Freitag, 11. Mai 2012

Hamburg, 02. Juni 2012: Nazis blockieren!

Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Samstag, 5. Mai 2012

Aktionstage gegen Botschaftsunterstützungen bei Abschiebung vom 9.-11.5.12 in Berlin.

Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Mittwoch, 25. April 2012

All Power to the People! Festival - Free Smily!

Fri­day:
Start: 17 Uhr
@Kom­ma, Mail­le 5-9, Ess­lin­gen a.N.

Sa­tur­day:
Start: 17.​30 Uhr
@ Lilo Herr­mann
Böb­lin­ger­Str. 105, Stutt­gart

Siehe auch: "Freiheit entsteht als kämpfende Bewegung..."



Via RASH Stuttgart
Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Sonntag, 22. April 2012

Klagen gegen Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011

Stuttgart, 22.04.2012. Im März 2012 wurden beim Verwaltungsgericht Stuttgart mehrere Klagen gegen die Einkesselung und „Ingewahrsamnahme“ einiger hundert Demonstrantinnen und Demonstranten eingereicht. Sie wollten sich am 1. Mai 2011 an Protesten gegen Neonazis in Heilbronn beteiligen.

Viele Bürgerinnen und Bürger folgten an diesem Tag den Aufrufen der Bündnisse „Heilbronn stellt sich quer“ und „Heilbronn sagt nein“, um an den Protestaktionen in der Stadt teilzunehmen. Die Ablehnung des Naziaufmarschs war auch ein Schwerpunkt der gewerkschaftlichen Maikundgebung. Doch für viele Angereiste endete der Protest am Bahnhof.

Während die Neonazis ungehindert durchs Bahnhofsviertel marschieren konnten, wurden mehrere hundert Bürgerinnen und Bürger zwischen 9 und 20 Uhr von Polizeikräften eingekesselt und – wie ihnen später erklärt wurde – „in Gewahrsam genommen“.

Erst am 29.11.2010 hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen in zwei Entscheidungen einen ähnlichen Polizeikessel am 1. Mai 2009 beim Weinhof in Ulm für rechtswidrig erklärt. Dort waren mehrere hundert Personen an der Teilnahme an der DGB-Demonstration gehindert worden. Ähnliche Urteile gab es schon früher. Trotzdem wurde diese Polizeimaßnahme in Heilbronn erneut angewandt.

Statt die Angereisten an den Protesten teilnehmen zu lassen, wurden sie daran gehindert. Nicht nur diesen Demonstrantinnen und Demonstranten war bekannt, dass zwei Wochen zuvor Neonazis in Winterbach eine Hütte in Brand gesetzt hatten, nachdem sich Menschen, die vor ihnen flüchten mussten, dorthin gerettet hatten. Nicht zuletzt dagegen sollte ein Zeichen gesetzt werden.

„Darum klagen wir jetzt auch“, erklärte Thomas Trüten, der Anmelder einer Gegendemonstration in Heilbronn, die am Nachmittag stattfinden sollte, aber nicht zustande kam. Die vor dem Hauptbahnhof Eingekesselten konnten sich weder dorthin begeben noch zuvor zur Maikundgebung des DGB. „Genau diesen Feiertag, der laut Landesverfassung ‚dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung’ dient, hatten die Neonazis gewählt, um ihre menschenverachtenden Parolen auf die Straße zu tragen“, so einer der Kläger, ein Funktionär der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.

„Beim DGB Tübingen wurde beschlossen, eine Abordnung hin zu schicken. Mein mitgebrachtes Transparent mit den offiziellen DGB-Losungen konnte ich allerdings an diesem Tag nur vor dem Heilbronner Hauptbahnhof entfalten. Weiter kamen wir ja nicht.“

Mit den Klagen wird bezweckt, die Unrechtmäßigkeit dieses Polizeikessels vor Gericht festzustellen. „An die entsprechenden Urteile muss die Polizei sich endlich halten“, so Trüten. Der Strafverfolgung von Nazigegnern müsse Einhalt geboten werden – auch dies sei ein Ziel der Fortsetzungsfeststellungsklagen. Angesichts des „skandalösen Verhaltens der Behörden“ wird außerdem die Einstellung aller Verfahren gegen antifaschistische Gegendemonstrantinnen und Demonstranten vom 1. Mai 2011 gefordert.

Wie aktuell dieser Protest war und ist, wurde nach Meinung der Kläger deutlich, als bekannt wurde, dass die Bereitschaftspolizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn am 25.04.2007 vermutlich von einer nazistischen Terrorgruppe ermordet wurde.

Via Pressemitteilung vom 22.04.2012 bei kesselklage.de

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Freitag, 20. April 2012

Milde Strafe für Lörracher Neonazi

Amtsgericht „Bombenbastler" wird wegen Besitz von Kampfmessern und Sturmgewehr verurteilt.

Ein vor zweieinhalb Jahren zeitweise in Untersuchungshaft genommener sogenannter Stützpunktleiter der NPD-Jugendorganisation „Junge Natio­naldemokraten" (JN) in Südbaden ist ges­tern vom Amtsgericht Lörrach wegen un­erlaubten Waffenbesitzes und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu acht Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 100 Euro verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe wurde drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der damals 22-jäh­rige Auszubildende Thomas B. war am 26. August 2009 in Lörrach festgenommen worden, nachdem die Staatsanwaltschaft Hinweise darauf bekommen hatte, dass der Neonazi im großen Umfang Chemikalien hortete und einen Anschlag plante.

Bei der Verhaftung trug B. ein Messer am Gürtel und ein weiteres im Rucksack. Bei der Durchsuchung des Elternhauses in Weil am Rhein beschlagnahmte die Polizei rund 22 Kilo chemische Substanzen, Zün­der und Rohrmantel, eine Anleitung zum Bau von Rohrbomben, ein weiteres Messer, Munition, Schreckschusswaffen, eine Pis­tole und ein Sturmgewehr mit Bajonett. Polizeiexperten bestätigten, dass mit den Chemikalien in wenigen Stunden ein Sprengkörper mit zerstörerischer Wirkung hätte gefertigt werden können. E-Mails mit Gesinnungsgenossen legten nahe, dass den Neonazis das linksautonome Freiburger Zentrum KTS ein Dorn im Auge war.

Dennoch lehnte das Landgericht Frei­burg die Eröffnung eines Verfahrens wegen der Vorbereitung eines Sprengstoffverbre­chens ab, weil die „konkrete Bestimmtheit" im Anschlagsziel gefehlt habe. Das Ober­landesgericht Karlsruhe bestätigte nach einer Beschwerde der Lörracher Staatsan­waltschaft diese Rechtsauffassung. Das Urteil des Schöffengerichts in Lörrach we­gen unerlaubtem Besitzes von Kampfmes­sern und einer Kriegswaffe war nun der letzte Akt eines zwei Jahre und acht Mona­te dauernden Verfahrens. Der politische Hintergrund des Waffenbesitzes spielte nun fast keine Rolle mehr. Allerdings wies Oberstaatsanwalt Otto Bürgelin darauf hin, dass der Angeklagte „kein Waffensammler aus Liebhaberei" gewesen sei und durch das Mitführen von verbotenen Hieb- und Stichwaffen eine „gewisse Gewaltbereit­schaft" gezeigt habe. Dies müsse man „in der Gesamtschau" würdigen, eine Geld­strafe sei daher nicht ausreichend.

Auch Richter Harald Korn räumte ein, dass es möglicherweise „eine Gesetzeslü­cke" bei der Vorbereitung des Sprengstoff­verbrechens gebe, über die man nachden­ken sollte. Das Gericht blieb beim Strafmaß zwei Monate unter dem Antrag. Es handele sich um einen minder schweren Fall, weil dem automatischen Schweizer Sturmge­wehr Kaliber 7,5 Millimeter als wichtiges Funktionsteil der Verschluss fehlte. Den­noch ließ das Gericht eine Verharmlosung als „Rohr" nicht gelten. Wo und wie schnell man einen Verschluss herbekommt, konn­te oder wollte allerdings auch der Sachver­ständige nicht erklären.

Keine Auskunft gab der Verurteilte da­rüber, welche Funktion er jetzt in der rechtsextremen Szene ausübt. Zu einem „Aktionstag" in Göppingen und Esslingen Anfang April gegen „völkerfeindlichen Ka­pitalismus" war Thomas B. zusammen mit dem JN-Landesvorsitzenden Martin Krä­mer als Redner angekündigt.

Quelle: "Stuttgarter Zeitung", 20.04.2012

Infomationen zu Thomas Baumann:  
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Freitag, 13. April 2012

Antifa-Soli-Konzert im Skorbut / Hamburg gegen den Nazi-Aufmarsch am 2.6.!

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Freitag, 30. März 2012

Europaweite Mobilisierung gegen Kapitalismus und autoritäre Krisenpolitik

m31 banner Am Samstag, den 31. März werden in ganz Europa große Demonstrationen, Streiks und Besetzungen gegen die autoritäre Krisenpolitik der EU stattfinden. Hintergrund ist der „europaweite Aktionstag gegen den Kapitalismus“, der von verschiedenen linken Gruppen und Basisgewerkschaften unter dem gemeinsamen Label  „M31“ organisiert wird. 
Die antiautoritären Organisationen wollen damit ein deutliches Zeichen gegen den maßgeblich von Deutschland betriebenen Versuch unternehmen, die Wettbewerbsfähigkeit Europas auf dem Rücken von Lohnabhängigen und MigrantInnen zu sanieren. Mit dem international koordinierten Protest soll auch ein Zeichen gegen die nationalistische Stimmungsmache gegenüber Lohnabhängigen in den südeuropäischen Ländern und die militärische Abschottung der EU-Außengrenzen gesetzt werden. Dagegen setzen die Organisatorinnen und Organisatoren die Perspektive einer grenzübergreifenden Selbstorganisation der von der Sparpolitik betroffenen Menschen.

Insgesamt soll der Aktionstag im Frühjahr den Auftakt für eine weitergehende, europaweite Kooperation linker Gruppen und Basisgewerkschaften mit massiven Protesten im ganzen Jahr 2012 darstellen. In ganz Europa werden am 31. März verschiedene Aktionen stattfinden. Demonstrationen und weitere Aktionen wird es an diesem Tag mindestens in 42 Städten in Griechenland, Italien, Spanien, Polen, Deutschland, Österreich, England, Frankreich, Dänemark, den Niederlanden, Slowenien, Kroatien, der Ukraine und in New York geben. In Spanien wird inzwischen sogar bereits für den 29. März zu einem landesweiten Generalstreik mobilisiert. Diese Form internationaler Koordinierung des Widerstandes in der „Euro-Krise“ stellt eine neue Qualität in der Zusammenarbeit der antikapitalistischen Linken dar.

In Deutschland soll die zentrale Aktion am 31. März 2012 in Frankfurt a.M. stattfinden. Im Rahmen einer Demonstration „für die Stilllegung der EZB“, zu der von einem breiten Bündnis seit Monaten bundesweit mobilisiert wird, soll hier die Baustelle der neuen Europäischen Zentralbank „besucht“ werden. Dazu werden mehrere tausend TeilnehmerInnen erwartet.

Weitere Informationen auf der internationalen Website des M31 Netzwerkes: march31.net
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Mittwoch, 28. März 2012

40 Jahre Radikalenerlass - und kein Ende?

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