Freitag, 3. August 2007

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Dresden: NPD-Jugend will feiern, Zwillinge wollen "weg von dem Zeugs"

Dresden. Die NPD-Jugendorganisation kann trotz einer Nutzungsuntersagung durch die Stadt Dresden am Samstag ihren "Sachsentag" in Dresden-Pappritz feiern.
Eine der musikalischen Attraktionen für das rechte Fußvolk sollen die amerikanischen Zwillinge von "Prussian Blue" sein - doch die 15-jährigen Blondinen scheinen allmählich von Nazi-Lyrik die Nase voll zu haben und wollen "weg von dem Zeugs".

Erst vor wenigen Wochen hatte der sächsische Landesverband der "Jungen Nationaldemokraten" (JN) die Sommerfete als "Sachsentag" angekündigt, die das in diesem Jahr ausfallende "Deutsche Stimme"-Pressefest ersetzen soll. Zwar waren einige NPD-Funktionäre als Redner angekündigt - vor wenigen Tagen kam noch Thomas Gerlach vom "Kampfbund deutscher Sozialisten" (KDS) als Redner hinzu -, doch vor allem sollte es wohl eine Freiluft-Rechtsrockparty werden.

Das Bauaufsichtsamt der Stadt Dresden ließ sich etwas einfallen, um den Auftrieb in Pappritz zu verhindern, und erließ eine "Nutzungsuntersagung". Damit sollte zwar nicht die Veranstaltung insgesamt verboten werden, aber das Aufbauen von Bühnen auf dem Gelände sollte damit untersagt werden - für eine Musikveranstaltung das faktische Aus.

Heute wies das Verwaltungsgericht (VG) Dresden diese Verfügung jedoch zurück. Zwar würden auch bei einer politischen Veranstaltung, die vom Grundgesetz besonders geschützt wird, die baurechtlichen Vorschriften ihre Geltung behalten. Aber: die Nutzungsuntersagung wirke "faktisch als Versammlungsverbot"; die Behörde müsse bei einer Nutzungsuntersagung "dem Schutzbereich des Versammlungsgrundrechts Rechnung tragen und dies in ihre Ermessensausübung einstellen".

Ausdrücklich offen ließ die Kammer allerdings, ob die Behörde generell die Nutzung des betroffenen Grundstücks als Veranstaltungsfläche verbieten kann. Die Stadt Dresden kann gegen den VG-Beschluss noch Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in
Bautzen einlegen. Damit kann die NPD-Jugend noch nicht ganz sicher sein, ob ihre Party in Pappritz am Samstag wirklich stattfinden kann.

Blonde Zwillinge wollen "weg von dem Zeugs"

prussian_blue_2005
"Prussian Blue" vor zwei Jahren: 13-jährige mit Hitler-Smilie-T-Shirts

Sicher waren sich die Veranstalter dagegen, dass die auftretenden Musiker dem einschlägigen Publikum die rechte Botschaft vermitteln würden. Doch zumindest den zwei blonden Teenagern Lamb und Lynx Gaede aus den USA, die unter dem Namen "Prussian Blue" seit etwa zwei Jahren in der braunen Szene mit Nazi-Geträllere und Rudolf Hess-Hymnen Furore machen, scheint mittlerweile die Lust am Hass-Gesang zu schwinden, wie eine Fernseh-Dokumentation mit dem Titel externer Link"Nazi Pop Twins" im britischen Channel 4 jüngst zeigte.

Das Schweizer Nachrichtenportal externer Link20minuten.ch berichtete über die einstündige Dokumentation des Filmemachers James Quinn, der längere Zeit mit der Familie Gaede verbringen konnte. Offenbar sind Großvater und Mutter der Zwillinge die treibende Kraft hinter dem Nazi-Musikschaffen der inzwischen 15-Jährigen. Als die Mutter sie nicht hören konnte, verriet Lamb Gaede
dem Reporter: "Uns beiden geht es gar nicht um 'white power'. In den letzten vier Jahren ging es nur um Politik – es hat uns total ausgelaugt. Wir wollen eine Pause. Wir wollen weg von dem Zeugs."

Und über ihre Zukunft sagte Lamb: "Ich würde so gerne das ganze Mal auf Eis legen. Wir werden dies nicht unser ganzes Leben lang machen."
Doch wenn die Teenager mal mit der Nazi-Musik aufhören und der Mutter nicht mehr folgen sollten, hat die vielleicht schon Nachwuchs für die braune Sache: ihre jüngste Tochter, inzwischen drei Jahre alt, hat sie mit dem Vornamen "Dresden" beglückt - wenn das kein Programm sein sollte.

Quelle: redok

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"Antifaschistische Initiative Heidelberg" Berufsverbot gegen Heidelberger Lehrer war laut Gericht rechtswidrig

IMG_4945Ein vom Land Hessen ausgesprochenes Berufsverbot für einen Lehramtsbewerber aus Heidelberg ist einem Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt zufolge rechtswidrig zustande gekommen. Das staatliche Schulamt müsse die Einstellung des Mannes erneut prüfen, urteilte das Gericht am 2. August. Das staatliche Schulamt im Odenwaldkreis hatte den Bewerber zuvor wegen Zweifeln an dessen Verfassungstreue abgelehnt. Dagegen klagte der Mann.
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?H=N&Nr=16438
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