Karlsruhe: Demoanmelder droht Verurteilung - "Kampagne 19. Mai" ruft zu Kundgebung auf

Am 2. Juni steht der Anmelder einer Demonstration vor Gericht: Bei einer Verurteilung drohen ihm 160 Tagessätze bzw. 4800 Euro Strafe. Ihm selbst wird kein Vergehen zur Last gelegt. Nach dem Prinzip "Einer haftet für andere" fordert die Staatsanwaltschaft jetzt die Verurteilung des Anmelders, weil einzelne TeilnehmerInnen der Demonstration gegen Auflagen verstoßen haben sollen.
Mit diesem Verfahren greift die Staatsanwaltschaft einen an, der nichts anderes getan hat, als ein demokratisches Grundrecht in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus war er bereit, die mit einer Demo-Anmeldung entstehenden Pflichten gegenüber den Ordungsbehörden verantwortungsbewusst umzusetzen. In der Konsequenz heißt das zweierlei: Die Staatsanwaltschaft versucht erstens, ein Grundrecht unter Strafe zu stellen, und zweitens ein präventiv-repressives Signal an künftige AnmelderInnen von Demonstrationen zu senden!
Um den Angeklagten solidarisch zu unterstützen, ruft die "Kampagne 19. Mai" zum Besuch des Prozesses um 9.30 Uhr im Amtsgericht Karlsruhe auf. Unmittelbar davor findet eine Kundgebung unter dem Motto "Demonstrationen gehören den Demonstranten" statt.
Wir kritisieren die zunehmende Praxis der Behörden, Demonstrationen bereits im Vorfeld mit schikanösen Auflagen zu belegen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Polizei und Staatsanwaltschaft vor allem linke Proteste kriminalisieren und zu behindern versuchen. Hierzu zählen neben der strafrechtlichen Verfolgung von AnmelderInnen auch das willkürliche Festsetzen von Anmeldegebühren und aktuell die Verschärfung des Versammlungsgesetzes in Bayern.

Für selbst bestimmte Protestformen!
Gegen die Anklage!
Für das Demonstrationsrecht!

Prozesstermin: Montag, 2.6.2008 um 9:30 Uhr, Amtsgericht Karlsruhe, Saal III, Kundgebung vor dem Amtsgericht um 9:00 Uhr

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