Kein Beihilfe-Anspruch für Hartz-IV-Empfänger beim Brillenkauf

Nach einer AP Meldung steht Hartz-IV-Empfängern laut einer Gerichtsentscheidung keine einmalige Beihilfe beim Kauf von Brillen oder Kontaktlinsen zu. Das stellte das Sozialgericht Darmstadt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil fest. Der Kläger verlangte die Erstattung von Kosten für Kontaktlinsen und argumentierte, die Sehhilfen gehörten zum notwendigen Lebensbedarf, den er nach zweijähriger Arbeitslosigkeit nicht allein decken könne.

Dem folgten die Darmstädter Richter nicht. Die im Vergleich zum früheren Sozialhilferecht höheren monatlichen Regelleistungen sollten die Bildung von Rücklagen für besondere Anschaffungen ermöglichen, erklärte das Gericht. Einmalige Beihilfen kenne das Gesetz nur noch für die Erstausstattung einer Wohnung, für mehrtägige Klassenfahrten sowie bei Schwangerschaft und Geburt.

(Aktenzeichen: Sozialgericht Darmstadt S 19 AS 238/06)
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