Dokumentiert: Das Bundesverfassungsgericht verbietet Sternmarsch nach Heligendamm: Stellungnahme der AnwältInnen

Das Bundesverfassungsgericht hat den Sternmarsch für morgen verboten, ebenso die drei Ersatzveranstaltungen außerhalb der beiden Verbotszonen. Grundlage ist das aktuelle Demonstrationsgeschehen seit dem 2. Juni und die diffamierende Darstellung durch die Polizei.

Das Gericht erklärt die Allgemeinverfügung und die Entscheidung des OVG Greifswald für verfassungswidrig.

Das BVerfG betont, der Schutz der Versammlungsfreiheit umfasst das Interesse der Veranstalter auf eine "Beachtungserfolg in möglichst großer Nähe zum symbolhaltigen Ort". Die "bloße Gefährdung der öffentlichen Ordnung" könne ein Versammlungsverbot ebenso wenig tragen wie "Empfindlichkeiten ausländischer Politiker". Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sei gerade "dem
Schutzbedürfnis der Machtkritik" erwachsen. Dies gelte auch für ausländische Staatsgäste.

Das BVerfG rügt das polizeiliche Sicherheitskonzept als verfassungswidrig, weil es von vornherein der Versammlungsfreiheit nicht Rechnung trägt. Ein "Schutzraum" für die "staatliche Veranstaltung" des Gipfeltreffens sei nicht zu beanstanden, die Ausdehnung des Schutzraumes auf die Verbotszone II mit einem mehrtägigen absoluten Versammlungsverbot allerdings nicht zu rechtfertigen.

Das Gericht bezeichnet das Sicherheitskonzept darüber hinaus als ausdrücklich "gegen die Durchführung von Versammlungen gerichtet", da von Beginn an die Versammlungsfreiheit "keine Chance zur angemessenen Verwirklichung" hatte. BVerfG: "Die von Kanzlerin Merkel betonte Möglichkeit, den Protest 'in wirklich sichtbarer Form' öffentlichkeitswirksam vorzutragen, erhalte in dem
'Sicherheitskonzept' keine Verwirklichungschance".

Obwohl auch das BVerfG davon ausgeht, dass die VeranstalterInnen eine friedliche und legitime Protestdemonstration durchführen wollen, wurde letztlich die Sichtweise der Polizei maßgebend. Das BVerfG tritt im Eilverfahren an die Stelle der Versammlungsbehörde, daher legen die Richter fern in Karlsruhe letztendlich die Darstellung der Polizei über die aktuellen Gefahren ihrer Entscheidung zugrunde.

Die beiden RAV-Anwälte Ulrike Donat und Carsten Gericke erklären hierzu: "Auch wenn wir das Ergebnis zutiefst bedauern, weil den Veranstaltern die Möglichkeit zu friedlichem Protest genommen wird: Diese Entscheidung ist inhaltlich - nach der Begründung - ein voller Erfolg für die Versammlungsfreiheit und eine schallende Ohrfeige für die obrigkeitlichen Vorstellungen der Polizeibehörde Kavala und des OVG Greifswald. Die Wirklichkeit hat das Recht ohnehin schon überholt: Die Versammlungsfreiheit wird, wie immer in der Geschichte, gerade auf der Straße am Ort des Geschehens und nicht vor Gerichten erobert. Das starre Sicherheitskonzept der Polizei, das die Kooperation mit Versammlungsanmeldern sträflich vernachlässigt hat, ist auf ganzer Linie gescheitert."
Für weitere Informationen erreichen Sie den Presseservice des Legal Teams/Anwaltlicher Notdienst unter den Telefonnummern: 01577-4704760, 0163-6195151, 0179-4608473.
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