Freitag, 20. April 2012

Milde Strafe für Lörracher Neonazi

Amtsgericht „Bombenbastler" wird wegen Besitz von Kampfmessern und Sturmgewehr verurteilt.

Ein vor zweieinhalb Jahren zeitweise in Untersuchungshaft genommener sogenannter Stützpunktleiter der NPD-Jugendorganisation „Junge Natio­naldemokraten" (JN) in Südbaden ist ges­tern vom Amtsgericht Lörrach wegen un­erlaubten Waffenbesitzes und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu acht Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 100 Euro verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe wurde drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der damals 22-jäh­rige Auszubildende Thomas B. war am 26. August 2009 in Lörrach festgenommen worden, nachdem die Staatsanwaltschaft Hinweise darauf bekommen hatte, dass der Neonazi im großen Umfang Chemikalien hortete und einen Anschlag plante.

Bei der Verhaftung trug B. ein Messer am Gürtel und ein weiteres im Rucksack. Bei der Durchsuchung des Elternhauses in Weil am Rhein beschlagnahmte die Polizei rund 22 Kilo chemische Substanzen, Zün­der und Rohrmantel, eine Anleitung zum Bau von Rohrbomben, ein weiteres Messer, Munition, Schreckschusswaffen, eine Pis­tole und ein Sturmgewehr mit Bajonett. Polizeiexperten bestätigten, dass mit den Chemikalien in wenigen Stunden ein Sprengkörper mit zerstörerischer Wirkung hätte gefertigt werden können. E-Mails mit Gesinnungsgenossen legten nahe, dass den Neonazis das linksautonome Freiburger Zentrum KTS ein Dorn im Auge war.

Dennoch lehnte das Landgericht Frei­burg die Eröffnung eines Verfahrens wegen der Vorbereitung eines Sprengstoffverbre­chens ab, weil die „konkrete Bestimmtheit" im Anschlagsziel gefehlt habe. Das Ober­landesgericht Karlsruhe bestätigte nach einer Beschwerde der Lörracher Staatsan­waltschaft diese Rechtsauffassung. Das Urteil des Schöffengerichts in Lörrach we­gen unerlaubtem Besitzes von Kampfmes­sern und einer Kriegswaffe war nun der letzte Akt eines zwei Jahre und acht Mona­te dauernden Verfahrens. Der politische Hintergrund des Waffenbesitzes spielte nun fast keine Rolle mehr. Allerdings wies Oberstaatsanwalt Otto Bürgelin darauf hin, dass der Angeklagte „kein Waffensammler aus Liebhaberei" gewesen sei und durch das Mitführen von verbotenen Hieb- und Stichwaffen eine „gewisse Gewaltbereit­schaft" gezeigt habe. Dies müsse man „in der Gesamtschau" würdigen, eine Geld­strafe sei daher nicht ausreichend.

Auch Richter Harald Korn räumte ein, dass es möglicherweise „eine Gesetzeslü­cke" bei der Vorbereitung des Sprengstoff­verbrechens gebe, über die man nachden­ken sollte. Das Gericht blieb beim Strafmaß zwei Monate unter dem Antrag. Es handele sich um einen minder schweren Fall, weil dem automatischen Schweizer Sturmge­wehr Kaliber 7,5 Millimeter als wichtiges Funktionsteil der Verschluss fehlte. Den­noch ließ das Gericht eine Verharmlosung als „Rohr" nicht gelten. Wo und wie schnell man einen Verschluss herbekommt, konn­te oder wollte allerdings auch der Sachver­ständige nicht erklären.

Keine Auskunft gab der Verurteilte da­rüber, welche Funktion er jetzt in der rechtsextremen Szene ausübt. Zu einem „Aktionstag" in Göppingen und Esslingen Anfang April gegen „völkerfeindlichen Ka­pitalismus" war Thomas B. zusammen mit dem JN-Landesvorsitzenden Martin Krä­mer als Redner angekündigt.

Quelle: "Stuttgarter Zeitung", 20.04.2012

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