Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zu Montagsdemos gegen Stuttgart 21: Anschlag auf Versammlungsfreiheit!
Am 16. und 23.12.2013 dürfen die Montagsdemos gegen Stuttgart 21 nicht auf dem Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof stattfinden.
Begründung: Die Stadt Stuttgart „habe bei der gebotenen Abwägung in vertretbarer Weise den Interessen (…) der betroffenen Verkehrsteilnehmer den Vorrang gegenüber dem von der Versammlungsfreiheit geschützten Interesse (der S21- Gegner) (…) eingeräumt.“
Zu deutsch: Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit wird der Straßenverkehrsordnung, bzw. den „Interessen der Verkehrsteilnehmer“ geopfert.
Der juristische Trick: Die Sicherheit und Leichtigkeit (!) des Straßenverkehrs wird zum Bestandteil der Rechtsordnung „ernannt“ und damit zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit. Und wenn die „bedroht“ ist – siehe oben.
Mit dieser Begründung lässt sich jede Demonstration verbieten.
Diese Entscheidung des VGH ist von erheblicher politischer Brisanz:
Ist es doch derselbe Verwaltungsgerichtshof, der regelmäßig jeden Neonazi-Aufmarsch genehmigt, obwohl dafür ganze Innenstädte komplett abgeriegelt - der Verkehr also vollständig zum Erliegen kommt - und tausende Polizisten eingesetzt werden (Heilbronn, Göppingen etc.), um die Versammlungsfreiheit von ein paar dutzend Neonazis zu „schützen“.
Zum anderen hat derselbe Verwaltungsgerichtshof vor drei Jahren in gleicher Sache das gerade Gegenteil entschieden:
„Das Interesse des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, mit seiner Versammlung möglichst große Beachtung zu finden, überwiegt das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen am Arnulf-Klett-Platz.“ (Entscheidung vom 29.10.2010, Az. 1 S 2493/10)
Dass die Argumentation von Ordnungsbürgermeister Schairer an den Haaren herbeigezogen ist, zeigt auch die wundersame Verlängerung der Verkehrsstaus: Vom 30.11.2013 („Auf dem Cityring bildet sich regelmäßig ein bis zu einem Kilometer langer Stau“, Schairer im StZ- Interview) bis zum 10.12.2013 hat sich die Staulänge - zumindest im Schriftsatz der Stadt Stuttgart - dann verfünf- bzw. verachtfacht.
Der grüne OB schweigt zu alledem.
„Offensichtlich handelt Schairer im Einvernehmen mit dem grünen OB Kuhn. Da ist die Ankündigung eines „bürgerfreundlichen“ Versammlungsgesetzes durch die grün-rote Landesregierung schon fast als Drohung zu verstehen,“ so Thomas Trüten, der Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit. Und weiter: „Angesichts dieser Entwicklung sehen wir uns erneut in unserer Forderung nach einem fortschrittlichen Versammlungsgesetz bestätigt. Die Vorrangigkeit des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit vor nachgeordneten Vorschriften und Gesetzen muss politisch und juristisch durchgekämpft werden. Wir rufen deshalb die demokratische Öffentlichkeit auf - unabhängig vom jeweiligen Standpunkt zu Stuttgart 21 - am 16. und 23.12.2013 im Rahmen der Montagsdemos gegen diesen Anschlag auf die Versammlungsfreiheit zu demonstrieren.“
Quelle: Pressemitteilung vom 14.12.2013 / versammlungsrecht.info
AKW Mühleberg Risse Schweissnähte 10 cm Länge !! VERTIKALE RISSE REAKTOR + 10 cm lange Risse in der Schweissnaht !
Schweissnähte im AKW Mühleberg angerissen
Am Kernmantel des AKW Mühleberg sind neue Anrisse entlang einer Schweissnaht entdeckt worden. Der längste der Risse and der Schweissnaht ist zehn Zentimeter lang.
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Schweissnaehte-im-AKW-Muehleberg-angerissen/story/30931416
http://www.aargauerzeitung.ch/wirtschaft/neue-schweissnahtanrisse-im-kernkraftwerk-muehleberg-entdeckt-128323786
AKW Mühleberg Reaktor ist ZUSÄTZLICH auch noch VERTIKAL angerissen !!
zusätzlich zu den 10cm langen Rissen in der Schweissnaht - im Erdbeben Gebiet 4 Jahre nach Fukushima !
http://www.derbund.ch/bern/kanton/Neue-und-andersartige-Risse-im-AKW-Muehleberg-entdeckt/story/21306271
PS: Die Schweizer Atom Aufsicht ENSI verbreitet die unglaubliche Lüge, dass das Sicherheitskonzept "angepasst" wird !!! Wie Wahrheit ist folgende:
Der Reaktor steht unter extrem hohem Druck und der
10 cm Riss an der Schweissnaht KANN NICHT REPARIERT WERDEN !!
Der Reaktor ist fest einbetoniert und ist SOFORT STILLZULEGEN.
www.fanc.fgov.be hier hat das Direktor in mindestens ZEHN Dokumenten dargestellt WARUM Risse in einem Atomreaktor NICHT !! repariert werden können.
Das wissen auch die Ingenieure der ENSI, und verbreiten TROTZDEM die Lüge über die gesamte Presse, dass das
Problem "gelöst" werden kann. EINE UNVERSCHÄMTE UNGLAUBLICH SKANDALÖSE LÜGE !! Der ENSI Direktor sollte sofort zum Rücktritt gezwungen werden !!!
http://www.fanc.fgov.be/nl/page/dossier-pressure-vessel-doel-3-tihange-2/1488.aspx?LG=2
http://www.greens-efa.eu/nouveau-rapport-sur-tihange-2-et-doel-3-12224.html
http://www.heise.de/tp/artikel/42/42567/1.html
http://www.heise.de/tp/news/Belgiens-und-Frankreichs-Atomstromversorgung-in-Gefahr-2294437.html
http://www.contratom.de/2014/08/25/tausende-risse-zwei-belgische-atomkraftwerke-vor-dem-endgultigen-aus/
http://www.contratom.de/2014/08/12/abgeschaltet-probleme-in-vier-britischen-reaktoren/
https://www.youtube.com/watch?v=OoL1MAPnGP4
http://www.youtube.com/watch?v=NLhudXvJzq0