Freitag, 19. März 2010
Donnerstag, 18. März 2010
Stuttgart: Antifaschismus - notwendig, nicht kriminell!

Am 19. April beginnt in Stuttgart das Berufungsverfahren gegen 7 Antifaschisten, die an einem Angriff auf Nazis nach einer NPD-Feier in Sindelfingen beteiligt gewesen sein sollen. 2008 wurden sie teilweise zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung verurteilt. Besucht die Prozesse und zeigt euch solidarisch! Der Repression entgegentreten!
Wir rufen dazu auf sich an der Kundgebung am 19.4. um 8:30 am Landgericht Stuttgart zu beteiligen.
Prozesstermine: 19.4. // 20.4.//26.4.//27.4//10.5.//11.5. jeweils um 9.00 Uhr Landgericht Stuttgart, Urbanstr. 20 Infos und Hintergründe:
http://no129.info und http://antifaprozess.blogsport.com
Via revolutionäre Linke Heilbronn: http://www.rlhn.org
Montag, 15. März 2010
Versammlungsfreiheit vor Gericht
Am 16. und 24. März finden vor dem Amtsgericht Stuttgart Verhandlungen aufgrund angeblicher Verstöße gegen das Versammlungsgesetz statt. Einem der Beschuldigten wird vorgeworfen, einen rebellischen Stadtrundgang nicht ordnungsgemäß angemeldet zu haben. Im anderen Fall soll der Anmelder einer Demonstration u.a. die angebliche Vermummung einzelner TeilnehmerInnen während des Aufzuges nicht unterbunden haben.
Bereits mehrfach kritisierte das Bündnis für Versammlungsfreiheit die Kriminalisierung von Kundgebungen und Demonstrationen in Stuttgart. Anmelder und Verantwortliche werden aufgrund von Banalitäten angezeigt und müssen mit Gerichtsverfahren rechnen. Mitte März finden vor dem Amtsgericht Stuttgart zwei Prozesse statt:
Am 16. März wird der Fall eines Mitgliedes der Marxistisch Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) verhandelt. Der Beschuldigte organisierte während des Bundestagswahlkampfes einen „rebellischen Stadtrundgang“. Laut Anklageschrift hätte dieser beim Ordnungsamt der Landeshauptstadt angemeldet werden müssen. Die Tatsache, dass selbst die Stadt regelmäßig „unangemeldete Stadtrundgänge“ durchführt, scheint hierbei keine Rolle zu spielen. Der Beschuldigte soll nun 2000 Euro Strafe bezahlen.
In einem anderen Verfahren das am 24. März, ebenfalls vor dem Amtsgericht verhandelt wird, wird dem Anmelder der „Revolutionären Mai Demonstration“ im Jahr 2009 zur Last gelegt er sei nicht gegen die Vermummung einzelner TeilnehmerInnen der Demonstration vorgegangen. Tatsächlich sind bei Demonstrationen in Stuttgart eher vermummte Polizeieinheiten als Demonstranten zu beobachten. Auch wenn es bei der besagten Demonstration zu einzelnen Vermummungen auf Seiten der Teilnehmer der Demonstration gekommen sein sollte, liegt es weniger in der Verantwortung des Anmelders dagegen einzuschreiten, als vielmehr in der Verantwortung der Polizei, die Vermummungen nicht durch ständiges Abfilmen zu provozieren.
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit solidarisiert sich mit den Angeklagten und ruft zur kritischen Prozessbeobachtung auf. Die beiden Fälle zeigen klar, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit weiterhin verteidigt werden muss.
Prozesstermine:
Verhandlung zum „Rebellischen Stadtrundgang“
Dienstag, 16. März, 13:00 Uhr
Amtsgericht Stuttgart (Hauffstr. 5)
Verhandlung zur „Revolutionären Mai Demonstration“
Mittwoch 24. März, 8:30
Amtsgericht Stuttgart
(Via trueten.de)
Samstag, 13. März 2010
All Colours are beautiful
Donnerstag, 11. März 2010
18. März: Tag der politischen Gefangenen

1922 hatte der IV. Weltkongress der Komintern dann den 18. März auch angesichts der damaligen Repressionen gegen die revolutionäre und Arbeiterbewegung zum "internationalen Tag der Hilfe für die politischen Gefangenen" ausgerufen. Dieser wurde bis zur faschistischen Diktatur regelmäßig begangen. Seit 1996 wird diese Tradition wieder aufgegriffen und als Aktionstag durchgeführt.
Zum Tag der poltischen Gefangenen gibt es auch dieses Jahr wieder bundesweit vielfältige Aktivitäten. Spürbar hat aber auch die Repression angezogen, so dass seit letzem Jahr sich vermehrt Solidaritätsgruppen und Antirepressionsvernetzungen gegründet haben. Über den 18. März hinaus geht die alltägliche Antirepressionsarbeit weiter: Prozessbeobachtung, Knastbesuche, Briefe schreiben, Knastkundgebungen, Solidaritätsparties, Inforveranstaltungen usw. Gerade um den 18. März herum ist es aber auch wichtig, auf die politischen Gefangenen aufmerksam zu machen, die seit Jahren oder gar Jahrzehnten eingeknastet sind und auf die Gefangenen, die keine Solidaritätsgruppe haben oder denen Besuche von FreundInnen oder Angehörigen verwehrt werden.
Die Sonderausgabe der Roten Hilfe e.V. wird jährlich zum 18.März als Beilage in der Tageszeitung "junge Welt" und zum kostenlosen Verteilen herausgegeben. PDF-Version zum Download.
Anlässlich des Tages der politischen Gefangenen gibt es in Stuttgart am Donnerstag 18. März auf dem Schlossplatz ab 15 Uhr eine Wandtafelausstellung und ab 17 Uhr eine Kundgebung.
Die Infotische und Wandtafeln drehen sich unter anderem um die Themen: Mumia Abu-Jamal | Palästina | Baskenland | Paragraphen 129/a/b | Türkei/Nordkurdistan | Prozess gegen 7 Antifaschisten | mg-Prozess
Am darauf folgenden Freitag, den 19. März findet ab 18 Uhr im EKM-Verein (Nordbahnhofstr. 61, Stuttgart Nord | U15 Haltestelle Mittnachtstraße) eine Informationsveranstaltung statt. Anhand von Beiträgen soll der länderübergreifende Charakter von Repression dargestellt werden und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erläutert werden. Auch sollen die Gründe, Motive und Hintergründe für Repression benannt und Möglichkeiten für einen Umgang damit vorgestellt werden. Anhand der Situation in der Türkei/Nordkurdistan und Palästina wird die internationale Ebene von politischer Verfolgung, Repression und politischer Gefangenschaft behandelt werden. Der aktuell stattfindende Prozess gegen sieben Antifaschisten aus Stuttgart wird als Beispiel für die Kriminalisierung von politisch Aktiven in der BRDbehandelt werden.
Die Aktionen in Stuttgart werden unterstützt von: AGIF (Föderation der ArbeitsmigrantInnen in Deutschland), Antifaschistische Aktion (Aufbau) Stuttgart, Arbeitskreis Internationalismus Stuttgart, ATIK (Konföderation der ArbeiterInnen aus der Türkei in Europa), ATIK-YDG (Neue Demokratische Jugend), Mesopotamischer Kulturverein Stuttgart e. V., Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen Stuttgart, Revolutionäre Aktion Stuttgart, Stuttgarter Bündnis Solidarität mit Mumia Abu-Jamal.
Vormerken sollte man sich in jedem Fall eine Veranstaltung zur Situation im Baskenland am 23. März ab 19 Uhr mit Ingo Niebel im Bürgerzentrum West, ebenfalls in Stuttgart. Ingo Niebel, Kenner des Baskenlandes und Autor des Buches "Das Baskenland - Geschichte und Gegenwart eines politischen Konflikts" wird einen aktuellen Einblick in die Lage geben.
Weitere Veranstaltungen rund um den 18. März und mehr Information zum Thema
Sonntag, 7. März 2010
Britischer Verweigerer Joe Glenton zu 9 Monaten Haft verurteilt - Organisationen rufen zu Solidaritätsschreiben auf

Joe Glenton verließ 2007, traumatisiert durch den siebenmonatigen Kriegseinsatz in Afghanistan, seine Einheit. Zwei Jahre später stellte er sich und machte seine Verweigerung bei einer Demonstration in London öffentlich. Das Militär reagierte harsch: Da es ihm zuvor jede öffentliche Äußerung untersagt hatte, klagte es ihn nun wegen fünfmaliger Befehlsverweigerung an und nahm ihn in Haft. Erst nach einem Monat wurde er auf Kaution mit der Auflage aus der Haft entlassen, sich nicht weiter öffentlich zu äußern. In einer Vorverhandlung im Februar 2010 wurden die Anklagen wegen Befehlsverweigerung zurückgezogen, die Anklage wegen Desertion wurde auf Unerlaubte Abwesenheit reduziert.
Glentons Anwalt, John Tipple, geht davon aus, dass das Militär die Anklage reduzierte, um eine gründlichere Beweisaufnahme zu verhindern. Glenton hatte geplant, bei einer Anklage wegen Desertion einen Gutachter zur Verteidigung aufzurufen, der sich mit der Frage beschäftigen sollte, ob der Konflikt in Afghanistan internationalem Recht entspricht.
Joe Glenton wurde nun verurteilt, obwohl der Gutachter Lars Davidsson posttraumatische Störungen festgestellt hatte, die Glenton aufgrund seines Einsatzes in Afghanistan erlitten hat. Seine damalige Bitte, ihn zu behandeln, wurde brüsk zurückgewiesen. Sein Vorgesetzter nannte ihn einen Feigling und Simulanten.
Zum Prozess hatten nach einem Aufruf des britischen Zweigs des internationalen Netzwerks Payday (UK) Gruppen und Organisationen in Russland, den USA, Deutschland, der Türkei, Großbritannien, Italien, Irland, Griechenland und Polen mit Öffentlichkeitsarbeit, Mahnwachen und Kundgebungen die Einstellung des Verfahrens gegen Joe Glenton gefordert. Mehrere Tausend Unterschriften wurden in den letzten Wochen an die britische Regierung übergeben.
Die Mutter von Joe Glenton, Sue Glenton, sagte nach dem Urteil: „Ich bin sehr verärgert. Das Gericht hat sich noch nicht einmal bemüht, gerecht zu sein. Die Richterin hat offensichtlich den Argumenten nicht zugehört oder sie einfach ignoriert. Die Anwälte erwägen, Klage gegen das Urteil einzureichen. Der Verteidigungsminister wird noch von mir hören.“
Connection e.V., Iraq Veterans Against the War Europe und die DFG-VK Hessen bitten um Solidaritätsschreiben für Joe Glenton. Sie können schreiben
- über die Website www.Connection-eV.de/aktion-gb.php
- an defendjoeglenton(at)gmail(dot)com
- an Lance Corporal Joe Glenton, Military Corrective Training Centre, Berechurch Hall Camp, Colchester CO2 9NU, Großbritannien
Via Connection e.V.
Freitag, 5. März 2010
Du bist ne arme Sau!
Donnerstag, 4. März 2010
Resolution von ver.di Hamburg: Der Kampf um Mumias Leben geht weiter. Nein zur Todesstrafe - solidarisch mit Mumia Abu-Jamal
Der Journalist und Bürgerrechtler Mumia Abu-Jamal sitzt seit über 27 Jahren in der Todeszelle. In den USA kämpfte er seit seiner frühen Jugend gegen den dort herrschenden Rassismus und die daraus resultierende Unterdrückung der Afroamerikaner. 1982 wurde er für ein Verbrechen verurteilt, dass er nach eigener Aussage nicht begangen hat. Auch viele Menschenrechtsorganisationen sowie andere Gruppen, Institutionen und Organisationen sind von seiner Unschuld überzeugt.
Der Prozess, der Abu-Jamal vor 28 Jahren gemacht wurde, war geprägt von rassistischen Äußerungen des Richters und der Manipulation des Verfahrens durch Ablehnung von afroamerikanischen Geschworenen. Am 6. April 2009 lehnte der US Supreme Court den Antrag von Mumia Abu- Jamal auf ein neues Verfahren ab. Der parallel laufende Antrag der Staatsanwaltschaft von Pennsylvania auf Wiedereinsetzung des Hinrichtungsbefehls gegen Mumia durch das höchste Gericht der USA wurde am 19. Januar 2010 zur Überprüfung an das 3. Bundesberufungsgericht zurückverwiesen, das 2008 die Todesstrafe für Mumia ausgeschlossen hatte. Sein Leben ist also nach wie vor in größter Gefahr – auch wenn der unmittelbare Vollzug der Hinrichtung vorläufig ausgesetzt ist. Vorbildlichen Einsatz für die Unterstützung Mumia Abu-Jamals leistete die Stadt Paris bereits 2003, als der Pariser Bürgermeister, Bertrand Delanoë, Mumia Abu-Jamal zum Ehrenbürger der Stadt ernannte. Inzwischen haben auch mehrere deutsche Städte sich mit Mumia Abu Jamal solidarisiert und die Aussetzung der Hinrichtung gefordert. Die Todesstrafe ist generell unter dem Gesichtspunkt der Menschenrechte nicht zu rechtfertigen und wird von ver.di abgelehnt. ver.di Hamburg lehnt die Vollstreckung des Todesurteils gegen Mumia Abu Jamal ab und fordert die Wiederaufnahme des Verfahrens.
28 Jahre Todeszelle? Albert Camus hat 1961 versucht in Worte zu fassen, was ein derartiger Strafvollzug bedeutet: „Um das rechte Verhältnis herzustellen, müsste die Todesstrafe gegen einen Verbrecher verhängt werden, der sein Opfer zunächst warnt, dass er es an einem bestimmten Tag auf schrecklichste Weise ermorden wird, und es von diesem Moment an viele Jahre lang in seiner Gewalt gefangen hält. Ein solches Ungeheuer wird man im privaten Bereich nicht finden.“
Petition an Obama – bitte unterzeichnen: Link zur Petition: www.PetitionOnline.com/Mumialaw/petition.html (anklicken!)
Verantwortlich: Wolfgang Rose, Landesbezirksleiter ver.di Hamburg, Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg, Tel. 2858-1120
Via freedom now!