Schlimmer geht immer: Versammlungsrecht in China
Innenminister Rech würde sich hinsichtlich der geplanten Verschärfung des baden - württembergischen Versammlungsrechts angesichts des chinesischen Vorbildes die Hände reiben: Das chinesische Kabinet hat am Donnerstag das Versammlungs- und Demonstrationsgesetz revidiert:
"Dem revidierten Gesetzentwurf zufolge sollen Hauptverantwortliche einer Versammlung oder einer Demonstration diese Veranstaltung 5 Tage vor dem geplanten Termin bei zuständigen Behörden schriftlich anmelden. Nur in Sonderfällen kann man von einer vorherigen Anmeldung befreit werden. Bisher darf eine nur Kundgebung stattfinden, wenn die Kundgebung vorher von den zuständigen Behörden genehmigt wurde.In Zukunft dürfen die zuständigen Behörden die angemeldeten Kundgebungen nur verbieten oder beschränken, wenn sofortige und eindeutliche Gefahren bestehen. Die Polizei darf nach dem revidierten Gesetz nur unter bestimmten Umständen Kundgebungen auflösen. Ausserdem darf man sich zukünftig bei einer Kundgebung für den Kommunismus oder für eine Spaltung des Lands aussprechen." Via China Observer
Mao Tse-tung würde sich im Grabe herumdrehen:
"Art. 28. Die Bürger haben das Recht auf die Freiheit der Rede, der Korrespondenz, der Presse, der Versammlung, der Koalition, von Straßenumzügen, von Protestdemonstrationen und des Streiks, sie haben Religionsfreiheit sowie die Freiheit, sich zu keinem religiösen Glauben zu bekennen und den Atheismus zu propagieren.
Die Freiheit der Person und die Wohnung der Bürger sind unverletzbar. Kein Bürger darf ohne Beschluß eines Volksgerichts oder Genehmigung eines Organs für öffentliche Sicherheit verhaftet werden."
(Verfassung der Volksrepublik China, angenommen auf der Ersten Tagung des IV. Nationalen Volkskongresses am 17. Januar 1975)