Milde Strafe für Lörracher Neonazi
Amtsgericht „Bombenbastler" wird wegen Besitz von Kampfmessern und Sturmgewehr verurteilt.
Ein vor zweieinhalb Jahren zeitweise in Untersuchungshaft genommener sogenannter Stützpunktleiter der NPD-Jugendorganisation „Junge Nationaldemokraten" (JN) in Südbaden ist gestern vom Amtsgericht Lörrach wegen unerlaubten Waffenbesitzes und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu acht Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 100 Euro verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe wurde drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der damals 22-jährige Auszubildende Thomas B. war am 26. August 2009 in Lörrach festgenommen worden, nachdem die Staatsanwaltschaft Hinweise darauf bekommen hatte, dass der Neonazi im großen Umfang Chemikalien hortete und einen Anschlag plante.
Bei der Verhaftung trug B. ein Messer am Gürtel und ein weiteres im Rucksack. Bei der Durchsuchung des Elternhauses in Weil am Rhein beschlagnahmte die Polizei rund 22 Kilo chemische Substanzen, Zünder und Rohrmantel, eine Anleitung zum Bau von Rohrbomben, ein weiteres Messer, Munition, Schreckschusswaffen, eine Pistole und ein Sturmgewehr mit Bajonett. Polizeiexperten bestätigten, dass mit den Chemikalien in wenigen Stunden ein Sprengkörper mit zerstörerischer Wirkung hätte gefertigt werden können. E-Mails mit Gesinnungsgenossen legten nahe, dass den Neonazis das linksautonome Freiburger Zentrum KTS ein Dorn im Auge war.
Dennoch lehnte das Landgericht Freiburg die Eröffnung eines Verfahrens wegen der Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens ab, weil die „konkrete Bestimmtheit" im Anschlagsziel gefehlt habe. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte nach einer Beschwerde der Lörracher Staatsanwaltschaft diese Rechtsauffassung. Das Urteil des Schöffengerichts in Lörrach wegen unerlaubtem Besitzes von Kampfmessern und einer Kriegswaffe war nun der letzte Akt eines zwei Jahre und acht Monate dauernden Verfahrens. Der politische Hintergrund des Waffenbesitzes spielte nun fast keine Rolle mehr. Allerdings wies Oberstaatsanwalt Otto Bürgelin darauf hin, dass der Angeklagte „kein Waffensammler aus Liebhaberei" gewesen sei und durch das Mitführen von verbotenen Hieb- und Stichwaffen eine „gewisse Gewaltbereitschaft" gezeigt habe. Dies müsse man „in der Gesamtschau" würdigen, eine Geldstrafe sei daher nicht ausreichend.
Auch Richter Harald Korn räumte ein, dass es möglicherweise „eine Gesetzeslücke" bei der Vorbereitung des Sprengstoffverbrechens gebe, über die man nachdenken sollte. Das Gericht blieb beim Strafmaß zwei Monate unter dem Antrag. Es handele sich um einen minder schweren Fall, weil dem automatischen Schweizer Sturmgewehr Kaliber 7,5 Millimeter als wichtiges Funktionsteil der Verschluss fehlte. Dennoch ließ das Gericht eine Verharmlosung als „Rohr" nicht gelten. Wo und wie schnell man einen Verschluss herbekommt, konnte oder wollte allerdings auch der Sachverständige nicht erklären.
Keine Auskunft gab der Verurteilte darüber, welche Funktion er jetzt in der rechtsextremen Szene ausübt. Zu einem „Aktionstag" in Göppingen und Esslingen Anfang April gegen „völkerfeindlichen Kapitalismus" war Thomas B. zusammen mit dem JN-Landesvorsitzenden Martin Krämer als Redner angekündigt.
Quelle: "Stuttgarter Zeitung", 20.04.2012
Infomationen zu Thomas Baumann:
Ein vor zweieinhalb Jahren zeitweise in Untersuchungshaft genommener sogenannter Stützpunktleiter der NPD-Jugendorganisation „Junge Nationaldemokraten" (JN) in Südbaden ist gestern vom Amtsgericht Lörrach wegen unerlaubten Waffenbesitzes und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu acht Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 100 Euro verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe wurde drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der damals 22-jährige Auszubildende Thomas B. war am 26. August 2009 in Lörrach festgenommen worden, nachdem die Staatsanwaltschaft Hinweise darauf bekommen hatte, dass der Neonazi im großen Umfang Chemikalien hortete und einen Anschlag plante.
Bei der Verhaftung trug B. ein Messer am Gürtel und ein weiteres im Rucksack. Bei der Durchsuchung des Elternhauses in Weil am Rhein beschlagnahmte die Polizei rund 22 Kilo chemische Substanzen, Zünder und Rohrmantel, eine Anleitung zum Bau von Rohrbomben, ein weiteres Messer, Munition, Schreckschusswaffen, eine Pistole und ein Sturmgewehr mit Bajonett. Polizeiexperten bestätigten, dass mit den Chemikalien in wenigen Stunden ein Sprengkörper mit zerstörerischer Wirkung hätte gefertigt werden können. E-Mails mit Gesinnungsgenossen legten nahe, dass den Neonazis das linksautonome Freiburger Zentrum KTS ein Dorn im Auge war.
Dennoch lehnte das Landgericht Freiburg die Eröffnung eines Verfahrens wegen der Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens ab, weil die „konkrete Bestimmtheit" im Anschlagsziel gefehlt habe. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte nach einer Beschwerde der Lörracher Staatsanwaltschaft diese Rechtsauffassung. Das Urteil des Schöffengerichts in Lörrach wegen unerlaubtem Besitzes von Kampfmessern und einer Kriegswaffe war nun der letzte Akt eines zwei Jahre und acht Monate dauernden Verfahrens. Der politische Hintergrund des Waffenbesitzes spielte nun fast keine Rolle mehr. Allerdings wies Oberstaatsanwalt Otto Bürgelin darauf hin, dass der Angeklagte „kein Waffensammler aus Liebhaberei" gewesen sei und durch das Mitführen von verbotenen Hieb- und Stichwaffen eine „gewisse Gewaltbereitschaft" gezeigt habe. Dies müsse man „in der Gesamtschau" würdigen, eine Geldstrafe sei daher nicht ausreichend.
Auch Richter Harald Korn räumte ein, dass es möglicherweise „eine Gesetzeslücke" bei der Vorbereitung des Sprengstoffverbrechens gebe, über die man nachdenken sollte. Das Gericht blieb beim Strafmaß zwei Monate unter dem Antrag. Es handele sich um einen minder schweren Fall, weil dem automatischen Schweizer Sturmgewehr Kaliber 7,5 Millimeter als wichtiges Funktionsteil der Verschluss fehlte. Dennoch ließ das Gericht eine Verharmlosung als „Rohr" nicht gelten. Wo und wie schnell man einen Verschluss herbekommt, konnte oder wollte allerdings auch der Sachverständige nicht erklären.
Keine Auskunft gab der Verurteilte darüber, welche Funktion er jetzt in der rechtsextremen Szene ausübt. Zu einem „Aktionstag" in Göppingen und Esslingen Anfang April gegen „völkerfeindlichen Kapitalismus" war Thomas B. zusammen mit dem JN-Landesvorsitzenden Martin Krämer als Redner angekündigt.
Quelle: "Stuttgarter Zeitung", 20.04.2012
Infomationen zu Thomas Baumann:
racethebreeze - 20. Apr, 18:38