Stuttgart 21

Sonntag, 15. Dezember 2013

Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zu Montagsdemos gegen Stuttgart 21: Anschlag auf Versammlungsfreiheit!

Am 16. und 23.12.2013 dürfen die Montagsdemos gegen Stuttgart 21 nicht auf dem Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof stattfinden.

Begründung: Die Stadt Stuttgart „habe bei der gebotenen Abwägung in vertretbarer Weise den Interessen (…) der betroffenen Verkehrsteilnehmer den Vorrang gegenüber dem von der Versammlungsfreiheit geschützten Interesse (der S21- Gegner) (…) eingeräumt.“

Zu deutsch: Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit wird der Straßenverkehrsordnung, bzw. den „Interessen der Verkehrsteilnehmer“ geopfert.

Der juristische Trick: Die Sicherheit und Leichtigkeit (!) des Straßenverkehrs wird zum Bestandteil der Rechtsordnung „ernannt“ und damit zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit. Und wenn die „bedroht“ ist – siehe oben.

Mit dieser Begründung lässt sich jede Demonstration verbieten.

Diese Entscheidung des VGH ist von erheblicher politischer Brisanz:

Ist es doch derselbe Verwaltungsgerichtshof, der regelmäßig jeden Neonazi-Aufmarsch genehmigt, obwohl dafür ganze Innenstädte komplett abgeriegelt - der Verkehr also vollständig zum Erliegen kommt - und tausende Polizisten eingesetzt werden (Heilbronn, Göppingen etc.), um die Versammlungsfreiheit von ein paar dutzend Neonazis zu „schützen“.

Zum anderen hat derselbe Verwaltungsgerichtshof vor drei Jahren in gleicher Sache das gerade Gegenteil entschieden:

„Das Interesse des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, mit seiner Versammlung möglichst große Beachtung zu finden, überwiegt das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen am Arnulf-Klett-Platz.“ (Entscheidung vom 29.10.2010, Az. 1 S 2493/10)

Dass die Argumentation von Ordnungsbürgermeister Schairer an den Haaren herbeigezogen ist, zeigt auch die wundersame Verlängerung der Verkehrsstaus: Vom 30.11.2013 („Auf dem Cityring bildet sich regelmäßig ein bis zu einem Kilometer langer Stau“, Schairer im StZ- Interview) bis zum 10.12.2013 hat sich die Staulänge - zumindest im Schriftsatz der Stadt Stuttgart - dann verfünf- bzw. verachtfacht.

Der grüne OB schweigt zu alledem.

„Offensichtlich handelt Schairer im Einvernehmen mit dem grünen OB Kuhn. Da ist die Ankündigung eines „bürgerfreundlichen“ Versammlungsgesetzes durch die grün-rote Landesregierung schon fast als Drohung zu verstehen,“ so Thomas Trüten, der Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit. Und weiter: „Angesichts dieser Entwicklung sehen wir uns erneut in unserer Forderung nach einem fortschrittlichen Versammlungsgesetz bestätigt. Die Vorrangigkeit des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit vor nachgeordneten Vorschriften und Gesetzen muss politisch und juristisch durchgekämpft werden. Wir rufen deshalb die demokratische Öffentlichkeit auf - unabhängig vom jeweiligen Standpunkt zu Stuttgart 21 - am 16. und 23.12.2013 im Rahmen der Montagsdemos gegen diesen Anschlag auf die Versammlungsfreiheit zu demonstrieren.“


Quelle: Pressemitteilung vom 14.12.2013 / versammlungsrecht.info

via trueten.de
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Sonntag, 17. Februar 2013

Haftantritt eines S21-Gegners am kommenden Montag

Die Aktion von Karl Braig verdient Respekt und Solidarität:

Am Montag, 18.2. tritt Karl als zweiter S21-Gegner seine Haft in der JVA Rottenburg an. Hier auf Blog NAU werden wir wieder sein Hafttagebuch veröffentlichen. Schon letztes Jahr hatten wir hier das Hafttagebuch von Mark veröffentlicht, der aus den selben Gründen wie Karl ins Gefängnis musste. Hier Karls Erklärung zu seinem Haftantritt:

Hallo liebe Mitstreiterin und Mitstreiter für eine grundsätzlichere Veränderung unserer politischen Rahmenbedingungen.

Wie du/sie in dem unteren Artikel lesen könnt, werde ich am kommenden Montag für 15 Tage in den Knast gehen müssen. Ich sehe diese Aktion als ein Beitrag auf eine Entwicklung aufmerksam zu machen, gegen die ich seit ca 4 Jahren intensiv mit vielen Mitstreiterinnen kämpfe.
Am kommenden Montag, 18.2. werde ich ab 12 Uhr in Rottenburg/Neckar auf dem Marktplatz mit mehreren Mitstreiterinnen eine Mahnwache mit Redebeiträgen abhalten und anschließend in einem kleinen Demonstrationszug zur Justizvollzugsanstalt ziehen, wo ich mich dann für 15 Tage verabschiede.- Im Anhang hat Uli – vielen Dank – eine Postkartenaktion entworfen, 2 Seiten.
Für Interessentinnen: Abfahrt, Stuttgart Hbf, 10:18 Uhr,Gleis 4,RE 19037
Vorschlag Treffpunkt : 10:05 Uhr Stuttgart Hbf , am Prellbock von Gleis 4

mit solidarischen Grüßen
oben bleiben – gemeinsam schaffen wir es
Karl

Solipostkarte als PDF zum Download postkarte knast.pdf, 2 seiten

Verfassungsbeschwerde als PDF zum Download: Verfassungsbeschwerde von Karl 2012-07-25

Karls Eingangsstatement für den Berufungsprozess als PDF zum Download: Karls Statement Proz. im Landgericht wegen Nordflügelbesetzung

Karls Erklärung zum Haftantritt:

„ Baustopp selber machen“
Haftantritt für Stuttgart 21 Gegner am 18.2.2013
Am 26.Juli 2010 besetzen Stuttgart 21-GegnerInnen den zum Abriss freigegeben, unter Denkmal stehenden Nordflügel des Stuttgarter Bahnhofs. Das Amtsgericht, das Landgericht und das Oberlandesgericht verurteilten ihn zu 55 Tagessätze a15.-€ wegen „Hausfriedensbruch“. Bei dieser Gesamtstrafe wurde noch eine Strafe wegen einer Feldbefreiungsaktion von genmanipulierten Amflorakartoffeln mit einbezogen. Solche Widerstandsaktionen trugen mit dazu bei, dass die Firma BASF sich aus dem Anbau von genmanipulierten Kartoffeln in Europa zurückzieht.
Karl legte Verfassungsbeschwerde ein, die noch nicht beschieden ist. Er entschied sich, die Strafe nicht zu bezahlen. Nun s20130122-DSC_6090teht ihm die Haft bevor.
Am 18.2.2013 wird Karl bei der JVA Rottenburg die Haft antreten:„ Solche Großprojekte, die von den Lobbyisten der Wirtschafts- und Finanzwelt gegen jede Vernunft den Menschen aufgezwungen werden, dürfen wir nicht akzeptieren. Diese Großprojekte sind unnötig und in diesem Fall verursachen sie Zerstörung von Kulturgut und Lebensräume und sollen einen der leistungsstärksten Bahnhöfe in Deutschland in einen weitaus weniger leistungsfähigen Tunnelbahnhof mit Inkaufnahme der Risiken für das Mineralwasser und des Bauuntergrundes mit über 10 Millarden € finanziert werden. Mit vielen MitstreiterInnen protestierten wir mit dieser Aktion dagegen. Dazu stehe ich auch heute noch unverändert. kommentiert Karl seine Ladung zum Haftantritt.

Unterstützungsmöglichkeiten:
- Seid Sand im Getriebe der Machenschaften der Wirtschafts- und Finanzwelt.
- Unterstützt alle weiteren AktivistInnen lokal, national und international.
- Verteilt diese Infos nach euren Möglichkeiten in euerm Umfeld
- Unterstützt Karl mit einer Patenschaft und übernehmt einen Tagessatz.
Rechtshilfefonds Kritisches Stuttgart, Rechtsanwalt M. Mauz,
Kto.Nr. 7018242800 BLZ 430 609 67, GLS-Bank, Motto: „Karl“

Mehr Infos und das Hafttagebuch von Karl auf Blog NAU und bei abriss aufstand http://www.bei-abriss-aufstand.de/
Seine Adresse in der Justizvollzugsanstalt: Karl Braig , JVA , 72108 Rottenburg, Schloss 1
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Montag, 10. Dezember 2012

Die Einschüchterung geht weiter – Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Öffentliche Erklärung zu einer neuerlichen Hausdurchsuchung

Dieter Reicherter Althütte, den 9.12.2012

Die Einschüchterung geht weiter – Bundesverfassungsgericht eingeschaltet

Öffentliche Erklärung zu einer neuerlichen Hausdurchsuchung

Anlass: Veröffentlichung auf SPIEGEL Online vom 9.12.2012

Vorgeschichte:

Bekanntlich wurde mein Haus am 27.6.2012 von einer Staatsanwältin und fünf Polizeibeamten in meiner Abwesenheit durchsucht. Grund dafür war, dass bereits am 25.2.2012 im Internet ein von mir stammendes Schreiben veröffentlicht worden war, in dem ich aus angeblich geheimen polizeilichen Unterlagen zitiert haben soll. Es handelt sich hierbei um den Rahmenbefehl Nr. 2 des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 20.12.2011 sowie um ein Gefährdungslagebild des Landeskriminalamts BW für den Zeitraum 8.9. - 28.9.2011. Aus den Unterlagen ergibt sich unter anderem, dass die Landespolizeidirektionen offene sowie verdeckte Aufklärung im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21 betreiben und das Landeskriminalamt „unter Einbeziehung der Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz“ alle drei Wochen ein Gesamtgefährdungslagebild zu Stuttgart 21 erstellt, und zwar „insbesondere hinsichtlich entsprechender Versammlungen und Protestformen, relevanter Veranstaltungen, potentieller Störer sowie gefährdeter Personen und Objekte“. Deswegen wurden und werden beispielsweise Gottesdienste im Schlossgarten beobachtet und als Gefährdung der Sicherheit bewertet.

Die Durchsuchung und die Umstände ihrer Durchführung führten zu erheblichem Medieninteresse und bundesweitem Aufsehen. Beispielsweise berichteten DER SPIEGEL in seiner Ausgabe Nr. 29 vom 16.7.2012, mehrere Fernsehprogramme und zahlreiche Zeitungen. Über die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung sowie der Beschlagnahme und Auswertung meiner Computer ist bis heute, also nach mehr als fünf Monaten, nicht entschieden, eben so wenig über die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme meiner schriftlichen Unterlagen.

Fälschlich teilte das Justizministerium dennoch Menschen, die aus Solidarität gegen die Durchsuchungsmaßnahmen protestierten, mit, dass „die rechtliche Beurteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart, insbesondere was die Anordnungsvoraussetzungen und die Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung“ betreffe, durch eine amtsrichterliche Entscheidung bestätigt worden sei. In Wahrheit handelte es sich um einen Beschluss, mit dem z.B. die Beschlagnahme des Koalitionsvertrags, der Tagesordnung der Juristen zu S 21 und einer Terminabsage des Justizministers als Beweismittel für Geheimnisverrat bestätigt worden war. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verweigert mir weiterhin jegliche Auskünfte zu den Einzelheiten der Durchsuchung und Auswertung, insbesondere der Computerdateien, obwohl ich nicht Beschuldigter, sondern Zeuge bin.

Folgemaßnahme: Durchsuchung bei einem Polizeibeamten

Obwohl bislang nicht geklärt ist, ob die Maßnahmen gegen mich rechtmäßig waren und meine Computerdaten als Beweismittel verwendet werden dürfen, hat die von Herrn Oberstaatsanwalt Häußler geleitete Politische Abteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart meine Computerdateien ausgewertet und daraus den Verdacht abgeleitet, Herr X, der Polizeibeamter beim Landeskriminalamt BW ist, habe mir die angeblich geheimen Unterlagen übergeben. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin beim Amtsgericht Stuttgart einen Durchsuchungsbeschluss gegen Herrn X erwirkt.

Zum Tatverdacht gegen Herrn X wird im wesentlichen ausgeführt, auf meinem Computer sei ein umfangreicher E-Mail-Verkehr zwischen mir und dem Beschuldigten sowie dessen Ehefrau mit Bezug zu „Stuttgart 21“ festgestellt worden. Unter anderem wird zitiert, der Beschuldigte habe sich „im Abschiedsgruß bis zur Demo“ verabschiedet. Insgesamt wird der Schluss gezogen, der Beschuldigte sei als engagierter Gegner des Projekts Stuttgart 21 zu sehen. Es wurde vermutet, der Täter stamme mit großer Wahrscheinlichkeit aus dem Bereich der Inspektion des Landeskriminalamts, die für das Gefährdungslagebild zuständig ist, oder aus einer benachbarten Inspektion des LKA, wozu die Dienststelle des Beschuldigten gehöre.

Richtig ist, dass mich mit Frau X eine intensive Zusammenarbeit bzgl. der Aufklärung des Schwarzen Donnerstags, insbesondere im Bürgertribunal zum 30.9.2010, verbindet. Herr X hatte an den Aktionen seiner Frau keinen Anteil und hielt sich mit Rücksicht auf seine dienstliche Tätigkeit immer sehr stark zurück.

Zwischenzeitlich wurden der Arbeitsplatz des Herrn X im Landeskriminalamt und das Haus der Eheleute X im Rems-Murr-Kreis durchsucht. An der Hausdurchsuchung waren zwei Staatsanwälte und sieben Polizeibeamte nahezu einen ganzen Tag lang beteiligt. Außer den Computern der Eheleute wurden schriftliche Unterlagen in großer Menge beschlagnahmt, die nicht von Herrn X stammen, sondern ausschließlich von Frau X. Es handelt sich um Unterlagen zu Stuttgart 21, zum Buch „Schwarzer Donnerstag 30.9.2010 - Wir klagen an“ sowie auch um Kopien zahlreicher von mir stammender und Frau X überlassener Korrespondenz mit Medien, Politikern, Behörden usw.

Die meisten schriftlichen Unterlagen wurden später an Frau X zurückgegeben. Allerdings wurde ihr keine Auskunft erteilt, welche ihrer Dokumente beschlagnahmt bleiben und welche vor der Rückgabe kopiert wurden – bemerkenswert deswegen, weil ch der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss überhaupt nicht gegen Frau X richtet. Dieses Verhalten entspricht genau den Methoden bei der Auswertung meiner Dokumente und Dateien.

Kurz nach der Durchsuchung hat das Polizeipräsidium Stuttgart damit begonnen, Zeugen zum 30.9.2010, die in dem Buch des Bürgertribunals zu Wort gekommen waren, zur Vernehmung vorzuladen. Selbstverständlich geht es dabei um die Aufklärung möglicher Polizeiübergriffe und nicht etwa um Einschüchterung der Zeugen und der Mitglieder des Tribunals.

Die Beschwerde des Herrn X gegen die Durchsuchung wurde vom Landgericht Stuttgart verworfen. Im Beschluss wird ausgeführt, dass zwischen Frau X und mir E- Mail-Kontakte zur Thematik „Stuttgart 21“ bestanden hätten. Zwischen Herrn X und mir habe es E-Mail-Kommunikation u.a. zur Hilfestellung bei WLAN-Einrichtung und zu einer Stellenanfrage beim LKA (Anmerkung: betraf meine Tochter, die eine Stelle als Biologin sucht!) gegeben. Daneben aber stützte sich die Strafkammer auch auf zwei E- Mails, die mir Herr X übersandt hatte und die „sich auf „Stuttgart 21“ beziehen dürften“, nämlich eine E-Mail, die Herr X unter der E-Mail-Anschrift seiner Frau „im Auftrag von... (Vorname der Frau)“ an mich übersandt habe sowie eine weitere E-Mail unter dem Absender der Frau X mit der Formulierung „auftrags ... (Vorname der Frau)“.

Besonders verdächtig war folgendes:
„Aus dem Beschwerdevortrag ergibt sich zudem, dass Frau X und der Zeuge Reicherter gemeinsam an einem Buch zum Thema „Stuttgart 21“ mitgearbeitet haben, das inzwischen veröffentlicht wurde. Schließlich wurde in einem Artikel der Stuttgarter Zeitung vom 30.09.2011 über das Ehepaar X u.a. wie folgt berichtet: „Das Rebellentum wurde der 53-jährigen (gemeint war Frau X) nicht in die Wiege gelegt. Wenn sie über ihr Verhältnis zur Polizei redet, dann erzählt die schmale Frau mit den dunklen Haaren als Erstes von ihrem Mann, der beim Landeskriminalamt arbeitet. Wie weit der Rechtsstaat gehen darf, darüber unterhalten sich die beiden beim Abendessen...“ Auch dies deutet auf die sich bereits aus dem oben genannten E-Mail-Verkehr des Beschuldigten ergebende Beschäftigung des Beschuldigten mit „Stuttgart 21“ und den Reaktionen seitens der Polizei in diesem Zusammenhang hin.“

Dazu eine Anmerkung: Leider wird nicht mitgeteilt, woher das Landgericht Kenntnis von dem Zeitungsbericht über Frau X hat. Entweder wurden auf der Grundlage des früheren Rahmenbefehls bereits im September 2011 Erkenntnisse über Frau X gesammelt oder die bei der Durchsuchung beschlagnahmten Unterlagen der Frau X, darunter der Zeitungsbericht, wurden in Kenntnis dessen, dass nur Beweismittel des Herrn X beschlagnahmt werden dürfen, dennoch ausgewertet.

Zum Tatverdacht gegen Herrn X stellte das Landgericht fest: „Die E-Mail- Korrespondenz zwischen den Eheleuten X und dem Zeugen Reicherter belegt, dass beide Seiten sich kannten, duzten, und Interesse dran hatten, sich zum Thema „Stuttgart 21“ bzw. „Demonstrationen“ oder „Polizeieinsatz“ auszutauschen.“ Weiter wird ausgeführt, auch mein E-Mail-Verkehr mit zwei anderen namentlich genannten Polizeibeamten sei ausgewertet worden, „wobei diese Korrespondenz keine Anhaltspunkte auf einen Zusammenhang mit dem hier gegenständlichen Tatverdacht ergab.“

Im Beschwerdeverfahren konnte nachgewiesen werden, dass Herr X im Zeitpunkt meiner Veröffentlichung noch in Stuttgart-Bad Cannstatt und somit nicht in Fellbach im Nachbargebäude der für „Stuttgart 21“ zuständigen Inspektion beschäftigt war und auch keinen Zugang zu jener elektronisch gesicherten Inspektion hatte. Darauf hatte er erfolglos schon vor Beginn der Durchsuchung hingewiesen. Dennoch war ihm verboten worden, nochmals an seiner Dienststelle zu erscheinen, und er war zur Einreichung von Zwangsurlaub gezwungen worden.

Das Landgericht zählt nach Widerlegung der ursprünglichen Begründung des Verdachts nun den Verteilerkreis des Rahmenbefehls auf (grob hochgerechnet haben die dort genannten Dienststellen ca. 30 000 Beschäftigte) und kommt zur Erkenntnis:

„.... konnte es für die Begründung des Verdachts nicht darauf ankommen, an welcher konkreten Dienststelle der Beschuldigte im mutmaßlichen Tatzeitraum beschäftigt war. Vielmehr wurde der Tatverdacht zu Recht auf die sich aus den sichergestellten E-Mails ergebenden persönlichen Beziehungen zwischen dem Beschuldigten und seiner Ehefrau u dem Zeugen Reicherter und auf deren gemeinsames Interesse am Thema „Stuttgart 21“ bzw. an den Reaktionen der Polizei auf durchgeführte oder durchzuführende Versammlungen gegründet. ...Tatsächlich wurden bei der Durchsuchung auch Unterlagen aufgefunden (beispielsweise „1 Hülle mit Schreiben H. Reicherter“), die als Beweismittel für das Verfahren in Betracht kommen können.“

Dass diese Begründung für den Tatverdacht auch auf Hunderte anderer Personen passt, die Kontakt mit mir hatten und Zugang zu den Unterlagen haben konnten (bis hin zu Polizeipräsident Züfle, Landespolizeipräsident Prof. Dr. Hammann, Oberstaatsanwalt Häußler, Innenminister Gall, Staatsrätin Erler, Ministerpräsident Kretschmann...), spielte offensichtlich keine Rolle.

Zum Hintergrund der Aktion berichtet Herr X, er sei schon seit Jahren am Arbeitsplatz gemobbt worden, was er durch Unterlagen über die Einschaltung einer Rechtsanwältin und längere Krankschreibungen belegen kann. Er erzählt weiter, sein Vorgesetzter habe angekündigt, ihn fertig machen zu wollen, und zwar mit Beweisen, gegen die er sich nicht wehren könne.

Seit der Durchsuchung ist Herr X psychisch angeschlagen und nicht mehr dienstfähig. Seine Frau, die viele Jahre selbst bei der Stuttgarter Justiz beschäftigt war, hat ihren Glauben an den Rechtsstaat vollends verloren und fühlt sich, obwohl sie nicht Beschuldigte ist, als Opfer von gegen sie ausgeübter Willkür. Die Eheleute sind gegenwärtig nicht in der Lage, sich selbst um die nötigen Rechtsbehelfe zu kümmern.

Ein beauftragter Rechtsanwalt hat am 29.11.2012 beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchungsentscheidungen eingelegt und dargelegt, dass grundgesetzwidrig die Wahrnehmung demokratischer Rechte zur Begründung eines angeblichen Tatverdachts verwendet wurde. Die Frage wird nun sein, wen als Folge der Auswertung der Dateien der Frau X, einer aktiven Projektgegnerin, die nächste Durchsuchung treffen wird.

Dieter Reicherter

Diese Erklärung darf weitergegeben und auch veröffentlicht werden.

Kontaktmöglichkeit: Reicherter.es@t-online.de
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Freitag, 24. Februar 2012

Agenten observieren S21 Widerstand!

Die Nazivorfeldorganisation "Verfassungsschutz" observiert S21 GegnerInnen, u.a. werden Gebete abgehört und auch das Versammlungsrecht ignoriert:



Sehr geehrte Empfängerin, sehr geehrter Empfänger,
die Ereignisse der letzten Tage und Wochen rund um Stuttgart 21 veranlassen mich, mein Schweigen zu brechen und mein Wissen an Sie weiterzugeben.
Als ehemals braver Bürger, der dem Land Baden - Württemberg nahezu vier Jahrzehnte als Staatsanwalt und Richter gedient hat, habe ich nach dem Regierungswechsel im Ländle an folgende Aussage des grün - roten Koalitionsvertrags geglaubt:
"Die Zeit des Durchregierens von oben ist zu Ende. Gute Politik wächst von unten, echte Führungsstärke entspringt der Bereitschaft zuzuhören. Für uns ist die Einmischung der Bürgerinnen und Bürger eine Bereicherung. Wir wollen mit ihnen im Dialog regieren und eine neue Politik des Gehörtwerdens praktizieren." (aus der Präambel des Koalitionsvertrages).

Im Geiste dieser Aussage hat das Innenministerium Baden - Württemberg - Landespolizeipräsidium - (zuständiger Minister Reinhold Gall, SPD) am 20.12.2011 unter dem Aktenzeichen 3-1134.9/1113-VS-NfD einen Rahmenbefehl Nr. 2 zu Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bauprojekt "Stuttgart 21" herausgegeben und im Abschnitt 3. - Auftrag - unter 3.3 Landeskriminalamt Baden - Württemberg angeordnet:
" Das Landeskriminalamt erstellt unter Einbeziehung der Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz, des Polizeipräsidiums Stuttgart, der Landespolizeidirektionen sowie der Sicherheitsbehörden des Bundes ein Gesamtgefährdungslagebild zum Bauprojekt "Stuttgart 21", insbesondere hinsichtlich entsprechender Versammlungen und Protestformen, relevanter Veranstaltungen, potentieller Störer sowie gefährdeter Personen und Objekte.
Das Gefährdungslagebild soll - wie bisher - im dreiwöchigen Rhythmus weitergeführt werden und ist dem Innenministerium - Landespolizeipräsidium - sowie dem Polizeipräsidium Stuttgart, unter nachrichtlicher Beteiligung der Landespolizeidirektionen sowie des Bereitschaftspolizeipräsidiums, zu übermitteln."

Die Umsetzung dieses Rahmenbefehls liest sich dann beispielsweise so (zugrunde gelegt wurde von mir das Gefährdungslagebild Nr. 23 vom 08.09.2011 - 28.09.2011):
Tag: Mittwoch, alle 2-3 Wochen
Ort: Stuttgart, Mittlerer Schlossgarten Blutbuche
Thema: Parkgebet - keine Zerstörung unserer Stadt durch das Projekt Stuttgart 21
Anmelder/Verantw.: Frau Guntrun Müller-Enßlin
erw. TN (=erwachsene Teilnehmer): 50-250
zust. OE (=zuständige Organisationseinheit): PP S
Sachverhalt: kein Gottesdienst, sondern Versammlung im rechtlichen Sinne, nächste Termine 15.09. und 29.09.
Bewertung: bürgerlicher Protest
Gef.-Bew. (=Gefährdungsbewertung): 5
Damit erhält das Parkgebet dieselbe Gefährdungsbewertung wie die Kundgebung auf dem Schlossplatz am 30.9.11 mit 10000 Teilnehmern! Die mir schon mehrfach mitgeteilte Beobachtung von Teilnehmern dieser Gebete, welche sich durch anwesende Polizeibeamte, die offensichtlich nicht als Gottesdienstteilnehmer anwesend waren, in ihrer Andacht gestört fühlten, bestätigt sich sonach.
Doch auch Auftritte von Regierungsmitgliedern in der Reihe "Wir reden mit" (unter anderem Justizminister Stickelberger und Finanz- und Wirtschaftsminister Schmid) werden als Gefährdung aufgeführt und mit 5 bewertet.

Und auch der Kundgebung mit Aufzug der Projektbefürworter "Sport u. Aktiv für Stuttgart 21 - Läufer, Inliner, Radfahrer u. Fußgänger für S21" mit ca. 40 Teilnehmern ergeht es nicht besser. Auch sie wird erfasst und mit 5 eingestuft.

Gefährlich sind offenbar auch der landesweite Schwabenstreich (7), die Treffen der Unternehmer gegen S21, der Ärzte und Psychologen gegen S21, der Gewerkschafterinnen gegen S21, der Senioren gegen S21, Vorträge der Jugendoffensive zum Thema "Stuttgart 21" und Treffen des Arbeitskreises Jura (allesamt erfasst und ebenfalls mit 7 bewertet).
Welche Erkenntnisse hierzu vom Landesamt für Verfassungsschutz und von Sicherheitsbehörden des Bundes stammen, lässt sich im einzelnen nicht erkennen, doch erscheint die Erfassung der Protestbewegung allumfassend.

Für Bürgerinnen und Bürger, die von ihren Rechten auf Meinungs-, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit, insbesondere jedoch auch vom Recht auf ungestörte Religionsausübung, Gebrauch machen wollen, ist diese Überwachung durch staatliche Organe, die der Öffentlichkeit nicht bekannt ist, erschütternd und geeignet, jegliches Vertrauen in unseren Staat zu verlieren.

Gedanken mache ich mir auch zu einem möglichen kriminellen Hintergrund des Projektes Stuttgart 21:

In der "Leute-Sendung" auf SWR 1 vom 30.1.2012, abrufbar unter

http://swrmediathek.de/player.htm?show=8a9fdbe0-509f-11e1-944f-0026b975f2e6

erklärte die Journalistin und Mafia-Expertin Petra Reski (zu finden ab Minute 17:20) wörtlich:
"Baden - Württemberg ist eine Hochburg der Mafia in Deutschland....Es geht natürlich vor allem um Geldwäsche im großen Stil und dafür eignen sich besonders öffentliche Aufträge. In dem Zusammenhang ist auch interessant so ein Projekt wie Stuttgart 21, sehr appetitlich für die Mafia. Besonders die Bauwirtschaft ist komplett unterwandert durch italienische Baufirmen der Mafia."

Mich würde interessieren, welche Erkenntnisse dazu den Sicherheitsbehörden vorliegen, die das Projekt schützen.

Die vorhandene Verflechtung von wirtschaftlichen und politischen Interessen unter Mitwirkung des Verfassungsschutzes und von Sicherheitsbehörden des Bundes sowie ein möglicher krimineller Hintergrund verlangen eine kritische Bewertung der Ereignisse vom 30.9.2010 (Schwarzer Donnerstag) und 20.6.2011 (Erstürmung des Grundwassermanagements). Nach etlichen Aussagen soll es bei beiden Ereignissen Agents provocateurs gegeben haben. Diese wurden bislang bei der Polizei vermutet. Möglicherweise stammen sie aber aus anderen Diensten oder gar kriminellen Gesellschaften, die ein Interesse an der Projektverwirklichung und Verunglimpfung der Projektgegner haben könnten. Auch sollte bzgl. der möglichen Brandanschläge der letzten Tage, für die der Sprecher des Kommunikationsbüros der Bahn bereits Projektgegner verantwortlich gemacht hat, ergebnisoffen auch in andere Richtungen ermittelt werden.


Althütte, den 24.2.2012

Dieter Reicherter

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Sonntag, 22. Januar 2012

S21: Polizei schützt erneut eine Baustelle ohne Baurecht

Stuttgart, 22. Januar 2012: Die Parkschützer verurteilen die unzulässige Nacht- und Nebelaktion von Bahn und Polizei aufs Schärfste. Rund 350 Personen protestierten vor Ort, davon einige auf und an Bäumen. Ein Bagger ist gegenwärtig noch besetzt.

„Was die Bahn hier macht, ist unzulässig“, sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. „Für die Baustelle, die hier eingerichtet werden soll, fehlen der Bahn sämtliche Genehmigungen. Es ist ein Hohn, wenn Ministerpräsident Kretschmann immer wieder predigt, die Regierung müsse sich an Recht und Gesetz halten, nun aber erneut Polizisten eine Baustelle ohne Baurecht durchsetzen. Die Erörterung zu den von der Bahn beantragten Planänderungen finden erst am 30. Januar statt. Es ist eine Frechheit, dass die Bahn nun erneut Fakten schafft, bevor die Betroffenen gehört werden, noch dazu unter Missachtung geltender Sicherheitsvorschriften. Es ist ein Armutszeugnis, dass unsere Regierung sich das bieten lässt und obendrein Polizei in den Einsatz schickt, obwohl die Sachlage weder rechtlich noch technisch noch finanziell geklärt ist. Es gilt das Motto der gestrigen Demo: Fakten klären statt Fakten schaffen, Herr Kretschmann!“

Das jetzt abgeholzte Gelände soll der Baustelleneinrichtung für den Filderaufstiegstunnel, Planfeststellungsabschnitt 1.2, dienen. Für den Tunnelangriff, um den es hier geht, hat die Bahn weitreichende Planänderungen beantragt, die bislang nicht genehmigt sind. Es gibt über 1.000 Einsprüche, unter anderem von der Stadt Stuttgart und den Naturschutzverbänden. Die Erörterung zu diesen Änderungen ist für den 30. Januar 2012 angesetzt. Genau wie beim Grundwassermanagement hat die Bahn kein Recht, Fakten zu schaffen, bevor alle Betroffenen gehört wurden und über die Planänderungen entschieden ist.

Die Unfallverhütungsvorschrift 'Forsten' (VSG 4.3) verbietet im §5 ausdrücklich Fällarbeiten bei Nacht sowie bei starkem Wind. Vor allem die Windverhältnisse dieser Nacht stellen für die Arbeiter ein Sicherheitsrisiko dar, das durch die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft unterbunden werden sollte. Zu Zeiten, in denen die Berufsgenossenschaft nicht erreichbar ist, ist es Aufgabe der Polizei, dies durchzusetzen. Die Einsatzleitung vor Ort wurde darüber informiert.

Quelle: Pressemitteilung BAA
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Sonntag, 8. Januar 2012

"Schön, dass wir drüber geredet haben"

Heute beklaue ich mal die Graswurzelrevolution, die eine wichtige Ergänzung zu einem Beitrag von Thomas Trüten zu den Auswirklungen der "Volksabstimmung" auf den Protest gegen "Stuttgart 21" veröffentlicht hat:

Schön, dass wir drüber geredet haben
Schlichtung und Mediation als aggressives Herrschaftsinstrument mit alternativem Anstrich


Von den Vermittlungsrunden Heiner Geißlers im Konflikt um Stuttgart 21 hat nur eine Seite profitiert: Die Landesregierung um den grauen CDU-Technokraten Stefan Mappus und das Lager der S21-BefürworterInnen, das sich aus der hochgradig verwobenen Wirtschafts-, Finanz- und Medienelite Baden-Württembergs zusammen setzt. In das Lager der S21-GegnerInnen ist ein dicker Keil getrieben worden, was um so schwerer wiegt, da nach der brutalen Teilräumung des Schlossparks am 30. September 2010 alle Sympathien auf Seiten der S21-GegnerInnen waren und eine geballte bundesweite Energie spürbar wurde aus gerechter Wut, Empörung, ökologischer und städteplanerischer Vernunft und Solidarität.

Mit den Parkschützern hatte sich zwar die vielleicht einflussreichste Gruppe der S21-GegnerInnen von den Geißler-Runden und ihrer "Friedenspflicht" distanziert.

Jetzt stehen eben diese Parkschützer unter Rechtfertigungszwang, unter dem Verdacht der Halsstarrigkeit, des Fundamentalismus, und nicht die gigantomanischen S21-PlanerInnen, die ein fünfzehn Jahre altes Projekt plötzlich aus der Schublade ziehen, Bürgerbegehren und Volksentscheide mit formalistischen Tricks abwürgen und ihr Verhalten für demokratisch legitimiert, mehr noch als eine Frage der Staatsraison deklarieren.

Man kann Stefan Mappus zu diesem Heiner Geißler-Coup nur gratulieren. Wenn es einen Preis für die am geschicktesten eingefädelte Stimmungswende geben würde - den PR-Lazarus könnte man ihn nennen - Stefan Mappus hätte ihn zweifelsohne verdient.
Historische Wurzeln und Bezüge

Doch wer ist eigentlich auf diese grandiose Idee der Vermittlung des Unvermittelbaren gekommen?

Es war NICHT der Spin-Doktor Dirk Metz, der seit einigen Wochen Stefan Mappus zu Diensten ist - jener gewiefte und skrupellose Strippenzieher Metz, der lange Jahre daran gearbeitet hat, den hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch als Law-and-Order-Aushängeschild der CDU zu profilieren und den viele in Stuttgart für den geistigen Urheber der Knüppelorgie im Schlosspark halten.
Die Mediation hingegen geht auf das Konto der baden-württembergischen Grünen

Das ist kein Zufall. Denn die Methode der Schlichtung, hier gespielt durch einen im Kern autoritären, allmächtigen Vermittler, der als weiser Mann oder Volkstribun daher kommt, hat mindestens drei historische Wurzeln: Einmal ist sie dem bürokratisch überformten (bzw. entstellten) deutschen Streikrecht entlehnt, das zu bestimmten Eskalationsstufen eines Arbeitskampfs bzw. Tarifstreits eine Schlichtung vorsieht.

Geißler hatte sich zuvor im vielleicht wichtigsten deutschen Gewerkschaftskampf der vergangenen 10 Jahre, dem Konflikt zwischen Lokführergewerkschaft GDL und der Deutschen Bahn AG, als Vermittler einen Namen gemacht.

Die andere Wurzel liegt in der Alternativ-Bewegung nach 1968, die auch die Partei der Grünen hervor gebracht hat, in Hippie-Kommunen, Alternativ-Betrieben, Wohnkollektiven, Bürgerinitiativen etc.

Dort herrschte stets ein besonderes Augenmerk auf Redeverhalten, Kritik von Machtstrukturen, eine Lust am Ausdiskutieren und oft auch ein nervenzerfetzender Drang bzw. Zwang zur Harmonie. Und es gibt sicher nicht wenige (ehemalige) AbonnentInnen der Graswurzelrevolution, die aus der Mediation und ähnlichen sozialpsychologischen Methoden inzwischen einen Beruf gemacht haben und dieses Handwerk ursprünglich in alternativen Strukturen erlernt haben.

Eine dritte historische Spur führt möglicherweise zu den Runden Tischen der untergehenden DDR, die von Wiedervereinigung und D-Mark-Einführung vollständig überrollt wurden.
Mediation als Waffe - Beispiel Gate-Gourmet

Im Jahr 2010 haben UnternehmensberaterInnen, Personalabteilungen, PR-StrategInnen, StadtplanerInnen und auch die Polizei die besonderen Möglichkeiten der Mediation längst erkannt und nutzen diese für sich.

Ihr größter Nutzen besteht in der Verschleierung von Machtverhältnissen und im Aufbrechen der Renitenz der strukturell Benachteiligten.

In der arbeitenden Bevölkerung beginnt es sich langsam herum zu sprechen, dass Coaching-Wochenenden und Team-Bildungs-Seminare durchaus nichts Gutes bedeuten.

Dem bislang längsten deutschen Arbeitskampf, dem Kampf der Belegschaft des LTU-Caterers Gate-Gourmet am Düsseldorfer Flughafen 2005, gingen eben solche Methoden voraus. Durchgeführt durch den Unternehmensberatungsmulti McKinsey.

Man lädt die Arbeitenden zu mondänen Wochenenden mit Hotel und lecker Essen ein, sagt schön "Du" zueinander, macht lustige Spielchen. Man gewinnt ihr Vertrauen, füttert sie an wie scheue wilde Tiere, forscht sie aus, kartographiert sie - und dann strukturiert man ihren Arbeitsplatz um - kühl, berechnend, erbarmungslos. Schmeißt die Low-Performer raus oder besser noch: treibt sie in die Kündigung, indem man ihnen das Gefühl gibt, den Anforderungen und dem Gruppendruck nicht standhalten zu können und nicht etwa Opfer eines bösartigen Plans zu sein, sondern objektiv unfähig, nicht passend für diesen Arbeitsplatz.

Bei Gate-Gourmet waren diese sozial-psychologischen Techniken getrieben von einem gigantischen Profit-Druck, den der Hedge-Fonds "Texas Pacific Group" auf die Belegschaft wirken ließ.

Dass daraus ein erbitterter Streik wurde, darf heute durchaus als Vorbote einer Zeitenwende gelten. Irgendwann ist auch beim geduldigsten Arbeiter - selbst in Deutschland - mal Schluss.
Die Form kann den Inhalt nicht ersetzen

Jetzt, nach dem Geißler-Desaster, gilt es, diesem Mediations-, Teambildungs- und Coachingzauber auch in sozialen Bewegungen und sogenannten alternativen Arbeitsplätzen, auch in libertären Organisationen die Stirn zu bieten.

"Schön, dass wir drüber geredet haben" reicht heute absolut nicht mehr aus. Eine merkwürdige Verirrung libertärer Organisationsformen besteht darin, dass Treffen vor allem dann für gut befunden werden, wenn die Art des Redens vermeintlich konfliktfrei, egalitär und spannungsarm war. Und wenn möglichst viele zu Wort gekommen sind. Aspekte, die wichtig sind - dieser Text soll nicht als Plädoyer für einen Rückfall in autoritäre Strukturen verstanden werden - eine durchaus entscheidende Frage an ein Treffen muss aber dennoch bleiben: Was ist heraus gekommen? Was hat sich bewegt? Was ging voran?

Möglicherweise muss es für einen Fortschritt hin und wieder auch mal ordentlich im Karton rappeln. Es sei denn, wir einigen uns darauf, dass wir unsere Treffen tatsächlich nicht abhalten, um die Wirklichkeit zu verändern, sondern als sozialpsychologische Sondermaßnahme, als soziale Wärmstube und Feel-good-event.

Eine Mediation - sowohl im gewerkschaftlichen als auch im Hippie-Sinne - nützt immer denen, die in der stärkeren Position sind. Das sind meist die AuftraggeberInnen, am Arbeitsplatz also die UnternehmerInnen und Vorgesetzten. In sozialen Konflikten wie in Stuttgart oder im Wendland sind die Ressourcen Geld, Macht, Wissen und Medien ebenfalls eindeutig asymmetrisch verteilt.

Eine Mediation im ursprünglichen Sinne der Alternativbewegungen ist nur möglich, wenn eine wirkliche Gleichberechtigung der Beteiligten existiert und der Mediator (die Mediatorin) unabhängig und unbefangen ist.

Eine Mediation unter hierarchischen Bedingungen und mit asymmetrisch verteilter Macht ist abzulehnen. Wenn wir uns diesen Sondermaßnahmen - z.B. am Arbeitsplatz - nicht entziehen können, gilt es, höchste Wachsamkeit einzunehmen und sich taktisch möglichst geschickt zu verhalten, sie wenn möglich durch eine Mischung aus Überaffirmation, Verstellung und Renitenz zu sabotieren. Eine andere Möglichkeit wäre der Krankenschein.
Grüne mal wieder ganz große Klasse

Die Grünen haben sich mit der Einberufung der Geißler-Mediation im Konflikt Stuttgart 21 ein weiteres Denkmal gesetzt - nach der Bombardierung Jugoslawiens 1999, dem fadenscheinigen "Atomkonsens" (2002), der Einführung der Hartz-Gesetze (2003-2005).

Sie haben ein Verfahren eingeleitet, mit dem sie wieder einmal ihr eigenes Lager - oder was man dafür gehalten hat - geschwächt haben. Die Besonderheit diesmal: Die Grünen haben vermutlich nicht aus machtpolitischem Kalkül gehandelt, sondern aus Blödheit. Sie kommen sich toll dabei vor, sich selbst live im Fernsehen und im Netz zu sehen. "Auf Augenhöhe" mit den Herrschenden reden zu dürfen. Respekt zu erhalten. Bekannt zu werden.

Es gehört zu den abstoßendsten Symptomen der bürgerlich-repräsentativen Demokratie, dass dieses lauwarme, spießige Gutmenschentum, das die Grünen so geschickt mal mit "Bauchschmerzen", mal ohne verkörpern, beim Wahlvolk derzeit so gut ankommt.

Nur wenige scheinen zu fühlen, dass dieses Gutmenschentum im Kern höchst aggressiv ist, weil es seine historische Mission darin erfüllt, radikalere und unversöhnliche Elemente einer Bewegung zu isolieren und auszugrenzen.
Fazit: Distanz und selbstkritische Auseinandersetzung

Eine ernst zu nehmende Graswurzelbewegung sollte sich entschieden von diesen kapitalistisch eingebundenen Mediationsprofis distanzieren. Auch und gerade wenn sie aus den eigenen Reihen stammen. Eine tiefer gehende Debatte über die Wurzeln neoliberaler Herrschaftsinstrumente und -formen in der Alternativbewegung, über die Alternativbewegung als Motor und Laboratorium des Kapitalismus steht noch aus.

H. Stuhlfauth Jr.
Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Sonntag, 27. November 2011

Vom Protest zum Widerstand

»Protest ist, wenn ich sage, das und das paßt mir nicht. Widerstand ist, wenn ich dafür sorge, daß das, was mir nicht paßt, nicht länger geschieht. Protest ist, wenn ich sage, ich mache nicht mehr mit. Widerstand ist, wenn ich dafür sorge, daß alle andern auch nicht mehr mitmachen.« So ähnlich - nicht wörtlich - konnte man es von einem Schwarzen der Black-Power-Bewegung auf der Vietnamkonferenz im Februar in Berlin hören.

Die Studenten proben keinen Aufstand, sie üben Widerstand. Steine sind geflogen, die Fensterscheiben vom Springerhochhaus in Berlin sind zu Bruch gegangen, Autos haben gebrannt, Wasserwerfer sind besetzt worden, eine BILD-Redaktion ist demoliert worden, Reifen sind zerstochen worden, der Verkehr ist stillgelegt worden, Bauwagen wurden umgeworfen, Polizeiketten durchbrochen - Gewalt, physische Gewalt wurde angewendet. Die Auslieferung der Springerpresse konnte trotzdem nicht verhindert werden, die Ordnung im Straßenverkehr war immer nur für Stunden unterbrochen. Die Fensterscheiben wird die Versicherung bezahlen. An Stelle der ausgebrannten Lastautos werden neue ausfahren, der Wasserwerferbestand der Polizei wurde nicht verkleinert, an Gummiknüppeln wird es auch in Zukunft nicht fehlen. Also wird das, was passiert ist, sich wiederholen können: Die Springerpresse wird weiter hetzen können, und Klaus Schütz wird auch in Zukunft dazu auffordern können, »diesen Typen ins Gesicht zu sehen« und die Schlußfolgerung nahelegen, ihnen reinzuschlagen - was am 21. Februar bereits geschehen ist -‚ schließlich zu schießen.

Die Grenze zwischen verbalem Protest und physischem Widerstand ist bei den Protesten gegen den Anschlag auf Rudi Dutschke in den Osterfeiertagen erstmalig massenhaft, von vielen, nicht nur einzelnen, über Tage hin, nicht nur einmalig, vielerorts, nicht nur in Berlin, tatsächlich, nicht nur symbolisch - überschritten worden. Nach dem 2. Juni wurden Springerzeitungen nur verbrannt, jetzt wurde die Blockierung ihrer Auslieferung versucht. Am 2. Juni flogen nur Tomaten und Eier, jetzt flogen Steine. Im Februar wurde nur ein mehr amüsanter und lustiger Film über die Verfertigung von Molotowcocktails gezeigt, jetzt hat es tatsächlich gebrannt. Die Grenze zwischen Protest und Widerstand wurde überschritten, dennoch nicht effektiv, dennoch wird sich das, was passiert ist, wiederholen können; Machtverhältnisse sind nicht verändert worden. Widerstand wurde geübt. Machtpositionen wurden nicht besetzt. War das alles deshalb sinnlose, ausufernde, terroristische, unpolitische, ohnmächtige Gewalt?

Stellen wir fest: Diejenigen, die von politischen Machtpositionen aus Steinwürfe und Brandstiftung hier verurteilen, nicht aber die Hetze des Hauses Springer, nicht die Bomben auf Vietnam, nicht Terror in Persien, nicht Folter in Südafrika, diejenigen, die die Enteignung Springers tatsächlich betreiben könnten, stattdessen Große Koalition machen, die in den Massenmedien die Wahrheit über BILD und BZ verbreiten könnten, stattdessen Halbwahrheiten über die Studenten verbreiten, deren Engagement für Gewaltlosigkeit ist heuchlerisch, sie messen mit zweierlei Maß, sie wollen genau das, was wir, die wir in diesen Tagen - mit und ohne Steinen in unseren Taschen - auf die Straße gingen, nicht wollen: Politik als Schicksal, entmündigte Massen, eine ohnmächtige, nichts und niemanden störende Opposition, demokratische Sandkastenspiele, wenn es ernst wird den Notstand. - Johnson, der Martin Luther King zum Nationalhelden erklärt, Kiesinger, der den Mordversuch an Dutschke telegrafisch bedauert - sie sind die Repräsentanten der Gewalt, gegen die King wie Dutschke angetreten sind, der Gewalt des Systems, das Springer hervorgebracht hat und den Vietnam-Krieg, ihnen fehlt beides: Die politische und die moralische Legitimation, gegen den Widerstandswillen der Studenten Einspruch zu erheben.

Stellen wir fest: Es ist dokumentiert worden, daß hier nicht einfach einer über den Haufen geschossen werden kann, daß der Protest der Intellektuellen gegen die Massenverblödung durch das Haus Springer ernst gemeint ist, daß er nicht für den lieben Gott bestimmt ist und nicht für später, um einmal sagen zu können, man sei schon immer dagegen gewesen, es ist dokumentiert worden, daß Sitte & Anstand Fesseln sind, die durchbrochen werden können, wenn auf den so Gefesselten eingedroschen und geschossen wird. Es ist dokumentiert worden, daß es in diesem Land noch Leute gibt, die Terror und Gewalt nicht nur verurteilen und heimlich dagegen sind und auch mal was riskieren und den Mund nicht halten können und sich nicht bange machen lassen, sondern daß es Leute gibt, die bereit und fähig sind, Widerstand zu leisten, so daß begriffen werden kann, daß es so nicht weiter geht. Es ist gezeigt worden, daß Mordhetze und Mord die öffentliche Ruhe und Ordnung stören, daß es eine Offentlichkeit gibt, die sich das nicht bieten läßt. Daß ein Menschenleben eine andere Qualität ist als Fensterscheiben, Springer-LKWs und Demonstranten-Autös, die bei der Auslieferungsblockade vor dem Springerhochhaus in Berlin von der Polizei in Akten blanker Willkür umgeworfen und beschädigt wurden. Daß es eine Offentlichkeit gibt, die entschlossen ist, das Unerträgliche nicht nur unerträglich zu nennen, sondern dagegen einzuschreiten, Springer und seine Helfershelfer zu entwaffnen.

Nun, nachdem gezeigt worden ist, daß andere Mittel als nur Demonstrationen, Springer-Hearing, Protestveranstaltungen zur Verfügung stehen, andere als die, die versagt haben, weil sie den Anschlag auf Rudi Dutschke nicht verhindern konnten, nun, da die Fesseln von Sitte & Anstand gesprengt worden sind, kann und muß neu und von vorne über Gewalt und Gegengewalt diskutiert werden. Gegengewalt, wie sie in diesen Ostertagen praktiziert worden ist, ist nicht geeignet, Sympathien zu wecken, nicht, erschrockene Liberale auf die Seite der Außerparlamentarischen Opposition zu ziehen. Gegengewalt läuft Gefahr, zu Gewalt zu werden, wo die Brutalität der Polizei das Gesetz des Handelns bestimmt, wo ohnmächtige Wut überlegene Rationalität ablöst, wo der paramilitärische Einsatz der Polizei mit paramilitärischen Mitteln beantwortet wird. Das Establishment aber, die »Herren an der Spitze« - um mit Rudi zu reden -‚ in den Parteien, Regierungen und Verbänden haben zu begreifen, daß es nur ein Mittel gibt, »Ruhe & Ordnung« dauerhaft herzustellen: Die Enteignung Springers. Der Spaß hat aufgehört. »Protest ist, wenn ich sage, das und das paßt mir nicht. Widerstand ist, wenn ich dafür sorge, daß das, was mir nicht paßt, nicht länger geschieht.«

Ulrike Meinhof, 1968
Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Donnerstag, 28. Juli 2011

Bündnis für Versammlungsfreiheit zur Auseinandersetzung um die Schüler- und Jugendblockade des Grundwassermanagements an der Baustelle des S21 Projektes

Zur Auseinandersetzung um die Schüler- und Jugendblockade an der Baustelle des Grundwassermanagements an der Baustelle des S21 Projektes erklärt das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit:

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit verurteilt den offenkundigen Kriminalisierungsversuch der Stuttgarter Polizei gegenüber einem Aufruf zur Blockade des Grundwassermanagements bei Stuttgart 21 durch die „Jugendoffensive gegen Stuttgart 21“.

Erneut mischt sich die Polizei in die politische Diskussion ein, wenn Polizeipräsident Thomas Züfle fordert, dass sich alle „Verantwortungsbewussten innerhalb des Widerstands gegen Stuttgart 21 (…) von diesem Vorhaben distanzieren“ müssten.

Während im Koalitionsvertrag ein „bürgerfreundliches Versammlungsgesetz“ in Aussicht gestellt wird sprechen Innenminister Reinhold Gall und Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer der Jugend das Versammlungsrecht ab.

In der Bundesrepublik Deutschland ist eine Sitzblockade eine Form des politischen Protestes und verfassungsrechtlich eine Versammlung nach Art. 8 des Grundgesetzes und nicht in jedem Fall als „Nötigung“ anzusehen.

Am 30.09.2010 wurden während des brutalen Polizeieinsatzes hunderte friedlich protestierende "Stuttgart 21" - GegnerInnen, darunter Alte, Jugendliche, Behinderte und Mütter mit Kindern mit Wasserwerfern, Reizgas und Knüppeln zum Teil schwer verletzt.

Ein knappes Jahr später wird unter der neuen Landesregierung erneut eine Drohkulisse aufgebaut, die offenkundig die Einschüchterung unliebsamer Proteste zum Ziel hat.

Statt immer weiterer Einschränkung ist ein fortschrittliches Versammlungsrecht nötig!

In der demokratischen Streitkultur brauchen wir ein Versammlungsrecht, das spürbare Proteste ermöglicht und denen, gegen die protestiert wird, die Forderungen deutlich macht. Vor einem solchen demokratischen Recht haben nur diejenigen Angst, gegen die sich der Protest richtet.

Seit Jahren finden Einschränkungen des Versammlungsrechts statt:

- Die Anfang der 80er Jahre in Zusammenhang mit den Protesten gegen die Atomraketenstationierung vom späteren Bundespräsidenten Roman Herzog eingeführte „Wegtragegebühr“.
- Gewaltsame Räumung einer friedlichen Sitzblockade vor der Kirche St. Eberhard in Zusammenhang mit den Protesten gegen das öffentliche Gelöbnis der Bundeswehr am 30. Juli.
- Faktisches Demoverbot in der Königsstrasse.
- Schikanöse Auflagen, wie Breite von Transparenten, Beschallung von Plätzen, Bezahlung von Absperrmaßnahmen durch die Veranstalter.
- Die willkürliche Ablehnung von Demoanmeldern.
- Das Filmen von Demonstrationen

Statt dessen fordern wir:

- Abschaffung der „Wegtragegebühr“! Einstellung der Verfahren gegen Protestierende!
- Keine Einschränkung des Rechts auf Versammlungsfreiheit durch Polizei- und Stadtverordnungen
- Übernahme aller Kosten, die den Protestierenden durch juristische Verfahren, Verdienstausfälle, medizinische Behandlung usw. entstanden sind.
- Das Recht für alle, jederzeit und ohne Anmeldung an demokratischen und antifaschistischen Protesten teilnehmen zu können und diese auch organisieren zu dürfen.



Via trueten.de
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Sonntag, 10. Juli 2011

Stuttgart 21: Aktionswoche 49 (11.07.-17.07.)

Stuttgart 21: Aktionswoche 49 (11.07.-17.07.)
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Samstag, 25. Juni 2011

S21: Mediale Desinformationskampagne feiert fröhliche Urstände

Ich hatte hier schon den Eindruck geäußert, es handle sich beim Polizeibericht über die "Ausschreitungen" am vergangenen Montag beim Grundwassermanagement um schamlos kopierte Passagen aus der Monkey Wrench Gang:

"Es wurden Reifen zerstochen, Radmuttern abmontiert, Sand und Steine in die Benzintanks gefüllt, unzählige Kabel und Schläuche abgerissen und Baumaterial, wie zum Beispiel Wasserrohre und Installationsgeräte zerstört."

Wie auch immer - ich war nicht dabei. Was jedoch gerade abläuft ist ein klassisches und mit ziemlicher Sicheheit konstruiertes Spaltungsspektakel entlang der Frage:

"wieviel Militanz ist denn in der politischen Auseinandersetzung erlaubt?"


Die Gegenseite erlaubte sich am 30.09. einiges derselben. Aber auch ganz konkret: Für mich stinkt alles an der Geschichte. Laut der hat sich das so zugetragen:

"Ein bewaffneter Zivilbeamter kontrolliert Personalien innerhalb einer Demo und geht davon aus, das geht so in Ordnung?"

Hallo?? Hier wird doch offenbar eine Falle für die S21 Bewegung konstruiert.
Wer es noch nicht kennt: Pressekonferenz der Parkschützer gegen S21 über die Ereignisse am letzten Montag in Stuttgart: Den Stresstest gibt es auch noch. Mit Hin & Her Dementies im Minutentakt. Hier ist der Wunsch wohl der Vater des Gedankens...
Es stellt sich die Frage: Warum sollte sich die S21 Bewegung von einem Streßtest, einer "Volksabstimmung" von einer wohlgeneigten Regierung etc. abhängig machen?
Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

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