Der Rechte Rand Nr. 129 erschienen

Aus dem Editorial der Nr. 129:
"Neonazis haben ein Recht auf freie Meinungsäußerung, urteilte das »Bundesverfassungsgericht«. Eigentlich kein Novum: Mit dieser Begründung wurden in den letzten Jahren beinahe alle Aufmarschverbote letztinstanzlich aufgehoben. Die Polizei habe durchzusetzen, dass Neonazis ihr Grundrecht wahrnehmen können. Andere Gerichte folgen mittlerweile der Rechtsprechung. Das Verwaltungsgericht Weimar erklärte am 1. März 2011, dass die Polizei den Aufmarsch der neonazistischen NPD am 1. Mai 2010 in Erfurt hätte gewährleisten müssen. Zu Deutsch: Sie hätte die Blockaden auflösen müssen. Direkte Konsequenzen zeigte diese Rechtsmeinung dieses Jahr in Dresden, als die Polizei versuchte, Blockaden aufzulösen und dabei massiv auf »Zwangsmittel« setzte. Nichtsdestotrotz, gerade der massenhafte und breite Widerstand hat den neonazistischen Aufmarsch zum Debakel werden lassen … Die nächsten Monate werden zeigen, welche Auswirkung die Rechtsprechung auf zukünftige Polizeieinsätze haben wird, beispielsweise beim neonazistischen Aufmarsch zum 1. Mai in Bremen. (...)"
»Niederlage: "An diesem Tag an der Elbe wollten sie einiges mehr: Drei Veranstaltungen und ein Marsch sollten stattfinden. Am Mittag des 19. Februar in Dresden wurde aber sichtbar, dass die neonazistische Szene wegen der massiven Proteste keine Veranstaltung wie geplant durchführen konnte. Dennoch feiert die Szene ihre Spontanaktionen und Militanz. (...)"Die aktuelle Ausgabe ist für 2,50 Euro in jedem gut sortierten Buchladen erhältlich - oder über DER RECHTE RAND, Postfach 304 180, 20324 Hamburg.
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racethebreeze - 16. Mär, 18:01
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