Mittwoch, 20. März 2013

Deutsche Behörden setzen Frau und Kinder auf die Straße

Im Thüringer Flüchtlingslager Breitenworbis sind derzeit eine junge Mutter und ihre drei kleinen Kinder akut von Abschiebung bedroht.

Gemeinsam mit ihren drei Kindern (3, 4 und 8 Jahre alt) beantragte die 31-jährige Kristina Barbul im Juli 2012 Asyl in Deutschland. Mit ihrer Flucht aus Serbien rettete sie sich vor dem Zugriff ihres Ex-Mannes, der sie verfolgte und versuchte umzubringen. Sie wurde von ihm misshandelt, eingesperrt und zur Prostitution gezwungen; zum Teil vor den Augen der Kinder. „Ich kann nicht zurück in dieses Land, er drohte mich umzubringen. Ich habe große Angst“, erzählt Frau Barbul wenn sie ihre Situation beschreibt.

Als Roma hat sie in Serbien keine Möglichkeiten Schutz zu suchen. Wie in vielen anderen Ländern werden Roma und andere Minderheitenangehörige in Serbien in allen Lebensbereichen diskriminiert und strukturell ausgegrenzt. Arbeit und Wohnung zu finden um eine eigene Existenz aufbauen sowie den Unterhalt für ihre Kinder sichern zu können ist somit unmöglich. Eine von rassistischer Diskriminierung geprägte Lebenssituation ist laut UNO-Flüchtlingshilfswerk UNHCR eine Menschenrechtsverletzung und muss als Fluchtgrund anerkannt werden. Im Fall von Roma findet diese Einschätzung jedoch keine Anwendung. Die systematische Benachteiligung von Roma-Angehörigen wird somit in Deutschland fortgesetzt indem ihnen hier kein Asyl gewährt wird.

Obwohl die Menschenrechte in Deutschland beständig hochgehalten werden und das Recht auf Schutz vor Gewalt, Misshandlung und Diskriminierung von Institutionen und Behörden nach außen hin garantiert wird, so urteilte das Verwaltungsgericht Gera auch im Fall der Familie Barbul wieder gegen die Klägerin. Mit der Begründung die Probleme seien „rein familiärer Natur“ wurde der Asylantrag abgelehnt. Weiter heißt es in der Urteilsbegründung: „Vorliegend gibt es keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine den Klägern im Falle ihrer Rückkehr nach Serbien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit in diesem Sinne.“ Dieses Urteil verdeutlicht die gängige Abschiebepraxis in Deutschland. Die existentielle Bedrohung durch staatliche Diskriminierung von Roma in den Balkanstaaten wird von den Asylbehörden pauschal ignoriert. Die Gefahr von Mutter und Kindern vor den Übergriffen des Ex-Manns, dem sie in Serbien folglich schutzlos ausgeliefert sind, wird einfach ausgeblendet.

Mit dem Winterabschiebestopp endet die Duldung von Familie Barbul am 31. März 2013. Sie stehen somit kurz vor ihrer Abschiebung nach Serbien. Zurück in ein Land, in dem sie und ihre Kinder keinerlei Perspektiven haben. Nur die eine bleibt ihr: Mit ihren drei Kindern versuchen in Serbien auf der Straße zu überleben. Sie sagt: „Mich allein auf der Straße durchschlagen, das würde ich schaffen. Aber mit drei Kindern? Wie soll das gehen?“ Woanders kann sie nicht hin, denn weitere Familienangehörige hat sie nicht vor Ort. Ihre herzkranke Mutter lebt mit einer Duldung in Berlin und ist auf ärztliche Versorgung angewiesen. Damit sich Frau Barbul um ihre Mutter kümmern kann, muss sie einen Urlaubsschein beantragen. Ihr Wunsch eine Unterkunft in der Nähe ihrer Mutter zu bekommen, wurde in der Erstaufnahmestelle in Eisenberg abgelehnt.

Frau Barbul spricht fast fließend Deutsch, da sie als Jugendliche bereits 8 Jahre in Deutschland verbrachte. Im Jahr 1995 ist sie als Kriegsflüchtling mit ihren Eltern aus Serbien nach Berlin gekommen. Schon damals musste sie mit dem Status einer Geduldeten hier leben, weshalb sie keinen Zugang zu einer schulischen oder beruflichen Ausbildung hatte. Dennoch hat sie sich zurechtgefunden und sagt heute: „Ich möchte in Deutschland bleiben und hier ein sicheres Leben für meine Kinder haben.“

Die derzeitige Belastung ist für die junge Familie nur schwer auszuhalten. Die Erfahrungen, die sie in ihrer Heimat erleiden mussten, sitzen tief und nun kommen Unsicherheit und Angst vor der erzwungenen Abschiebung hinzu. Die Kinder leiden unter wiederkehrenden Alpträumen, finden nachts keine Ruhe. Ihre derzeitige Wohnsituation (zu viert in einem kleinen Zimmer, isoliert in einer Gemeinschaftsunterkunft in der Thüringer Provinz) erschwert die Regeneration der Frau und ihrer Kinder vom erlebten Trauma zusätzlich. Eine Psychologische Betreuung wurde ihnen durch das Sozialamt verwehrt.
Gezeichnet von Angst und Gewalterfahrung wurden sie als Asylsuchende von den deutschen Behörden abgewiesen.


Doch wir lassen es nicht zu, dass mit Familie Barbul weitere Menschen schutzlos auf die Straße gesetzt und ihnen alle Perspektiven geraubt werden.
Wir fordern die deutschen Behörden dazu auf sich dieser Verantwortung zu stellen und der Familie einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu gewähren um ihr damit ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen!


Bitte verbreitet und veröffentlicht diesen Text.

Euren Protest könnt ihr auch an die zuständige Ausländerbehörde in Heiligenstadt richten:
Landkreis Eichsfeld - Ausländerbehörde
Friedensplatz 8
37308 Heiligenstadt
Tel. (03606) 6500
Fax: (03606) 6509040



Danke für eure Unterstützung,
Initiative f.r.a.i.

fight racism and isolation
Kontakt an: frai@riseup.net
Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

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