter Willkür. Die Eheleute sind gegenwärtig nicht in der Lage, sich selbst um die nötigen Rechtsbehelfe zu kümmern.

Ein beauftragter Rechtsanwalt hat am 29.11.2012 beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchungsentscheidungen eingelegt und dargelegt, dass grundgesetzwidrig die Wahrnehmung demokratischer Rechte zur Begründung eines angeblichen Tatverdachts verwendet wurde. Die Frage wird nun sein, wen als Folge der Auswertung der Dateien der Frau X, einer aktiven Projektgegnerin, die nächste Durchsuchung treffen wird.

Dieter Reicherter

Diese Erklärung darf weitergegeben und auch veröffentlicht werden.

Kontaktmöglichkeit: Reicherter.es@t-online.de
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Dienstag, 27. November 2012

“Mit Auflagenbescheid und Pfefferspray – Repression gegen politisch Aktive” – Video und Beiträge

Am Donnerstag, 22.11.2012, fand die Veranstaltung "Mit Auflagenbescheid und Pfefferspray - Repression gegen politisch Aktive" im Linken Zentrum Lilo Herrmann statt. Im voll besetzten Saal des Linken Zentrums diskutierten Thomas Trüten vom Bündnis für Versammlungsfreiheit Stuttgart, Chris, ein Stuttgarter Antifaschist, der in U-Haft saß, Christoph Hoffmann, Demosanitäter aus Ludwigsburg und Julia von Staden, Soziologin und Aktivistin gegen Stuttgart 21. Die Veranstaltung wurde in Zusammenarbeit mit dem Bündnis für Versammlungsfreiheit Stuttgart organisiert und war Teil der Reihe "Angriff mit System", deren letzter Termin "Mit allen Tricks - Angriffe auf Betriebsräte" am Mittwoch, 28.11. um 19 Uhr im Gewerkschaftshaus stattfindet.

Zwei der Diskussionsbeiträge sind schon online nachzulesen:

Diskussionsbeitrag von Thomas Trüten vom Bündnis für Versammlungsfreiheit

Input-Referat von Julia von Staden: Repression gegen S21-GegnerInnen

Die restliche Beiträge werden voraussichtlich auf der Veranstaltungsseite veröffentlicht.





Via Bei Abriss Aufstand
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Donnerstag, 1. November 2012

Berlin: "Das Problem heisst Rassismus!"



Via Initiative Oury Jalloh
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Mittwoch, 24. Oktober 2012

“Lebendiger Protest gegen Neonazis – für die Verteidigung der Grundrechte!”

“Wir solidarisieren uns mit den Kläger(inne)n, die sich gegen die Polizeikessel von Heilbronn 2011 und Stuttgart 2012 wehren”, teilt Bernhard Strasdeit, Landesgeschäftsführer der LINKEN in Baden-Württemberg mit. Die Klage richtet sich gegen die Einkesselung und Verhaftung von antifaschistischen Demonstrant(inn)en. Ein erster Prozess soll am 25. Oktober 2012 vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht stattfinden.

Heike Hänsel, Bundestagsabgeordnete der LINKEN erklärt: „Es ist inakzeptabel, dass immer wieder Demonstrant(inn)en, die ihren Protest gegen Nazis friedlich auf die Straße tragen, ohne Anlass stundenlang eingekesselt und in Gewahrsam genommen werden. Dies stellt eine eklatante Verletzung der grundgesetzlich garantierten Versammlungsfreiheit dar. Ordnungsbehörden und Polizei pflegen vielfach ein völlig abwegiges Feindbild von Antifaschisten, die als gewaltbereit hingestellt und nicht selten grundlos und brutal drangsaliert werden.“

Hänsel weiter: „Angesichts des unaufgeklärten NSU-Skandals richtet sich das Handeln der Behörden gegen die Falschen und entspricht häufig nicht dem demokratischen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel.

Verwunderlich ist, dass sich über ein Jahr nach dem Antritt der grün-roten Landesregierung nichts an dieser Praxis geändert hat, wie sich jüngst in Göppingen zeigte. Für DIE LINKE geht es bei der Unterstützung der so genannten Kesselklage nicht nur um ein deutliches Zeichen gegen Rechts, sondern auch um die Verteidigung der demokratischen Grundrechte.“

Quelle: Pressemitteilung, 22.10.2012

Via AK Kesselklage
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