Donnerstag, 6. November 2008

Presseerklärung zum Repressionsschlag am 05. November 2008 in NRW

Aus aktuellem Anlass:
Presseerklärung zum Repressionsschlag am 05. November 2008 in NRW

Am heutigen Mittwoch, den 05. November 2008, wurden nachaktuellen Angaben zwischen 6 und 12 Uhr in Dortmund, Duisburg und Kölnzeitgleich zwei Wohnungen und drei Vereine durchsucht und drei Personenfestgenommen. Letzten Informationen zufolge wurde sämtliches sich dortbefindliches Geld, sowie Datenträger und Computer beschlagnahmt. Bei von denDurchsuchungen betroffenen Vereinen handelt es sich um das Anatolische Volks-und Kulturhaus Köln, das Anatolische Kulturzentrum Duisburg und das AnatolischeBildungs- und Kulturhaus Dortmund. Angaben zufolge wurde das Türschloss desKölner Vereins ausgewechselt.

Die drei Festgenommenen Ahmet Istanbullu, Nurhan Erdem undCengiz Oban wurden nach ihrer Festnahme nach Karlsruhe gebracht und solleneinem Bundesrichter vorgeführt werden.

Ihnen wird die „Unterstützung und Mitgliedschaft in einerausländischen terroristischen Vereinigung“ – der DHKP-C (RevolutionäreVolksbefreiungspartei-Front) - nach §129b vorgeworfen. Nach den bisherigenInformationen bezieht sich die Anklage, wie auch im aktuellen Prozess inStuttgart Stammheim, auf das Sammeln von Spendengeldern, legalenVereinstätigkeiten und Waffenschmuggel – weitere Details sind bisher noch nichtbekannt.

Die Durchsuchungen und Festnahmen reihen sich ein in eineRepressionswelle gegen migrantische Strukturen und bereits jetzt sollen nebendem aktuellen Prozess in Stuttgart-Stammheim weitere Verfahren eingeleitetwerden. Für diese Verfahren wird der Ausgang des Prozesses in Stuttgartentscheidend sein. Dieser Prozess, der trotz erheblichenMenschenrechtsverletzungen und Rechtsbrüchen von einem medialen Schweigenbegleitet wird und somit fern ab von der Öffentlichkeit stattfindet, soll einenPräzedenzfall für den undemokratischen §129b schaffen. Bereits jetzt ist ersichtlich, dass weitereProzesse nach §129b folgen werden, sollte der §129b in Stuttgart-Stammheimdurchkommen: So soll Ende dieses Jahres in Düsseldorf der Prozess gegen FarukEreren beginnen, sowie ein weiterer Prozess gegen die Journalistin HeikeSchrader. Beiden wird die Mitgliedschaft in der DHKP-C vorgeworfen. Desweiteren wird ein Verfahren nach §129b gegen 10 Personen angestrebt, denenvorgeworfen wird innerhalb der TKP/ML (Kommunistische Partei der Türkei /Marxistisch Leninistisch) eine „terroristische Vereinigung“ gebildet zu haben.

Sowohl der aktuelle Fall, als auch die genannten Beispieleverdeutlichen den Charakter des §129b, der sich unter dem Deckmantel des „Kampfgegen den Terrorismus“ maßgeblich gegen linke, fortschrittliche undrevolutionäre Kräfte richtet. Vor allem die innerhalb kürzester Zeithintereinander auftreffenden Schläge gegen migrantische politische Struktureninnerhalb der BRD zeigen auf, dass der §129b etabliert werden soll und von nunan häufiger zur Kriminalisierung von migrantischen Strukturen angewendet werdenwird.

Dabei stellt der §129b nicht nur ein Angriff aufmigrantische Strukturen dar, sondern richtet sich gegen jeglicheinternationalistische Arbeit.

Er ist ein Angriff auf die Internationale Solidarität. DieAnklage nach §129b - sowie nach §129 und §129a - setzt alle rechtstaatlichen Prinzipienaußer Gesetz und ihre Verurteilungen führen für die Betroffenen zuHaftbedingungen, die jeglichen Menschenrechten widersprechen und diese faktischaushebeln.

Die Schlinge der staatlichen Repression zieht sich übernationale Grenzen hinweg und wirkt sich immer massiver auf jene aus, die diebestehenden Verhältnisse nicht akzeptieren und sich gegen Ausbeutung undUnterdrückung zur Wehr setzen. So auch gegen die 3 Angeklagten in Berlin, denennach §129 die „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ – der MilitantenGruppe [mg] - vorgeworfen wird. Während einerseits die BRD sich an dermilitärischen Besatzung Afghanistans beteiligt und somit verantwortlich für diezahlreichen Morde und Verbrechen an der afghanischen Bevölkerung ist, werdenandererseits hier die Menschen, die sich aktiv gegen den Krieg stellen,verfolgt und kriminalisiert.

Die demokratische und fortschrittliche Öffentlichkeit darfnicht weiter wegsehen und schweigen, während unter der Demagogie des „Kampfesgegen den internationalen Terrorismus“ die elementarsten Grundrechte und –Freiheitensowie das legitime Recht auf Widerstand außer Kraft gesetzt werden. Die seitdem 11.9. systematisch geschürte Terrorhysterie bietet weiterhin den Vorwand unddie Rechtfertigung für die Einführung, Erweiterung und Anwendung eben solcherGesetze. Die aktuellen Repressionsbeispiele zeigen eindeutig undoffensichtlich, dass der so genannte „Kampf gegen den internationalenTerrorismus“ in erster Linie die Kriminalisierung linker und fortschrittlicherKräfte zur Folge hat bzw. dadurch erst gesetzlich ermöglicht wird.

Wir rufen alle demokratischen und fortschrittlichen Kräftedazu auf, die repressive Entwicklung kritisch zu hinterfragen, sich geschlossenund gemeinsam gegen die internationalen Angriffe zu stellen und sich denBetroffenen gegenüber solidarisch zu verhalten!

Unsere Solidarität gegen ihre Repression !
Freiheit für Ahmet Istanbullu, Nurhan Erdem und Cengiz Oban!
Weg mit den §§129!!!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!!!
Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

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