Kurzbewertung zu den Überprüfungsanträgen nach der BVerfG - Entscheidung
Harald Thome hat die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz IV kommentiert:
Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es die Höhe der Regelleistungen gegenwärtig für verfassungswidrig hält, es keinen rückwirkenden Handlungsbedarf sieht und angeordnet, dass diese (lediglich) für die Zukunft neu festzusetzen seien. Das ergibt sich aus: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
Randziffer 219.
Somit muss festgestellt werden, dass die Kampagne mit den Überprüfungsanträgen leider nicht erfolgreich war. Die Kampagne war ein Versuch, der von vornherein nicht viel Aussicht, aber zumindest für die Betroffenen eine Chance geboten hatte. Aus Sicht der Erwerbslosen diese Chance nicht wahrzunehmen wäre eine Dummheit gewesen, daher war die Kampagne zu den Überprüfungsanträgen richtig. Nur leider – aufgrund der zum Teil enttäuschenden – Entscheidung des BVerfG nicht erfolgreich.
Verfahrensrechtlich ist jetzt zu sagen das weitere Überprüfungsanträge keinen Sinn machen. Diese müssen nicht mehr gestellt werden. Alle dahingehenden offenen Verfahren sollten als erledigt erklärt werden oder wenn jetzt das Amt offene oder ruhend erklärte Überprüfungsanträge wieder aufnimmt und ablehnt keinen Widerspruch einlegen.
Sind Klagen gegen Widerspruchsbescheide eingelegt worden, ist zu empfehlen das jeweilige Gericht unter Nennung des Aktenzeichens anzuschreiben und mitzuteilen das sich die Sache nun erledigt hat und die Klage zurückgenommen wird oder einem entsprechende Schreiben des Gerichtes dahingehend zu beantworten.
Kurze Überlegungen neben de Umgang mit den Überprüfungsanträgen: Das BVerfG hat dem Gesetzgeber Hausaufgaben erteilt, die Regelleistungen bis Ende 2010 neu zu bemessen. Nachdem das Gericht jetzt nur sehr unklare Maßgaben gesetzt hat, wie diese Neubemessung der Regelleistungen auszusehen hat, ist es jetzt geboten entsprechende „Nachhilfe“ durch die Betroffenen und die Sozial- und Wohlfahrtsverbände zu geben.
Das Jahr 2010 sollte zu einem Jahr der Proteste gegen Niedriglohn, Sozialkürzung und für das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Leben werden. Mit einer dahingehenden Welle von Protesten sollte die nun schwarz-gelbe Regierung quer durch das ganze Land konfrontiert werden. Das ist die beste „Nachhilfe“ dafür, dass die BVerfG – Entscheidung im Ergebnis für die Betroffenen zu höheren Leistungen führt und endlich mal ein Signal gegen den derzeitigen Sozialraub gesetzt wird.
Abschließend, möchte ich vor verfrühter Enttäuschung über das BVerfG Urteil warnen, das Gericht hätte natürlich rückwirkend zu Gunsten der Betroffenen entscheiden können, diese Geste der Wiedergutmachung für erfahrenes (verfassungswidriges) hätte allen Millionen in ihrer Würde und Existenz verletzten Hart IV-Beziehern verdammt gut getan.
Die Entscheidung wird in der Perspektive eine Reihe von Veränderungen nach sich ziehen,so jetzt vorübergehend und dauerhaft die Schaffung einer Anspruchsgrundlage für laufende atypische Bedarfe, höhere Regelleistungen für Kinder, möglicherweise auch für Erwachsene bis hin zu einer ganz klaren Abfuhr an die Forderungen Wirtschaftsweisen bis hin Stammtischpolitikern die eine Kürzung der Regelleistung fordern. Da hat das BVerfG eine Marke gesetzt, das sie solche Projekte nicht mittragen und das die Menschenwürde oberstes Gut ist und das auch der Gesetzgeber oder auch schwarz/gelbe Regierungen daran nichts ändern dürfen.
Ich denke wir werden darüber noch viel zu diskutieren haben. In dem Sinne war die BVerfG erfreulich.
Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es die Höhe der Regelleistungen gegenwärtig für verfassungswidrig hält, es keinen rückwirkenden Handlungsbedarf sieht und angeordnet, dass diese (lediglich) für die Zukunft neu festzusetzen seien. Das ergibt sich aus: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
Randziffer 219.
Somit muss festgestellt werden, dass die Kampagne mit den Überprüfungsanträgen leider nicht erfolgreich war. Die Kampagne war ein Versuch, der von vornherein nicht viel Aussicht, aber zumindest für die Betroffenen eine Chance geboten hatte. Aus Sicht der Erwerbslosen diese Chance nicht wahrzunehmen wäre eine Dummheit gewesen, daher war die Kampagne zu den Überprüfungsanträgen richtig. Nur leider – aufgrund der zum Teil enttäuschenden – Entscheidung des BVerfG nicht erfolgreich.
Verfahrensrechtlich ist jetzt zu sagen das weitere Überprüfungsanträge keinen Sinn machen. Diese müssen nicht mehr gestellt werden. Alle dahingehenden offenen Verfahren sollten als erledigt erklärt werden oder wenn jetzt das Amt offene oder ruhend erklärte Überprüfungsanträge wieder aufnimmt und ablehnt keinen Widerspruch einlegen.
Sind Klagen gegen Widerspruchsbescheide eingelegt worden, ist zu empfehlen das jeweilige Gericht unter Nennung des Aktenzeichens anzuschreiben und mitzuteilen das sich die Sache nun erledigt hat und die Klage zurückgenommen wird oder einem entsprechende Schreiben des Gerichtes dahingehend zu beantworten.
Kurze Überlegungen neben de Umgang mit den Überprüfungsanträgen: Das BVerfG hat dem Gesetzgeber Hausaufgaben erteilt, die Regelleistungen bis Ende 2010 neu zu bemessen. Nachdem das Gericht jetzt nur sehr unklare Maßgaben gesetzt hat, wie diese Neubemessung der Regelleistungen auszusehen hat, ist es jetzt geboten entsprechende „Nachhilfe“ durch die Betroffenen und die Sozial- und Wohlfahrtsverbände zu geben.
Das Jahr 2010 sollte zu einem Jahr der Proteste gegen Niedriglohn, Sozialkürzung und für das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Leben werden. Mit einer dahingehenden Welle von Protesten sollte die nun schwarz-gelbe Regierung quer durch das ganze Land konfrontiert werden. Das ist die beste „Nachhilfe“ dafür, dass die BVerfG – Entscheidung im Ergebnis für die Betroffenen zu höheren Leistungen führt und endlich mal ein Signal gegen den derzeitigen Sozialraub gesetzt wird.
Abschließend, möchte ich vor verfrühter Enttäuschung über das BVerfG Urteil warnen, das Gericht hätte natürlich rückwirkend zu Gunsten der Betroffenen entscheiden können, diese Geste der Wiedergutmachung für erfahrenes (verfassungswidriges) hätte allen Millionen in ihrer Würde und Existenz verletzten Hart IV-Beziehern verdammt gut getan.
Die Entscheidung wird in der Perspektive eine Reihe von Veränderungen nach sich ziehen,so jetzt vorübergehend und dauerhaft die Schaffung einer Anspruchsgrundlage für laufende atypische Bedarfe, höhere Regelleistungen für Kinder, möglicherweise auch für Erwachsene bis hin zu einer ganz klaren Abfuhr an die Forderungen Wirtschaftsweisen bis hin Stammtischpolitikern die eine Kürzung der Regelleistung fordern. Da hat das BVerfG eine Marke gesetzt, das sie solche Projekte nicht mittragen und das die Menschenwürde oberstes Gut ist und das auch der Gesetzgeber oder auch schwarz/gelbe Regierungen daran nichts ändern dürfen.
Ich denke wir werden darüber noch viel zu diskutieren haben. In dem Sinne war die BVerfG erfreulich.
racethebreeze - 10. Feb, 00:05
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