Montag, 15. März 2010

Versammlungsfreiheit vor Gericht

Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit vom 11. März 2010:

Am 16. und 24. März finden vor dem Amtsgericht Stuttgart Verhandlungen aufgrund angeblicher Verstöße gegen das Versammlungsgesetz statt. Einem der Beschuldigten wird vorgeworfen, einen rebellischen Stadtrundgang nicht ordnungsgemäß angemeldet zu haben. Im anderen Fall soll der Anmelder einer Demonstration u.a. die angebliche Vermummung einzelner TeilnehmerInnen während des Aufzuges nicht unterbunden haben.

Bereits mehrfach kritisierte das Bündnis für Versammlungsfreiheit die Kriminalisierung von Kundgebungen und Demonstrationen in Stuttgart. Anmelder und Verantwortliche werden aufgrund von Banalitäten angezeigt und müssen mit Gerichtsverfahren rechnen. Mitte März finden vor dem Amtsgericht Stuttgart zwei Prozesse statt:

Am 16. März wird der Fall eines Mitgliedes der Marxistisch Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) verhandelt. Der Beschuldigte organisierte während des Bundestagswahlkampfes einen „rebellischen Stadtrundgang“. Laut Anklageschrift hätte dieser beim Ordnungsamt der Landeshauptstadt angemeldet werden müssen. Die Tatsache, dass selbst die Stadt regelmäßig „unangemeldete Stadtrundgänge“ durchführt, scheint hierbei keine Rolle zu spielen. Der Beschuldigte soll nun 2000 Euro Strafe bezahlen.

In einem anderen Verfahren das am 24. März, ebenfalls vor dem Amtsgericht verhandelt wird, wird dem Anmelder der „Revolutionären Mai Demonstration“ im Jahr 2009 zur Last gelegt er sei nicht gegen die Vermummung einzelner TeilnehmerInnen der Demonstration vorgegangen. Tatsächlich sind bei Demonstrationen in Stuttgart eher vermummte Polizeieinheiten als Demonstranten zu beobachten. Auch wenn es bei der besagten Demonstration zu einzelnen Vermummungen auf Seiten der Teilnehmer der Demonstration gekommen sein sollte, liegt es weniger in der Verantwortung des Anmelders dagegen einzuschreiten, als vielmehr in der Verantwortung der Polizei, die Vermummungen nicht durch ständiges Abfilmen zu provozieren.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit solidarisiert sich mit den Angeklagten und ruft zur kritischen Prozessbeobachtung auf. Die beiden Fälle zeigen klar, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit weiterhin verteidigt werden muss.

Prozesstermine:
Verhandlung zum „Rebellischen Stadtrundgang“
Dienstag, 16. März, 13:00 Uhr
Amtsgericht Stuttgart (Hauffstr. 5)

Verhandlung zur „Revolutionären Mai Demonstration“
Mittwoch 24. März, 8:30
Amtsgericht Stuttgart


(Via trueten.de)
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