Habeas-Corpus-Berufung für Jamal Hart verweigert - Freiheit für Jamal Hart, sofort!

Am 4. Oktober hat in den USA das Dritte Bundesberufungsgericht im Schnellverfahren die Habeas-Corpus-Berufung von Jamal Hart abgewiesen. Sie hätte ihm nach mehr als zehn Jahren im Gefängnis die Freiheit gebracht. Die Richter bestätigten die Entscheidung des Bundesbezirksgerichts für den Mittleren Bezirk von Pennsylvania, das Harts Berufung am 26. Februar abgewiesen hatte. Hart, ein Sohn des in der Todeszelle einsitzenden politischen Gefangenen Mumia Abu-Jamal, wurde 1998 aufgrund falscher Anschuldigungen wegen illegalen Schusswaffenbesitzes zu fünfzehneinhalb Jahren verurteilt. Diese abgekartete Verurteilung richtet sich gegen seinen prominenten Aktivismus in der Kampagne für die Freiheit seines Vaters, dessen eigene Bundesberufung gegenwärtig demselben Dritten Bundesberufungsgericht vorliegt.



Hart wurde zuerst nach den Gesetzen des Bundesstaates Pennsylvania angeklagt, was eine Bewährungsstrafe zur Folge gehabt hätte. Doch das Justizministerium unter dem Demokraten Bill Clinton intervenierte dafür, Bundesgesetze zu benutzen, um das Strafmaß für Hart exponentiell auszuweiten. Das drakonische Urteil ergab sich daraus, dass die Staatsanwaltschaft Hart als einen „Berufskriminellen“ abstempelte. In Harts Berufung wurde argumentiert, dass dieser ungeheuerliche Vorwurf zum Teil auf einer nicht existierenden Verurteilung wegen eines Überfalls im Jahr 1995 basierte und dass seine maximale Strafe höchstens acht Jahre hätte betragen dürfen — eine Zeit, die er bereits abgesessen hat. Durch die Abweisung von Harts Berufung erhielt das Dritte Bundesberufungsgericht das fadenscheinige Argument eines niedrigeren Gerichts aufrecht, dass es nicht zuständig sei.



Das Gericht gibt sich bei seiner Entscheidung vom Oktober große Mühe, Harts Anwälte dafür anzugreifen, dass sie behaupten, Hart sei wegen seines bekannten Engagements für seinen Vater zur Zielscheibe gemacht worden. Harts Anwälte argumentierten: „Als Mr. Hart lautstärker wurde und der Fall seines Vaters weiter die Gerichte beschäftigte und in die nationalen und internationalen Schlagzeilen gelangte, wurde Mr. Hart das Ziel von Schikanierungen durch die Polizei. Diese Schikanierung erreichte einen Höhepunkt, als er aufgrund falscher Anschuldigungen wegen illegalen Waffenbesitzes und Entgegennahme gestohlenen Eigentums verhaftet wurde und diese Anklagen dann von der Staatsebene auf die Bundesebene gehoben wurden.“ Darauf reagierten die Richter mit der Erklärung: "Wir sind zutiefst beunruhigt darüber, dass ein Anwalt derart schwere Beschuldigungen erhebt, ohne irgendeinen Beweis zu liefern."



Aber Beweise für eine solche Verfolgung sind unschwer zu finden. Kürzlich hat Walter Whalen, der für Mumias Fall zuständige Betreuer an der Bundesvollzugsanstalt Schuylkill ganz offen ein provokatives Poster angebracht, auf dem Mumia Abu-Jamal für schuldig erklärt wird. Whalen hatte auch die Sicherheitsstufe für Hart unzulässigerweise abgeändert, um zu verhindern, dass er in eine Anstalt mit geringerer Sicherheitsstufe verlegt wird. Das Partisan Defense Committee schickte einen Protestbrief gegen die Provokationen. Schließlich entfernte die Gefängnisverwaltung das Poster und gab auf Nachprüfung hin zu, dass Hart berechtigt ist, für eine Verlegung in eine Anstalt mit niedrigerer Sicherheitsstufe in Betracht gezogen zu werden.



Es ist erwähnenswert, dass Robert E. Cowen, einer der Richter, die in diesen Monat Jamal Harts Berufung abwiesen, in dem Gremium sitzt, das über Mumia Abu-Jamals Bundesberufung entscheiden wird, eine Entscheidung, die jeden Moment fallen könnte. Wie wir nach Harts erstem Konflikt mit dem Dritten Bundesberungsgericht in dem Artikel „Racist Court Throws Out Jamal Hart Appeal“ (Rassistisches Gericht weist Berufung von Jamal Hart ab, Workers Vanguard Nr. 708, 5. März 1999) schrieben: „Diejenigen, die Illusionen in das rassistische ‚Rechts’system verbreiten, indem sie nach einem neuen Prozess für Mumia rufen, sollten das Folgende bedenken: Das Dritte Bundesberufungsgericht, welches gerade die Verurteilung seines Sohnes zu mehr als 15 Jahren in der Gefängnishölle bestätigte, wird eine entscheidende Rolle spielen bei dem Ergebnis von Mumias letzter Berufung. Freiheit für Jamal Hart! Freiheit für Mumia Abu-Jamal! Weg mit der rassistischen Todesstrafe!“



Übersetzung des KfsV

Aus Workers Vanguard Nr. 900 "Jamal Hart Denied Habeas Corpus Appeal Free Him Now!" [Habeas-Corpus-Berufung für Jamal Hart verweigert Freiheit für Jamal Hart, sofort!]

Besucht die Website des PDC: www.partisandefense.org
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