G8 Repression: Heiligendammer Hausfriedensbruch-Prozess wegen Betretung des G8 Hotelgeländes führt zu Freispruch

Mit einem klaren Freispruch endete heute ein Hausfriedensbruch-Prozess gegen 5 Personen, die angeklagt waren, im Vorfeld des G8 - Gipfels das Gelände des Tagungsortes Hotel Kempinski betreten zu haben. Laut schriftlicher Aussage des damals diensthabenden Beamten hätten die Angeklagten damals das G8 Tagungsgelände ausspionieren wollen.

Das Verfahren erhielt eine besondere Relevanz dadurch, daß auf dem fraglichen Gelände, auf dem der Wachschutz die Angeklagten antraf, auch der Ostseeküstenwanderweg verläuft, um dessen öffentliche Nutzung seit Jahren ein heftiger Streit tobt. Seit 4 Jahren liegt ein von der Bürgerinitiative Pro Heiligendamm angestrengtes Verfahren gegen die eigenmächtige Sperrung dieses öffentlich gewidmeten Wanderweges beim Verwaltungsgericht Schwerin zur Entscheidung an. Der März-Spaziergang der 5 Angeklagten auf der streitbefindlichen Fläche führte nun allerdings zum ersten Mal zu einem Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch, obwohl. Sich normalerweise monatlich über 50 Personen auf dem Gelände verirren, so der Objektschutzmitarbeiter. Grund dafür, und das bestätigte auch der diensthabende Mitarbeiter des Objektschutzes, dürfte der optische Eindruck der Angeklagten sein, den diesen dazu veranlaßte, sie gegenüber der Polizei als mutmaßliche G8-GegnerInnen zu melden. Eine Aussage, die den Amtsrichter Röhl aufhorchen ließ: Ob denn das Gelände so schlecht gegen unbeabsichtigtes Betreten gesichert sei und ob die Beschilderung so undeutlich sei, wollte er nun wissen.
Nachdem der Objektschutzwachmann und danach auch sein Vorgesetzter im Zeugenstand erklärten, daß es tatsächlich mehrere Möglichkeiten gäbe, das Fundusgelände zu betreten ohne Zäune zu übersteigen, und nachdem auch geäußert wurde, daß es zwar Hinweisschilder gab, auf denen erläutert wurde, daß dieses Gelände Privatbesitz sei, aber die darin liegenden Wege gemäß des Straßenbenutzungsordnung genutzt werden dürften, nahm der Prozess eine völlig neue Wendung. Weder war eine Umfriedeung des Geländes gegeben, noch gab es überhaupt ein Verbot gegen Menschen, das Gelände zu betreten, damit fielen 2 wesentliche notwendige Tatbestandsmerkmale des Hausfriedensbruches weg. Angesichts dieser Tatsache mußte selbst der Staatsanwalt statt der ursprünglich beantragten 20 Tagessätze zähneknirschend einen Freispruch fordern, dem der Richter stattgab.
Daß selbst die Zeugen des Kempinski-Komplexes in der Verhandlung davon sprachen, daß dieses Verfahren nur aufgrund der vermuteten G8 GegnerInneneigenschaft der Angeklagten zustande gekommen sei, werten die 5 Angeklagten als Bestätigung ihrer schweren Vorwürfe gegen die G8-Polizeitruppe Kavala und die Staatsanwaltschaft. Beide Repressionsbehörden hatten schon im Vorfeld des G8 nichts unversucht gelassen, selbst mit den unhaltbarsten Vorwürfen Verfahren zu eröffnen, die ihnen die Möglichkeit gaben, erstens Daten der Angeklagten legal zu speichern und zweitens später unter dem Verweis auf das Verfahren Platzverweise und Ingewahsamnahmen gegen potentielle G8-GegnerInnen durchzusetzen. Das jetzige Urteil werten die Angeklagten als vollständige Schlappe der Polizeieinheit Kavala und der Staatsanwaltschaft, die die Folgen ihrer durchgeknallten Repressionspolitik im Vorfeld und während des G8 nun nicht mehr unter Kontrolle haben und vor Gericht Niederlage um Niederlage kassieren. Es ist absurd, daß auf Betreiben der Fundus Gruppe eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt wurde, obwohl von vornherein klar war, daß es gar kein Betretungsverbot des Kempinskigeländes gab.

Somit mußte die Anzeige im Leeren enden.

Quelle: Gipfelsoli Infogruppe
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