Wenn Ihnen unser Recht auf Meinungsfreiheit nicht zusagt, steht es Ihnen völlig frei, wieder in Ihre muslimische Heimat zurückzukehren, mein Herr.
Sie verkennen offenbar, dass Sie zu Gast in meinem Land sind. Sie sollten sich auf die Pflichten eines Gastes besinnen, die sicherlich auch in Ihrem Moslemstaat existieren.
Ulf (Gast) - 24. Aug, 20:35
Sarazin
Wo er Recht hat, hat er Recht. Und frei sich zu äußern, kann ihm zumindest in Deutschland (noch nicht) verboten werden
Ulf
Sie verkennen offenbar, dass Sie zu Gast in meinem Land sind. Sie sollten sich auf die Pflichten eines Gastes besinnen, die sicherlich auch in Ihrem Moslemstaat existieren.
Sarazin
Ulf