Hartz IV

Samstag, 26. Mai 2012

Blockupy-Resolution von FELIA Frankfurter Erwerbslose in Aktion

Wir von FELIA Frankfurter Erwerbslose in Aktion fordern den Rück­tritt des Frankfurter CDU-Dezernenten Markus Frank (Dezernent für Wirt­schaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr). Hierüber hinaus fordern wir, dass umgehend ein neutraler und unabhängiger Om­buds­mann für die Polizei im Bundesland Hessen einge­setzt wird.

Dezernent Frank ist politisch verantwortlich für das Totalverbot der Veranstaltungen des Blockupy-Bündnisses vom 16. bis 18. Mai 2012. Selbst die Mahnwache der Frankfurter Jungsozialisten ge­gen Homophobie am 17. Mai 2012 wurde verboten. Genauso unangebracht und unnötig wie die Räumung des Occupy-Camps waren die zahlreichen Einkesselungen und Platzräumungen in der Frankfurter Innenstadt!

Frank unterstellte den Blockupy-Bündnisorganisationen und praktisch jedem einzelnen Teilnehmer Gewaltbereitschaft. Er rechtfertigte so seine umfassenden und in Wirklichkeit unbegründeten und tatsächlich diffamierenden und kriminalisierenden Demonstrations- und Versammlungsverbote. Letzt­lich sollte das Totalverbot und die unterstellte Gewaltbereitschaft zur gesellschaftlichen Aus­grenzung und Stigmatisierung führen; vorhandene Ausgrenzungs- und Stigmatisierungstendenzen sollten verfestigt werden. Hingegen wäre der Rücktritt Franks für die Stadt Frankfurt am Main ein deutliches Signal für die Rückkehr zur Zivilgesellschaft und ein Bekenntnis zum Rechtsgut Ver­sammlungs­freiheit.

Wir verurteilen alle Repressionshandlungen gegen Demonstranten auf das Schärfste!

Wir fordern dafür Sorge zu tragen, dass Menschenrechte eingehalten werden. Wir fordern insbe­son­dere die Umkehr der begonnenen Militarisierung der Polizei bzw. von Teilen der Polizei, denn jeglicher Polizeistaat ist menschenrechtsfeindlich.

Ein Ombudsmann für die Polizei, der unabhängig und mit politischen Vollmachten ausgestattet sein muss, wäre ein ideales Instrument zur Stärkung der Menschenrechte. Deshalb fordern wir konkret für das Bundesland Hessen einen Ombudsmann für die Polizei. An ihn sollen sich so­wohl Polizeibeamte als auch zivile Beschwerdeführer wenden können.

Wir akzeptieren nicht, dass Polizeibeamte während der Einsätze vom 16. bis 19. Mai 2012 auf nicht­-provozierende Fragen die Antwort verweigerten oder sich mittels Sprachhülsen wie "Wie bitte?" einer Kommunikation mit Demonstranten entzogen. Die Resolutionsverfasser gelangten zur Einschätzung, dass den Polizeikräften offenkundig ein Maulkorb verpasst wurde. Wir fordern mehr Rechte für die Polizisten und für sie eine zivilstaatliche Ausbildung, die diesen Namen verdient, und sich regelmäßig wiederholende echte zivilstaatliche Fortbildungen.

Wir fordern dazu auf, dass die jeweiligen Landesinnenminister und der Bundesinnenminister die Menschenrechte der Polizisten einhalten. Wir fordern konkret die Abschaffung der Kasernierung bei Einsätzen, die Begrenzung der Einsatzdauer und -schichten als auch angemessene nicht-milita­ristische Dienstbekleidungen.

FELIA Frankfurter Erwerbslose in Aktion          Frankfurt am Main, den 24. Mai 2012

Short-Link: http://bit.ly/K63ryy

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Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

Freitag, 5. November 2010

Christoph Butterwegge "Armut und Sozialstaatsentwicklung in Deutschland"



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Montag, 27. September 2010

Hartz IV: Krach schlagen statt Kohldampf schieben!

Hier ist das Mobilisierungsvideo zur Aktion Krach schlagen statt Kohldampf schieben!:

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Dienstag, 8. Juni 2010

Küss´einen Hartz-4-Empfänger!

Es ist nun endgültig an der Zeit einmal Danke zu sagen, ein Danke den schwächsten Gliedern in der sozialen Kette die wieder die grösste Last für die Laster der Reste einer modernen Demokratie zu tragen und zu ertragen haben.

Kiss a Hartz 4

Ich sage herzlichen Dank liebe Hartz-4-Empfänger, dass ihr mich vor höheren Steuern schützt, dass ihr jeden Tag den Spott und die Verachtung sowohl euer Mitmenschen als auch der Springerpresse ertragt und dennoch als einzige Bevölkerungsgruppe alles gebt um uns Besserverdienern die Zukunft zu sichern.

Ich bedanke mich von ganzem Herzen und auch im Namen der folgenden Generationen, ihr habt Deutschland gerettet, ihr seid euch nicht zu fein, ihr Helden der Arbeitslosigkeit und morgen werde ich den ersten Hartz - 4 - Empfänger küssen der mir über den Weg läuft, wenn es eine gut aussehende Dame ist vielleicht sogar mit Zunge.

Mach mit!

Zeige einem Hartzi dass Du ihn oder sie nicht vergessen hast und seine/ihre Leistung für das Vaterland zu schätzen weisst.


Via Nuttenpapst

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Mittwoch, 10. Februar 2010

Kurzbewertung zu den Überprüfungsanträgen nach der BVerfG - Entscheidung

Harald Thome hat die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz IV kommentiert:

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es die Höhe der Regelleistungen gegenwärtig für verfassungswidrig hält, es keinen rückwirkenden Handlungsbedarf sieht und angeordnet, dass diese (lediglich) für die Zukunft neu festzusetzen seien. Das ergibt sich aus: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html

Randziffer 219.

Somit muss festgestellt werden, dass die Kampagne mit den Überprüfungsanträgen leider nicht erfolgreich war. Die Kampagne war ein Versuch, der von vornherein nicht viel Aussicht, aber zumindest für die Betroffenen eine Chance geboten hatte. Aus Sicht der Erwerbslosen diese Chance nicht wahrzunehmen wäre eine Dummheit gewesen, daher war die Kampagne zu den Überprüfungsanträgen richtig. Nur leider – aufgrund der zum Teil enttäuschenden – Entscheidung des BVerfG nicht erfolgreich.

Verfahrensrechtlich ist jetzt zu sagen das weitere Überprüfungsanträge keinen Sinn machen. Diese müssen nicht mehr gestellt werden. Alle dahingehenden offenen Verfahren sollten als erledigt erklärt werden oder wenn jetzt das Amt offene oder ruhend erklärte Überprüfungsanträge wieder aufnimmt und ablehnt keinen Widerspruch einlegen.
Sind Klagen gegen Widerspruchsbescheide eingelegt worden, ist zu empfehlen das jeweilige Gericht unter Nennung des Aktenzeichens anzuschreiben und mitzuteilen das sich die Sache nun erledigt hat und die Klage zurückgenommen wird oder einem entsprechende Schreiben des Gerichtes dahingehend zu beantworten.

Kurze Überlegungen neben de Umgang mit den Überprüfungsanträgen: Das BVerfG hat dem Gesetzgeber Hausaufgaben erteilt, die Regelleistungen bis Ende 2010 neu zu bemessen. Nachdem das Gericht jetzt nur sehr unklare Maßgaben gesetzt hat, wie diese Neubemessung der Regelleistungen auszusehen hat, ist es jetzt geboten entsprechende „Nachhilfe“ durch die Betroffenen und die Sozial- und Wohlfahrtsverbände zu geben.
Das Jahr 2010 sollte zu einem Jahr der Proteste gegen Niedriglohn, Sozialkürzung und für das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Leben werden. Mit einer dahingehenden Welle von Protesten sollte die nun schwarz-gelbe Regierung quer durch das ganze Land konfrontiert werden. Das ist die beste „Nachhilfe“ dafür, dass die BVerfG – Entscheidung im Ergebnis für die Betroffenen zu höheren Leistungen führt und endlich mal ein Signal gegen den derzeitigen Sozialraub gesetzt wird.

Abschließend, möchte ich vor verfrühter Enttäuschung über das BVerfG Urteil warnen, das Gericht hätte natürlich rückwirkend zu Gunsten der Betroffenen entscheiden können, diese Geste der Wiedergutmachung für erfahrenes (verfassungswidriges) hätte allen Millionen in ihrer Würde und Existenz verletzten Hart IV-Beziehern verdammt gut getan.
Die Entscheidung wird in der Perspektive eine Reihe von Veränderungen nach sich ziehen,so jetzt vorübergehend und dauerhaft die Schaffung einer Anspruchsgrundlage für laufende atypische Bedarfe, höhere Regelleistungen für Kinder, möglicherweise auch für Erwachsene bis hin zu einer ganz klaren Abfuhr an die Forderungen Wirtschaftsweisen bis hin Stammtischpolitikern die eine Kürzung der Regelleistung fordern. Da hat das BVerfG eine Marke gesetzt, das sie solche Projekte nicht mittragen und das die Menschenwürde oberstes Gut ist und das auch der Gesetzgeber oder auch schwarz/gelbe Regierungen daran nichts ändern dürfen.

Ich denke wir werden darüber noch viel zu diskutieren haben. In dem Sinne war die BVerfG erfreulich.
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Sonntag, 23. August 2009

Bündnis für ein Sanktionsmoratorium sucht Unterstützung

Hartz IV muss weg - Sanktionen gegen Erwerbslose, die deren Existenzminimum bedrohen, erst recht. Auch dann, wenn den Betroffenen vorgeworfen wird, Forderungen der Jobcenter nicht erfüllt zu haben. Gegen diese Sanktionen wendet sich ein vor kurzem gegründetes Bündnis.

Im Jahr 2008 wurden 789.000 Leistungskürzungen bei Empfängern des Arbeitslosengeldes II vorgenommen. In etwa ein Viertel der Sanktionen (256.000 Fälle) waren die Betroffenen unter 25 Jahre alt. In vielen Fällen stellten sich die Entscheidungen als rechtswidrig heraus. 41 Prozent der Widersprüche und 65 Prozent der Klagen gegen die Sanktionen waren ganz oder zumindest teilweise erfolgreich. Allerdings haben Widersprüche und Klagen keine aufschiebende Wirkung.

Hartz IV ist für die meisten ArbeiterInnen nur 12 Monate entfernt, egal, wie lange sie in die Arbeitslosenkassen eingezahlt haben. Dadurch wird durch Unternehmerverbände (auf deren Initiative hin Hartz IV überhaupt erst eingeführt wurde) und Politik ein enormer Druck auf (noch) Beschäftigte ausgeübt, die ständigen Angriffe auf erkämpfte soziale und politische Rechte sowie Löhne und Gehälter hinzunehmen. Gleichzeitig wurde "prekäre Beschäftigung" ausgeweitet. Demagogisch wurde durch die damalige Schröder Regierung behauptet, mit der Einführung von Hartz IV die Arbeitslosigkeit bekämpfen zu wollen: Innerhalb von vier Jahren sollte die Arbeitslosenzahl von damals vier Millionen halbiert werden. Dieses vorgebliche Ziel konnte nicht annähernd erreicht werden. Tatsächlich ist die Arbeitslosigkeit nicht erst in der gegenwärtigen Weltwirtschaftskrise angestiegen und das einzige, das bekämpft wird, sind die Arbeitslosen. Und - je nach Gusto -  sind hier entweder die Alten für die Jungen oder umgekehrt für einander verantwortlich.

2006 wurde vom Bundestag ein Änderungsgesetz zum SGB II verabschiedet. Die Änderung schränkt u.a. die Selbstständigkeit und die Freizügigkeit der unter 25-jährigen Alg-II-Beziehenden ein und verweist sie bei reduzierten Leistungsansprüchen auf den elterlichen Haushalt. In über 97.000 Fällen wurden unter 25jährigen das ALG II komplett auf Null gekürzt...

Generell ist es an der Zeit, über eine Wirtschafts"ordnung" nachzudenken, die mehr als 1.000.000.000 Euro an öffentlichen Geldern zur Sozialisierung der Schulden von Spitzenverdienern ausgibt, während seit Jahren mit schöner Regelmäßigkeit eine Erhöhung der Hartz-IV-Sätze in Höhe von 345 Euro mit der Behauptung abgelehnt wird, es sei kein Geld da.


Kurz & Kompakt  - das Bündnis: http://www.sanktionsmoratorium.de/pdfs/aufruf_web.pdf
Die Bündnis Homepage: http://www.sanktionsmoratorium.de/
Der Aufruf kann hier unterstützt werden: http://www.sanktionsmoratorium.de/html//gb/index.php?id=beitrag_erstellen
Bericht in der Jungen Welt zum Bündnis: http://www.jungewelt.de/2009/08-14/051.php

Via trueten.de


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Samstag, 7. Juni 2008

Hartz IV Empfänger wie Terrorverdächtige behandelt?

Die Frage ist vielleicht etwas krass gestellt, aber die Methoden bei der Nachforschung, ob vielleicht doch ein Mann unterm Bett liegt, ähnelt denen, mit denen Terrorverdächtige überzogen werden:

Hinweis auf den Beitrag "Reale Entrechtung für Hartz IV Empfänger" bei trueten.de

Und hier noch ein Erfahrungsbericht auf IndyMedia
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