Freiburg: Zensur ist Alltag
Die Polizei hat die autonome Antifa Freiburg — wie bereits die KTS — mal wieder gezwungen, ein Communiqué und eine Meldung auf ihrer Website zu zensieren.
Die Überschrift „Demonstriert unangemeldet! Demonstriert maskiert!“ sei strafbar nach § 111 (1) StGB i.V.m. § 17a (2) Nr. 1,2 VersG, da es sich um eine Aufforderung zur vermummten Teilnahme an einer unangemeldeten Demonstration am 14.11.2009 um 14 Uhr am Schwabentor in der Freiburger Innenstadt handele. Die Person, auf welche die Domain angemeldet ist, wurde mit einem Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zu Straftaten bedroht.
Mittlerweile haben die Badische Zeitung, fudder, Telepolis und das Neue Deutschland über die Zensur berichtet.
Die Überschrift „Demonstriert unangemeldet! Demonstriert maskiert!“ sei strafbar nach § 111 (1) StGB i.V.m. § 17a (2) Nr. 1,2 VersG, da es sich um eine Aufforderung zur vermummten Teilnahme an einer unangemeldeten Demonstration am 14.11.2009 um 14 Uhr am Schwabentor in der Freiburger Innenstadt handele. Die Person, auf welche die Domain angemeldet ist, wurde mit einem Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zu Straftaten bedroht.
Mittlerweile haben die Badische Zeitung, fudder, Telepolis und das Neue Deutschland über die Zensur berichtet.
racethebreeze - 26. Okt, 09:28