Aufgeschlossene Gesellschaft
Soviel zum legalistischen Versuch, sich Nazis mittels juristischer Tricks vom Hals zu halten:
taz, 22.07.2008Weiterlesen
Aufgeschlossene Gesellschaft
Die Hamburger DGB-Jugend verliert vor dem Verwaltungsgericht mit einer Klage gegen die Polizei. Diese hatte Neonazis den Zugang zu einer geschlossenen DGB-Veranstaltung verschaffen wollen
VON KAI VON APPEN
"Wir betreten da absolutes Neuland", brachte der Vizepräsident des Hamburgischen Verwaltungsgerichts, Joachim-Mathias Roggentin, die Problematik gleich zu Prozessbeginn auf den Punkt. "Dazu gibt es bisher keine Rechtssprechung." Doch schon im nächsten Satz machte er dem Hamburger DGB-Jugendsekretär Olaf Schwede deutlich, dass die Klage der gewerkschaftlichen Jugendorganisation wohl kaum Erfolg haben wird. Die DGB-Jugend hatte die Polizei verklagt, da diese am 26. November 2006 Neonazis Zutritt zu ihrer Veranstaltung "Strukturen der rechten Szene in Hamburg-Wandsbek" verschaffen wollte.
Dabei hatte sich DGB-Jugendbildungsreferent Heiko Humburg alle Mühe gegeben, einen störungsfreien Ablauf zu gewährleisten. Er hatte sich dabei genau an die Normen des Versammlungsgesetzes gehalten, das in Paragraf sechs "Öffentlichen Versammlungen in geschlossenen Räumen" regelt: "Bestimmte Personen oder Personenkreise können in der Einladung von der Teilnahme aus der Versammlung ausgeschlossen werden."(...)
racethebreeze - 23. Jul, 03:43