Donnerstag, 15. März 2007

Streiten mit Neonazis - Kommunalpolitik von rechts

Nicht erst in Zusammenhang mit den kommunalen Neuwahlen in Sachsen - Anhalt am 22. April stellt sich für viele Aktivisten, Demokraten, Antifaschisten die Frage nach dem Umgang mit der Präsenz von Neofaschisten. Eine beispielhafte Woche in Berlin im letzten Jahr:
25. August: An der Warschauer Straße wird ein CDU-Stand von Antifa-Gruppen bedrängt. Auf CDU-Leute fliegen Eier.

25. August:
In Rudow prügeln sich an einem von der Linkspartei angemeldeten Infostand Neonazis und Antifa- Anhänger. Der Stand wird unter anderem mit einer Leuchtrakete beschossen.

27. August:
Eine SPD-Wahlkampfveranstaltung wird von rund 30 Neonazis besucht. Die Polizei verhindert Zwischenfälle.

28. August:
Etwa 20 Neonazis mischen sich unter das Publikum einer SPD-Veranstaltung in Schöneweide.

30. August:
40 Rechte besuchen in Lichterfelde eine Veranstaltung der Jusos. Sie machen Filmaufnahmen und weigern sich, die Veranstaltung zu verlassen. Die Jusos brechen die Veranstaltung ab. Danach demonstrieren die Nazis durch Lichterfelde.

1. September:
An der Warschauer Straße greifen zwölf Vermummte einen Stand der Republikaner an. Ein Mann erleidet eine Kopfplatzwunde. Die Polizei nimmt sechs Angehörige der linken Szene fest.

3. September:
Teenager reißen in Adlershof Wahlplakate ab. Einer trägt ein T-Shirt mit der Aufschrift "Ruhm und Ehre der Waffen-SS".
Quelle: BerlinOnline.de

Die Faschisten sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Sie beschränken sich nicht auf Angriffe auf "politsche Veranstaltungen" sondern versuchen vielerorts, zum "Normalbild" dazuzugehören. Bei Veranstaltungen, im Beruf, bei Festen, in der Nachbarschaft, an der Bushaltestelle uvw. stellt sich die Frage nach dem Umgang mit Faschisten.

Zu dem Thema sind in letzter Zeit 3 Publikationen erschienen, die sich dem Thema des öffentlichen Auftretens annehmen:

Titelblatt
Informationen, Argumentationshilfen und Handlungsanleitungen zum Umgang mit öffentlichen Auftritten von “Rechtsextremisten”, mit Schwerpunkten zur Situation in Sachsen-Anhalt bietet die Broschüre “Streiten mit Neonazis”.
Die Broschüre hat das Ziel, über die Strategie der öffentlichen Auftritte von Neonazis zu informieren, und anhand ausgewählter programmatischer Inhalte der NPD und der so genannten Freien Kameradschaften nachzuweisen, dass organisierte Neonazis,
unter welchem Namen sie auch auftreten mögen, kein Dialogpartner demokratischer Institutionen, Vereine und Parteien sein können. Es gilt, sich mit den Inhalten rechtsextremer Politikangebote auseinander zu setzen, ohne sich von ihren Akteur/innen die Form diktieren zu lassen. Weltanschaulich gefestigte Neonazis sind Argumenten nicht zugänglich; sie wollen Aufmerksamkeit erregen, politisch Andersdenkende durch ihre Präsenz einschüchtern und sich gegenüber ihrer eigenen Klientel in Szene setzen.

Differenziert muss hingegen mit jenen rechtsorientierten Jugendlichen umgegangen werden, deren Weltbild als noch nicht gefestigt gelten
kann. Die von ihnen artikulierten Vorurteile und Haltungen können und sollten in sachlichen und persönlich authentisch geführten Diskussionen hinterfragt und widerlegt werden.


Veröffentlicht durch: Miteinander e.V. / Arbeitsstelle Rechtsextremismus. PDF-Datei (1,6 MB), 17 Seiten oder zu bestellen über: Geschäftsstelle Miteinander e.V. Erich-Weinert-Str. 30, 39104 Magdeburg

Titelblatt
Die Broschüre wurde auf der Basis von “Wir haben die Wahl” entwickelt. Herausgeber dieser 16 seitigen Broschüre sind: MBR, [moskito], licht-blicke und apabiz. Im Vorwort heißt es:

Immer häufiger besuchen Rechtsextreme öffentliche Veranstaltungen zu gesellschaftlich relevanten Themen, Wahlkampfveranstaltungen der demokratischen Parteien oder werden im Vorfeld von Wahlen sogar eingeladen zu Podiumsgesprächen und Politiker/innenrunden. Die Jungen Nationaldemokraten (JN) boten sich offensiv für Podiumsdiskussionen an Schulen an und forderten Schüler/- innen auf, sie als Diskussionspartner/innen einzuladen, damit nicht über sie, sondern mit ihnen diskutiert werde.

Durch zumeist moderates Auftreten versuchen die rechtsextremen Besucher/innen das Bild zu vermitteln, sich im »ganz normalen, demokratischen Meinungsspektrum« zu bewegen. Indes verfolgen sie mit ihren Veranstaltungsbesuchen und Teilnahmen an Podien ein strategisches Ziel: Die Teilnahme erfolgt vornehmlich mit der Absicht, die Meinungsführerschaft in der Diskussion zu übernehmen, die aktuellen gesellschaftlichen Themen durch eigene, zumeist umfangreiche Wortbeiträge rechtsextrem zu besetzen und den Verlauf der Veranstaltung zu bestimmen. Kurz: NPD, JN und Kameradschaften gehen systematisch und geschult nach der Strategie der »Wortergreifung immer und überall« vor...


Veröffentlicht durch: apabiz e.v. Lausitzerstr. 10 10999 Berlin

DRR #105
Anfäng März erschienen die neue Ausgabe von “Der rechte Rand – Infos für Antifaschisten” mit dem Schwerpunktthema »kommunale Verankerung« von Neofaschisten. In Artikeln zu »Pro Köln« in Nordrhein-Westfalen, zur kommunalen Strategie der NPD in Niedersachsen, zur Situation im sächsischen Annaberg und Anklam in Ostvorpommern informiert die Zeitung über die Strategien der extremen Rechten. Im Blickpunkt steht in einem »kleinen Schwerpunkt« das Thema Schule, angefangen von Lehramtsstudentinnen aus dem neonazistischen Milieu, über Schülerverbindungen bis hin zu den diversen Zeitungsprojekten der Neonazis, die gezielt für Schüler und Jugendliche produziert werden.

Veröffentlicht durch: DER RECHTE RAND, Postfach 304180 20324 Hamburg
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Montag, 12. März 2007

5 Jahre Krieg sind genug! U.S. Friedensbewegung ruft auf zum Marsch auf das Pentagon

Diese Woche ist wieder ganz schön was los in Bushland:

In diesen Tagen dauert der U.S. Krieg gegen den Irak bereits 5 Jahre. Genau so lange geht der Widerstand gegen diesen Krieg, auch in den USA. Auch wenn die am so genannten Mainstream- und Bush orientierten Medien
diese Tatsache jahrelang nur am Rande erwähnten: Die U.S. Friedensbewegung wird täglich stärker und beginnt sich von der Hoffnung, die Demokraten könnten ernsthaft an der Beendigung des illegalen Irakkrieges interessiert sein, zu lösen. Für den 17. März ruft das U.S. Friedensbündnis “Not in Our Name” und weitere zu einem Marsch auf das Pentagon auf.

Weiterlesen auf trueten.de
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Sonntag, 11. März 2007

Schluss mit den paramilitärischen Aggressionen in Chiapas!

Hermann Bellinghausen klagt paramilitärische Aggressionen an

La Jornada, 08. März 2007
El Correo Ilustrado

Schluss mit den paramilitärischen Aggressionen in Chiapas!

In Chiapas gibt es eine Eskalation der Gewalt. Die Situation in den indigenen Regionen ist äußerst ernst. Wie von den zapatistischen Räten der Guten Regierung und mehreren NGO des Bundesstaates ausführlich dokumentiert wurde, ist das Vorgehen der OPDDIC aggressiv und besorgniserregend: Gewaltdrohungen gegen Dutzende Gemeinden, kontinuierliche Bedrohung durch bewaffnete Personen, vernichtete Felder, Landraub, Entführungen, Schläge gegen schutzlose und
unschuldige Personen, Schießereien, Vertreibungen von Familien und Gemeinden aus ihren Häusern und von ihrem Land, Anzeichen für die militärische Ausbildung ziviler Gruppen unter Beteiligung der Bundesarmee. Hinzu kommt die Unterstützung der landwirtschaftlichen Behörden für das Vorhaben, Tausende Hektar Land den Gemeinden
wegzunehmen, die sie seit mehr als einem Jahrzehnt legitim bearbeiten. Und heute: die OPDDIC-Aggression in Ocosingo gegen den indigenen Kameramann Carlos Vázquez Guzmán und einen Menschenrechtsbeobachter.

Heute Mittag drohte eine Gruppe von Personen die Reise einer Brigade von internationalen Beobachtern und Reporten (unter denen ich mich befinde) in der Nähe von Agua Azul abzufangen. Die Aktion konnte nicht ausgeführt werden, da Dutzende Männer und Frauen aus den umliegenden zapatistischen Gemeinden zusammenströmten, und die erwähnte Gruppe sich zurückziehen musste.

Es herrscht eine gespannte Atmosphäre unter der Tausende von Personen leiden, und in der es in jedem Augenblick zu einem Ausbruch bedauerlicher Gewalttaten kommen könnte. Es muss Schluss sein mit den Aktionen und Drohungen gegen die indigene Bevölkerung im Widerstand, durch eine Gruppe, die als paramilitärisch zu charakterisieren ist und von der Bundesregierung unterstützt wird.

gezeichnet: Hermann Bellinghausen

* * *

Quelle:
http://www.jornada.unam.mx/2007/03/08/index.php?section=correo

Zur gegenwärtigen Mission der internationalen Beobachterbrigade zur Dokumentierung der OPDDIC Aggressionen gegen zapatistische Unterstützungsbasen in Chiapas siehe:

La Jornada, 5. März 2007: "Bases zapatistas hablan a observadores sobre la beligerancia de la organización priísta"
http://www.jornada.unam.mx/2007/03/05/index.php?section=politica&article=011n1pol

La Jornada, 6. März 2007: "Zapatistas detallan a observadores de siete países las agresiones de la Opddic"
http://www.jornada.unam.mx/2007/03/06/index.php?section=politica&article=010n1pol


(übs. von Dana)

Quelle: Chiapas98 Mailingliste
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Weitere 4.400 US-Soldaten für den Irak

US-Präsident Bush billigt eine Truppen-Aufstockung und will dafür vom US-Kongress zusätzliche 3,2 Milliarden Dollar.

US-Präsident George W. Bush hat die Aufstockung der US-Truppen im Irak um weitere 4.400 Soldaten gebilligt. Wie das US-Präsidialamt am Samstag mitteilte, beantragte Bush zusätzliche 3,2 Milliarden Dollar (2,43 Mrd. Euro), um die Aufstockung zu finanzieren. Im Jänner hatte Bush bereits angekündigt, 21.500 zusätzliche Soldaten zur Stabilisierung der Hauptstadt Bagdad und der aufständischen Provinz Anbar in den Irak schicken zu wollen. Der neue US-Militärbefehlshaber in dem Golfstaat, David Petraeus, hatte jedoch erklärt, es würden zusätzliche Soldaten benötigt. Derzeit haben die USA rund 140.000 Mann im Irak stationiert.

Präsidialamtssprecher Gordon Johndroe sagte, die neue Aufstockung sehe die Entsendung von 2.400 Militärpolizisten vor, um mit der steigenden Zahl von Gefangenen mithalten zu können. Zusätzlich sollten 2.000 weitere Soldaten entsandt werden.

In einem Brief an die Präsidentin des Abgeordnetenhauses, Nancy Pelosi, beantragte Bush die zusätzlichen Gelder. Bisher waren etwa 100 Milliarden Dollar für die Finanzierung der Einsätze im Irak und in Afghanistan vorgesehen. Pelosi und andere Politiker der Demokraten, die nun in beiden Parlamentskammern die Mehrheit stellen, haben sich jedoch bereits kritisch zu den beantragten 100 Milliarden geäußert.


(APA)
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Kein Beihilfe-Anspruch für Hartz-IV-Empfänger beim Brillenkauf

Nach einer AP Meldung steht Hartz-IV-Empfängern laut einer Gerichtsentscheidung keine einmalige Beihilfe beim Kauf von Brillen oder Kontaktlinsen zu. Das stellte das Sozialgericht Darmstadt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil fest. Der Kläger verlangte die Erstattung von Kosten für Kontaktlinsen und argumentierte, die Sehhilfen gehörten zum notwendigen Lebensbedarf, den er nach zweijähriger Arbeitslosigkeit nicht allein decken könne.

Dem folgten die Darmstädter Richter nicht. Die im Vergleich zum früheren Sozialhilferecht höheren monatlichen Regelleistungen sollten die Bildung von Rücklagen für besondere Anschaffungen ermöglichen, erklärte das Gericht. Einmalige Beihilfen kenne das Gesetz nur noch für die Erstausstattung einer Wohnung, für mehrtägige Klassenfahrten sowie bei Schwangerschaft und Geburt.

(Aktenzeichen: Sozialgericht Darmstadt S 19 AS 238/06)
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Donnerstag, 8. März 2007

Prozess um Anti-Nazi-Symbole am BGH Karlsruhe

Das Landgericht Stuttgart verurteilte Jürgen Kamm von Nix-Gut am 29.9.2006 zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro wegen der Verwendung und des massenhaften Vertriebs Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Es handelt sich dabei z.B. um T-Shirts ähnlich diesem hier, nur mit einem verbotenen Symbol statt Text:
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Gegen das Urteil hatte Jürgen Kamm Revision eingelegt. Der ak prozessbeobachtung (sKAd) berichtet am heutigen 08.03.2007 auf IndyMedia zur heutigen Revisionsverhandlung:
" Im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe um die Verwendung von durchstrichenen Hakenkreuzen und anderen antifaschistischen Symbolen forderten der Rechtsanwalt und die Bundesanwaltschaft die Aufhebung des Urteils des Landesgerichts Stuttgart und den Freispruch des Angeklagten. Das Urteil wird erst am kommenden Donnerstag, 15.03. vom 3. Senat des BGH verkündet. Über 80 BesucherInnen und PressevertreterInnen verfolgten den Prozess heute. AntifaschistInnen verteilten Flugblätter an die Anwesenden im Gerichtssaal, in denen die Kriminalisierung von antifaschistischer Arbeit thematisiert wurde.
Im vergangenen Jahr entschied das Landesgericht Stuttgart auf Empfehlung des Oberlandesgerichts Stuttgart, dass antifaschistische Symbole wie das durchgestrichene Hakenkreuz oder das Umweltmännchen unabhängig davon strafbar seien, ob sich dessen Träger vom Nationalsozialismus distanzieren oder nicht. Der Vorsitzende des Senats interpretierte das Stuttgarter Urteil auch aus der Angst heraus, dass die „braune Flut“ durchbrechen könnte, wenn die Tür für AntifaschistInnen um einen Spalt geöffnet würde.

Zu Beginn des Prozesses wies der Vorsitzende zur allgemeinen Erheiterung auch darauf hin, dass es sich bei einem BGH-Prozess nicht um eine TV-Gerichtsshow handele und keine demonstrationsähnlichen Akte im Gerichtssaal geduldet würden.

Dann begann der Rechtsanwalt des Angeklagten Jürgen Kamm (Inhaber von Nix-Gut Records) seine Ausführungen. Er warnte vor der Tabuisierung des Hakenkreuzes und warb für eine Bewertung der jeweiligen Sachlage nach der objektiven Darstellung, also ob eine Distanzierung zum Nationalsozialismus auf den ersten Blick erkennbar sei. Er argumentierte dabei auch gegen das vom Landgericht Stuttgart aufgebrachte Beispiel des unbedarften fernöstlichen Touristen. Die Gefahr sei doch viel größer, dass die internationale Presse darüber berichten würde, dass NS-Gegner heute in Deutschland wegen eines durchgestrichenen Hakenkreuzes verurteilt würden, als dass ein Tourist die international übliche Durchstreichsymbolik nicht erkenne.

Die Staatsanwaltschaft schloss sich den Worten des Rechtsanwalts weitgehend an, warnte aber vor der Gefahr, dass naturgetreue Nachbauten von Flugzeugen aus der NS-Zeit oder ähnliches beispielsweise in Spielzeugabteilungen auftauchen würden. Ein Missbrauch durch Neonazis sei bei den allermeisten Symbolen, die das Landgericht Stuttgart beanstandete nicht vorstellbar. Auch die im Urteil des Landgerichts Stuttgart heraufbeschworene Gefahr von Neonazis, die in Stiefeln, braunen Hemden und Armbinde mit durchgestrichenem Hakenkreuz wurde von den Anwälten und dem Senat als doch eher unwahrscheinlich angesehen.
Danach ging es um einige konkrete Symbole, die das Landgericht Stuttgart beanstandete. Dabei ging es um ein T-Shirt von „Schleimkeim“, auf dem ein Stiefel ein Hakenkreuz zertritt und -splittert. Einhellig wurde der Auffassung des Landgerichtes nicht gefolgt, wonach der Stiefel das Hakenkreuz verdecken würde nicht gefolgt und festgestellt, dass die Symbolik eindeutige Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zeigt. Dies wurde auch bei einem Aufnäher der Band „Kein 4. Reich“ attestiert. Ebenso wurde beim Umweltmännchen eindeutig erkannt, dass das Hakenkreuz in den Mülleimer geworfen wird und nicht, wie es vom Stuttgarter Gericht phantasiert wurde, aus diesem herausgeholt oder das Männchen mit dem deutschen Gruß vor dem Hakenkreuz salutieren würde. Bei einem Aufkleber des Nationalen Widerstands, der ebenfalls diese Symbol nutzte, sei eine anderweitige Deutung nur durch den Text („Ihr stimmt uns heiter … der nationale Widerstand marschiert geschlossen weiter“) möglich, der sich von der Symbolik gerade distanziert. Einzig bei einem Cover von „Schleimkeim“ auf dem ein Foto von einer Rede Adolf Hitlers mit einer Hakenkreuzfahne im Hintergrund abgebildet ist, erkannten Rechtsanwalt und Bundesanwaltschaft trotz des Plattentitels „Drecksau“ und eines darauf befindlichen Liedes „Faschosau“ eine Gefahr der fehlender Eindeutigkeit. Dies wurde vom Angeklagten aber schon beim Verfahren am Landgericht eingeräumt und die betreffende Platte schon seit 2005 aus dem Nix Gut-Sortiment genommen.

Daraufhin wurden die Anträge gestellt. Der Rechtsbeistand des Angeklagten betonte die Ähnlichkeiten des durchgestrichenen Hakenkreuzes mit internationalen Verbotszeichen wie Handy- oder Rauchverbot. Zertretene, zerbröselnde oder anderweitig gekennzeichnete Hakenkreuze wiesen eine noch eindeutigere Gegnerschaft zum Nationalsozialismus auf. Beim Schleimkeim-Cover seien sein Mandant und er schon beim Landgericht vorsichtig gewesen. Dies war aber nur eines von mehr als hundert Symbolen für das sein Mandant verurteilt wurde. Zudem sei „Schleimkeim“ als antifaschistische Band bekannt und kann bei mehreren tausend Artikeln im Sortiment von Jürgen Kamm auch untergehen. Er wiederholte nochmal, dass es bei der Deutung der Symbolik auf objektive Kriterien ankomme und führte dazu zwei Kriterien an.

1. In der Symbolik muss für jeden Betrachter objektiv die Gegnerschaft bzw. das „Nein“ zum Nationalsozialismus erkennbar sein.
2. Die Symbolik sollte keine Verwendung im nationalsozialistischen Sinne möglich machen, dies hänge eng mit den ersten Kriterien zusammen.
Er forderte die Revision des Urteils des Landgerichts Stuttgart und den Freispruch seines Mandanten. Die Kosten solle der Staat tragen und sein Mandant solle eine Entschädigung für die Durchsuchung seines Versandes und weitere Unannehmlichkeiten erhalten.

Die Bundesanwaltschaft schloss sich dem wiederrum weitgehend an. Ein Missbrauch sei bei der überwiegenden Anzahl der beanstandeten Symbole nicht vorstellbar und der Angeklagte ist als klarer Gegner des Nationalsozialismus erkennbar. Beim Schleimkeim-Cover könne der Tatbestand der Missbrauchsfähigkeit zwar erfüllt sein, es sei aber kein Vorsatz erkennbar und von einem Irrtum auszugehen. Auch er forderte die Aufhebung des Urteils und Freispruch des Angeklagten.

Nach kurzer Beratung kündigte der Senat das Urteil für die kommende Woche an.

Fazit:

- Der Prozess war eine deutliche Niederlage für die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Ihre Kriminalisierungsversuche antifaschistischer Arbeit wurden vor dem obersten Gericht teilweise lächerlich gemacht.
- Die breite Ablehnung des Verbots antifaschistischer Symbole vor dem Gericht und das große Presseinteresse zeigten, dass die damit verbundene Repressionspolitik bei breiten Schichten der Bevölkerung auf Ablehnung stoßen.
- Bleibt zu hoffen, dass das große Interesse an dem Prozess auch darin mündet, dass mehr Menschen ihrer Meinung auch mit einem spürbaren Protest Ausdruck verleihen. "

Quelle: http://www.trueten.de/archives/1544-Prozess-um-Anti-Nazi-Symbole-am-BGH-Karlsruhe.html

http://www.trueten.de/comment.php?type=trackback&entry_id=1544
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Tja, dann blogge ich halt mal selber

Ich bin Co Autor bei bei http://www.trueten.de. Aber ab und an will man ja auch mal was eigenes auf die Beine stellen. Daher blogge ich mal meine dortigen Beiträge auch mal hier. Darüber hinaus stelle ich zukünftig auch Beiträge ein, vor denen ich den Thomas verschonen will ;-)
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