G8 Gipfel

Donnerstag, 7. Juni 2007

FAQs zur Demo Rostock im Netz

Manni Stenner von der Demonstrationsleitung in Rostock hat eine Stellungnahme zu den vielen Anfragen zu den Vorfällen bei der Großdemonstration vom Samstag verfasst und versucht, diese aus Sicht der Demoleitung zu beantworten.
Macht euch bereit für die Notfallproteste! Macht euch bereit für die Notfallproteste!

RAV wird Bild-Zeitung verklagen

RAV geht gegen Bild-Zeitung wegen Berichterstattung über Rechtsanwältin beim Einsatz von Zivilpolizisten bei der gestrigen Blockade vor

Gestern Abend, am 5.6.2007, gegen 19.00 Uhr wurde eine Gruppe von fünf Polizeibeamten in Zivil durch DemonstrantInnen bei der Blockade am Osttor des
Sicherheitszaunes entdeckt. Die Zivilpolizisten waren im Stil des sogenannten Schwarzen Blocks gekleidet. Als auf dem Hubschrauberlandeplatz hinter der Polizeikette einige Hubschrauber landeten, versuchten die Zivilbeamten, die
anwesenden DemonstrantInnen zu Straftaten anzustacheln. Auf Aufforderung der Blockade-OrganisatorInnen entfernten sich vier von fünf Zivilpolizisten und wechselten auf die Seite der uniformierten Beamten. Der fünfte Zivilpolizist, der sich die seine Kollegen geweigert hatte, seine Identität offen zu legen, wurde dann von AnwältInnen des Legal Teams und OrganisatorInnen der Blockade auf eigene Bitten hin, zu seinen uniformierten KollegInnen begleitet.

Unter der Fotoüberschrift „Aufgebrachte Schläger versuchen, einem Zivilpolizisten die Kapuze vom Kopf zu reißen“ zeigt die Bild-Zeitung vom heutigen Tag ein Foto, das eine Anwältin des Legal Teams zeigt. Die betreffende Anwältin ist zu sehen, wie sie mit dem Zivilbeamten darüber spricht, wie er sich zu seinem eigenen Schutz auf die andere Seite der Polizeikette begeben kann. Die Bildüberschrift ist falsch. Sie suggeriert in böswilliger Absicht, dass die auf dem Bild erkennbaren Personen, die tatsächlich den als Agent Provocateur agierenden Polizeibeamten geschützt haben, Gewalttäter seien.

„Der RAV hat den bekannten Presserechtsanwalt Johannes Eisenberg eingeschaltet, der die Bild-Zeitung auf Gegendarstellung und Unterlassung verklagen wird“,
sagt Wolfgang Kaleck, Vorsitzender des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins. „Mit ihrer wahrheitswidrigen Berichterstattung trägt die Bild-Zeitung zur Eskalation der Situation bei.“ Zudem müsse die Polizeieinsatzleitung die Frage nach dem unverantwortlichen Einsatz von offensichtlichen Agent Provocateurs nicht nur bei der gestrigen Blockade
beantworten. Nach dem kritikwürdigen Vorgehen der zivilen Polizeibeamten am gestrigen Tage sei es nicht auszuschließen, dass Polizeibeamte auch an weiteren
Orten und Tagen in derartiger Art und Weise vorgegangen sind.

***

Für weitere Informationen erreichen Sie den Presseservice des Legal Teams/Anwaltlicher Notdienst unter den Telefonnummern: 01577-4704760,0163-6195151,0179-4608473.
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Wer warf den ersten Stein?

Diese Frage rückt offenbar immer weiter in den Hintergrund, angesichts der sich verdichtenden Hinweise auf Provokateure in den Reihen des "schwarzen Blocks" bei der Demonstration vom 2. Juni in Rostock.
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Dokumentiert: Das Bundesverfassungsgericht verbietet Sternmarsch nach Heligendamm: Stellungnahme der AnwältInnen

Das Bundesverfassungsgericht hat den Sternmarsch für morgen verboten, ebenso die drei Ersatzveranstaltungen außerhalb der beiden Verbotszonen. Grundlage ist das aktuelle Demonstrationsgeschehen seit dem 2. Juni und die diffamierende Darstellung durch die Polizei.

Das Gericht erklärt die Allgemeinverfügung und die Entscheidung des OVG Greifswald für verfassungswidrig.

Das BVerfG betont, der Schutz der Versammlungsfreiheit umfasst das Interesse der Veranstalter auf eine "Beachtungserfolg in möglichst großer Nähe zum symbolhaltigen Ort". Die "bloße Gefährdung der öffentlichen Ordnung" könne ein Versammlungsverbot ebenso wenig tragen wie "Empfindlichkeiten ausländischer Politiker". Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sei gerade "dem
Schutzbedürfnis der Machtkritik" erwachsen. Dies gelte auch für ausländische Staatsgäste.

Das BVerfG rügt das polizeiliche Sicherheitskonzept als verfassungswidrig, weil es von vornherein der Versammlungsfreiheit nicht Rechnung trägt. Ein "Schutzraum" für die "staatliche Veranstaltung" des Gipfeltreffens sei nicht zu beanstanden, die Ausdehnung des Schutzraumes auf die Verbotszone II mit einem mehrtägigen absoluten Versammlungsverbot allerdings nicht zu rechtfertigen.

Das Gericht bezeichnet das Sicherheitskonzept darüber hinaus als ausdrücklich "gegen die Durchführung von Versammlungen gerichtet", da von Beginn an die Versammlungsfreiheit "keine Chance zur angemessenen Verwirklichung" hatte. BVerfG: "Die von Kanzlerin Merkel betonte Möglichkeit, den Protest 'in wirklich sichtbarer Form' öffentlichkeitswirksam vorzutragen, erhalte in dem
'Sicherheitskonzept' keine Verwirklichungschance".

Obwohl auch das BVerfG davon ausgeht, dass die VeranstalterInnen eine friedliche und legitime Protestdemonstration durchführen wollen, wurde letztlich die Sichtweise der Polizei maßgebend. Das BVerfG tritt im Eilverfahren an die Stelle der Versammlungsbehörde, daher legen die Richter fern in Karlsruhe letztendlich die Darstellung der Polizei über die aktuellen Gefahren ihrer Entscheidung zugrunde.

Die beiden RAV-Anwälte Ulrike Donat und Carsten Gericke erklären hierzu: "Auch wenn wir das Ergebnis zutiefst bedauern, weil den Veranstaltern die Möglichkeit zu friedlichem Protest genommen wird: Diese Entscheidung ist inhaltlich - nach der Begründung - ein voller Erfolg für die Versammlungsfreiheit und eine schallende Ohrfeige für die obrigkeitlichen Vorstellungen der Polizeibehörde Kavala und des OVG Greifswald. Die Wirklichkeit hat das Recht ohnehin schon überholt: Die Versammlungsfreiheit wird, wie immer in der Geschichte, gerade auf der Straße am Ort des Geschehens und nicht vor Gerichten erobert. Das starre Sicherheitskonzept der Polizei, das die Kooperation mit Versammlungsanmeldern sträflich vernachlässigt hat, ist auf ganzer Linie gescheitert."
Für weitere Informationen erreichen Sie den Presseservice des Legal Teams/Anwaltlicher Notdienst unter den Telefonnummern: 01577-4704760, 0163-6195151, 0179-4608473.
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Mittwoch, 6. Juni 2007

Blöder geht immer

Hat die "Bild" auch mal ein Bild "friedlichen" Protestes veröffentlicht. Busen-Block statt schwarzer Block! Nippel statt Knüppel – was sagt die Polizei? - mit dieser einfachen Botschaft transportiert die sexistische Berichterstattung denn auch den Kern: „Es wurden Früchte und andere weiche Wurfgeschosse eingesetzt, die mit Rasierklingen und den Klingen von Tapeziermessern gespickt waren“, zitiert der „Tagesspiegel“ einen Sicherheitsexperten.

bonlinesmall

Quelle
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Eindrücke von der Demonstration in Rostock





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Filmtipp: Gipfelstuermer - Die blutigen Tage von Genua

2001 versammelten sich die Regierungschefs der größten Industrienation in Genua zum jährlich stattfindenden Wirtschaftsgipfel G-8. Während die Staatschefs und ihre Berater im frisch herausgeputzten Palazzo Ducale über den freien Warenverkehr in der Welt berieten, forderten 300.000 Globalisierungsgegner auf den Straßen des Konferenzorts eine gerechtere Welt. Noch nie hatten sich so viele Menschen zu einem Protest gegen die herrschende Weltordnung versammelt, und noch nie war die Reaktion der Polizei so scharf wie in Genua. Die Regierung Berlusconi, seit wenigen Wochen im Amt, hatte 20.000 Polizisten zusammengezogen. Und diese prügelten und verhafteten in einer Willkür, die die parlamentarische Opposition in Rom an chilenische Zustände erinnerte. Hunderte zum Teil Schwerverletzte wurden mit gebrochenen Rippen, Beinen und Armen in Krankenhäuser eingeliefert. Gleichzeitig - so erzählen Zeugen - hätten Polizisten mit faschistischen Liedern und mit Hymnen auf Mussolini ihre “Siege” gefeiert.Doch der öffentlichen Ordnung hat das rabiate Vorgehen der Polizei wenig genützt. Im Gegenteil: Rund 800 Schwarzvermummte konnten in Banken ungestört Feuer legen, Supermärkte plündern oder Autos anzünden. Die Gewalttäter, eine Mischung aus Skins, Hooligans, Neonazis und professionellen Randalierern, zogen drei Tage lang brandstiftend durch Genua und nahmen quasi unter den Augen der Polizei - manche sagen, mit ihrer stillen Duldung - die Stadt auseinander.

Zum Video

Via woschod.de
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Freitag, 1. Juni 2007

G8: Nun doch Demo-Verbot bis zu 10 km um Zaun

Grafik: GipfelSoli
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin aufgehoben, welches ein von der Polizei erlassenes Demonstrationsverbot im Umkreis von fünf bis zehn Kilometern um den Zaun deutlich eingeschränkt hatte.
Nachdem das Verwaltungsgerichts Schwerin das von der Polizei erlassenes Demonstrationsverbot im Umkreis von bis zu 10 km um den Zaun stark eingeschränkt hat, hat die Polizei gegen das Urteil geklagt und vom Oberverwaltungsgericht Greifswald recht bekommen.

In der Begründung heißt es, dass die räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des Versammlungsrechts, "jedenfalls was die von den Antragstellern dieses Verfahrens angemeldete Versammlung betrifft," rechtmäßig seien und nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verstoßen. Dies erklärten die Richter in der als unanfechtbar bezeichneten Entscheidung.

Dokumentiert:
Pressemitteilung 1. Juni 2007

• Demonstrationsverbot aus “außenpolitischem Interesse”
• Bündnis: “Internationale Demonstration kein Gänsemarsch!”


Durch Beschluß vom 31.05.2007 – 3 M 53/07 hat das OVG Greifswald die Allgemeinverfügung gegen den Sternmarsch am 7. Juni bestätigt. Das Gericht hat “keine Bedenken gegen ein Totalverbot”. Weder in der Verbotszone I (Zaun + 200 m Sicherheitszone) noch in der Verbotszone II (insgesamt mehr als 40 km2) darf demonstriert werden.

Stattdessen sollen die Proteste nach Kröpelin und Bad Doberan abgeschoben werden. Auf der Bundesstraße 105 soll hin- und herdemonstriert werden.

“Dort ist allerdings weder die Durchführung eines Sternmarsches möglich, noch besteht mit 6 Kilometern Entfernung irgendeine räumliche oder inhaltliche Beziehung zum Protestobjekt”, kritisiert das Sternmarsch-Bündnis.

Die bloße Befürchtung, auswärtige Beziehungen der Bundesregierung zu “fremden Staaten” könnten durch Versammlungen belastet werden hält das Gericht für ausreichend. Protestkundgebungen in unmittelbarer Nähe der Staatsoberhäupter könnten als “unfreundlicher Akt” empfunden werden.

Dabei verzichtet das Gericht ebenso wie die Polizei auf den Nachweis konkreter Gefahren. Es läge “im außenpolitischen Interesse, wenn Gefährdungen für jeden Delegierten schon im Vorfeld abgewendet werden”.

“Das ‚Sicherheitskonzept’ wurde von ausländischen Sicherheitsbehörden gefordert, die nicht der bundesrepublikanischen Verfassung verpflichtet sind. Das Gericht stört sich daran nicht”, kritisiert Rechtsanwältin Ulrike Donat. “Dies ist ein schwarzer Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit”.

“Ich bin entsetzt darüber, dass das Oberverwaltungsgericht das grundrechtlich besonders geschützte Anliegen der Versammlung derart gering schätzt. Das Gericht ordnet sich damit im Ergebnis einer – teilweise dreisten – ordnungs- und sicherheitspolitischen Argumentation der Polizei unter. In dieser Sichtweise droht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zur Bedeutungslosigkeit zu verkümmern”, ergänzt Rechtsanwalt Carsten Gericke. “Versammlungsverbote erzeugen Übertretungen und Polizeigewalt”.

“Wir werden unsere internationale Mobilisierung gegen die Politik der G8 nicht auf einen Gänsemarsch reduzieren”, erklärt das Sternmarsch-Bündnis abschließend. Seit Oktober 2006 wird international zu der Demonstration aufgerufen.

Das Bündnis legt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.

• Kontakt Sternmarsch-Bündnis: Hanne Jobst, Matthias Monroy 0160/ 953 14 023

• Mehr Informationen: Gemeinsame Pressekonferenz der am G8-Protest beteiligten Gruppen: 1. Juni, 9.00 Uhr, Pressezelt Stadthafen, Rostock
Quelle: Gipfelsoli.org

Siehe auch:

&bull Keine Demonstration in Heiligendamm

&bull Sternmarschklage in erster Instanz gewonnen!

&bull Presseerklärung zum Demoverbot für den Sternmarsch in Heiligendamm

&bull Sternmarsch gegen das G8-Treffen soll verboten werden

Wir bitten weiterhin wir um die Unterstützung des Aufrufs:

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Donnerstag, 31. Mai 2007

G8-Xtra Nr. 5 - internationale Ausgabe erschienen!

Rechtzeitig zur Großdemonstration am 2. Juni erscheint die fünfte Ausgabe der G8-Xtra - Zeitung für eine Interventionistische Linke – dieses Mal in englischer Sprache. Gespickt mit aktuellen Informationen zu Aktionen, Blockaden und Camps, enthält die Zeitung viele Nützliches für die Tage vor Ort. In einem unfangreichen Serviceteil sind Adressen und Telefonnummern der alternativen Infrastruktur zu finden, ebenso wie Hinweise zum öffentlichen Nahverkehr oder die Adressen von medizinischen Einrichtungen u.v.m. Ergänzt wird das Ganze mit Hinwiesen zum Ermittlungsausschuss, Rechtstipps und zur politischen Situation vor Ort. Was auch nicht fehlt, ist der Aufruf der Interventionistischen Linken gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm. Die Zeitung wird am 2. Juni auf der Demo verteilt und wird auf den Camps und im Convergence Center zu finden sein.



Die seitherigen Ausgaben sind noch per Download verfügbar:

G8-Xtra Nr. 1

G8-Xtra Nr. 2

G8-Xtra Nr. 3

G8-Xtra Nr. 4

G8-Xtra Nr. 5

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Freitag, 25. Mai 2007

Politischer Reiseführer für Mecklenburg Vorpommern

Anfang des Jahres hatte ich auf trueten.de schon mal auf den "Politischen Reiseführer für Mecklenburg - Vorpommern" verlinkt. Inzwischen hat sich der Downloadlink geändert.
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